Das Wichtigste im Überblick
Versorgungswerke für Tierärzte zahlen wegen Berufsunfähigkeit regelmäßig erst bei vollständiger Berufsaufgabe.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Tierärztinnen und Tierärzte schützt Sie besser, weil sie 100 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit zahlt.
Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem noch reduziert weiter praktizieren. Müssen Sie aber nicht.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Tierärzte – eine beliebte Zielgruppe
- Berufsunfähigkeitsversicherung Tierarzt – die Basics
- Körpereinsatz der Tierärztinnen und Tierärzte führt zu höherem BU-Risiko
- Gebissen, getreten, gekratzt: Tierärzte und Tierärztinnen haben es nicht leicht
- Tierarzt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig
- Worauf bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Veterinäre achten?
- BU-Aktionen: Mit wenig Fragen zur Tierarzt Berufsunfähigkeitsversicherung
- So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Tierärzte – eine beliebte Zielgruppe
Falls Sie Studentin oder Student der Veterinärmedizin, Assistenztierärztin /-arzt oder bereits Fachtierärztin / Fachtierzarzt sind und sich jetzt mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinandersetzen, haben Sie bestimmt drei Begriffe schon mal gehört: Deutsche Ärztefinanz, MLP und Infektionsklausel. Stimmt’s?
Veterinäre gelten in der Versicherungsbranche eben als beliebte Zielgruppe. Entsprechend werden sie (mehr oder weniger heftig) umworben. Danke, dass Sie dann trotzdem googeln oder aus anderen Gründen auf unserer Seite gelandet sind.
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Berufsunfähigkeitsversicherung Tierarzt – die Basics
- Wie sind Tierärzte im Versorgungswerk abgesichert?
- Worin liegen die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Tierärzte?
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- Was hat es mit der Infektionsklausel auf sich?
Diese vier Fragestellungen haben wir in unserem allgemeiner gehaltenen Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte bereits beantwortet.
Körpereinsatz der Tierärztinnen und Tierärzte führt zu höherem BU-Risiko
Wer den ganzen Tag von Stall zu Stall eilt und Großtiere behandelt, arbeitet als Tierärztin oder Tierarzt oft mit ganzem Körpereinsatz. Ganz offensichtlich tut das dem Bewegungsapparat nicht gut. Hinzu kommt das Unfallrisiko durch ausschlagende Pferde, tretende Rinder und Bisswunden.
Außerdem kann der Umgang mit allerlei Stoffen Allergien und Dermatosen hervorrufen. Oder auch die Gefahr der Ansteckung mit Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragbar sind, den Zoonosen.
Daraus resultiert für Veterinärinnen und Veterinäre ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden als beispielsweise bei Allgemeinmedizinern.
Das heißt: Höhere Beiträge für die Tierarzt Berufsunfähigkeitsversicherung
Folglich stufen die meisten Versicherungsgesellschaften Tierärzte in eine ungünstigere Berufsgruppe ein als viele andere Mediziner. Das höhere Risiko schlägt sich also in einem höheren Beitrag nieder.
Im Umkehrschluss kann man also davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Tierärztinnen und Tierärzte noch wichtiger ist als für Ärzte vieler anderen Fachrichtungen.
Gebissen, getreten, gekratzt: Tierärzte und Tierärztinnen haben es nicht leicht
„Die tierärztliche Praxis wird hauptsächlich von der Art der behandelten Tiere bestimmt,“ weiß man bei Wikipedia zu berichten. Nicht immer wissen die Patienten von Tierärzten deren Hilfe zu schätzen. Das gilt nicht nur für den Veterinär in der Großtierpraxis, der den Bullen behandeln soll.
Genauso kennen Tierärzte und Tierärztinnen in den Kleintierpraxen diesen Umstand. So heißt es, das Tier, vor dem man als Tierarzt am meisten Respekt habe, sei die gemeine Hauskatze.
Der Umgang mit den Tieren macht vielen zwar Freude, kann aber eben auch zu gesundheitlichen Einschränkungen beim Tierarzt selbst führen.
Tierarzt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig
Solange Sie als Tierarzt nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihnen die Krankentagegeldversicherung eines privaten Krankenversicherers ein Tagegeld als Einkommensersatz.
Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Tierärzte nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein.
Die BU-Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn Sie überhaupt keine tierärztliche Tätigkeit mehr ausüben können – also vollständig berufsunfähig sind. Und bis dahin?
Hier hilft nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für den Tierarzt oder die Tierärztin. Sie stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab. Sie leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.
Tierärztinnen und Tierärzte können also eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße tierärztlich tätig bleiben. Das müssen Sie aber nicht.
Worauf bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Veterinäre achten?
Es gibt zahlreiche Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung als Tierarzt achten sollten. Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente muss garantiert erhöht werden. Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Tierarzt in die eigene Praxis wechseln und und und.
Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können. Sinnvoll ist auch eine verbesserte Regelung in Sachen Umorganisation von Selbstständigen und Freiberuflern.
Letztlich kann man zusammenfassen, dass es nicht ganz so einfach mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Tierarzt oder die Tierärztin ist. Außer, dass sie wohl eine brauchen.
BU-Aktionen: Mit wenig Fragen zur Tierarzt Berufsunfähigkeitsversicherung
Inzwischen gibt es gleiche mehrere Versicherer, die auch Veterinären den Abschluss einer BU-Versicherung mit wenig Fragen ermöglichen. Dennoch müssen Sie bei deren Beantwortung sehr gut aufpassen.
Teilweise gibt es Einschränkungen, was die maximale Höhe der BU-Rente angeht. Oder es ist die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Das sind die aktuellen uns bekannten BU-Aktionen speziell für Tierärztinnen und Tierärzte:
- Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker mit wenig Fragen zur Allianz BU-Versicherung
- HDI EGO Top für Ärzte aller Fachrichtungen mit Approbation inklusive Zahnmedizinern und Veterinären
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Weiterführende Links
- Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt
- Die Infektionsklausel
- Arzt, Zahnarzt, Tierarzt mit Approbation? Mit wenig Fragen zur BU des HDI
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbstständige
- Berufsunfähig durch Augenkrankheit
- Unser traurigster Leistungsfall