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17
Mai
2017

Risikolebensversicherung Test von Stiftung Warentest: Hauptsache billig

Kategorie: Risiko-Lebensversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Auch beim Risikolebensversicherung Test patzt die Zeitschrift „Finanztest“ von Stiftung Warentest. Trotz durchaus zutreffender Basisinformationen sind einige Aussagen mehr als fraglich.

 

Risikolebensversicherungstest: Hauptsache billig? Grafikquelle: colourbox.comStiftung Warentest hat in der Ausgabe 06/2017 der Zeitschrift „Finanztest“ einen Test von Risikolebensversicherungen veröffentlicht. Nach der Empfehlung des pleite gegangenen KFZ-Versicherers ineas im Jahr 2009, nach dilettantischen Tests von Berufsunfähigkeitsversicherungen in den Jahren 2011, 2013 und 2015 könnte sich ja nun vielleicht herausstellen, dass man bei Warentest das Thema Risikolebensversicherung besser beherrscht. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

 

Zutreffende Basis-Informationen zur Risikolebensversicherung

Gar nicht so schlecht sind einige Basisinformationen rund um den Test von Risikolebensversicherungen in „Finanztest“ 06/2017. Dazu gehören:

  • Die Info, dass die Absicherung durch die Gesetzliche Rentenversicherung in Form von Witwen- / Witwer- und Waisenrenten mit durchschnittlichen 570 EUR / 165 EUR nur eine Mini-Absicherung darstellt;
  • Der Hinweis, dass eine Risiko-LV insbesondere für Familien, Paare, Alleinerziehende und Immobilienkäufer wichtig ist;
  • Die Info, dass sich auch die Gesundheitshistorie, das Alter, der Beruf, der BMI, der Raucherstatus und Sportarten auf den Beitrag auswirken und teilweise zu Risikozuschlägen führen können;
  • Der Hinweis, dass der Versicherungsschutz bedroht ist, wenn im Antrag Krankheiten verschwiegen werden;
  • Der Tipp zur Über-Kreuz-Versicherung, um Erbschaftsteuer zu sparen.

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Die 5 größten Fehleinschätzungen im Risikolebensversicherung Test 2017 von „Finanztest“

Hier sehen wir die größten Fehler beziehungsweise Fehleinschätzungen im Test von Risikolebensversicherungen und dem Artikel „Absturz vermeiden“ in „Finanztest“ 06/2017:

 

Risikolebensversicherung: Orientierung am Preis, Leistungsunterschiede verschwiegen

„Finanztest“ weiß zu berichten:

Die Leistungen sind weitgehend gleich. Orientieren Sie sich vor allem am Preis

Woher die Erkenntnis kommt, dass die Leistungen der Risiko-LV weitgehend gleich sind, erfährt der Leser leider nicht. Denn als einziges Leistungsmerkmal wurde die Nachversicherung im Test aufgeführt. Wie soll aber ein Verbraucher entscheiden können, was er selbst für wichtig hält, wenn man ihm nicht zeigt, was er haben kann?

Inzwischen gibt es Tarife, die…

  • … bereits leisten, wenn man an einer binnen 1 Jahr tödlich verlaufenden Krankheit leidet (also noch vor dem Tod, um letzte Wünsche zu erfüllen, Angelegenheiten noch selber zu regeln);
  • … Tod durch Einsatz von ABC-Waffen / Terroranschläge vom Versicherungsschutz ausschließen – oder auch nicht;
  • … man verlängern kann;
  • … an geänderte Finanzierungskonditionen angepasst werden können;
  • … man während Arbeitslosigkeit oder Elternzeit bei reduziertem Versicherungsschutz beitragsfrei stellen kann;
  • … es ermöglichen, den Partner später noch mit vereinfachter Gesundheitsprüfung mitzuversichern;
  • … bei einer Immobilienfinanzierung eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ermöglichen.

 

Risikolebensversicherung Test 2017 von Stiftung Warentest: Hauptsache billig. Grafikquelle: colourbox.com

Risikolebensversicherung Test: Wirklich Hauptsache billig? Grafikquelle: colourbox.com

 

Ob man wegen bestimmter Leistungsbausteine lieber etwas mehr für seine Absicherung bezahlt, kann und muss jeder selber entscheiden. Dafür braucht es eine belastbare Entscheidungsgrundlage. Gute Vergleiche beinhalten inzwischen um die 25 Unterschiede bei den Leistungsmerkmalen von Risikolebensversicherungen. Das alles interessiert Stiftung Warentest im Risikolebensversicherung Test augenscheinlich nicht.  Die Aussage, die Leistungen von Risikolebensversicherungen seien weitgehend gleich, ist schlichtweg falsch.

 

Die Sache mit der Nachversicherungsgarantie

„Finanztest“ schreibt, man habe nur solche Anbieter berücksichtigt, die der deutschen Insolvenzaufsicht unterliegen und Nachversicherungsgarantien bieten. Was ist an den Nachversicherungsgarantien so wichtig – und stimmt der Test in diesem Punkt überhaupt?

Eine Nachversicherungsgarantie soll eine Erhöhung der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Meistens ist dieses Recht an den Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat oder Geburt eines Kindes, sowie an bestimmte Fristen geknüpft.

Statt auf eine in der Höhe stets limitierte Nachversicherungsgarantie zu setzen, könnte man die Versicherungssumme vielleicht auch gleich höher wählen? Man zahlt dann zwar früher einen höheren Beitrag. Der ist aber wegen des geringeren Eintrittsalters über die Gesamtdauer oft günstiger, als wenn man die Versicherungssumme erst Jahre später erhöht.

Interessant ist einmal mehr zu betrachten, wie Stiftung Warentest eigentümliche Kriterien für den Test aufstellt, die in den Musterfällen dann in der Praxis nicht funktionieren. Als Beispiel sei hier der 35-jährige Raucher genannt, der eine Versicherungssumme von 250.000 EUR absichern will (im Heft auf Seite 74).

Wir erinnern uns: Einziges berücksichtigtes Leistungsmerkmal: Die Nachversicherung. Nur Anbieter mit Nachversicherung konnten am Test teilnehmen.

Wegen des niedrigen Netto-Beitrages besonders hervorgehoben ist die InterRisk mit dem Tarif AR1 XL. In deren Versicherungsbedingungen heißt es unter III 1. a) zur Nachversicherung:

Die einzelne Nachversicherungssumme beträgt mindestens 2.500 € und höchstens 100 % der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme. Die Gesamtversicherungssumme darf jedoch 250.000 € nicht übersteigen.

Die InterRisk darf also am Test teilnehmen, weil sie grundsätzlich eine Nachversicherungsgarantie anbieten. Nur blöd, dass im Musterfall die Gesamtversicherungssumme von 250.000 € bereits erreicht ist und somit eine Nachversicherungsgarantie ins Leere läuft.

Demnach ist es mehr als fraglich, ob das Vorhandensein einer Nachversicherungsgarantie wirklich ein KO-Kriterium zur Teilnahme an einem Risikolebensversicherung Test sein darf.
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Nur nicht-garantierte Beiträge zur Risikolebensversicherung hervorgehoben

In der Risikolebensversicherung werden die Kunden wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals direkt bei der Beitragszahlung an den Überschüssen des Versicherers beteiligt. So ergibt sich neben dem garantierten Beitrag („Brutto-Beitrag“) auch ein niedrigerer zu zahlender Beitrag („Netto-Beitrag“). Da die Überschüsse der Versicherer vom Geschäftsverlauf (Anzahl Todesfälle, Stornos, Kapitalerträge) abhängig sind, kann die Höhe der Überschüsse und somit die Höhe der Netto-Beiträge nicht garantiert werden.

„Finanztest“ nennt in den merkwürdigen Musterfällen zwar beide Beitragsarten – aber als Empfehlung hervorgehoben werden ausschließlich die nicht garantierten Netto-Beiträge, die man dort „aktueller Jahresbeitrag“ nennt. Die Begründung für das Vorgehen findet man im Begleittext. Dort heißt es zu Änderungen der Nettobeiträge:

Bisher kamen solche Erhöhungen fast nie vor.

Der Blick in den Rückspiegel zeigt nicht, was vor einem liegt. Hinter uns liegt jedenfalls das Beispiel WWK. Wäre es nicht angebracht, auch die niedrigen Garantie-Beiträge hervorzuheben – und käme man dann vielleicht zu ganz anderen Ergebnissen?

 

Fehlentscheidung vorprogrammiert: Der Risiko-LV-Test 2017 von Finanztest. Grafikquelle: colourbox.com

So ist eine Fehlentscheidung vorprogrammiert: Der Risikolebensversicherungstest 2017 von Finanztest. Grafikquelle: colourbox.com

 

Verbundene Leben billiger als zwei Verträge

Ja, man kann in einer Risikolebensversicherung auch zwei Personen in einem Vertrag versichern. Das nennt sich dann „verbundene Leben“. Die Versicherungssumme wird einmalig beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person ausgezahlt – und der Vertrag erlischt in aller Regel. Auch hier stellt sich aber die Frage nach einer möglichen Erbschaftssteuer, denn nur einer kann Versicherungsnehmer sein. Siehe den Hinweis zur Über-Kreuz-Versicherung.

Die pauschale Aussage, eine verbundene Leben sei oftmals billiger als zwei Verträge, kann man so nicht stehen lassen.

Erster simpler Grund: Die günstigen Anbieter für die verschiedenen Berufe unterscheiden sich. Bei einer verbundenen Leben hat man meistens eine Mischkalkulation. Bei zwei separaten Verträgen kann man für jeden den günstigsten Anbieter aussuchen.

Zweiter simpler Grund: Bei einer verbundenen Leben müssen Laufzeit und Versicherungssumme grundsätzlich gleich sein. Nicht beide Partner benötigen aber unbedingt die gleiche Versicherungssumme und die gleiche Laufzeit. Zwei separate Verträge bieten nicht nur eine genauere Anpassung an den Bedarf, sondern auch eine höhere Flexibilität.

 

Nachmeldung bei Risikoerhöhung

„Nachmelden nicht nötig“ schreibt Finanztest unbedarft. Gemeint ist, dass man – wenn der Risiko-LV-Vertrag erst einmal zustande gekommen ist –  neue Diagnosen oder riskante Sportarten nicht nachmelden muss.

Einen der wichtigsten Punkte hat man allerdings auch hier vergessen: Auf die Meldung der Änderung des Status vom Nichtraucher zum Raucher verzichtet kaum ein Versicherer. Besonders verhängnisvoll: Unterbleibt die Meldung und kommt es zum Todesfall der nun rauchenden versicherten Person, setzen viele Versicherer die Versicherungssumme herab. Statt bisher versicherter und erwarteter 300.000 EUR können dann auch beispielsweise nur 100.000 EUR zur Auszahlung kommen – in dem Verhältnis, wie der Beitrag für Nichtraucher niedriger ist als der für Raucher. Das sollte man wissen, oder?

 

Fazit zum Risikolebensversicherung Test von Stiftung Warentest / „Finanztest“

„Augen zu und durch“ – bei Stiftung Warentest scheint seit Jahren die Resistenz gegen neue Erkenntnisse und Dazulernen groß zu sein, wenn es um Tests von Versicherungen geht. Wer Versicherungen wie Kaffeemaschinen testet, ohne Bewusstsein für die Folgen falscher Ratschläge, ohne Praxiserfahrung und vor allem ohne für seine Fehltritte zur Verantwortung gezogen zu werden, mag es sich leisten können.

Leidtragende sind einmal mehr die Verbraucher, die quasi blind Aussagen von Stiftung Warentest vertrauen. Gerechtfertigt ist dieses Vertrauen im Bereich Tests von Berufsunfähigkeitsversicherung|en und Risikolebensversicherungen schon lange nicht mehr.

 

Reaktionen:

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Das Investment zum Risiko-LV-Test: Die 5 größten Fehler in Finanztest

Quelle: Das Investment vom 22.05.2017 Mit einem Klick gelangen Sie zum Beitrag.

 

Versicherungsmonitor: Helberg kritisiert Finanztest-Analyse

Quelle: Versicherungsmonitor Newsletter vom 22.05.2017

 

Versicherungsbote: Vertrauen in BU- und RLV-Tests von Finanztest nicht mehr gerechtfertigt

Quelle: versicherungsbote.de vom 23.05.2017

 

"Finanztest versagt auch bei Risikolebensversicherung-Test" Quelle: versicherungstip 21/2017

„Finanztest versagt auch bei Risikolebensversicherung-Test“ Quelle: versicherungstip 21/2017

 

Versicherungsjournal: Die billigisten Risiko-LVs im Finanztest

Das Versicherungsjournal berichtet über den Risiko-LV-Test von Warentest und zitiert unsere Kritik. Quelle: versicherungsjournal.de vom 29.05.17

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    Risikolebensversicherung Test

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Markus Thiemann  |   17. Mai 2017 um 14:52 Uhr

    Sehr gut beschrieben, Herr Helberg. Weiter so!

    Matthias Helberg  |   17. Mai 2017 um 14:54 Uhr

    Vielen Dank Herr Thiemann!

    Michael Schreiber  |   19. Mai 2017 um 12:53 Uhr

    Sehr guter Artikel mit dezidierten Beschreibungen, warum was so nicht stehengelassen werden kann.

    Zu Finanztest: Man macht leider immer die gleichen Fehler. Bei Nachversicherungsgarantien hat man in der Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon schlimmsten geschlammt. Und nun das gleiche wieder.

    Vielleicht sollte man auch mal auf die „Nutzungsintensität“ dieser ach so wichtigen Option hinweisen, v.a. dann wenn Verträge nicht von kompetenten Unternehmen betreut werden.

    Das einzige was Finanztest bewirkt ist, dass sich Versicherungen möglichst nah am jeweiligen Testdesign „optimieren“, was aber mit dem Optimum für Verbraucher nichts zu tun hat.

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