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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
23
Jun
2021

Arzt, Zahnarzt, Tierarzt mit Approbation? Mit wenig Fragen zur BU des HDI

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Sie sind Arzt, Zahnarzt, Tierarzt beziehungsweise Ärztin, Zahnärztin oder Tierärztin mit Approbation, oder studieren noch, haben Ihr Physikum aber bereits bestanden? Dann haben Sie auch ohne Vereinsmitgliedschaft Zugang zur hochwertigen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) des HDI – und zwar mit nur wenigen Gesundheitsfragen. Inzwischen sogar mit einem vollständigen Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Verweisung. Hier der aktuelle Stand aus 01.2024.

HDI Zusatzerklärung: Mit wenig Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Viele Ärztinnen und Ärzte wähnen sich in Sachen Berufsunfähigkeit in Sicherheit. Grund dafür ist die Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Ärzte. Das zahlt grundsätzlich aber erst bei Berufsaufgabe und Rückgabe der Approbation eine Berufsunfähigkeitsrente.

Und wenn Sie schon vorher nur noch weniger arbeiten, weniger Geld verdienen können?

Wie wichtig gerade für Ärztinnen und Ärzte eine private Absicherung ist, erkennt man auch an den häufigsten Ursachen, die zu Berufsunfähigkeit führen.


Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit – bei Ärzten und anderen Berufen

Der Streß, dem Humanmediziner und Veterinäre nicht nur zu Corona-Zeiten ausgesetzt sind, fordert seinen Tribut. So beruhen nach internen Zahlen des HDI 35% der Berufsunfähigkeits-Fälle von Medizinern auf Erkrankungen der Nerven und der Psyche. Damit sind diese Erkrankungen die häufigste Ursache, weshalb Ärztinnen und Ärzte berufsunfähig werden.

Auch über alle Berufe hinweg sieht das Bild ähnlich aus. Sehen Sie hier die aktuellste Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen aus 04.2023:

Mit 34 Prozent sind psychische und Nerven- Erkrankungen die bei Weitem häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Stand 2023, veröffentlicht von Morgen & Morgen in 04.2024. Infografik (c) www.helberg.info
Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2023: Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind inzwischen mit großem Abstand die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit.
  • Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2023 (veröffentlicht im April 2024) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
  • Rund 19 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
  • 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
  • Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
  • Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
  • Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.

100 Prozent Leistung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

Anders als bei den Versorgungswerken für Ärzte leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erst bei vollständiger Aufgabe des Berufs. Vielmehr wird die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente bereits bei einer Einschränkung ab 50% erbracht.

Das bedeutet: Trotz Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte ihren Arztberuf im reduzierten Umfang weiter ausüben. Das gilt natürlich nur, sofern die Gesundheit es erlaubt – und man es möchte. Gezwungen wird dazu niemand. Eine abstrakte Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf, den man noch ausüben könnte, gibt es heute in kaum einem BU-Tarif mehr.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel die volle Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Infografik (c) www.helberg.info
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung: 100% Leistung bereits ab 50% Berufsunfähigkeit

Die private BU-Versicherung: Eigentlich nur mit vielen Fragen zu bekommen

Anders als beim Versorgungswerk für Ärzte muss man beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung diverse Fragen auch zu ausgeübten Sportarten und vor allem zur Gesundheitshistorie beantworten. Neben Ihrem Beruf sind dies die Informationen, die die Versicherer für ihre Entscheidung nutzen können, ob und gegebenenfalls zu welchen konkreten Konditionen Sie versichert werden können.

Ein Teil der normalen Gesundheitsfragen des HDI im BU-Antrag
20 der 27 Fragen des HDI zu Hobbys und Vorerkrankungen in einem normalen BU-Antrag.

Die verkürzten Antragsfragen des HDI für approbierte Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Medizinstudenten mit absolviertem Physikum

Hier zeigt der HDI, um wieviel man die normalen Gesundheitsfragen kürzen kann. Unter der Voraussetzung, man gehört zur Zielgruppe. Es werden keine Fragen zu Sportarten gestellt. Es wird nicht nach Größe und Gewicht gefragt. Von 27 Fragen bleiben noch 6 übrig.

Allgemeine Fragen:

  1. „Nicht zu beantworten, falls Sie Auszubildender, Schüler oder Student sind: Übersteigt die zu versichernde jährliche Berufsunfähigkeitsrente (inkl. Bonusleistung aus der Gewinnbeteiligung) –einschließlich bereits bestehender oder beantragter Versicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Verlust von Grundfähigkeiten 80% bei Abschluss einer betrieblichen bzw. 60% bei Abschluss einer privaten Vorsorge Ihres zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen jährlichen Bruttoeinkommens?
  2. Falls Sie Auszubildender, Schüler oder Student sind: Bestehen für Sie schon (Zusatz-)Versicherungen für den Fall der Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit/des Verlustes von Grundfähigkeiten, oder wurden solche beantragt?
  3. (Besondere Frage nur für Schüler) Besteht oder bestand ein offizieller Nachteilsausgleich während der Schulausbildung?“

Gesundheitsfragen in der Zusatzerklärung des HDI für Humanmediziner und Veterinäre mit Approbation:

Die vereinfachte Gesundheitserklärung für zahlreiche BU-Aktionen des HDI.
  1. „Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  2. Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  3. Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung bei
  • einem Kardiologen?
  • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
  • bei einem Orthopäden?

Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren

  • wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?“

Hinweis: Sofern eine der Gesundheitsfragen mit „ja“ beantwortet werden muss, kann der Versicherungsschutz in der Regel nicht wie beantragt gewährt werden. Der HDI stellt dann zur angegebenen Krankheit weitere Fragen. Den umfangreichen Fragenkatalog mit den normalen Gesundheitsfragen müssen Sie aber nicht zwingend ausfüllen.

Bitte beachten Sie, dass die Anbieter jederzeit Fragen und Konditionen ändern und das spezielle Angebot auch beenden können!


Welche Mediziner können diese verkürzten Gesundheitsfragen des HDI nutzen?

  • Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die nach Abschluss des Studiums der Human-, Tier- oder Zahn-Medizin eine Approbation erhalten haben und eine Tätigkeit ausüben, die in Zusammenhang mit der ärztlichen Ausbildung und den medizinischen Fachkenntnissen steht.
  • Außerdem Studierende der Human-, Tier-, oder Zahnmedizin, die ihr Physikum bereits bestanden haben.

Wer kann das Angebot nicht nutzen?

  • Menschen mit berufliche Tätigkeiten, die – auch bei abgeschlossenem Medizinstudium – in keinerlei Zusammenhang mit der ärztlichen Ausbildung und den medizinischen Fachkenntnissen stehen;
  • Sonstige Mitarbeiter von Ärzten;
  • Apotheker;
  • Heilpraktiker;
  • Psychologen, Psychotherapeuten;
  • Familienangehörige.

Rahmenbedingungen des HDI für diese BU-Aktion für Ärztinnen und Ärzte

  • Aktionszeitraum: Unbefristet verlängert;
  • Tarif: EGO Top / BV22 / BVZ22
  • Maximal versicherbare BU-Rente: 2.500 Euro / Monat (insgesamt mit verkürzter Gesundheitsprüfung beim HDI, auch Vorverträge aus den letzten 5 Jahren zählen dazu);
  • Maximales Eintrittsalter (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr): 49 Jahre;
  • Maximale Versicherungsdauer bis Endalter 68;
  • Die Beitrags-Dynamik ist möglich;
  • Leistungs-Dynamik als Zusatzbaustein ist möglich;
  • Die Nachversicherungsgarantien bei einem versicherten Anlass sind enthalten (auf die maximale BU-Rentenhöhe von 3.000.- Euro gedeckelt);
  • Die Nachversicherungsgarantie in der freien Phase ist ausgeschlossen;
  • Der Zusatzbaustein Leistung bereits ab 6 monatiger Arbeitsunfähigkeit („Rente wegen Krankschreibung“) ist optional als Tarif BVZ22 wählbar.

Stolz & glücklich: Seit 2020 sind wir Partner-Unternehmen von „Ärzte ohne Grenzen e.V.“ – natürlich auch 2024! 😍

Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. ist auch 2024 Parter-Unternehmen von Ärzte ohne Grenzen e.V.

Highlights des Tarifs EGO Top / BV22 für Ärztinnen und Ärzte

Man könnte meinen, wenn der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon so einfach wie hier beim HDI ist, steckt der Haken bestimmt in den Versicherungsbedingungen. Dem ist nicht so. Hier einige der Tarif-Highlights für Mediziner. Stand der Bedingungen 01.2023:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung;
  • Ebenfalls Verzicht auf konkrete Verweisung in der Erst- und Folgeprüfung;
  • Erweiterte Infektionsklausel;
  • Verzicht auf Umorganisation, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, sofern sie noch nicht konkret erfolgt ist;
  • Außerdem beliebig häufiger Widerspruch zur Beitragsdynamik möglich;
  • Keine Meldepflichten für Berufsänderungen oder Verbesserungen des Gesundheitszustands während der Dauer einer Berufsunfähigkeit.

Fazit zur BU-Aktion des HDI für Ärztinnen und Ärzte mit Approbation

Der HDI zeigt hier einmal mehr, wie der Zugang zu hochwertigem Versicherungsschutz vereinfacht werden kann. Man muss nur einfach zur Zielgruppe gehören …

Auch wenn es nur wenige Gesundheitsfragen sind, muss man sie doch genauestens lesen. Und auch als Arzt sollten Sie Ihre Gesundheitshistorie penibel und selbstkritisch aufarbeiten. Das gilt wegen Abrechnungsdiagnosen insbesondere, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Davor sind nach unseren Erfahrungen auch Ärztinnen und Ärzte nicht gefeit.

Eine sorgfältige Vorgehensweise beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist „die halbe Miete“, wenn man wirklich berufsunfähig wird und Leistungen beantragen muss. Wer das nicht wirklich ernst nimmt, muss mit Problemen im Leistungsfall rechnen – bis hin zum BU-GAU.

Weitere aktuelle BU-Aktionen mit wenig Fragen für Ärztinnen und Ärzte:

„Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ Angebote 2024 »

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Das Team von Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. Foto: Uwe Lewandowski
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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Sylvia Droll  |   23. Februar 2023 um 12:07 Uhr

    Moinsen, cooler Beitrag

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