Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 453 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 453 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Figuren Berufe Header

Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung oder vielmehr der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gilt als eine der wichtigsten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Blauer Hintergrund
Wir sind bekannt aus:
DAS INVESTMENT
FAZ
FOCUS Money
Handelsblatt
NDR
Neue Osnabrücker Zeitung
Südddeutsche Zeitung
Versicherungsmagazin
Wirtschaftswoche
Wählen Sie:
Zu den BU-Basics
BU-Basics »
Zum Versorgungs-Check-up
Versorgungs- Check-up »
Zum BU-Vertrags-Check
BU-Vertrags-Check »
Risikovoranfrage »
Zur Anfrage / Beratung
Beratungs-anfrage »

Das Wichtigste im Überblick

Durch die abstrakte Verweisung kann ein Versicherer die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit ablehnen, weil Sie ja theoretisch noch eine andere, vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten.

Hier ein Beispiel dafür: Ein Landschaftsgärtner hat einen Bandscheibenvorfall. Er kann keine Gärten mehr anlegen und ist eigentlich berufsunfähig. Aber der Versicherer zahlt nicht. Seine Begründung: Der Gärtner könnte noch in einem Gartencenter Kunden beraten.

In den meisten aktuellen BU-Tarifen wenden die Versicherer diese Klausel nicht mehr an. In vielen alten BU-Verträgen ist sie jedoch noch enthalten.



Welcher Beruf ist in der BU versichert?

Um eine abstrakte Verweisung zu erkennen, müssen Sie vor Augen haben, welcher Beruf eigentlich in einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichert ist. Inzwischen ist das sogar gesetzlich geregelt: Der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Ausführlicher beschreiben wir das im Artikel Welcher Beruf ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung versichert?


Das Gesetz kennt den Ausdruck „abstrakte Verweisung“ nicht

So, wie der in einer BU versicherte Beruf, ist auch die Möglichkeit der Verweisung auf einen anderen Beruf gesetzlich geregelt. So heißt es im entsprechenden § 172 Absatz 3 des VVG:

„Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Fällt Ihnen etwas auf? Von „abstrakter Verweisung“ steht da nichts.

Die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung führt oft zu Streit. Grafikquelle: colourbox.com
Ansprüche auf eine Berufsunfähigkeitsrente vor Gericht auszutragen, kann auch für die Versicherer schwierig sein. In aktuellen Tarifen verzichten inzwischen fast alle Anbieter auf die Mögllichkeit der abstrakten Verweisung.

Woran Sie die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung erkennen

In den Versicherungsbedingungen einer BU wird festgelegt, wann Sie für den Versicherer als berufsunfähig gelten. Wenn Sie dort lesen, achten Sie auf Formulierungen wie die folgende:

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Deutlicher wird die Verweisung, wenn man den Satz auf den Kern reduziert:

„(…) oder eine andere Tätigkeit (…), die (…) ausgeübt werden kann (…).“

Demnach spielt es keine Rolle, ob Sie eine solche „andere Tätigkeit“ tatsächlich ausüben. Oder ob es dafür überhaupt Arbeitsplätze gibt. Anders ausgedrückt: Die theoretische Möglichkeit, noch eine andere, vergleichbare, Tätigkeit ausüben zu können, reicht bei einer abstrakten Verweisung aus, um als nicht berufsunfähig zu gelten.

Button zum BU-Rechner (Preisvergleich)

Positiv: Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Wenn nun Versicherer auf die abstrakte Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten, bedeutet das: Es zählt wirklich nur Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, in dem Sie berufsunfähig geworden sind. Sie sind nicht gezwungen, einen ähnlichen, einen sogenannten Verweisungsberuf auszuüben.

Hingegen können Sie das freiwillig tun oder auch eine Umschulung machen. Jedoch kann der Versicherer dann unter Umständen eine andere Klausel anwenden: Die konkrete Verweisung.


Früher verbreitet, heute eher selten und versteckt

Früher war die abstrakte Verweisung eine gängige Klausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen. Entsprechend häufig kam es (und kommt es bei alten Verträgen noch heute) zum Streit. So wie in diesem Fall eines Handwerk-Meisters.

Ende der 1990er Jahre kam mit der Gerling Lebensversicherung ein erster Versicherer mit einem BU-Bedingungswerk auf den Markt, in dem es diese Möglichkeit nicht mehr gab. Der Versicherer erklärte den „Verzicht auf eine abstrakte Verweisung„.

Im Folgenden erklärten nach und nach so gut wie alle Versicherer zumindest in ihren besseren Tarifen diesen Verzicht. Viele schreiben das inzwischen auch wörtlich in die Versicherungsbedingungen. Denn viele Verbraucher verstehen das ansonsten nicht. Oder weil Ratingagenturen sonst schlechtere Noten geben.

Allerdings muss man auch heute noch ganz genau hinsehen: Denn die Möglichkeit zur abstrakten Verweisung besteht nicht nur, wenn man erstmals eine Berufsunfähigkeitsrente beantragt. Manchmal kommt die Verweisungsmöglichkeit erst in der Folgeprüfung, ob noch Berufsunfähigkeit besteht. Oder sie wird noch bei Schülern, Studenten, Hausfrauen und Hausmännern angewandt. Oder dann, wenn man bereits mehrere Jahre aus dem Beruf ausgeschieden ist.

Sie finden das noch immer schwer zu verstehen? Trösten Sie sich: Daran scheiterte auch Stiftung Warentest gerne mal. Zum Beispiel hier beim Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2015.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
  • Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
  • Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen;
  • Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
  • Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


Anfrage stellen

Kontaktformular, allgemein