Das Wichtigste zu BU-Gesundheitsfragen in Kürze
- Bei den Gesundheitsfragen müssen Sie alles angeben, wonach der Versicherer im Antrag in Textform fragt und was Ihnen bekannt ist (§19 Abs.1 VVG). Typisch abgefragt werden u. a. Arztbesuche/Diagnosen (meist 5 Jahre), Krankenhaus (5 bis 10 Jahre), Medikamente, BMI sowie Alkohol/Drogen.
- Die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die entscheidende Voraussetzung, damit im Leistungsfall alles gut läuft.
- Unvollständige oder falsche Angaben, die Sie beim Abschluss machen, können sich noch nach vielen Jahren bitter rächen und Sie können Ihren Versicherungsschutz schlimmstenfalls sogar rückwirkend wieder verlieren.
- Eine sichere und bewährte Vorgehensweise noch vor dem Abschluss vermeidet spätere Probleme; sie besteht aus:
- Ausschluss von K.O.-Diagnosen und Abklärung psychischer Vorerkrankungen;
- Anfragen bei Hausarzt und Krankenkasse über die dort gespeicherten Diagnosen;
- Klärung, welchem Versicherer was angegeben werden muss;
- Anonyme Risikovoranfrage;
- Auswertung, technische Ausgestaltung und Abschluss / Antrag stellen.
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Zuletzt bearbeitet am 28.03.2026
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zu BU-Gesundheitsfragen in Kürze
- Grundsätzliches zu Gesundheitsfragen
- Detaillierte Betrachtung der Gesundheitsfragen
- Was bedeutet ein „Ja“ bei den Gesundheitsfragen für meinen BU-Antrag?
- Vorbereitung auf die Gesundheitsprüfung
- Sonderfälle
- Ehrlichkeit und Konsequenzen falscher Angaben
- Tipps und Tricks
- Auswirkung von Gesundheitsfragen und Antragsbeispiele
- Zusammenfassung und Fazit
- Anfrage stellen
- Weiterführende Links
Grundsätzliches zu Gesundheitsfragen
Wann auch immer Sie sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigen, werden Sie früher oder später auf die für den Abschluss notwendigen Gesundheitsfragen stoßen. Was hat es damit auf sich, welche Unterschiede gibt es und worauf sollten Sie unbedingt achten?
Mit den Gesundheitsfragen im Antrag bei Abschluss einer BU wollen die Versicherer herausfinden, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert werden können. Man nennt das auch Gesundheitsprüfung.
Wenn Ihr BU-Vertrag eine Dynamik und Garantien zur Nachversicherung enthält, müssen Sie bei späteren Erhöhungswünschen keine erneute Gesundheitsprüfung mitmachen.
Was sind Gesundheitsfragen?
Gesundheitsfragen in einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung sind spezifische Fragen, die Versicherer stellen, um den Gesundheitszustand und das medizinische Risiko der zu versichernden Person zu beurteilen.
Zweck der Gesundheitsfragen
Solche Gesundheitsfragen sind ein wesentlicher Bestandteil des Antragsverfahrens. Sie dienen der Einschätzung, ob es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt, dass die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig wird.
Die Antworten auf diese Fragen beeinflussen die Annahme des Antrags, die Höhe der Versicherungsprämie und die Bedingungen der Versicherungspolice.
Ob eine Beschwerde, eine Diagnose, eine Vorerkrankung erheblich ist, muss der Versicherer entscheiden, der Sie versichern soll und seine Fragen dazu entsprechend formuliert. Deswegen müssen Sie alles angeben, wonach der Versicherer im Antrag und während der Antragsprüfung fragt.
Detaillierte Betrachtung der Gesundheitsfragen
Die Versicherer stellen nicht nur zahlreiche Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen, aktuellem Gesundheitszustand und geplanten Behandlungen.
Die Versicherer formulieren ihre Fragen zum Teil auch sehr unterschiedlich.
Das kann dazu führen, dass man bei einem Versicherer eine Vorerkrankung angeben muss, bei einem anderen nicht.
Manche Fragestellungen sind so formuliert, dass man quasi „alles“, jede Kleinigkeit, jede Erkältung, angeben muss. Andere Fragen beziehen sich fast nur auf Arztbesuche, die deutlich leichter zu recherchieren sind.
Kategorien von Gesundheitsfragen
Gesundheitsfragen können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Sie können sich auf verschiedene Behandlungsformen, Körperteile, Beeinträchtigungen, Untersuchungen und Zeiträume beziehen. Hier finden Sie typische Beispiele für solche Fragen.
Typische Gesundheitsfragen nach früheren Erkrankungen / Vorerkrankungen
- Fanden in den letzten 5 Jahren Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen bei Ärzten, sonstigen Behandlern oder im Krankenhaus statt wegen Krankheiten oder Unfallfolgen des Herzens, der Atmungsorgane, der Verdauungsorgane, der Nieren, des Gehirns, der Psyche, des Stoffwechsels, des Blutes, Infektionskrankheiten, gutartiger Tumore, der Haut, des Stütz- und Bewegungsapparates, der Augen?
Anderes Beispiel:
- Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren Erkrankungen, Beschwerden, Gesundheits- oder Funktionsstörungen … (es folgt eine Liste der verschiedenen Körperteile)?
Oder:
- Bezogen auf die Gesundheitsverhältnisse der letzten 5 Jahre: Bestehen oder bestanden Krankheiten, Störungen oder Beschwerden … (es folgt eine Liste der verschiedenen Körperteile)?
Aktueller Gesundheitszustand
- Sind Sie derzeit in ärztlicher Behandlung/Therapie oder stehen aktuell noch Untersuchungsergebnisse aus?
Oder:
- Besteht ein körperliches Gebrechen, ein Organfehler, eine angeborene Erkrankung, eine Erwerbsminderung (MdE), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB), oder eine Schwerbehinderung, (GdB)?
Krankenhausaufenthalte
- Wurden Sie in den letzten 10 Jahren stationär untersucht oder behandelt (auch Kuren, Reha-, Entzugsbehandlungen, Operationen, Strahlen-, Chemotherapie) bzw. ist eine solche Untersuchung/Behandlung ärztlicherseits in den nächsten2 Jahren vorgesehen oder empfohlen?
Anderes Beispiel:
- Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mindestens eine Nacht in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einer Entzugsklinik oder einer anderen Einrichtung der medizinischen Versorgung oder ist ein Aufenthalt innerhalb der nächsten 6 Monate geplant oder angeraten? (Es müssen keine Angaben zu Schwangerschaften und Geburten gemacht werden).
Medikamenteneinnahme
- Nehmen Sie derzeit oder nahmen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 2 Wochen fortdauernd Medikamente ein?
Oder:
- Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Medikamente ein (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich Medikamente oder an mehr als 20 Tagen im Jahr ein gleichartiges Medikament; auch Schlaf-, Schmerz-, Aufputsch oder Beruhigungsmittel)?
Alkohol, Drogen- Konsum, Cannabis
- Wurden Sie in den letzten 10 Jahren beraten, untersucht oder behandelt oder sind solche Maßnahmen für die nächsten 12 Monate vorgesehen im Zusammenhang mit den Folgen von Alkohol- oder Drogenkonsum?
Oder:
- Haben Sie in den letzten 5 Jahren Drogen zu sich genommen? Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren regelmäßig Alkohol zu sich (d.h. mehr als 1 Monat lang täglich oder an mehr als der Hälfte der Tage eines Jahres)?
Körpergröße und Gewicht (BMI)
- Wie groß und wie schwer sind Sie?
Welchen Body-Maß-Index (BMI) haben Sie? Untergewicht und Übergewicht können sich negativ auswirken und zum Beispiel zu einem Risikozuschlag führen. Dann müssen Sie mehr für Ihre Absicherung bezahlen.
BMI-Rechner
Auf welche Zeiträume beziehen sich die Gesundheitsfragen in der BU?
Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen sich nicht immer auf denselben Zeitraum. Je nach Versicherer und Fragetyp gelten unterschiedliche Rückblicke. Typisch sind:
- aktuelle Fragen zum heutigen Gesundheitszustand, zu laufenden Behandlungen, geplanten Behandlungen oder noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen,
- 3 Monate für aktuelle oder jüngere Beschwerden,
- 3 bis 5 Jahre für ambulante Behandlungen, Arztbesuche, Beschwerden oder Diagnosen,
- 5 bis 10 Jahre für Krankenhausaufenthalte, Operationen, Reha, Psychotherapie oder stationäre Behandlungen,
- in einzelnen Fällen auch unbefristete Fragen, zum Beispiel zu bestimmten schweren Erkrankungen wie AIDS.
Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut im Antrag. Der abgefragte Zeitraum bezieht sich auf den Tag Ihrer Antragstellung. Wenn Sie also am 01.03.2026 einen Antrag unterschreiben und nach den letzten 5 Jahren gefragt werden, müssen Sie Angaben ab 01.03.2021 machen.
Beispiel für negative Gesundheitsfragen nach Beschwerden
Als eher negativ sehen wir solche Gesundheitsfragen, bei denen man sozusagen alles über einen langen Zeitraum angeben muss. Das ist selbst für absolut ehrliche und gewissenhaft antwortende Menschen äußerst schwer.
Hier ein Beispiel mit den Gesundheitsfragen der VPV.
Bei der VPV sollen Sie Erkrankungen, Beschwerden, Gesundheitsstörungen, Funktionsstörungen aus den letzten 5 Jahren angeben Und zwar unabhängig davon, ob Sie deswegen bei einem Arzt waren oder nicht.
Das bedeutet: Hatten Sie letztes Jahr mal einen leichten Sonnenbrand im Urlaub (= Erkrankung der Haut), müssen Sie das angeben.
Das gleiche gilt, wenn Sie vor 5 Jahren nach der Gartenarbeit abends mit Rückenschmerzen ins Bett gegangen sind (= Beschwerden des Rückens), auch dann, wenn diese am nächsten Morgen wieder verschwunden waren.
Auch die gelegentliche erektile Dysfunktion vom vorletzten Jahr, wegen der Sie keine Medikamente genommen haben, müssen Sie hier angeben (= Funktionsstörung der Geschlechtsorgane).
Die Gefahr bei solchen Gesundheitsfragen: Sie müssen das alles angeben – aber können Sie sich an solche nicht ärztlich dokumentierten Vorkommnisse aus den letzten 5 Jahren wirklich erinnern?
Vielleicht erinnern Sie sich jetzt nicht beim Abschluss einer BU. Aber vielleicht demnächst, wenn Sie wegen einer Vorsorgeuntersuchung zum Hautarzt gehen und der Sie nach einem Sonnenbrand fragt. Und schon haben Sie möglicherweise eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung nachträglich aktenkundig gemacht.
Beispiel für positive, verbraucherfreundliche Gesundheitsfragen
Als eher positive und verbraucherfreundliche Gesundheitsfragen sehen wir solche nach Krankheiten, wegen denen man beim Arzt oder Therapeuten war. Der Grund ist simpel: Das lässt sich leichter recherchieren. Die Chance, etwas zu vergessen, ist geringer. Und wenn Sie nicht wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt gehen, reduziert allein das die Anzahl anzugebender Umstände.
Hier ein Beispiel für solche positiven Formulierungen vom Volkswohl Bund:
Beim Volkswohl Bund müssen Sie bei dieser Frage nur Erkrankungen oder Beschwerden angegeben, wenn Sie wegen denen ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt wurden. Der Abfragezeitraum bezieht sich zum Teil auf die letzten 5 Jahre, zum anderen Teil auf die letzten 3 Jahre.
Die Frage nach bestehenden Beeinträchtigungen
Wie beschrieben beziehen sich die Gesundheitsfragen in aller Regel nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Gegenwart. Insbesondere wollen die allermeisten Versicherer wissen, ob Krankheiten oder Unfälle Folgen hinterlassen haben, oder ob es angeborene Krankheiten gibt.
Stellen Sie sich vor, Sie hatten vor 7 Jahren einen Meniskusriss, der damals durch eine arthroskopische Teilresektion operiert wurde. Eigentlich ist alles wieder gut, aber bei starker Beanspruchung, zum Beispiel beim wöchentlichen Fußballspielen, spüren Sie die damalige Verletzung immernoch und spielen lieber nur eine Halbzeit. Die Verletzung bzw. die OP hat also Folgen hinterlassen.
Obwohl Sie das bei den Fragen nach ambulanten Behandlungen der letzten 5 Jahre eventuell nicht angegeben müssen, kann das bei einer Frage nach Folgen von Verletzungen der Fall sein.
Zum Beispiel hier beim Volkswohl Bund:
Oder hier bei der Alten Leipziger:
Anders als einige Makler-Kollegen mutmaßen, kommt es bei der Fragestellung der Alten Leipziger nicht auf die beispielsweise Aufstellung in Klammern an, sondern auf die eigentliche Frage, ob Unfälle Folgen hinterlassen haben. Eine Belastungsminderung ist selbstverständlich eine Folge – ganz egal, ob ein Versicherer sie ausdrücklich erwähnt (damit es einem bewusst wird) oder nicht.
Wenn Sie nach einem Versicherer suchen, der nicht nach Folgen von Krankheiten und Unfällen außerhalb der normalen Abfragezeiträume fragt, schauen Sie sich gern die Gesundheitsfragen der Hannoverschen an.
Was bedeutet ein „Ja“ bei den Gesundheitsfragen für meinen BU-Antrag?
Ein „Ja“ bei einer Gesundheitsfrage bedeutet nicht automatisch, dass Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen. Viele Vorerkrankungen sind versicherbar, vor allem wenn sie länger zurückliegen, folgenlos ausgeheilt sind und keine laufende Behandlung mehr besteht. Entscheidend ist immer, welche Erkrankung vorlag, wie schwer sie war, wie lange sie zurückliegt und ob noch Beschwerden, Kontrolluntersuchungen oder Folgen bestehen.
Je nach Ergebnis der Risikoprüfung kommen typischerweise vier Entscheidungen in Betracht:
- Normalannahme: Ihr Antrag wird ohne Änderungen angenommen.
- Risikozuschlag: Sie werden versichert, zahlen aber wegen des erhöhten Risikos einen höheren Beitrag.
- Leistungsausschluss: Bestimmte Vorerkrankungen oder deren Folgen werden vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Ablehnung oder Rückstellung: Bei noch laufenden, unklaren oder zu frischen Erkrankungen lehnt der Versicherer den Antrag ab oder verschiebt die Entscheidung.
Wichtig ist: Nicht jede Diagnose ist gleich problematisch. Häufig sind nicht alte, folgenlos ausgeheilte Beschwerden das Problem, sondern laufende Behandlungen, psychische Vorerkrankungen, wiederkehrende Beschwerden oder dokumentierte Folgen einer Erkrankung. Deshalb sollte vor einem Antrag möglichst über eine anonyme Risikovoranfrage geklärt werden, welcher Versicherer Ihre Angaben voraussichtlich zu guten Bedingungen annimmt.
Normalannahme, Risikozuschlag, Ausschluss, Rückstellung und Ablehnung
BU-Versicherer haben verschiedenste Möglichkeiten, über Ihren BU-Antrag zu entscheiden.
- Spricht nichts für ein durch Vorerkrankungen erhöhtes Risiko, wird der Versicherer Ihren Antrag ohne Änderungen annehmen. Man spricht dabei von einer Normalannahme.
- Können Vorerkrankungen gegen Zahlung eines höheren Beitrags mitversichert werden, läuft es auf einen sogenannten Risikozuschlag hinaus.
- Haben Vorerkrankungen bereits Folgen hinterlassen, wird der Versicherer die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen wollen. Ein solcher Leistungsausschluss führt dazu, dass die ausgeschlossene Vorerkrankung bei der Ermittlung des Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent nicht berücksichtigt wird.
- Ist noch nicht genügend Zeit vergangen, um das Risiko einer Vorerkrankung abschätzen zu können, wird der Versicherer vermutlich die Bearbeitung des Antrags zurückstellen, also eine sogenannte Zurückstellung aussprechen. Sie können es dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit einem Antrag probieren, haben aber keinen abgelehnten Antrag.
- Sieht man beim Versicherer keine Chance, Sie zu versichern, spricht man eine Ablehnung aus. Sie können sich dann dort weitere Anträge sparen, es gibt keine andere Entscheidung.
Problematische Fälle
- Problematisch bei den Gesundheitsfragen wird es hauptsächlich bei noch laufenden Behandlungen, auch der Psyche.
- Wenn es so viele Vorerkrankungen gibt, dass gleich drei oder vier davon vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden müssten, lehnen die Versicherer einen Antrag in der Regel ab.
- Manchmal reicht aber auch schon eine einzige Diagnose, wie beispielsweise Multiple Sklerose, für eine Ablehnung. Wir nennen das K.O.-Diagnosen.
Vorbereitung auf die Gesundheitsprüfung
Bei gängigen BU-Rentenhöhen von 2.500 bis 3.000 Euro reicht es im Allgemeinen aus, die Gesundheitsfragen im BU-Antrag zu beantworten. Eine ärztliche Untersuchung ist meist erst bei höheren Summen oder unklaren, schwereren Erkrankungen erforderlich. Zu einem vom Versicherer bestimmten Gutachter oder Amtsarzt muss man nicht.
Dennoch sollten Sie die Gesundheitsfragen auf keinen Fall einfach spontan beantworten: Zu groß ist die Gefahr, dass dabei gemachte Fehler sich später im Leistungsfall negativ für Sie auswirken.
Notwendige Dokumente und Informationen bei Vorerkrankungen
Nicht weil der Versicherer es verlangt, sondern um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vor Vertragsabschluss bei Ihrer Krankenkasse die dort gespeicherten Diagnosen (Patientenauskunft) abfragen. Die Auskunft hilft, möglichst vollständige Angaben zu machen.
Auch der „Laufzettel“ des Hausarztes mit den chronologisch aufgelisteten Behandlungsdaten dient vollständiger Angaben.
Bei vielen „kleineren“ Vorerkrankungen wird die einfache Auskunft von Ihnen ausreichen, wann welche Beschwerden bestanden, welcher Arzt sie wie behandelt hat und ob sie folgenlos ausgeheilt sind.
Bei vielen „größeren“ Erkrankungen fordern viele Versicherer detaillierte Auskünfte in Form von Zusatzfragebögen von Ihnen an.
Waren der Bewegungsapparat oder innere Organe betroffen, sind die damaligen Befunde der behandelnden Ärzte oder entsprechende Atteste hilfreich, damit sich die Risikoprüfer der Versicherer ein realistisches Bild der Vorerkrankung und deren Auswirkung machen können.
Mit gut aufbereiteten Informationen erhöhen Sie in aller Regel Ihre Chance auf guten Versicherungsschutz. Der Aufwand lohnt sich also!
ℹ️ Wenn der Arzt die Herausgabe verweigert: So kommen Sie an Ihre Patientenakte.
Ärztliche Untersuchungen
Dass Sie sich bei einem Arzt zusätzlich zur Beantwortung der Gesundheitsfragen untersuchen lassen müssen, ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung eher die Ausnahme. Das kann im Einzelfall bei unklaren schwereren Vorerkrankungen vorkommen, bei hohen gewünschten BU-Renten und bei einem höheren Alter beim Abschluss der BU.
Der Umfang dieser ärztlichen Untersuchung ist wiederum abhängig von der gewünschten BU-Rentenhöhe. Er reicht von der Urinprobe mit Blutzucker- und Leberwertbestimmung über einen HIV-Test, kleines und großes Blutbild bis zu kardiologischen und Lungenfunktionsuntersuchungen bei Fachärzten.
Auch hierbei fordern unterschiedliche Versicherer wieder unterschiedliche Untersuchungen.
Da solche Untersuchungen stets das Risiko sogenannter Zufallsbefunde beinhalten, die den Versicherungsschutz erschweren oder gar verhindern können, empfehlen wir, sie nach Möglichkeit zu vermeiden. Das ist meistens zum Beispiel dadurch möglich, dass man die gewünschte Gesamtabsicherung auf zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei zwei unterschiedlichen Versicherern verteilt (Zwei-Vertrags-Modell).
Untersuchungsgrenzen beim BU-Abschluss
Ab wann die Versicherer zusätzlich zur Beantwortung der Gesundheitsfragen eine ärztliche Untersuchung fordern, ist wiederum unterschiedlich.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Menschen unter 50 Jahren, die bis zu 2.500 Euro BU-Rente versichern wollen, sich nicht ärztlich untersuchen lassen müssen. Ausnahmen dabei sind nach unserer Recherche die Hanse Merkur, HUK, HUK24, mylife und die Universa, deren Untersuchungsgrenze bereits bei 2.000 Euro BU-Rente liegt.
Immer mehr Versicherer heben in letzter Zeit nicht zuletzt wegen der Inflation der letzten Jahre ihre Untersuchungsgrenze auf 3.000 Euro BU-Rente an. Dies sind nach unserer Recherche zum aktuellen Zeitpunkt (Oktober 2025) zum Beispiel:
- Allianz
- Alte Leipziger
- AXA
- Baloise
- Canada Life
- Condor
- Continentale
- DBV
- Die Bayerische
- ERGO
- Gothaer
- Hannoversche
- HDI
- Signal Iduna
- LV 1871
- Nürnberger
- Stuttgarter
- Swiss Life
Sonderfälle
Zu Gesundheitsfragen im BU-Antrag gibt es mehrere Sonderfälle. So gibt es beispielsweise einige Sonderangebote für bestimmte Zielgruppen mit verkürzten beziehungsweise weniger Gesundheitsfragen.
Auch Arbeitgeber größerer Unternehmen können ihren Mitarbeitenden den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen Gesundheitsfragen oder einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung anbieten.
Gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen mit verkürzten Gesundheitsfragen?
Ja, solche Angebote gibt es — aber nicht für jeden und nicht dauerhaft. Verkürzte Gesundheitsfragen finden sich vor allem in zwei Konstellationen:
- Aktionsangebote für bestimmte Zielgruppen, zum Beispiel in zeitlich begrenzten Sonderaktionen,
- Lösungen über den Arbeitgeber, etwa im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung oder über eine Dienstobliegenheitserklärung.
Der Vorteil solcher Angebote, wie unter unter „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ beschrieben, ist, dass deutlich weniger Gesundheitsangaben gemacht werden müssen. Das kann für Menschen mit schwieriger Gesundheitshistorie hilfreich sein. Der Nachteil ist: Solche Lösungen sind oft an Voraussetzungen gebunden, nicht immer frei verfügbar und nicht automatisch die beste Wahl. Teilweise sind Leistungsumfang, Flexibilität oder langfristige Eignung sorgfältig zu prüfen.
Verkürzte Gesundheitsfragen sind deshalb kein genereller Ersatz für eine sauber vorbereitete BU-Anfrage. Sie sind eher ein Sonderweg für passende Fälle. Ob ein solcher Weg sinnvoll ist, sollte immer im Vergleich zu einer normalen BU mit guter Risikovoranfrage geprüft werden.
Angebote über den Arbeitgeber
Arbeitgeber größerer Unternehmen können ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Abschluss einer BU-Versicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen oder einer sogenannten Dienstobliegenheitserklärung (DOE) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge anbieten.
Mittels einer solchen Dienstobliegenheitserklärung bestätigen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer (Eigen-DOE) dem Versicherer, dass die zu versichernde Peron arbeitsfähig ist, in den letzten Jahren nicht längere Zeit krank war und nicht behindert ist. Mehr Gesundheitsfragen sind meistens nicht zu beantworten.
Auch eine solche Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung hat durchaus auch Nachteile, wie Sie dem verlinkten Artikel entnehmen können.
Ehrlichkeit und Konsequenzen falscher Angaben
Ehrliche und vollständige Gesundheitsangaben im Versicherungsantrag sind „die halbe Miete„, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich einmal in Anspruch nehmen müssen. Das zeigt sich bei unseren Leistungsfällen immer wieder.
Wichtig: Die Versicherer dürfen sich darauf verlassen, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind. Ob sie das wirklich waren, prüfen sie aus Kostengründen jedoch erst, wenn Sie Leistungen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Abschluss beantragen.
Was muss man beim Abschluss angeben?
Was Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung angeben müssen, ist gesetzlich festgelegt und findet sich im § 19 (1) VVG:
„Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.“
Sie müssen also (nur) das angeben, was Ihnen bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag bekannt ist und wonach der Versicherer in Textform fragt.
Soweit jedenfalls die Theorie. Denn in der Praxis kann es schnell zu Problemen kommen, wenn Diagnosen aktenkundig sind, Sie sie aber nicht angegeben haben. Ein Ursache dafür sind die sogenannten Abrechnungsdiagnosen.
Abrechnungsdiagnosen
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich ärztlich behandeln lassen und meistens übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür. Diese Kosten rechnen die Ärzte über die kassenärztlichen Vereinigungen in Form sogenannter ICD-Codes mit den Krankenkassen ab.
Immer wieder stellen unsere Kundinnen und Kunden fest, dass die mit den Krankenkassen abgerechneten Diagnosen nicht mit denen übereinstimmen, die ihnen von den Ärzten mitgeteilt wurden. Es handelt sich um reine Abrechnungsdiagnosen, zu denen teilweise sogar die Krankenkassen selbst angestiftet haben.
Wenn Sie berufsunfähig werden, will und darf der Versicherer eine Auskunft Ihrer Krankenkasse anfordern – auch für den Zeitraum, auf den sich die Gesundheitsfragen beim Abschluss bezogen haben. Kommen in dieser Situation, in der Sie krank und kaputt sind, solche Abrechnungsdiagnosen zum Vorschein, ist das der denkbar ungünstigste Zeitpunkt: Die Versicherer haben nur wenig Zeit, rechtliche Schritte zu ergreifen, wenn sie der Meinung sind, dass Sie nicht ehrlich waren.
In aller Regel bleibt Ihnen zu wenig Zeit, um solche Abrechnungsdiagnosen zu entkräften. Deswegen sollten Sie unserer Meinung nach noch vor dem Abschluss eine Krankenkassenauskunft anfordern und sie auf eventuelle Abrechnungsdiagnosen prüfen.
Bedeutung der Ehrlichkeit
Wie groß die Bedeutung ehrlicher Angaben ist, können Sie in jedem Antragsformular in der Nähe der Gesundheitsfragen nachlesen. Dort finden sich deutlich sichtbare Hinweise wie dieser:
„Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.“
Was passiert, wenn ich Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantworte?
Bei Falschangaben und unvollständigen Angaben haben die Versicherer unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten der Reaktion. Sie reichen von der nachträglichen Änderung des Versicherungsvertrags bis zu dessen Auflösung, dem BU-GAU. Welche rechtlichen Schritte der Versicherer ergreifen kann, hängt von der Schwere Ihrer Fehler ab.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Haben Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht schuldlos verletzt, verzichten viele Versicherer inzwischen auf ihr Kündigungsrecht nach § 19 VVG.
Eine einfach fahrlässige vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung kann zur nachträglichen Anpassung des Versicherungsvertrags, aber auch zu dessen Kündigung führen.
Haben Sie grob fahrlässig gehandelt, kann der Vertrag ebenfalls nachträglich angepasst werden, den Versicherer aber auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen.
Arglistige Täuschung
Wenn Sie absichtlich in vollem Bewusstsein falsche oder unvollständige Angaben machen, um den Versicherer über die tatsächlichen Umstände zu täuschen, nennt man das eine Arglistige Täuschung. Also wenn Sie z.B. die privat bezahlte Psychotherapie nicht angeben, weil Sie ansonsten befürchten, dass Ihr Antrag abgelehnt wird.
Eine solche arglistige Täuschung berechtigt den Versicherer innerhalb der Verjährungsfrist von 10 Jahren nach dem Abschluss zur Anfechtung des Vertrags – dem BU-GAU.
BU-GAU
GAU nennt man landläufig den größten anzunehmenden Unfall. Auf die Berufsunfähigkeitsversicherung bezogen bedeutet das: Sie werden berufsunfähig, der Versicherer zahlt nicht, ficht den Vertrag an, der Versicherungsschutz ist weg, Sie bekommen auch keinen neuen mehr und der Versicherer kann Ihre bezahlten Beiträge behalten.
Eben ein BU-GAU, der durch eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zustande kommen kann.
Tipps und Tricks
Wegen der möglicherweise verheerenden Folgen von Fehlern kommt der sorgfältigen Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Abschluss einer BU eine entscheidende Bedeutung zu.
Da oft schon die Fragen unklar und missverständlich sind, ist eine fachliche Unterstützung mehr als hilfreich.
Hier sind unsere fünf wichtigsten Tipps zu den Gesundheitsfragen:
- 1.: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen nicht spontan, „aus dem Bauch heraus“;
- 2.: Recherchieren Sie Ihre Gesundheitshistorie sorgfältig und identifizieren Sie mögliche Abrechnungsdiagnosen;
- 3.: Geben Sie alles an, wonach der Versicherer im Antrag fragt – auch das, was Ihnen als Kleinigkeit vorkommt. Sie müssen jedoch nicht jeden Schnupfen einzeln angeben und können das auch allgemeiner angeben. Zum Beispiel durch „3 bis 4 mal im Jahr wegen Erkältungskrankheiten zum Hausarzt, jeweils nach kurzer Zeit ausgeheilt“;
- 4.: Lassen Sie vor dem Abschluss durch eine anonyme Risikovoranfrage klären, welcher Versicherer Sie voraussichtlich zu guten Konditionen versichert;
- 5.: Wenn Ihr Versicherungsvermittler sagt, Sie müssen etwas nicht angeben, obwohl ganz klar im Antrag danach gefragt wird („Rückenschmerzen hat doch jeder mal.“): Wechseln Sie Ihren Versicherungsvermittler.
Anonyme Risikovoranfrage
Mit einer anonymen Risikovoranfrage können Versicherungsberater oder Versicherungsmakler für Sie bei verschiedenen Versicherern anfragen, ohne Ihre Identität preiszugeben. Dazu bekommen die Versicherer alle relevanten Informationen, auch Atteste, Befunde und Eigenerklärungen, auch in Form eines Fragebogen – jedoch geschwärzt und anonymisiert.
So erfahren Sie, wie Ihr Antrag vermutlich ausgeht, noch bevor Sie ihn überhaupt gestellt haben. Sie kaufen also nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“.
Auswirkung von Gesundheitsfragen und Antragsbeispiele
Insbesondere in unserem Blog berichten wir immerwieder über erfolgreich vermittelten Versicherungsschutz und bei welchen Vorerkrankungen und Gesundheitsfragen das gelungen ist. Außerdem veröffentlichen wir seit Jahren regelmäßig unsere eigene Statistik zu den vermittelten BU-Versicherungen.
Wie die BU-Anträge unserer Kundinnen und Kunden im Jahr 2025 ausgingen, können Sie dem folgenden Diagramm entnehmen.

Erfolgreiche Anträge
„Keine Angst vor dem „Ja“ bei den Gesundheitsfragen“, schreiben wir immer wieder. Letztlich ist eine Vorerkrankung, die der Versicherer kennt und abnickt, eine gute Vorerkrankung. Denn der Versicherer kann Ihnen später nicht vorwerfen, dass er sich anders entschieden hätte, wenn er sie gekannt hätte.
Daher ist es auch gar nicht immer die richtige Strategie, unbedingt den einen Versicherer zu wählen, bei dem man die Diagnose XYZ nicht angeben muss.
Hier sehen Sie einige Beispiele solcher mit „Ja“ beantworteter Gesundheitsfragen. Alle Kunden wurden versichert.



Zusammenfassung und Fazit
Die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist von entscheidender Bedeutung, damit Sie sich auf Ihren Schutz verlassen können.
Falsche oder unvollständige Angaben, die Sie beim Abschluss machen, können sich noch nach vielen Jahren bitter rächen und Sie Ihren Versicherungsschutz schlimmstenfalls sogar rückwirkend wieder verlieren.
Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie und Abklärung möglicher Abrechnungsdiagnosen unterstützen Sie spezialisierte Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.
Durch eine anonyme Risikovoranfrage finden Sie heraus, wie Ihr Antrag voraussichtlich entschieden wird, noch bevor Sie ihn überhaupt gestellt haben.
So finden Sie die Gesellschaft, die möglichst wenig Probleme mit Ihrer Krankengeschichte hat und Sie zu vernünftigen Konditionen absichert.
Wir unterstützen Sie gern dabei!
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen BU Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.




