Das Wichtigste im Überblick
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Zahnärztinnen und Zahnärzte schützt Sie und sorgt für regelmäßige Einnahmen.
Sie leistet bereits, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens 6 Monate lang außer Stande sein werden, Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben.
Wenn Sie wollen, können Sie trotzdem noch reduziert weiter praktizieren. Müssen Sie aber nicht.
Info
Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
- Marktgrundlage: 38 von 60 BU- Anbietern.
- Erwähnungen u. a. in ZEIT, WiWo, FAZ: Presse-Seite.
- Bewährte Vorgehensweise: Dein Weg zur BU.
- Kostenlose Erstberatung buchen.
- Wer wir sind: Über uns.
- Ergebnisse 2025:
- Kein Versicherungsantrag abgelehnt,
- Alle Leistungsanträge anerkannt.
- Unser BU-Jahr 2025.
Zuletzt aktualisiert: 09.02.2026
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Zahnärzte – eine beliebte Zielgruppe
- Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt – die Basics
- Zwangshaltung der Zahnärztinnen und Zahnärzte führt zu höherem BU-Risiko
- Worauf achten bei einer Zahnarzt Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Auf welche Klauseln sollten Zahnärzte in ihrer BU achten?
- BU-Aktionen: Mit wenig Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Weiterführende Links
- Anfrage zur BU für Zahnärzte stellen
„Ich kann jeden empfehlen sich bei Abschluss für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Helberg beraten zu lassen. Da ich, ein paar Jahre zuvor, ein für mich unpassendes Produkt bei einem anderen Makler abgeschlossen habe, kann ich mir ein Urteil erlauben: die Beratung steht bei Herrn Helberg im Vordergrund, sie ist wesentlich umfassender und individuell zugeschnitten. Leider habe ich das Gefühl, dass bei anderen Maklern nur der schnelle Abschluss an erster Stelle steht.“
Julian R., Anfang 30 beim Wechsel seiner BU, Zahnarzt, auf Google.
Zahnärzte – eine beliebte Zielgruppe
Falls Sie Studentin oder Student der Zahnmedizin, Assistenzärztin, Assistenzarzt oder bereits Fachärztin / Facharzt sind und sich mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinandersetzen, haben Sie bestimmt drei Begriffe schon mal gehört: Deutsche Ärztefinanz, MLP und Infektionsklausel. Stimmt’s?
Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten in der Versicherungsbranche eben als beliebte Zielgruppe. Entsprechend werden sie (mehr oder weniger heftig) umworben. Danke, dass Sie trotzdem googeln oder aus anderen Gründen auf unserer Seite gelandet sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt – die Basics
- Wie sind Zahnärzte im Versorgungswerk abgesichert?
- Worin liegen die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Zahnärzte?
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- Was hat es mit der Infektionsklausel auf sich?
Diese vier Fragestellungen haben wir in unserem allgemeiner gehaltenen Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte bereits beantwortet. Lesen Sie gern auch dort.
Stolz & glücklich: Seit 2020 sind wir Partner-Unternehmen von „ÄRZTE OHNE GRENZEN e.V.“ – natürlich auch 2026! 😍

Zwangshaltung der Zahnärztinnen und Zahnärzte führt zu höherem BU-Risiko
Wer den ganzen Tag von Behandlungsstuhl zu Behandlungsstuhl eilt, arbeitet als Zahnärztin oder Zahnarzt oft in einer Zwangshaltung. Ganz offensichtlich tut das dem Bewegungsapparat nicht gut.
Aber auch der ständige Stress in der Praxis führt zu einer steigenden Anzahl psychischer Erkrankungen. Außerdem kommt noch der Umgang mit allerlei Stoffen hinzu, die Allergien und Dermatosen hervorrufen können. Daraus resultiert für Zahnärztinnen und Zahnärzte ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden als beispielsweise bei Allgemeinmedizinern.
Das bedeutet: Höhere Beiträge
Folglich stufen die meisten Versicherungsgesellschaften Zahnärzte in eine etwas ungünstigere Berufsgruppe ein als viele andere Mediziner. Das höhere Risiko schlägt sich also in einem höheren Beitrag nieder. Erste Versicherer ziehen bei der BU-Versicherung für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen buchstäblich die „Notbremse“ und erhöhen die Beiträge für Neuverträge deutlich.
Im Umkehrschluss muss daher davon ausgegangen werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte noch wichtiger ist als für Ärztinnen und Ärzte vieler anderer Fachrichtungen.
„Ich mag keine Versicherungsmakler und interessiere mich nicht für Versicherungen. Das habe ich Herrn Helberg ehrlich kommuniziert und es wäre sehr leicht gewesen, mir einfach irgendetwas anzudrehen, damit das Thema für mich schnell gegessen ist.
Stattdessen hat Herr Helberg meine bereits bestehende BU gewissenhaft überprüft und mich extrem vernünftig und fair beraten. Hier geht es nicht wie so oft darum, einem schnell etwas anzudrehen und am besten noch drei Geldanlage-(Verbrennungs)-Optionen oben drauf.
Durch seine ehrliche Beratung hat Herr Helberg (vorerst) nichts an mir verdient. Durch wärmste Empfehlung an Freunde und Familie wird sich das aber anderweitig ergeben. Das ist eine deutlich nachhaltigere Herangehensweise als das sonst übliche Andrehen eines Tarifs, der beim Versicherten ein schales Gefühl hinterlässt. Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufrichtigkeit!“
Dr. Anna S, Ärztin, Mitte 30, ist mit ihrem bestehenden BU-Vertrag besser dran als mit einem Neuabschluss, auf ProvenExpert.
Worauf achten bei einer Zahnarzt Berufsunfähigkeitsversicherung?
Im Kleingedruckten der Versicherungsverträge gibt es viele Punkte, auf die Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung als Zahnarzt achten sollten.
- Zum Beispiel sollte es keine Möglichkeit einer abstrakten Verweisung geben.
- Ein Versicherer verzichtet inzwischen sogar auf die konkrete Verweisung.
- Nachversicherungsgarantien und Dynamiken sollten auf jeden Fall enthalten sein.
- Wenn Sie berufsunfähig werden, sollte die Berufsunfähigkeitsrente wegen der Inflation garantiert steigen.
- Der Vertrag sollte auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Zahnarzt in die eigene Praxis wechseln.
- Sinnvoll wäre eine verbesserte Regelung für die Umorganisation der Betriebe von Freiberuflerinnen und Freiberuflern.
- Und und und.
Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern möchten, kann die Herausforderung schon darin bestehen, sich überhaupt ausreichend hoch abzusichern. Dann besteht die Lösung oft darin, 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen parallel bei zwei unterschiedlichen Versicherern abzuschließen (2-Vertrags-Lösung).
Auf welche Klauseln sollten Zahnärzte in ihrer BU achten?
Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreich und enthalten diverse Klauseln. Sie regeln nicht nur, unter welchen Umständen man als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, sondern auch, wie man den Vertrag während der Laufzeit gestalten kann.
Hier nennen wir einige der bedeutendsten Klauseln, auf die Sie vor dem Abschlusss einer BU für Zahnärzte achten sollten.
Abstrakte Verweisung
Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Versicherer die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit verweigern kann, weil Sie theoretisch noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnten.
Bedeutung: Hoch, eine der wichtigsten BU-Klauseln.
Verbreitung: Stark, fast alle aktuellen BU-Tarife verzichten bei Erwerbstätigen inzwischen auf eine abstrakte Verweisung.
Konkrete Verweisung
Die konkrete Verweisung ermöglicht es einem Versicherer, die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit zu verweigern, weil Sie tatsächlich in einem vergleichbaren Beruf freiwillig arbeiten.
Bedeutung: Unterschiedlich, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Wenn Sie trotz Tätigkeit in einem Vergleichsberuf zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente wünschen, solange Sie im bisherigen Beruf berufsunfähig sind, sollten Sie auf einen Verzicht auf eine konkrete Verweisung achten.
Verbreitung: Fast alle BU-Tarif enthalten grundsätzlich die Möglichkeit einer konkreten Verweisung. Positiv ist eine Klarstellung, dass dabei das Einkommen nicht um mehr als 20% im Vergleich zum bislang ausgeübten Berufs gesunken sein darf. In der Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI wird vollständig auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Umorganisation
Wird ein Selbstständiger oder Freiberufler berufsunfähig, prüfen die Versicherer zusätzlich, ob durch eine Umorganisation des Betriebs die Berufsunfähigkeit verhindert werden kann und man weiter als Betriebsinhaber tätig sein kann.
Bedeutung: Hoch, wenn Sie freiberuflich tätig sind, oder es irgendwann einmal werden möchten.
Verbreitung: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen und Freiberuflern üblich. Den Verzicht einer solchen Prüfung bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern erklären inzwischen viele Versicherer. Manche Tarife verzichten explizit auf die Prüfung einer Umorganisation bei Betrieben von Akademikern, wie Rechtsanwälten.
Berufswechsel
Den Wechsel eines Berufs oder die Änderung eines Tätigkeitsbereichs brauchen Sie Ihrem BU-Versicherer nicht mitzuteilen. Selbst wenn Sie es tun, können sich die Konditionen Ihres Vertrags dadurch nicht verschlechtern. Bei immer mehr BU-Tarifen können Sie einen Berufswechsel aber melden und den Versicherer prüfen lassen, ob sich dadurch Ihr BU-Risiko reduziert – was zu günstigeren Beiträgen bei identischen Leistungen führen kann.
Bedeutung: Eher am Anfang einer Karriere oder im Medizinstudium von Bedeutung. Oft bekommen Zahnärzte eine günstige Einstufung, bei der weitere Einsparungen durch einen Berufswechsel unwahrscheinlich sind.
Verbreitung: Immer mehr Versicherer bieten eine solche Berufswechsel-Klausel an.
Arbeitsunfähigkeitsklausel
Die Vereinbarung einer Arbeitsunfähigkeitsklausel bewirkt, dass man Leistungen aus seiner BU bereits bei einer Krankschreibung von mehr als sechs Monaten erhalten kann. Der Nachweis ist deutlich einfacher als der Nachweis einer Berufsunfähigkeit.
Bedeutung: Hoch, vor allem, wenn Sie keine Krankentagegeldversicherung haben. In unseren BU-Leistungsfällen zeigt sich immerwieder ihr überragender Nutzen für die Versicherten. Eine der besten Verbesserungen der BU-Bedingungen seit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Verbreitung: Viele Versicherer bieten eine solche AU-Klausel i.d.R. als Zusatzbaustein, manchmal auch als festen Tarifbestandteil an. Die Qualität unterscheidet sich deutlich.
Dynamik und Nachversicherungsgarantie
Ihre BU-Absicherung braucht einen Inflationsausgleich, wenn das Absicherungsniveau erhalten bleiben soll. Dazu dient die Beitragsdynamik. Steigt der Bedarf sprunghaft, z.B. durch einen Karrieresprung, die Familiengründung oder ein Darlehn für eine Praxisfinanzierung, kann die BU-Rente in einem Schritt durch eine Nachversicherung erhöht werden. Wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, sorgt die Leistungsdynamik für eine garantierte Rentenerhöhung und damit i.d.R. für einen Inflationsausgleich im Ernstfall.
Bedeutung: Alle drei Erhöhungsmöglichkeiten sind von hoher Bedeutung, damit eine BU-Absicherung nicht nur anfangs gut ist, sondern auch gut bleibt.
Verbreitung: Sehr viele Versicherer bieten alle drei Erhöhungsmöglichkeiten an – jedoch von stark unterschiedlicher Qualität. Wenn Sie ein hohes Einkommen haben (oder erwarten), macht es trotz dieser Erhöhungsmöglichkeiten Sinn, die gesamte BU-Absicherung auf 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen aufzuteilen.
Mitteilungspflichten während der Berufsunfähigkeit
Versicherungsbedingungen können den Berufsunfähigen verpflichten, eine Verbesserung des Gesundheitszustands und/oder eine Minderung der Berufsunfähigkeit mitzuteilen. Es ist positiv, wenn es keine solche Mitteilungspflichten im Vertrag gibt.
Bedeutung: Hoch, weil Laien i.d.R. beides nicht als solches erkennen können. Beispiel: Reduzierung eines Medikaments = verbesserter Gesundheitszustand. 50% Berufsunfähigkeit (Rente wird gezahlt) oder 49% Berufsunfähigkeit (Rente wird nicht gezahlt).
Verbreitung: Noch immer weit verbreitet.
BU-Aktionen: Mit wenig Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Mittlerweile gibt es mehrere Versicherer, die speziell für Sie als Zahnarzt den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen Fragen ermöglichen.
Dies ist mitunter eine Möglichkeit, relativ unkompliziert Versicherungsschutz zu erhalten. Dennoch sollte man bei der Beantwortung der Fragen sehr genau hinschauen.
Manchmal gibt es Einschränkungen bei der maximalen Höhe der BU-Rente. Oder es wird die Mitgliedschaft in einem Verein vorausgesetzt. Dies sind die uns bekannten aktuellen BU-Angebote speziell für Zahnärztinnen und Zahnärzte:
- Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker mit wenig Fragen zur Allianz BU-Versicherung
- BU für Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und andere Akademiker*innen in der btS
- HDI EGO Top für Ärzte aller Fachrichtungen mit Approbation inklusive Zahnmedizinern und Studierenden ab Physikum
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen BU Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Weiterführende Links
- Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte
- Die Infektionsklausel
- Arzt, Zahnarzt, Tierarzt mit Approbation? Auch ohne Vereinsmitgliedschaft mit wenig Fragen zur BU des HDI
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbstständige
- Berufsunfähig durch Augenkrankheit
- Unser traurigster Leistungsfall

