Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
  • +++ So war unser Jahr 2023: Kein Antrag abgelehnt +++
  • +++ Dortmunder Grundfähigkeitsversicherung zahlt 63.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Als Online Marketing Manager in 548 Tagen zur BU-Versicherung +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
15
Jul
2021

Diese 8 K.O.-Kriterien schützen Sie vor einer schwachen BU-Versicherung

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Lange haben wir überlegt, ob wir K.O.-Kriterien zur Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) einführen sollen. Denn eins können solche Ausschluss-Kriterien allein auf keinen Fall: Sie zur passenden BU-Versicherung führen.

Neue K.O.-Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Helberg

Andererseits gibt es so einige BU-Tarife, die wir ohne trifftigen Grund niemals vermitteln würden. Außerdem geben uns Kundinnen und Kunden immer wieder zu verstehen, dass sie bloß nicht in einem schlechten Vertrag landen wollen.

Also sind wir hingegangen und haben nun doch die wichtigsten Mindestanforderungen an eine BU-Versicherung formuliert. Hier sind sie.

8 K.O.-Kriterien, die jede Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen sollte

Diese 8 K.O.-Kriterien muss jeder BU-Tarif erfüllen, damit wir ihn berücksichtigen. Nach unserer Recherche im Mai 2021 erfüllen von rund 100 untersuchten BU-Tarifen von 50 Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen etwa 90 Tarife diese Kriterien. Es bleiben also nach wie vor genügend Angebote zur Auswahl übrig. Nur die leistungsschwächsten Tarife werden durch die Kriterien ausgesiebt.

K.O.-Kriterium 1: Berufsunfähigkeit ist sowohl als Folge einer Krankheit als auch einer Körperverletzung (z.B. Unfall) versichert;

Tarife, die Berufsunfähigkeit nur absichern, wenn sie durch einen Unfall verursacht wurde, vermitteln wir nicht.

K.O.-Kriterium 2: Psychische Erkrankungen als Ursache einer Berufsunfähigkeit sind bedingungsgemäß versichert;

Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Deswegen müssen alle Tarife, die wir berücksichtigen, grundsätzlich auch psychische Erkrankungen absichern. Falls Sie bereits eine entsprechende Vorerkrankung haben, kann sie vielleicht trotzdem nicht mitversichert werden. Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage finden wir für Sie heraus, wie das die Versicherer einschätzen. Ohne Risiko, dass Sie auf einer schwarzen Liste landen.

K.O.-Kriterium 3: Zumindest bei Arbeitnehmern verzichtet der Versicherer auf eine abstrakte Verweisung in der Erst- und Nachprüfung;

Eigentlich sind Sie in Ihrem Beruf berufsunfähig, aber Sie bekommen die BU-Rente nicht, weil Sie noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnten. Das nennt man abstrakte Verweisung. Früher war das ein häufiger Streitpunkt. Heute verzichten die allermeisten Tarife auf eine solche Verweisung. Wir berücksichtigen nur solche Angebote, die sowohl in der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit als auch bei später möglichen Nachprüfungen zumindest bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die abstrakte Verweisung verzichten. Bei Tätigkeiten wie denen von Schülern, Studenten und Hausfrauen oder nach einem Ausscheiden aus dem Berufsleben, könnte eine abstrakte Verweisung noch möglich sein. Wenn Sie sich von uns beraten lassen, finden wir auch solche Stolpersteine für Sie heraus.

K.O.-Kriterium 4: Berufsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn Sie voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben;

Das ist wichtig, wenn der Versicherer möglichst frühzeitig leisten soll. Dann kann die erste BU-Rente gezahlt werden, noch bevor Sie 6 Monate berufsunfähig waren. Dafür ist Voraussetzung, dass ärztlich bescheinigt wird, dass Sie ununterbrochen mindestens so lange außerstande bleiben werden, Ihren Beruf auszuüben. Wir berechnen nur solche Tarife, die einen Prognosezeitraum von 6 Monaten beinhalten.

Diese 8 K.O.-Kriterien schützen Sie vor einer schwachen Berufsunfähigkeitsversicherung
Bildquelle: colourbox.com

K.O.-Kriterium 5: Nach 6 Monaten leistet der Versicherer rückwirkend;

Waren Sie bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande, Ihren Beruf auszuüben, soll der Versicherer rückwirkend für diesen Zeitraum leisten, wenn er die Berufsunfähigkeit anerkennt. Das ist wichtig, weil Sie ansonsten frühestens ab dem siebten Monat die erste Rente bekommen. Wir berücksichtigen nur Tarife, die auch rückwirkend zum Beginn des 6-Monats-Zeitraums leisten.

K.O.-Kriterium 6: Der Versicherer leistet auch bei verspäteter Meldung rückwirkend;

Früher gab es relativ kurze Fristen, innerhalb derer man seine Ansprüche auf die BU-Rente geltend machen musste. Bei einzelnen Tarifen ist das heute noch so. Wir berücksichtigen nur solche Tarife, die entweder keine Frist für die Meldung einer Berufsunfähigkeit vorschreiben oder sich an der gesetzlichen Regelung für Verjährung (3 Jahre) orientieren.

K.O.-Kriterium 7: Der Versicherer verzichtet auf eine Kündigung und auf eine Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht;

Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben beim Abschluss einer BU machen, kann das noch nach Jahren schlimme Folgen für Sie haben: Die Versicherungsgesellschaft kann vom Vertrag zurücktreten, ihn für die Zukunft kündigen, oder rückwirkend ändern („anpassen“), oder ihn gar anfechten. Im schlimmsten Fall werden Sie berufsunfähig, aber bekommen keine BU-Rente, haben keinen Versicherungsschutz mehr und bekommen Ihre eingezahlten Beiträge auch nicht zurück („BU-GAU“).

Aber wenn Sie unverschuldet falsche Angaben machen, sollte der Versicherer auf sein eigentliches Recht verzichten, den Vertrag anzupassen oder zu kündigen. Wir berücksichtigen nur solche Tarife, bei denen das der Fall ist.

K.O.-Kriterium 8: Der Tarif bietet weltweiten Versicherungsschutz;

Egal, wohin auf der Welt es Sie einmal verschlägt, Ihre BU sollte Ihnen weiterhin Versicherungsschutz bieten. Die Versicherungsgesellschaft kann aber darauf bestehen, dass Sie sich in Deutschland ärztlich untersuchen lassen, falls Sie wirklich berufsunfähig werden. Wir berücksichtigen nur Tarife, die weltweiten Versicherungsschutz bieten.

Alle Tarife in unserem BU-Rechner erfüllen diese Kriterien

Mit unserem neuen BU-Rechner können Sie für mehr als 50 BU-Tarife mit ein paar Eingaben einen Preisvergleich durchführen. Alle im Rechner hinterlegten Tarife erfüllen unsere 8 K.O.-Kriterien.

Button zum BU-Rechner (Preisvergleich)

Warum nicht mehr K.O.-Kriterien?

Wären mehr K.O.-Kriterien vielleicht besser, um die Angebote weiter einzugrenzen? Nein, denn sie sollen unabhängig vom Berufsstatus und Präferenzen des bzw. der zu versichernden Person gelten.

Deutlich mehr K.O.-Kriterien würden die berechtigte Frage aufwerfen, ob man das große Feld der Angebote von Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht leichtfertig zu sehr eingrenzt. Oder man ist geneigt, die Kriterien so schwammig zu formulieren, dass sie auch nicht weiterhelfen. Zum Beispiel, ob der Tarif eine Beitragsdynamik beinhaltet – ohne Anforderungen an deren Qualität zu stellen.

Okay – und wie weiter?

Unsere K.O.-Kriterien sorgen wie gesagt dafür, dass die BU-Angebote Mindeststandards erfüllen. Weiter geht es dann mit einer mehr oder weniger großen Anzahl weiterer Kriterien: Sie alle sind abhängig von Ihrem aktuellen Berufsstatus, Ihren Plänen und Wünschen. Aber auch vom Angebot der Versicherer.

Denn kein Tarif erfüllt alle nur denkbaren Ansprüche. Deswegen ist die finale Auswahl stets ein Abwägen von Vor- und Nachteilen. Nutzen Sie unsere kompetente Beratung und unseren Non-Stop-Service!

    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).

     

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Nikolai Duwe  |   17. Juli 2021 um 23:35 Uhr

    Hallo Herr Helberg,

    zu Ihrem 8. KO-Kriterium, dem weltweiten Versicherungsschutz – bedeutet dies, dass man den Vertrag auch mit Job im Ausland (ggf. mit noch bestehendem Inlandswohnsitz) neu bekommen kann? Oder nur, dass ein einmal abgeschlossener Vertrag auch bei Umzug ins Ausland gültig bleibt?
    Falls es nur Letzteres bedeutet, wissen Sie mehr dazu, wie viele Anbieter auch neue Verträge für im Ausland arbeitende Menschen zulassen?

    Gruß,

    N.D.

    Matthias Helberg  |   18. Juli 2021 um 08:25 Uhr

    Hallo Herr Duwe,
    das Kriterium bezieht sich auf einen bereits bestehenden Vertrag.
    Der Neuabschluss für jemanden, der in Deutschland wohnt, aber im Ausland arbeitet, ist kein Problem. Das macht vielleicht nicht jeder Versicherer gern, aber es gibt genügend, bei denen das unproblematisch ist.
    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Einen Kommentar schreiben