Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG bietet jungen Leuten bis 35 eine Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Gültig bis 30.11.2024.
„Junge, gesunde Kunden bis Alter 35 Jahre“ sind die Zielgruppe dieser BU-Aktion des Lebensversicherers der ERGO. Bis auf das Alter und den Ausschluss der ereignisunabhängigen Nachversicherungsgarantie gibt es keine speziellen Einschränkungen.
Auch Schüler, Azubis und Studierende können die Aktion nutzen.
Juristen und Wirtschaftswissenschaftler können mit den gleichen verkürzten Gesundheitsfragen den DANV-Tarif („Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung“) bekommen.
Die Rahmenbedingungen der ERGO-BU Aktion 2024
Es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Berufe oder Berufsgruppen. Die Nachversicherungsgarantie ohne Anlass, also das Recht auf spätere Erhöhungen der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung und unabhängig von einem Anlass, ist ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Aktion sind:
- Das Eintrittsalter der versicherten Person liegt zwischen 15 und 35 Jahren. Bei der ERGO bedeutet das: Alle, die ab 1989 und bis 2009 geboren sind, können die Aktion nutzen.
- Sie haben noch keinen Vertrag bei der ERGO Vorsorge Leben mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss und es wurde noch kein Antrag zurückgestellt oder abgelehnt.
- Alle Gesundheitsfragen müssen verneint werden können. Ansonsten sind die sehr umfangreichen normalen Gesundheitsfragen zu beantworten.
- Die Nachversicherungsgarantie ohne einen Anlass wird ausgeschlossen. Bei bestimmten Anlässen, wie z.B. der Geburt eines Kindes, kann jedoch die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
- Über die BU-Aktion können maximal 2.000,- Euro BU-Rente versichert werden, in Abhängigkeit vom Beruf und Einkommen.
- Falls Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsrente bei der ERGO Vorsorge Leben haben, beträgt die maximal versicherbare BU-Rente aus dem bestehenden Vertrag plus der BU-Aktion 2.500,- Euro im Monat.
- Sie können zwischen den Tarifen BU Komfort und BU Premium wählen, auch als Startertarife.
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Dipl.-Kaufleute, Dipl.-Volkswirte, Dipl.-Betriebswirte, Bachelor u. Master in Betriebs- / Volkswirtschaft, Syndizi und Juristen (freie Wirtschaft), Rechtsreferendare, Rechtsassessoren, Juristen (verbeamtete), Richter, Staatsanwälte und Unternehmensberater im BDU können den DANV-Tarif wählen.
Die Gesundheitsfragen der ERGO BU-Aktion 2024
ERGO fragt nach Größe und Gewicht. Weitere Fragen:
- „1. Besteht eine Erwerbsminderung (MdE), ein Behinderungsgrad (GdB) oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt?
- 2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen Beratung, Untersuchung oder Behandlung in einer Klinik (Krankenhaus, Praxisklinik, REHA-Klinik, Kurklinik, Entwöhnungsklinik) oder sind Klinikaufenthalte oder Operationen in den nächsten 12 Monaten ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?
- 3. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel ein oder wurden in dem Zeitraum wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmittel beraten oder behandelt?
- 4. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Gesundheitsstörungen untersucht, beraten oder behandelt: Herzinfarkt, Gefäßverengungen der Blutgefäße (z. B. Arteriosklerose, Thrombose), Herzmuskelschwäche, Schlaganfall, psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Angststörungen, Anpassungsstörungen, Burn-Out, ADHS), Schlaf-Apnoe-Syndrom, Asthma, Krebs, Nierenversagen, Diabetes mellitus, HIV-Infektion / AIDS, chronische Leberentzündung (Hepatitis), Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (z. B. Wirbelsäule, Bandscheiben, Knie, Schulter)?
- 5. Nehmen/nahmen Sie in den letzten 2 Jahren länger als 4 Wochen regelmäßig oder wiederholt Medikamente (täglich, monatlich, wöchentlich) oder wurden Ihnen diese verordnet?
- 6. Bestehen aktuell oder bestanden bei Ihnen in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung Beschwerden oder Funktionsstörungen (z. B. Erschöpfungszustand, Schlafstörung, Überlastungssyndrom, Nachtschweiß, Haut- oder Atemwegsirritationen, Schluck- oder Gleichgewichtsstörung)?“
Was bei den Gesundheitsfragen nicht angegeben werden muss
Erfreulicherweise findet sich bei den Gesundheitsfragen der ERGO auch gleich ein Hinweis, was Sie alles nicht angeben müssen:
- „Atemwegsinfekte / Erkältungskrankheiten, Covid-19-Infektion ohne Krankenhausbehandlung, Magen- / Darm- und Harnwegsinfekte, die jeweils folgenlos ausgeheilt sind
- Entfernung von Muttermalen, Polypen oder Adenomen mit eindeutig gutartigem Befund
- Vorsorgeuntersuchungen (beispielsweise Krebsvorsorge), die keinen krankhaften Befund ergeben haben
- Zahnbehandlungen, Impfungen
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Kurz- und Weitsichtigkeit kleiner 8 Dioptrien
- Stationäre Aufenthalte / Operationen wegen Entbindung, Mandelentfernung, Blinddarmentfernung, Sterilisation, Gallenstein- oder einmalige Nasenpolyp-Entfernung, Leistenbruch-Operationen, die folgenlos verlaufen sind
- Hexenschuss / Lumbago, einmalig aufgetreten und folgenlos ausgeheilt
- Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, die folgenlos ausgeheilt sind
- Nahrungsergänzungs- und Verhütungsmittel
- Medikamentös eingestellte Schilddrüsenunterfunktion oder -überfunktion“
Frage zur finanziellen Angemessenheit
- „Beträgt die Höhe der Gesamtversorgung (d. h. diese und anderweitige Ansprüche) für den Fall der Berufsunfähigkeit mehr als 60 % der in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Gesamtbruttoarbeitseinkünfte?“
Hinweis: Schüler, Auszubildende, Studenten, Hausfrauen/-männer, Existenzgründer (in den letzten 3 Jahren) müssen diese Frage nicht beantworten.
Berufseinsteiger im Angestelltenverhältnis können diese Frage mit Bezug auf das Jahresbruttoeinkommen laut Arbeitsvertrag beantworten.
Fazit zur BU-Aktion 2024 der ERGO
Einerseits finden wir es gut, dass die ERGO wieder versucht, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erleichtern.
Es ist sicherlich hilfreich, potenziellen Kundinnen und Kunden einen Hinweis zu geben, was sie an Vorerkrankungen nicht angeben müssen.
Andererseits stellen wir beim Lesen der Gesundheitsfragen fest, dass die Fragen dann doch nicht so ganz simpel zu beantworten sind.
- So müssen Sie Frage 2 beispielsweise auch bejahen, wenn Sie nur in der Notaufnahme eines Krankenhauses ambulant behandelt wurden. Zum Beispiel nach einem kleinen Sturz oder einem Zeckenbiss.
- Die Frage nach geplanten OPs bei Frage 2 bezieht sich ebenfalls auf ambulante OPs, z.B. die geplante Entfernung eines Muttermals.
- Wer (inzwischen legal) kifft, muss Frage 3 bejahen, was zum umfangreicheren Fragebogen führt.
- Bei Frage 4 fällt auf, dass nicht nach ärztlichen oder therapeutischen Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen gefragt wird. Ob die ERGO wohl auch wissen will, ob Ihre Mutter Ihnen einen Rat (= Beratung) zum Plattfuß (= Bewegungsapparat) gegeben hat?
- Dass ein BU-Versicherer nach Haut- und Atemwegs-Irritationen fragt (Frage 6), kommt auch nicht so häufig vor. Gehören dazu doch schon lediglich gerötete oder juckende Hautstellen ohne eine Krankheit als Ursache.
Für Menschen, die sich versichern wollen, ist es in erster Linie wichtig, verstehen zu können, was der Versicherer wissen will. Je deutlicher das wird, desto „vereinfachter“ sind die Fragen wirklich für sie.
Daran scheitert die ERGO hier: Die Gesundheitsfragen sind verkürzt, aber keinesfalls vereinfacht.
Wenn Sie tatsächlich zur Zielgruppe „junge, gesunde Kunden bis Alter 35 Jahre“ gehören, haben Sie sowieso die freie Wahl unter den Anbietern einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum sich dann unbedingt für diese befristete BU-Aktion der ERGO entscheiden? Vielleicht, weil Sie als Hobby einen Sportart ausüben, den die Versicherer nicht so gerne versichern. Denn nach Freizeitrisiken fragt die ERGO in ihrer BU-Aktion 2024 nicht.
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