Das Wichtigste im Überblick
Ein ärztliches Attest allein reicht nicht aus, um als berufsunfähig anerkannt zu werden.
Eine „Berufsunfähigkeitsbescheinigung“ gibt es nicht.
Zu einem Gutachter muss man nur selten.
Das liegt daran, dass es nicht nur auf eine bestimmte Diagnose ankommt, sondern darauf, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen auf den zuletzt ausgeübten Beruf auswirken.
Herr Helberg hat mich mehrere Jahre dabei begleitet eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen und den Leistungsantrag zu stellen, der erfolgreich war. Ich konnte ihn dabei ständig telefonisch oder per Mail um Rat fragen und die Antwort kam immer unglaublich schnell. Er meldete sich sogar aus eigener Initiative, wenn er merkte, dass ich recht lange brauchte. Bei allen Unterlagen und langen Texten verlor er nie den Überblick und stand mir stets zur Seite. Ich habe so ein Engagement wirklich selten irgendwo gesehen.
Yuna, Ende 20 beim BU-Abschluss, 3 Jahre später berufsunfähig wegen somatoformer Störungen und Depressionen, auf Google.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Der Weg zur Berufsunfähigkeit
- Krank und nicht arbeiten können – ist das schon Berufsunfähigkeit?
- Wer diagnostiziert die Berufsunfähigkeit?
- Wer stellt nun die Berufsunfähigkeit fest?
- Ich bin oder werde berufsunfähig – können Sie mir helfen?
- Fazit
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Der Weg zur Berufsunfähigkeit
Wenn Sie wegen einer lange dauernden Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können, soll die Berufsunfähigkeitsrente Ihr Einkommen (zumindest teilweise) ersetzen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie vorher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben.
Sie waren oder sind in ärztlicher Behandlung. Sie können Ihre berufliche Tätigkeit seit mindestens 6 Monaten nicht mehr in vollem Umfang ausüben. Vielleicht stellt Ihr Arzt auch eine entsprechende Prognose, dass Sie mindestens sechs Monate nicht mehr arbeiten können. So wie im Leistungsfall dieses Kunden: Im 6-Monats-Prognosezeitraum berufsunfähig – neuer Leistungsfall.
Jetzt müssen Sie einen Leistungsantrag stellen, damit der Versicherer Ihren Anspruch prüfen und die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen kann. Genügt dafür ein ärztliches Attest? Nein.
Krank und nicht arbeiten können – ist das schon Berufsunfähigkeit?
Klare Antwort: Nein. Wenn ein Arzt Sie krankschreibt, sind Sie arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig. Denn das sind zwei verschiedene Stadien des nicht mehr arbeiten könnens.
Arbeitsunfähig ist man nur vorübergehend. Dauert das länger als 6 Wochen, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Berufsunfähig ist man erst, wenn die Einschränkung voraussichtlich dauerhaft ist. Genauer erklären wir die Unterschiede in den Artikeln „Wann gilt man als arbeitsunfähig?“ und „Wann gilt man als berufsunfähig?“.
Wer diagnostiziert die Berufsunfähigkeit?
Es gibt keine „Diagnose Berufsunfähigkeit“. Eine Diagnose bezieht sich auf eine Krankheit, zum Beispiel einen Bandscheibenvorfall. Diese Diagnose kann Ihr Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt stellen.
Ein solcher ärztlicher Nachweis ist Grundvoraussetzung, um überhaupt als berufsunfähig anerkannt zu werden. Der Arzt kann auch entscheiden, ob Sie deshalb akut arbeitsunfähig sind.
Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, muss neben der Diagnose aber auch geklärt werden, ob eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Diese Beeinträchtigung muss Sie in Ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit einschränken (in der Regel zu mindestens 50 Prozent).
Zusätzlich zur Diagnose kommt es auf den zuletzt ausgeübten Beruf an
Zusätzlich zur ärztlich festgestellten Diagnose muss jemand beurteilen, wie sie sich auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auswirkt. Dazu muss man natürlich möglichst genau wissen, wie Sie gearbeitet haben, bevor Sie die Beschwerden hatten.
Der genannte Bandscheibenvorfall kann sich ja ganz unterschiedlich stark auswirken. Zum Beispiel, ob ein Verkäufer mal steht, mal sitzt, ohne schwere Lasten zu heben. Oder ob er den ganzen Tag zwischendurch immer wieder schwere Kartons in Regale heben muss.
Deshalb wird Ihnen der BU-Versicherer zahlreiche Fragen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit stellen. Sicherlich deutlich mehr, als es ein Arzt macht, wenn er sie krankschreibt. Ihre Angaben fließen in einen Fragebogen für Ihren Arzt ein. Diesen sendet der Versicherer an Ihren Arzt mit der Bitte um einen Bericht. Erst so kann Ihr Arzt einschätzen, welche Tätigkeiten Sie noch in welchem Umfang ausüben können – und welche nicht.
Als gelegentlich sehr hilfreich haben sich in unserer Praxis auch die Gutachten der Deutschen Rentenversicherung und Reha-Abschlussberichte herausgestellt. Denn auch in diesen Dokumenten geht es nicht nur um eine ärztliche Diagnose, sondern um deren Auswirkungen auf den Beruf beziehungsweise auf die noch mögliche Erwerbstätigkeit.
Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt?
Wie bereits erwähnt, muss eine Person in ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt sein, um als berufsunfähig zu gelten. Hier ein vereinfachtes Beispiel, wie die entsprechende Berechnung aussehen kann. Man spricht auch von einer quantitativen Betrachtung, weil es hier nur um die Anzahl der Stunden geht:
Angenommen ein Verkäufer arbeitet täglich 6 Stunden im Außendienst und 2 Stunden im Innendienst.
Infolge einer Krankheit kann er nur noch maximal 30% seiner Außendienststätigkeit ausüben. Im Innendienst ist er nicht eingeschränkt.
Diese Einschränkung wirkt sich also auf 6 von 8 Stunden am Tag zu 70% aus.
Rechenweg: 6 / 8 * 0,7 = 0,525 = 52,5 Prozent Berufsunfähigkeit. Damit sind 50 Prozent Berufsunfähigkeit erreicht. Die Berufsunfähigkeitsrente wird in voller Höhe gezahlt.
Allerdings sollte das in der Praxis anders aussehen, weil es vor allem auf die prägenden Tätigkeiten ankommt, also auf die qualitative Betrachtung. Um beim Beispiel des Verkäufers zu bleiben: Wenn er im Außendienst seine Kunden nicht besuchen kann, kann er auch nichts verkaufen. Dann gibt es für ihn auch keine Aufgaben im Innendienst. So ähnlich, wie es der Fall einer Haushälterin zeigt, den wir im Beitrag zu 50 Prozent Berufsunfähigkeit beschreiben.
Wer stellt nun die Berufsunfähigkeit fest?
Es sind die Leistungsprüfer der Versicherer, die Sie von Ihrer Berufsunfähigkeit überzeugen müssen. Diese können in den meisten Fällen aufgrund der Aktenlage (Diagnosen, Befunde, Arztberichte, Gutachten, Auskünfte, Fragebögen) entscheiden.
Schon aus Kostengründen werden nur in besonderen oder zweifelhaften Fällen Gutachter von den Versicherern beauftragt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich im Januar 2016 dahingehend geäußert, dass nur in knapp 6% der damals ausgewerteten Leistungsfälle Gutachter beauftragt worden sein. Am häufigsten dürften solche Gutachter bei psychischen Erkrankungen als BU Ursache beauftragt werden.
Neben der Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung und deren Auswirkung auf den zuletzt ausgeübten Beruf prüfen die Versicherer im Rahmen der Leistungsprüfung noch einige weitere Punkte: Zum Beispiel, ob eine Verweisungsklausel (abstrakte Verweisung oder konkrete Verweisung) greift. Und vor allem, ob Ihre Angaben im Versicherungsantrag korrekt waren. Oder ob Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben.
Außerdem prüfen die Leistungsprüfer, ob eine Ausschlussklausel greift und vieles mehr.
Weil die Prüfung auf Berufsunfähigkeit so umfangreich ist, reicht ein einfaches Attest oder irgendeine Berufsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis nicht aus.
Ich bin oder werde berufsunfähig – können Sie mir helfen?
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abgeschlossen haben, unterstützen wir Sie selbstverständlich.
Wenn Sie Ihre BU woanders abgeschlossen haben, dürfen wir das aus rechtlichen Gründen nicht tun.
Wie viele der bei Helberg Versicherten haben bisher ihre Berufsunfähigkeitsrente erhalten?
9 von 10 unserer versicherten Kundinnen und Kunden, die für lange Zeit arbeitsunfähig oder sogar berufsunfähig geworden sind, haben ihre Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten.
Die genaue Quote liegt bei 91,89 Prozent, gezählt seit dem Jahr 2002. Kein einziger unserer Kunden musste in all den Jahren dafür vor Gericht kämpfen.
Hier stellen wir eine Auswahl „unserer“ Leistungsfälle vor. Stand: April 2024.
Fazit
Wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden soll, wird ein umfangreiches Prüfungsverfahren in Gang gesetzt. Deshalb reichen die Diagnosen Ihrer Ärzte, eine „Berufsunfähigkeitsbescheinigung“, oder gar ein Attest allein nicht aus, um als berufsunfähig anerkannt zu werden.
Wir empfehlen, auf jeden Fall möglichst frühzeitig Profis zu konsultieren (spezialisierte Versicherungsberater, Fachanwälte für Versicherungsrecht), falls Ihr Versicherungsmakler Sie nicht unterstützen kann.
Weiterführende Links
- Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen online abschließen
- Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- Euro nach 6 Tagen
- Was bedeutet ab 50% Berufsunfähigkeit?
- Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente