Nachprüfung : Hat der Versicherungsnehmer das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nachgewiesen, erkennen verbraucherfreundliche Versicherer eine zeitlich unbefristete Leistungspflicht an.
Trotzdem kann das Versicherungsunternehmen während der Leistungsphase im Rahmen der Nachprüfung nach den meisten gängigen Versicherungsbedingungen jederzeit das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit prüfen.
Im Gegensatz zum befristeten Anerkenntnis trägt aber dann das Versicherungsunternehmen die Beweislast und die Kosten der Nachprüfung.