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18
Jan
2023

Risikolebensversicherung Test 2023: Nur Testsieger bei Finanztest

Kategorie: Risiko-Lebensversicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Finanztest, die Zeitschrift der Stiftung Warentest, hat einen neuen Risikolebensversicherung Test veröffentlicht. Weil Leistungsunterschiede egal seien, sind alle getesteten Tarife Testsieger. What?

Vorschaubild zum Risiko-LV Test 2023 von Finanztest.

„Alles wird gut mein Kind“, ist der Refrain im neuen Song „Zukunft Pink“ von Peter Fox. In Bezug auf die Tests von Risikolebensversicherungen durch Finanztest ist so viel Optimismus nicht angebracht.

Seit dem Risiko-Lebensversicherung-Test von 2017 hat sich bei den Theoretikern nicht viel zum Guten geändert.



Risikolebensversicherung Test 2023: „Günstig“ bedeutet billig im Preis

Wer sich mit irgendetwas nicht auskennt, vergleicht eben das, was er einschätzen kann: Den Preis. Das gilt auch im Jahr 2023 für die Finanztester aus Berlin:

Wir haben die Tarife getestet. Das Ergebnis: Teure Angebote kosten mehr als dreimal so viel wie günstige. Wer Preise vergleicht, kann Hunderte Euro im Jahr sparen. Relevante Leistungsunterschiede haben wir hingegen nicht festgestellt. Jeder von uns untersuchte Tarif bietet ausreichend Schutz – auch ohne teure Extras.

Aus Finanztest Februar 2023, Seite 83

Natürlich spielt auch der Preis eine Rolle bei der Auswahl einer Risikolebensversicherung. Und niemand will das Gefühl haben, zu viel zu bezahlen. In der Praxis ist das aber eben nur eines von vielen Kriterien.

Festgestellte und nicht festgestellte Leistungsunterschiede

Dröseln wir das Thema Leistungsunterschiede in Risikolebensversicherungs-Tarifen einmal etwas weiter auf, als Finanztest es im Test 2023 getan hat.

Ein paar Unterschiede in den Leistungen der berücksichtigten Risiko-LV-Tarife hat die Redaktion von Finanztest immerhin festgestellt:

Auszahlung der Versicherungssumme bei terminaler Krankheit schon vor dem Tod

„Teures Extra“ nennt die Redaktion die Möglichkeit, an das Geld aus der Risikolebensversicherung schon zu Lebzeiten zu kommen. Stimmungsmäßig lehnt man sich auch gleich weit aus dem Fenster:

Notwendig finden wir das nicht.


Aus Finanztest Februar 2023, Seite 85

Viel wichtiger als die Frage der Notwendigkeit erscheint uns bei vielen Leistungsunterschieden die Frage, wie sinnvoll etwas ist. Und das kann jeder, der sich versichern will, für sich und seine Familie unterschiedlich sehen.

Wenn man nicht nur im wohlbetuchten Theoretiker-Turm in Berlin sitzt, sondern mit echten Menschen und ihren Schicksalsschlägen zu tun hat, sieht man Sinn und Notwendigkeit deutlich klarer, lebensnaher.

Sie können ja mal eine Familie, die gerade die Mutter wegen Krebs verloren hat (siehe Unserer traurigster Leistungsfall) fragen, ob sie eine vorzeitige Leistung noch zu Lebenszeiten unnötig finden würden. Oder die Familie, deren Vater an Chorea Huntington erkrankt ist.

Noch zu Lebzeiten genügend Geld zu bekommen, um sich auch letzte Wünsche erfüllen zu können, oder eine neue, extrem teure Spezialtherapie leisten zu können, werden sehr viele Menschen als absolut sinnvoll erachten.

Geradezu absurd ist aber die Aussage, es handele sich um ein teures Extra. So sind zum Beispiel im Tarif L0 der Allianztochter DLVAG, den Finanztest als Basistarif einstuft, genau solche vorzeitigen Auszahlungen ohne Mehrbeitrag mitversichert.

Verlängerungsoption

Offensichtlich wichtig findet Finanztest eine Verlängerungsoption in der Risikolebensversicherung. Ansonsten hätte man diesem Leistungsunterschied nicht eine ganze Spalte in der ansonsten übersichtlichen Preistabelle gewidmet.

Weil man von jedem Versicherer aber nur den billigsten Tarif verglichen haben will und die Allianz einen solchen Basistarif nicht anbietet, erfüllt in der ganzen Tabelle mit 40 Tarifen nur der Plus-Tarif der Allianz dieses Kriterium. Wozu das Ganze dann?

Viel wichtiger als so ein Unfug wäre der Hinweis gewesen, dass eine Verlängerung wegen des dann höheren Eintrittsalters mit ganz erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Es ist viel vernünftiger (und vor allem kalkulierbarer), gleich den Versicherungsschutz möglichst lang zu beantragen. Wenn man ihn dann wirklich nicht mehr benötigt, kündigt man den Vertrag einfach vorzeitig und gut ist.

Nachversicherungsgarantien

Nachversicherungsgarantien hatte Finanztest schon in früheren Risikolebensversicherung Tests betrachtet. Nun unterscheidet man sogar solche, die mit oder ohne einen besonderen Anlass möglich sind. Unklar bleibt aber, welcher Tarif bei welchem Anlass eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert – und vor allem, in welcher Höhe.

Dazu drei Beispiele:

Der Basistarif der Dela ermöglicht eine Erhöhung um maximal 25.000.- Euro pro Ereignis. Der Tarif T1 N10 der Hannoverschen bietet eine Nachversicherung um 20% der ursprünglichen Versicherungssumme. Beim Tarif RL1 der Delta sind es 50.000.- Euro pro Ereignis.

Das sind für jemanden, der sich in frühen Jahren sozusagen „auf Vorrat“ versichert, sicherlich bedeutende Unterschiede. Aber im aktuellen RLV-Test von Stiftung Warentest wird man nicht einmal auf solche Unterschiede hingewiesen. „Nicht relevant“, wie es im Artikel so schön heißt.

Stundung möglich

Finanztest empfiehlt bei finanziellen Engpässen, eine Risikolebensversicherung nicht zu kündigen, sondern stattdessen stunden zu lassen. Stundung bedeutet: Man bleibt versichert, braucht keine Beiträge bezahlen, muss diese Beiträge aber nach einer bestimmten Frist nachzahlen. Eventuell sogar verzinst. Ein entsprechender klarer Hinweis wäre vielleicht auch für die Leser des Blattes nützlich, fehlt aber.

Dass es auch andere Möglichkeiten bei finanziellen Engpässen gibt, wie zum Beispiel eine zeitlich begrenzte Beitragsfreistellung, eine Verkürzung der Laufzeit, Reduzierung der Versicherungssumme – kein Hinweis bei Finanztest.

Weitere Leistungsunterschiede, die im Risikolebensversicherung Test 2023 fehlen

Hier noch kurz ein paar Leistungsunterschiede, denen man sich bei Finanztest gar nicht erst gewidmet hat:

  • Was passiert, wenn man als Nichtraucher die Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, dann aber zum Raucher wird und das trotz Verpflichtung nicht meldet?
  • Hat der Versicherer das Recht, jedes Jahr eine ärztliche Untersuchung anzuordnen, um den Raucherstatus zu überprüfen?
  • Kann man von einem Raucher- in einen Nichtrauchertarif wechseln, wenn man das Rauchen aufgegeben hat?
  • Gibt es eine beitragsfreie Kindermitversicherung?
  • Gibt es eine zeitlich befristete höhere Versicherungssumme, wenn man eine Immobilie finanziert?
  • Verzichtet der Versicherer auf eine Beitragsanpassung nach § 163 VVG?
  • Leistet der Versicherer auch beim Einsatz von ABC-Stoffen?
  • Gibt es Zusatzbausteine mit weiteren Leistungen?
  • Kann man einen solchen Zusatzbaustein noch nachträglich in den Vertrag einbauen?
  • Kann man eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einbauen, die im Fall der Berufsunfähigkeit die weitere Beitragszahlung übernimmt?
Nur Testsieger beim Risikolebensversicherung Test von Finanztest.

Fehlinformationen im 2023er Risikolebensversicherung Test

Nobody is perfect. Wenn man aber schon für viel Geld Verbraucher informieren will, wäre fundiertes Know-how nützlich.

Kein Versicherungsschutz bis Rentenbeginn?

Im Heft heißt es auf Seite 83 / 84:

Manchen Personen wird aufgrund ihres Berufs oft kein Vertrag angeboten, der bis Rentenbeginn reicht, so etwa bei Handwerkern oder Bauarbeitern.

Wir können nicht nachvollziehen, woher so eine Aussage nicht etwa zur Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern zur Risikolebensversicherung resultiert. Hat man bei Finanztest schon ein Renteneintrittsalter von 70 Jahren vor Augen? Oder irgendwo einen Hinterwaldversicherer ausfindig gemacht, der das nicht will?

Wir hatten jedenfalls kein Problem, auf Knopfdruck 49 Angebote von Versicherern zu finden, die beide oben genannten Berufe bis 67 versichern. Und so lange zu arbeiten, muss man in diesen Berufen wirklich erstmal schaffen…

Ausschlussklauseln in der Risikolebensversicherung?

Seite 84 in der Finanztest-Ausgabe 02.2023 mit dem Risikolebensversicherungs-Test wartet mit weiteren Überraschungen auf.

Einige Vorerkrankungen können nicht nur zu höheren Beiträgen führen, sondern auch zu Ausschlüssen.

Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen (= höheren Beiträgen) führen und sogar zur Ablehnung. Sportarten mit erhöhtem Risiko können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen und ebenfalls Ablehnungen führen. Aber Vorerkrankungen, die zu Leistungsausschlüssen führen?

Wir arbeiten ja nicht mit allen Versicherern zusammen. Oft übrigens aus guten Gründen. Aber obwohl wir hier im Helberg-Team wirklich einige Jahrzehnte Arbeit im Bereich Risikolebensversicherung hinter uns haben, teilweise auch bei Lebensversicherern, ist uns aus der ganzen Zeit nur ein einziger solcher Fall bekannt. Bei dem ging es um jemanden mit heftigen psychischen Vorerkrankungen, bei dem Suizid ausgeschlossen wurde. Mit einem Risikozuschlag war es da nicht getan. Für denjenigen war das die einzige Chance auf Versicherungsschutz.

Vielleicht melden sich hier ja mal ein paar Kollegen und berichten, ob sie Ausschlüsse in der Risikolebensversicherung kennen, angeboten, oder vermittelt haben?

Verbundene Leben und die Erbschaftssteuer

Ja, man kann eine Risikolebensversicherung auch so abschließen, dass gleich mehrere Personen in einem einzigen Vertrag versichert sind. Das nennt sich dann Verbundene Lebensversicherung. Ist unseres Erachtens oft nicht so ideal. Aber bei Finanztest erklärt man im Heft auf Seite 86 voller Inbrunst zum Vertrag für zwei:

Erbschaftssteuer wird nicht fällig.

Hierzu geben wir gern bekannt, dass wir keine Steuerberater sind. Aber unseres Wissens unterliegt eine Lebensversicherung auf verbundene Leben sehr wohl der Erbschaftssteuer (auf die Hälfte der Versicherungssumme bei zwei versicherten Personen).

Die Ausnahme ist wie bei der Über-Kreuz-Versicherung: Sind Versicherungsnehmer, Beitragszahler und bezugsberechtigte Person identisch und es verstirbt die andere versicherte Person, ist die Auszahlung der Versicherungssumme erbschaftssteuerfrei. Die Allianz erklärt das auf ihrer Website übrigens ganz gut.

Das Schlimmste am Risikolebensversicherung Test: Leser*innen unbedarft ins Unglück schicken

Die Leserinnen und Leser von Finanztest sollen sich billige Tarife raussuchen, auf den Webseiten der Versicherer Angebote berechnen und sich da dann versichern.

Finanztest weist zwar darauf hin, dass es bei Vorerkrankungen Änderungen zu den Angeboten geben kann. Nicht aber, dass das ähnlich wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Sport, der als Hobby ausgeübt wird, der Fall sein kann.

Man weist nicht darauf hin, dass es meistens doch irgendwo den einen Versicherer gibt, der kein Problem sieht, wo andere Versicherer mehr Geld wollen oder dankend abwinken. Oder dass man eine Risikolebensversicherung bei Baufinanzierung auch mit ganz wenig Fragen bekommen kann.

Die Finanztest-Redaktion weist nicht darauf hin, dass nicht nur abgelehnte Anträge, sondern selbst Erschwernisangebote an die „schwarze Liste“ HIS gemeldet werden können.

Man weist im Test nicht darauf hin, dass der Abschluss einer Risiko-LV auch in jungen Jahren sinnvoll sein kann. Zum Beispiel, weil man für die Berufsunfähigkeitsversicherung gerade sowieso schon seine Gesundheitshistorie aufgearbeitet hat. Und weil auch die Risiko-LV in jungen Jahren in aller Regel deutlich günstiger ist, als wenn man bis 35, 45 oder gar 55 mit dem Abschluss wartet.

Man weist im Test -Heft zwar darauf hin, dass es bei ausländischen Versicherern keine Überschussbeteiligung, also keinen Unterscheid zwischen Brutto- und Nettobeitrag gibt. Aber nicht darauf, dass es dort in der Regel auch keine staatliche Auffanggesellschaft für notleidende Versicherer gibt, wie es in Deutschland mit Protektor der Fall ist.

Fazit zum Risikolebensversicherung Test 2023

Liebe Finanztester, Ihr tut Euren Leserinnen und Lesern echt keinen Gefallen, wenn Ihr sie mit solchen teilweisen falschen und auf jeden Fall absolut nicht ausreichenden Aussagen wie in diesem Test auf eigene Faust zum Versicherungsabschluss bei den Versicherern schickt. Egal wie billig dessen Angebot sein mag.

Immerhin habt Ihr auf die Erwähnung eines Testsiegers verzichtet. Bei Euch ist jetzt jeder Testsieger. Hauptsache billig.

Eure Musterkunden sind 35, 45, oder 55 Jahre alt, haben keine Vorerkrankungen, rauchen seit mindestens 10 Jahren nicht, haben einen normalen BMI, keine gefährlichen Hobbys und auch sonst keine Besonderheiten. Gibt es solche Menschen überhaupt? 😉

Ändert sich nur eines der Merkmale, ist eure ganze Berechnung hinfällig. Und dann?

Wenn es ernst wird, lieber zum Praktiker mit Erfahrung

Sich zu informieren ist gut. Aber, liebe Verbraucherinnen und Verbraucher, lasst Euch auch beraten. Sobald irgendetwas bei Euch von der Norm, vom Test -Musterkunden, abweicht, nutzt eine anonymisierte Risikovoranfrage auch für die Risikolebensversicherung. So erfahrt Ihr, wie Eurer Antrag ausgeht, noch bevor Ihr ihn überhaupt unterschrieben habt.

Es gibt Leute, die das professionell machen. Versicherungsmakler und Versicherungsberater.

Dort kann man sich individuell beraten lassen. Hilfe bei der Recherche der Gesundheitshistorie bekommen. Unterstützung beim Ausfüllen des Versicherungsantrags. Oft hat man diesen Ansprechpartner auch noch nach dem Abschluss. Zum Beispiel, wenn man etwas ändern will. Oder wenn das eintritt, was niemand will, wie 139.000 Euro vom Versicherer und keine Freude.

Zur Unterhaltung, oder um Euren Adrenalinspiegel auf Trab zu bringen, könnt Ihr ja einfach weiterhin die Tests von Finanztest lesen.

Nachtrag vom 01.02.23:

Der versicherungstip (vt) aus dem kapital-markt intern Verlag titelt in Ausgabe 05.2023: Verbraucher-Warnung: Finanztest bescheinigt sich Inkompetenz bei Risiko-Leben. Besten Dank!

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    Risikolebensversicherung Test 2023

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Yvonne Tonke  |   1. Februar 2023 um 13:00 Uhr

    Liebe HELBERG-Kollegen,
    vielen Dank! Ein sehr guter, sachlicher Beitrag zum Dauerbrenner „Testqualität von Finanztest“. Ihr Beitrag zeigt detailliert und trotzdem kurz und bündig eine Vielzahl von Fehlern und Schwächen im besagten Test auf.
    Immer wieder werden fragwürdige „Testergebnisse“ und Rankings veröffentlicht. Ich halte das für besonders fatal, weil „Finanztest“ bei Verbrauchern hohes Vertrauen genießt. Ergebnis ist, dass sich Verbraucher auf „Finanztest“ verlassen. Wir Berater müssen dann nicht nur aufklären, sondern diese Fehler auch noch aufräumen.

    Matthias Helberg  |   1. Februar 2023 um 13:32 Uhr

    Hallo Frau Tonke,
    besten Dank für Ihr Feedback. Freut uns sehr, wenn Ihnen der Artikel gefällt. Also: Weiter Fehler aufräumen. 😉

    Leser  |   30. August 2023 um 12:02 Uhr

    Hallo Herr Helberg,
    die Protektor würde ich nicht als staatliche Auffanggesellschaft sondern allenfalls als staatlich regulierte Auffanggesellschaft bezeichnen. Es verhält sich jedenfalls nicht so, dass der Staat haften würde.
    Gleichwohl handelt es sich natürlich um eine sehr wichtige Errungenschaft.

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