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19
Jun
2013

Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013: Avanti dilettanti

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  57 Kommentare

Mit einem aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung Test wartet die Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest in der Ausgabe Juli 2013 auf. Es wurden 75 Angebote im Test berücksichtigt. Finanztest schreibt:

Finanztest hat nicht nur die Versicherungsbedingungen geprüft, sondern auch die Preise für drei Modellkunden abgefragt.

Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013: Avanti dilettanti

Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013. Ausgabe Juli 2013.

 

Mit „SEHR GUT“ schnitten in diesem Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 dabei die hier im Folgenden genannten Versicherer und Tarife ab.

 

 

 

HINWEIS vom 30.06.2013: Stiftung Warentest / Redaktion Finanztest hat zwischenzeitlich auf einzelne Punkte unserer Kritik am Berufsunfähigkeitsversicherung Test reagiert. Teilweise in der eigens gegründeten Facebook-Gruppe in verschiedenen Threads, teilweise hier in verschiedenen Kommentaren. Zur besseren Nachverfolgung haben wir den Artikel überarbeitet und Fußnoten eingefügt, die zu den Antworten (und wiederum unseren Kommentaren dazu) verlinken. Hoch lebe die Übersichtlichkeit…!

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013: Qualitätsurteil SEHR GUT

Mit dem Finanztest Qualitätsurteil SEHR GUT im Test Juli 2013 prämiert wurden (in alphabetischer Reihenfolge):

VersichererTarif
AachenMünchener(SBU)
Allianz(SBU plus TBUU)
Alte Leipziger(SBU BV 10)
ARAG(BUZ IR 13)
Asstel(BUZ)
AXA(BUZ AT2N1)
AXA(SBU ASBV)
Barmenia(SBU Solo BU)
Barmenia(Start BUZ)
Basler(SBU)
Condor(Comfort-BUZ)
Continentale(SBU Vorsorge Premium)
CosmosDirekt(BUZ-Comfort JRCB/JRACB
DBV(SBU ASBV)
DBV(SBU AT2N1)
Debeka(Top-SBU / BVT)
Dialog(SBU professional)
Ergo Direkt(SBU Premium)
Europa(SBU Vorsorge Premium E-B1
Familienfürsorge(BUZ 10.2)
Generali(SBU 13 Klasik)
Gothaer(SBU premium)
Gothaer(BUZ)
Hannoversche(Comfort-BUZ-Plus)
HanseMerkur(SBU)
HDI(SBU Ego Classic)
HUK 24(Premium BUZ WB 24 BB-BUZ24 8.2)
Huk-Coburg(Premium-BUZ 8.2)
Mamax(BUZ Macura)
Mamax(BUZ_D)
MyLife(SBU BVN+)
Neue BBV(SBU Protect Komfort)
Neue BBV(SBU Protect Prestige)
Neue Leben(SBU Comfort BUVplus)
Öffentliche Berlin Brandenburg(SBU)
Öffentliche Braunschweig(BUZ BR)
Öffentliche Oldenburg(Top SBU LA 3.40/LA 3.134)
Provinzial Hannover(Top-SBU)
Provinzial Rheinland(Top-SBU)
R+V a.G.(BUZ BR)
R+V A.G.(BUZ)
Saarland(Top SBU)
Signal Iduna(SI Premium SBU)
Sparkassen Versicherung Sachsen(Top-SBV)
Stuttgarter(SBU Plus)
SV Sparkassen Versicherung(Top-SBU)
Swiss Life(SBU / 943)
Universa(BUZ)
Versicherungskammer Bayern(SBU)
VHV(SBU-Exklusiv VBS-Plus)
Volkswohl Bund(SBU+)
Volkswohl Bund(SBU)
VPV(SBU)
WGV(BUZ)
Württembergische(SBU BRV)
WWK(SBU Complete BS05)
Zurich Deutscher Herold(BUZ Top)
Zurich Deutscher Herold(SBU Vorsorge)

 

Alles klar? Vielleicht hilft das noch: Für die im Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 von Finanztest mit „SEHR GUT“ bewerteten Tarife wurden Gesamtnoten von 0,6 bis 1,5 vergeben. Davon entfielen prozentual auf die Versicherungsbedingungen 70%, auf die Antragsformulare 20% und auf das maximale Endalter und möglichst viele versicherbare Berufe 10%. Zehn weitere Anbieter erhielten ein „GUT“, sechs ein „BEFRIEDIGEND“. Reaktion von Finanztest liegt vor : *1

 

Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

70% der Test-Punkte für ganze 9 1/2 Bedingungsmerkmale

Ganze 9 1/2 Bedigungsmerkmale (Klauseln) hat Finanztest in diesem Berufsunfähigkeitsversicherung Test bewertet:

  • Verzicht auf abstrakte Verweisung / keine Prüfung auf frühere freiwillig gewechselte Berufe
  • Sechs Monats Prognose
  • Leistung ab Beginn des 6 Monats-Zeitraums
  • Leistung rückwirkend bei verspäteter Meldung
  • Nachversicherungsgarantie
  • Stundungsrecht
  • Maximal ein befristetes Anerkentnis
  • Verzicht auf § 19 Abs. 3 und 4 VVG
  • Weltweite Geltung

9 1/2 berücksichtigte Bedingungsmerkmale? Das ist sogar noch weniger, als der Bund der Versicherten (BdV) als Mindest-Anforderungen an K.O. -Kriterien für die Berufsunfähigkeitsversicherung formuliert hatte. Reaktion von Finanztest liegt vor : *2

 

Was Finanztest nicht interessiert

Was hat Finanztest anscheinend an Klauseln in den Versicherungsbedingungen nicht für interessant gehalten – zumindest jedoch nicht im Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 bewertet? Hier eine kleine Auswahl und ganz und gar nicht vollständig:

  • Ob der Verzicht auf die abstrakte Verweisung nur in der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit gilt, oder auch bei den anschließenden Nachprüfungen? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Ob bei leitenden Angestellten (z.B. beim Musterfall Diplomkaufleute) auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes verzichtet wird? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Welche zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich der Pflicht zur Umorganisation in den Betrieben von Selbstständigen und Freiberuflern (z.B. im Musterfall Diplomkaufleute) gestellt werden? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Ob der Versicherer auch auf die konkrete Verweisung verzichtet, oder aber zumindest bei Anwendung der konkreten Verweisung die bisherige Lebensstellung genauer definiert? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Welcher Beruf – oder noch besser: Welche Erwerbstätigkeit ist versichert, wenn man vorübergehend, z.B. während der Elternzeit, die Berufsausübung unterbricht, oder vielleicht auch dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheidet? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Ob und mit welchen potentiellen Stolpersteinen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, für Studenten, oder auch für Hausfrauen / Hausmänner angeboten wird? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Ob es spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungs-Klauseln für Berufe wie Ärzte, Flugbegleiter, oder Polizisten gibt? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Welche Mitwirkungspflichten es durch Arztanordnungsklauseln im Leistungsfall gibt: Ist die Einhaltung einer Diät eine Pflicht? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Tritt die Berufsunfähigkeit im Ausland ein, muss der Versicherte dann auf eigene Kosten nach Deutschland zur Untersuchung kommen? Reaktion von Finanztest liegt vor : *3
  • Gibt der Versicherer während der Leistungsprüfung von sich aus innerhalb festgelegter Zeitintervalle Informationen über den Stand der Dinge an den Versicherungsnehmer? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auch zur Erhöhung der garantierten Beiträge, wenn sich der Leistungsbedarf nach § 163 VVG ändert? Reaktion von Finanztest liegt vor : *4
  • Verzichtet der Versicherer auf eine Meldepflicht des Versicherten während des Bezugs der Berufsunfähigkeitsrente bei gesundheitlichen Verbesserungen oder der Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit? Reaktion von Finanztest liegt vor : *5
  • Besteht auch eine Leistungspflicht des Versicherers bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch innere Unruhen, Kriegsereignisse, durch den Einsatz von ABC-Stoffen, durch radioaktive Verstrahlung im Beruf oder bei Atomkraftunfällen, der Teilnahme an Wettrennen, an Luftfahrten – oder greifen hier Ausschlüsse? Reaktion von Finanztest liegt vor : *6
  • Besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verkehrsdelikte verursacht wird? Reaktion von Finanztest liegt vor : *7
  • Kann der Versicherungsschutz zum Beispiel bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit reduziert oder gar ausgesetzt werden, um die finanzielle Belastung zu verringern? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Gibt es besondere Klauseln hinsichtlich des Übergangs vom Krankentagegeld Privat Versicherter zur Berufsunfähigkeitsrente? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Gibt es andere Staffelregelungen als den Standard „100% BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit“? Auch das unter Umständen übrigens eine Stellschraube für günstigeren Versicherungsschutz… Reaktion von Finanztest liegt vor : *8
  • Enden die von Finanztest für wichtig erachteten Nachversicherungsgarantien vielleicht nicht nur bei einem bestimmten Alter, sondern auch bei bestimmten Höhen der versicherten BU-Rente? Dazu unten mehr. Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Müssen Sie ein Kind bekommen, oder ein Haus bauen, um Ihre Berufsunfähigkeitsrente auf einen Schlag deutlich erhöhen zu können (anlassbezogene Nachversicherungsgarantie), oder geht es auch ohne (anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie)? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Verzichtet der Versicherer bei einer Nachversicherungsgarantie auf die Risikoprüfung, oder nur auf eine Gesundheitsprüfung? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Bietet der Tarif ein Recht auf eine möglichst lange währende und in der Höhe möglichst großzügige Dynamisierung von Beitrag und Leistung (Beitragsdynamik)? Schon beim Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2011 von Finanztest war das nicht nur mein Hauptkritikpunkt: Ohne Recht auf eine ausreichende Dynamik wird eine Berufsunfähigkeitsrente schnell Opfer der Inflation und ihre Kaufkraft schwindet dahin. Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2
  • Bietet der Tarif ein Recht auf eine garantierte Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall (Leistungsdynamik), oder ist man darauf angewiesen, dass auch dann noch der Versicherer ausreichend Überschüsse erzielt, um Rentenerhöhungen bezahlen zu können? Laut Finanztest irrelveant, „sehr speziell“, oder ohne „bedeutende Auffälligkeiten“ *2

Sollte man sich diese Punkte in den Versicherungsbedingungen vielleicht doch lieber ansehen – was meinen Sie?

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 von Finanztest

Der Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 von Finanztest: Mehr Crash, als Test. Foto: colourbox.com

 

Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

Versagen selbst bei den eigenen Kriterien

Finanztest schreibt im Berufsunfähigkeitsversicherung Test 07/2013:

Wichtig ist auch eine Nachversicherungsgarantie, die es Kunden erlaubt, ihre Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung aufzustocken, etwa wenn sie heiraten oder bei Einkommenssteigerungen.

Das ist wohl wahr, liebe Finanztest-Redaktion. Wie aber kommt es, dass sich bei diesem von Euch für so wichtig und daher ausnahmsweise berücksichtigten Merkmal für Euren Musterkunden, den 30 jährigen Diplomkaufmann (oder die Diplomkauffrau) mit 2.000 EUR versicherter BU-Rente bei einem Blick in die Versicherungsbedingungen folgendes Bild bei Euren Testsiegern ergibt?

Die AachenMünchener im Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

Die Anpassungsgarantie (damit ist die Nachversicherung gemeint) „erlischt, wenn (…) die jeweilige Berufsunfähigkeitsrente mehr als 24.000 € beträgt.“ Also quasi ab dem Start in diesem Fall unbrauchbar und eher eine Nachversicherungs-Verhinderungsklausel. Da weder eine Beitrags-, noch eine Leistungsdynamik berücksichtigt wurde, soll es für Diplomkaufleute wohl 37 Jahre lang bei den 2.000 € BU-Rente bleiben, die durch die Inflation dahinschmelzen werden? Finanztest Qualitätsurteil: SEHR GUT.

Die Europa im Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

„Die jährliche Berufsunfähigkeitsrente aller Nachversicherungen
(gegebenenfalls inklusive Sofortbonus) darf insgesamt 18.000 Euro nicht überschreiten.“ Beginnt die Diplomkauffrau also mit der 2.000 € BU-Absicherung, ist bei 3.500 € Schluss. Das mag heute noch viel klingen – wird es das auch noch in 20 Jahren sein? Finanztest Qualitätsurteil: SEHR GUT.

Die Hannoversche Leben im Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

„Sie haben das Recht, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente nach den dann geltenden Tarifen und Versicherungsbedingungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (…) zu erhöhen.“ Wer weiß heute, welche Tarife und Bedingungen das dann sein werden? Niemand. Wer hält sich alle Optionen offen? Der Versicherer. Weiter im Text: Die Nachversicherung kann ausgeübt werden, wenn „die bei uns versicherte Gesamtjahresrente den Betrag von 30.000 Euro nicht übersteigt“ – aber auch nur dann, wenn „die gesamte Jahresrente aller auf den Versicherten bei privaten Versicherern abgeschlossenen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen steht, d. h. 50 % des letzten jährlichen Brutto-Arbeitseinkommens des Versicherten nicht übersteigt.“ Auch hier ist das Ende der Fahnenstange im Modellfall bei spätestens 2.500 EUR versicherter BU-Rente schnell erreicht.

Werbewirksame Anpreisung durch Finanztest:

„Besonders günstig sind für unsere Modellkunden die Hannoversche (…)“

Liebe Finanztest-Redaktion: Definiere „günstig“ !? Finanztest Qualitätsurteil: SEHR GUT.

Die VHV Leben im Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

Die Konzernmutter hat die Bedingungen des Tochterunternehmens Hannoversche Leben, die nach schlechten Nachrichten unter das Dach der VHV schlüpfte, mindestens in diesem Punkt übernommen. Anmerkungen also siehe oben. Finanztest Qualitätsurteil: SEHR GUT.

Bislang ohne Reaktion von Finanztest.

 

Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test:

Unverantwortliche quasi-Empfehlungen im Berufsunfähigkeitsversicherung Test

Aus manchen Zeilen im Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 von Finanztest spricht die Leichtigkeit des Seins derjenigen, die für ihren Rat (anders als Versicherungsmakler und Versicherungsberater) nicht haften. Das gilt beispielsweise für die Quasi-Empfehlung bei den Testkunden, dem Industriemechaniker und der Arzthelferin, eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zum Alter von 60 Jahren abzuschließen.

„Deshalb haben wir eine geringere Rente angesetzt. Und der Vertrag läuft jeweils nur bis 60, um den beiden Modellkunden Beispiele für bezahlbare Policen zu zeigen.“

Versicherungsschutz so lange auszuhöhlen, daß nur ja eine noch bezahlbare Prämie dabei herauskommt, kenne ich sonst nur von wenig vertrauenserweckenden Vermittlern in meiner Branche.

Hallo Finanztest – wir befinden uns im Jahr 2013: Die Regelaltersrente gibt es heute bereits für jüngere Leute erst ab 67, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) ab 65. Tendenz steigend. Vor 63 geht es nicht einmal mit Abschlägen. Wer mit 60 berufsunfähig ist, wird es aller Voraussicht auch mit 65 und 67 noch sein. Eure Musterkunden erleiden also bei einer Berufsunfähigkeit, die mit 60 besteht, (selbst wenn sich die BU-Rente bis dahin niemals erhöhen würde) einen Verlust von 18.000 EUR (Industriemechaniker) bzw. 12.000 EUR (Arzthelferin) p r o  J a h r. Sieben Jahre weniger BU-Rente macht dann mal eben einen potentiellen Verlust von 126.000 EUR bzw. 84.000 EUR aus. Warum rechnet Ihr das eigentlich Euren Lesern nicht vor? Die Quasi-Empfehlung Endalter 60 ist um so verheerender, da man bekanntlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einfach mal so verlängern kann. Reaktion von Finanztest liegt vor : *9

 

Liebe Finanztest-Redaktion…

Ihr macht Euch sicherlich einen Haufen Arbeit mit so einem Berufsunfähigkeitsversicherung Test. Und bestimmt meint Ihr es auch gut, daran zweifel ich nicht. Allerdings werden Leser dieses Artikels, die es bis hierhin geschafft haben, vollkommen zu Recht an diesem, Eurem Rat zweifeln:

Unter den sehr guten Anbietern sollten sich Kunden den für sie günstigsten heraussuchen.

Wie bitte sollen Verbraucher das hinbekommen, wenn Eure Bewertungsmaßstäbe selber unvollständig, lückenhaft, gar dilettantisch zu bezeichnen sind und mal eben in einem Rutsch 3 von 4 getesteten Tarifen eine Bestbewertung wie SEHR GUT bekommen?

Ja ich weiß: Euer neues Logo-Lizenzsystem. So wie ich die Versicherer einschätze, zahlen die die neuen Lizenzgebühren für die Nutzung Eurer Logos bestimmt mit viel mehr Begeisterung, wenn „Testurteil SEHR GUT“ darauf steht. Und es ist ja auch irgendwie ganz schön, wenn man die gleich auf Anhieb an 50 Versicherer verticken kann. [Ergänzung 22.06.2013: 1 Jahres-Lizenz für 7.000 € bis 15.000 € je nach Umfang laut Wikipedia] Das spült mehr Geld in die Kasse, als wenn man genauer hinsieht und feststellen müsste, dass es eigentlich nicht mehr als ein bis zwei Handvoll Tarife sind, die dieses Qualitätsurteil wirklich verdienen.

Euren Lesern erweist Ihr damit allerdings einen Bärendienst. Hoffentlich merken sie es früh genug.

 

Nachtrag vom 20.06.2013

Aus gegebenem Anlass: Um eins ganz klar zu sagen: Es geht hier nicht um einen Shitstorm gegen Finanztest. Das Anliegen, komplexe Themen wie Versicherungen anbieterunabhängig für Verbraucher aufzuarbeiten, ist absolut unterstützenswert. Wenn ein Berufsunfähigkeitsversicherung Test allerdings dermaßen unverantwortlich gestrickt ist, wie dieser Berufsunfähigkeitsversicherung Test, dann gehört das mit deutlichen Worten kommuniziert, zumal es nicht das erste mal ist.

 

Nachtrag vom 24.06.2013 zu Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013

Wegen der besseren Übersicht haben wir die zahlreichen Reaktionen auf unsere Kritik in einem neuen, eigenen Beitrag zusammen gefasst: Reaktionen auf ‚Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013 Avanti dilettanti‘.

 

Nachtrag vom 26.06.2013:

Stiftung Warentest hat Stellung zu meiner Kritik an ihrem Berufsunfähigkeitsversicherung Test genommen. Meine Antwort lässt nicht lange auf sich warten: Avanti dilettanti 2.0.

 

Nachtrag vom 09.03.2020:

Interessiert Sie, wie es mit den Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tests von Stiftung Warentest weiterging? Dann lesen Sie:

 

Erste Reaktionen auf den Artikel 'Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013: Avanti dilettanti'

Die ersten Reaktionen auf Twitter zum Artikel ‚Finanztest Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013: Avanti dilettanti‘ kamen schnell. Foto: colourbox.com

 

Die ersten Reaktionen auf Twitter zu diesem Artikel:

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Fußnoten: Reaktionen von Stiftung Warentest / Redaktion Finanztest (FT), von Matthias Helberg (MH) kommentiert

*1

FT: „Wir untersuchen seit einem guten Dutzend Jahren Berufsunfähigkeitsversicherungen. Alle Untersuchungsergebnisse und Veröffentlichungen sind im Netz zugänglich. Jede Untersuchung hat einen monatelangem Vorlauf mit Beratungsgremien, wir erklären welche der vielen getesteten Bedingungen für unsere Beurteilung besonders wichtig sind, wir veröffentlichen eine 7-seitige Checkliste, wie man mit seinem Vermittler zu einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt.“ Quelle

MH: Das mag auch alles so sein, erklärt jedoch nicht, warum man die Testkriterien im Berufsunfähigkeitsversicherung Test nicht spätestens dann anpasst / verfeinert, wenn man feststellt, dass fast alle Kandidaten die beste Note bekommen. Zurück zum Artikel.

*2

FT: „Zahlreiche Kriterien fließen in Bewertung ein

Der Test von Berufs­unfähigkeits­versicherungen soll Kunden eine Orientierung geben bei der Auswahl einer Berufs­unfähigkeits­police. Um sicher­zustellen, dass Verbraucher nach dem Test der Stiftung Warentest Policen mit guten Bedingungen erhalten, werden zahlreiche Kriterien in die Bewertung einbezogen. Die wichtigsten davon sind erläutert in der Rubrik So haben wir getestet [Leider nicht mehr online, war es unter http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4555799/]. Das Testdesign hat die Stiftung Warentest wie in jedem Jahr mit Verbraucherschützern, Versicherungs­maklern, Professoren und auch Experten der Branche diskutiert und daraus das Unter­suchungs­programm entwickelt.“ Quelle leider nicht mehr online, war es unter http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/.

Sowie: „Auch an dieser Stelle eine kurze Rückmeldung von uns: Unter http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/ [Ebenfalls nicht mehr Online] gibt es eine Stellungnahme zu den Kritikpunkten an unserem Test. Wir stellen dort klar, dass die relevanten der als fehlend beanstandeten Prüfpunkte natürlich untersucht wurden. Wenn es im Ergebnis dann aber keine bedeutenden Auffälligkeiten gibt, veröffentlichen wir solche Prüfpunkte nicht – aus Ordnern voller Vergleichstabellen muss schließlich ein lesbarer Test werden, der auf wenigen Seiten für eine möglichst großen Leserschaft ohne Versicherungs-Fachwissen die wichtigsten Kriterien herausfiltert.“

Sowie: „Um ein grundlegendes Missverständnis aufzuklären, welches auch die sehr speziellen Kritikpunkte von Herrn Helberg betrifft: Unsere Tests richten sich an die breite Allgemeinheit, wir gehen von Durchschnittsfällen und –lebensgestaltungen aus. Was wir in einem standardisierten Test nicht abbilden können sind ganz individuelle Sonderfälle des Lebens oder Gestaltungsoptionen, die Extremfälle darstellen bzw. nur einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung betreffen – wir erheben aber auch gar nicht diesen Anspruch, bei keinem unserer Tests.“

MH: Schon diese drei Reaktionen zeigen aus meiner Sicht sowohl die Fehler in der grundsätzlichen Herangehensweise („Durchschnittsfälle“ gibt es nicht), in der mangelnden Transparenz (Vgl. „So haben wir getestet“ zur Aussage „natürlich untersucht“), als auch in der katastrophalen Reduzierung der Prüfmerkmale dieses Berufsunfähigkeitsversicherung Test s. Dass die „Testsieger“ teilweise noch nicht einmal diese wenigen Prüfmerkmale in vollem Umfang erfüllen, habe ich neben der „Nachversicherungsgarantie“ oben für weitere Punkte im Folgeartikel „Avanti dilettanti 2.0“ dargelegt.

*3

FT: „Dieser Punkt spielt in Hinblick auf unseren Testfokus „Existenzsicherung im Bedarfsfall“ eine vollkommen untergeordnete Rolle.
Es ist für die Versichertengemeinschaft eine mindestens diskussionswürdige Forderung, dass der Versicherer eine Untersuchung im Ausland anzuerkennen hat. Prozesse im Bereich der Reisekrankenversicherungen haben zu Tage gefördert, dass es in manchen Ländern durchaus passieren kann, dass in irgendwelchen Fantasiekrankenhäusern irgendwelche Fantasiebescheinigungen ausgestellt werden, um so zum Nutzen aller Beteiligten an die Versicherungsleistungen heranzukommen.“

MH: Ich stimme zu, dass der Punkt eine untergeordnete Rolle spielt, habe allerdings auch nicht mit einem Wort gefordert, dass er erfüllt sein sollte. Ganz praktisch gesehen gibt es eben Tarife, die eine Rückkehr nach Deutschland mit oder ohne Kostenübernahme vorschreiben und solche, die eine Rückkehr nicht vorschreiben. Für den Kunden, der niemals vorhat, Deutschland zu verlassen, wird sie kaum eine Rolle spielen. Für denjenigen hingegen, der sich vorstellen kann, oder gar plant, jahrelang in Übersee zu leben, kann sie hingegen von Bedeutung sein. Zurück zum Artikel

*4

FT: „Auf die Bewertung dieses Punktes verzichtet die Stiftung Warentest ganz bewusst. In vielfältigen Diskussionen der Mitglieder der Fachbeiräte ist man übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl von Vermittlerseite als auch von Seiten des Verbraucherschutzes (einzelner Versicherte vs. Versichertengemeinschaft) jeweils für und gegen diese Regelung sehr gute Argumente ins Spiel gebracht werden können. Da man also aus keiner Sichtweise objektiv beurteilen kann, wie der Verzicht auf diese Regelung zu bewerten ist, ist sie kein Prüfkriterium.“

MH: Auch wenn es unter Experten kontroverse Einschätzungen zu einer Klausel gibt, ist das kein Grund, sie als Unter- und Entscheidungsmerkmal dem Kunden vorzuenthalten. Viele Kunden fragen, wenn man ihnen den Unterschied zwischen garantiertem und zu zahlendem Beitrag erklärt hat: „Aber teurer als der garantierte Beitrag kann es nicht werden, oder?“ Und schon steht man als Vermittler mit einem Bein fast in der Haftungsfalle (ist Finanztest fremd, ich weiß…) Manchmal gibt es eben Pro & Contra Argumente: Menschen verstehen das. Meine persönliche Sicht: Wenn ein Versicherer auch bei unerwartet höherem Bedarf die Garantiebeiträge nicht anpassen kann, ist das erstmal positiv für den Kunden. Selbst zu Protector werden die Versicherungsbedingungen mitgenommen und behalten ihre Gültigkeit. Läuft beim Versicherer aber etwas richtig aus dem Ruder kann die Aufsichtsbehörde eh nach VAG § 81 einschreiten. Nur: Anscheinend sind die Rückversicherer nur noch bei einigen wenigen Versicherern überhaupt bereit, den Verzicht auf § 163 VVG mitzutragen. Daher die Frage, ob es sich dann vielleicht mindestens um eine Art Qualitätsindiz handelt? In jedem Fall gehört dieser Punkt in jede Beratung und jeden Berufsunfähigkeitsversicherung Test hinein!

*5

FT: „Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll dazu dienen, Einkommenslücken abzusichern. Es ist nicht einzusehen, warum zu Lasten der Versichertengemeinschaft keine Meldepflicht bestehen soll, wenn z.B. durch die Aufnahme einer gleichwertigen neuen Tätigkeit diese Einkommenslücke nicht mehr besteht. Wann die Voraussetzung der Gleichwertigkeit erfüllt ist, ist seit langem in der Rechtsprechung entschieden.“

MH: Dem ersten Satz stimme ich zu. Dass eine Verbraucherschutzorganisation hier jedoch Versicherer-Argumente anführt, stimmt mich einmal mehr nachdenklich. Warum sollte „eine Pflicht weniger“ für den Verbraucher nachteilig sein? Den Versicherern stehen durch das Instrument der Nachprüfung einer Berufsunfähigkeit (ohne jegliche Vorgaben oder Einschränkungen, wann, wie oft und in welchen Intervallen geprüft werden kann) ausreichend Maßnahmen zur Verfügung, um Missbrauch zu vermeiden – ob mit oder ohne Meldepflichten. Zurück zum Artikel

*6

FT: „Unübliche Ausschlüsse, wie zum Beispiel der Ausschluss psychischer Erkrankungen, werden selbstverständlich überprüft. Die Verwendung allgemein anerkannter Ausschlüsse führt jedoch nicht zu einer Abwertung. Der Verzicht auf die von Herrn Helberg aufgeführten Ausschlüsse würde für die Allgemeinheit zu einer Unbezahlbarkeit des Versicherungsschutzes führen. Für speziell betroffene Personen können diese Risiken durch besondere Verträge abgesichert werden.“

MH: Welcher Verbraucher soll wissen, dass es a) Ausschlüsse überhaupt gibt und b) welche davon nach Ansicht der Stiftung Warentest ‚allgemein anerkannt‘ sind? Und wer ist eigentlich dieser ‚allgemein‘? Auch im konkreten Wortlaut unterscheiden sich die Ausschlüsse und wie ich im Zuge der Reaktorkatastrophe von Fukushima damals herausfand: Selbst eine radioaktive Verstrahlung als Folge eines Reaktorunfalls war damals keinesfalls überall ausgeschlossen. Und um auch das klarzustellen: Mit keinem Wort habe ich gefordert, dass es solche Ausschlüsse nicht geben darf. Der positiver formulierte Ausschluss wäre mir persönlich aber lieber…

*7

FT: „Hinsichtlich der grob fahrlässig herbeigeführten Berufsunfähigkeit ist das Versicherungsvertragsgesetz mittlerweile eindeutig. Entsprechend des Grades der groben Fahrlässigkeit können die Leistungen prozentual gekürzt werden. Weshalb man einem grob fahrlässigen Versicherten zulasten der Allgemeinheit hier eine Verbesserung geben sollte, erschließt sich nicht. Erst recht nicht, wenn jemand seine Berufsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Allein dies als erwähnenswertes Kriterium aufzuführen, ist aus unserer Sicht schlichtweg absurd.“

MH: „Grob fahrlässig“ bezieht sich wie „vorsätzlich“ auf das Verhalten im Straßenverkehr bzw. den strafrechtlichen Vorwurf. Beides hat ansich nichts mit der Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu tun. Siehe auch Beispiel unter Avanti dilettanti 2.0 .

*8

FT: „Es ist innerhalb des Verbraucherschutzes und der Vermittlerszene so allgemein anerkannt, dass die 50 % Regelung die sinnvollste Regelung ist, dass sogar seitens der Versicherungsbranche nur noch einige ganz wenige Versicherer abweichende Regelungen anbieten. Frühere Tests haben im Übrigen ergeben, dass sich damit keine nennenswerten Beitragsersparnisse verbinden lassen.
Bei einer Staffelregelung besteht bei steigendem oder sinkendem BU-Grad eine permanente Nachweispflicht. Ist dies aus Ihrer Sicht wirklich besser für den Verbraucher?“ Quelle

MH: Die 50% Regelung mag zwar die gängigste Regelung sein – aber warum sollte sie die sinnvollste sein? Finanztest selbst macht auf das Problem sehr hoher Beiträge für Berufsunfähigkeitsversicherungen von körperlich Tätigen aufmerksam. Statt aber – wie im Berufsunfähigkeitsversicherung Test bei 2 von 3 Modellkunden geschehen – die Summe der potentiell auszuzahlenden BU-Rente durch eine über alle Maßen zumutbare Verkürzung der Laufzeit um 84.000 bis 126.000 € (siehe oben) zu kappen, kann eine Staffelregelung von 75% (100% BU-Rente ab 75% Berufsunfähigkeit) für viele körperlich Tätige eine deutlich bessere Alternative darstellen, als beispielsweise der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung, bei der der Nachweis der Erwerbsunfähigkeit deutlich schwieriger zu erbringen sein dürfte. Und wenn es nur einen einzigen Anbieter gäbe, der diese 75% Regelung anbietet? Dann wäre die Auswahl des Versicherers eben um so leichter… Den Satz mit „permanenter Nachweispflicht“ verstehe ich nicht so ganz: Ist die Berufsunfähigkeit einmal anerkannt, obliegt es im weiteren Verlauf dem Versicherer, das Ende bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Die Pflichten des Versicherten sind bei der 50% Staffel nicht anders, als bei der 75% Staffel.

*9

FT: „Der Artikel betont mehr­fach, dass eine optimale Absicherung mit einer Lauf­zeit bis zum Renten­eintritt von 67 Jahren, einer ausreichend hohen Rente und sehr guten Bedingungen erste Wahl ist. Kann sich jemand die hohen Beiträge aber nicht leisten, gibt es Möglich­keiten mit Abstrichen, den Schutz doch noch bezahl­bar zu machen.

Wer die Lauf­zeit des Vertrags nur bis zum 60. Lebens­jahr vereinbart, muss die Lücke mit anderen Finanzquellen füllen können. Auch diese Aussage enthält der Artikel. Sei es, dass der Partner einspringt oder jemand privat Vermögen angespart hat. Ebenso können Kunden auch zwei Verträge abschließen, die unterschiedliche Lauf­zeiten haben.“ Quelle: http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/.

MH: In meiner Ausbildung hatten wir mal die ‚Eimer-Versicherung‘. Die besteht aus dem Kauf eines Putzeimers, eines Schrubbers und eines Aufnehmers. Sie ist unverzüglich anzuschaffen. Und kommt zum Einsatz, wenn der Hauptverdiener, oder die Hauptverdienerin eines Haushalts keine Berufsunfähigkeitsversicherung (mehr) hat: Dann darf der Partner im Fall der Fälle nämlich zusätzlich putzen gehen, um zumindest einen kleinen Teil des finanziellen Verlustes aufzufangen. Und weil dann auch für Eimer, Schrubber und Aufnehmer kaum noch Geld da sein wird, empfiehlt sich die Anschaffung noch zu guten Zeiten. Am besten sofort.

Ich frage mich, woher jemand, der kein Geld für eine 3, 5, oder 7 Jahre länger laufende Berufsunfähigkeitsversicherung hat, ausgerechnet die Mittel haben soll, um privat „Vermögen“ anzusparen?

Liebe Finanztest-Redaktion, Ihr habt auch das zu Eurem Berufsunfähigkeitsversicherung Test geschrieben: „Und der Vertrag läuft jeweils nur bis 60, um den beiden Modellkunden Beispiele für bezahlbare Policen zu zeigen.“ und “ Unter den sehr guten Anbietern sollten sich die Kunden den für sie günstigsten heraussuchen.“ Und dann die Tabelle mit den Ablauf-mit-60-Zahlen. Was wird wohl beim Leser hängenbleiben?

Oder noch anders: Wenn jemand einen Neuwagen versichern will, zu dem eine Vollkaskoversicherung gehört – warum sollte man ihm dann noch bevor man ihm überhaupt die Gesamtprämie nennt, erstmal vorrechnen wie „bezahlbar“ die Police ist, wenn er nur Haftpflicht abschließen würde?

 

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    Zuletzt überarbeitet (nicht mehr aktuelle Links von Stiftung Warentest entfernt) am 16.07.2020 Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2013

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Petra Fürst  |   20. Juni 2013 um 11:39 Uhr

    Hallo Herr Helberg, vielen lieben Dank für das Augenöffnen! Hoffentlich ändert sich nun etwas bei Finanztest. Bitte so weitermachen. Grüsse, Petra Fürst

    ASchub  |   20. Juni 2013 um 23:24 Uhr

    Sehr aufschlussreich! Hat Finanztest schon reagiert?

    Jens-Dieter Dähndel  |   21. Juni 2013 um 09:10 Uhr

    Ein Traum!

    Endlich setzt ein Kollege einen feinen Kontrapunkt zu den unsäglichen „Urteilen“, die die selbsternannten „Richter“ von Finanztest über Finanzdienstleistungen und ihre Protagonisten fällen.

    Herzlichen Glückwunsch – gut gemacht!

    Dr. Wolfgang Schneider  |   21. Juni 2013 um 09:57 Uhr

    Guten Morgen liebe Lesergemeinde (des Finanztest und seiner Kommentierungen),

    Herrn Helbergs Kommentar war sehr aufschlussreich und erfrischend. Man müsste eigentlich „Finanztest“ verpflichten, ihn (ähnlich einer Gegendarstellung) in einem der nächsten Hefte abdrucken – und beantworten – zu müssen. Denn etliches, was dort zu lesen ist, entspricht ja letztlich genau der „Beratungsqualität“, die „Finanztest“ oft sicher zu recht – und durchaus auch genüsslich – bei Finanzdienstleistern diagnostiziert, wenn sie ihre verdeckten Tester über Land schicken. Oder wenn Herr Tenhagen bei Frank Plasberg, Anne Will oder an anderer prominenter Stelle über solche Themen plaudert …

    … übrigens, ich will mich nicht an der Baldrian-Gruppenbestellung beteiligen.

    Viele Grüße aus dem schönen Thüringen

    Wolfgang Schneider

    Thorsten Kliench  |   21. Juni 2013 um 12:20 Uhr

    Ich bin fassungslos. Kann man Finanztest noch trauen?

    Gerd88  |   21. Juni 2013 um 12:24 Uhr

    Die Krise des Journalismus hat Finanztest erreicht.

    Andreas Krause-Heiber  |   21. Juni 2013 um 12:44 Uhr

    Hallo Herr Helberg,

    mit den Kommentaren zum Finanztest-„Vergleich“ sprechen Sie mir aus der Seele. Der Test lässt augenscheinlich wirklich jegliche Professionalität vermissen und es wird endlich Zeit gegen Pseudospezialisten vorzugehen. Die gute Idee, den Verbrauchern eine Entscheidungshilfe zu geben wird durch die Oberflächlichkeit ad absurdum geführt und wir als Makler müssen den medienglaubenden Kunden zunächst einfühlsam die Inkompetenz der „Verbraucherschützer“ vor Augen führen. Vielleicht müsste man einen Vergleichstest über die Qualität von Produkttestern initiieren. Wieviel Sterne bekommt Finanztest dann wohl??

    Schöne Grüße sendet

    Andreas Krause-Heiber

    Matthias Helberg  |   21. Juni 2013 um 13:18 Uhr

    Vielen, vielen Dank für die vielen positiven Rückmeldungen hier, per E-Mail und auf den Social Media Kanälen!
    Ich versuche, alle Anfragen einigermaßen zeitnah zu beantworten. Bitte dennoch um etwas Geduld, falls es mal länger dauert.

    Besten Dank & Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Herbert Knoth  |   21. Juni 2013 um 16:57 Uhr

    Ich habe diese unprofessionelle „Testerei“ der Stiftung bei allen Versicherungssparten satt- Kündigung des Abos ist soeben erfolgt. Herbert Knoth

    Helmut1969  |   24. Juni 2013 um 11:22 Uhr

    „Unwissenheit ist Stärke“. Wußte schon George Orwell in „1984“.

    A. Fröhlich  |   24. Juni 2013 um 18:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Helberg,
    Glückwunsch zur sehr gelungenen und fundierten Kritik. Auch wir waren sehr überrascht, als doch so viele Tarife ein „sehr gut“ erhalten haben. Wir können gespannt sein auf den nächsten Test warten, vielleicht werden ja einige Kritikpunkte Ihrerseits umgesetzt.
    Auf jeden Fall scheinen die Damen und Herren von Stiftung Warentest trotz Kritik noch immer etwas Humor zu haben (Finanztest Baldrian Rabatt-Gruppe) find ich richtig gut! 😉
    Viele Grüße
    A. Fröhlich

    Thomas Brettinger  |   25. Juni 2013 um 15:58 Uhr

    Hallo Herr Helberg,

    toller und informativer Artikel, der genau die Schwachstellen der Testmethoden von FINANZTEST aufzeigt. Eine Pflichtlektüre für jeden, der an einer BU-Absicherung interessiert ist. Meine Bitte: Erstellen Sie doch von diesem Blogbeitrag eine pdf-Datei. Damit könnte man die Erreichbarkeit sehr stark erweitern 😉

    Grüße

    Thomas Brettinger

    Matthias Helberg  |   25. Juni 2013 um 20:58 Uhr

    Hallo Herr Brettinger, schönen Dank! Das überlege ich mir…

    Daniel Coenen  |   26. Juni 2013 um 16:41 Uhr

    Auch an dieser Stelle eine kurze Rückmeldung von uns: Unter http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/ gibt es eine Stellungnahme zu den Kritikpunkten an unserem Test. Wir stellen dort klar, dass die relevanten der als fehlend beanstandeten Prüfpunkte natürlich untersucht wurden. Wenn es im Ergebnis dann aber keine bedeutenden Auffälligkeiten gibt, veröffentlichen wir solche Prüfpunkte nicht – aus Ordnern voller Vergleichstabellen muss schließlich ein lesbarer Test werden, der auf wenigen Seiten für eine möglichst großen Leserschaft ohne Versicherungs-Fachwissen die wichtigsten Kriterien herausfiltert. Als Analogie: Ein Profifotograf, der ganz spezielle Anforderungen hat, wird nicht unsere Kameratests lesen, ein Barista keine Espressomaschine aus unserem Test kaufen. Der „Normalverbraucher“ hingegen wird zwischen dem Espresso aus der Profi-Maschine für tausende Euro und dem aus der von uns mit „Gut“ bewerteten Kapselmaschine keinen für ihn relevanten Unterschied herausschmecken. Mit anderen Worten: Es geht in unserem Test darum, zu bewerten, welche Versicherungen ein mögliches Existenzrisiko bei Berufsunfähigkeit des Versicherten am besten abfangen.

    Matthias Helberg  |   26. Juni 2013 um 17:03 Uhr

    Hallo Herr Coenen, schönen Dank für Ihre Stellungnahme. Jetzt sind also nicht nur 3/4 aller Berufsunfähigkeitsversicherungen SEHR GUT, sondern auch noch 3/4 aller Espromaschinen? Offensichtlich ist es der Redaktion nicht bewusst: Sie machen es in meinen Augen nur noch schlimmer. Auch mit Ihrer Stellungnahme. Wir bleiben in Kontakt? Herzliche Grüße, Matthias Helberg

    Daniel Coenen  |   26. Juni 2013 um 17:59 Uhr

    Hallo Herr Helberg,
    nein, tatsächlich war in den Tests der letzten Jahre keine einzige Espressomaschine „sehr gut“ 😉 Unsere Benotungen differenzieren dort, wo es aus unserer Sicht wichtig ist – bei den BU-Versicherungen war das entscheidende Kriterium die Existenzsicherung im Bedarfsfall. Bei den mit 70 % Gewichtung ins Qualitätsurteil eingehenden Versicherungsbedingungen gab es übrigens Noten von „Sehr gut (0,6)“ bis „Ausreichend (3,6)“.

    Dass Sie als Makler bei Kriterien differenzieren würden, die wir für untergeordnet halten, ist doch eigentlich selbstverständlich, oder? Ein Kameraverkäufer, der einem interessierten Kunden im Verkaufsgespräch sagt, „für gute Bilder reicht die Einsteiger-Spiegelreflex für 300 Euro, da brauchen Sie nicht das Vollformatmodell für 3000“, wäre doch auch kein guter Kameraverkäufer…

    Beste Grüße,
    Daniel Coenen

    Matthias Helberg  |   26. Juni 2013 um 23:57 Uhr

    Hallo Herr Coenen, was Sie anscheinend für untergeordnet halten, kostet Verbraucher im Zweifelsfall hunderttausende von Euro. Es sind exakt solche Aussage, wie Ihre jetzige, die ich mit „der Leichtigkeit des Seins derjenigen, die für ihren Rat nicht haften“ meinte. Und in der Haftung liegt der Schlüssel, so viel ist mir heute klar geworden. Auf die Stellungnahme ihres Hauses habe ich nun mit einem weiteren Artikel geantwortet: Avanti dilettanti 2.0 https://www.helberg.info/blog/2013/06/avanti-dilettanti-2-0/

    Sebastian Hirsch  |   27. Juni 2013 um 17:23 Uhr

    Auch an dieser Stelle noch mal: Um ein grundlegendes Missverständnis aufzuklären, welches auch die sehr speziellen Kritikpunkte von Herrn Helberg betrifft: Unsere Tests richten sich an die breite Allgemeinheit, wir gehen von Durchschnittsfällen und –lebensgestaltungen aus. Was wir in einem standardisierten Test nicht abbilden können sind ganz individuelle Sonderfälle des Lebens oder Gestaltungsoptionen, die Extremfälle darstellen bzw. nur einen geringen Prozentsatz der Bevölkerung betreffen – wir erheben aber auch gar nicht diesen Anspruch, bei keinem unserer Tests. Nachfolgend beispielhaft einige Antworten auf die aufgeworfenen Kritikpunkte:

    Tritt die Berufsunfähigkeit im Ausland ein, muss der Versicherte dann auf eigene Kosten nach Deutschland zur Untersuchung kommen?

    Dieser Punkt spielt in Hinblick auf unseren Testfokus „Existenzsicherung im Bedarfsfall“ eine vollkommen untergeordnete Rolle.
    Es ist für die Versichertengemeinschaft eine mindestens diskussionswürdige Forderung, dass der Versicherer eine Untersuchung im Ausland anzuerkennen hat. Prozesse im Bereich der Reisekrankenversicherungen haben zu Tage gefördert, dass es in manchen Ländern durchaus passieren kann, dass in irgendwelchen Fantasiekrankenhäusern irgendwelche Fantasiebescheinigungen ausgestellt werden, um so zum Nutzen aller Beteiligten an die Versicherungsleistungen heranzukommen.

    Verzichtet der Versicherer auf sein Recht auch zur Erhöhung der garantierten Beiträge, wenn sich der Leistungsbedarf nach § 163 VVG (früher § 172 VVG) ändert?

    Auf die Bewertung dieses Punktes verzichtet die Stiftung Warentest ganz bewusst. In vielfältigen Diskussionen der Mitglieder der Fachbeiräte ist man übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl von Vermittlerseite als auch von Seiten des Verbraucherschutzes (einzelner Versicherte vs. Versichertengemeinschaft) jeweils für und gegen diese Regelung sehr gute Argumente ins Spiel gebracht werden können. Da man also aus keiner Sichtweise objektiv beurteilen kann, wie der Verzicht auf diese Regelung zu bewerten ist, ist sie kein Prüfkriterium.

    Verzichtet der Versicherer auf eine Meldepflicht des Versicherten während des Bezugs der Berufsunfähigkeitsrente bei gesundheitlichen Verbesserungen oder der Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll dazu dienen, Einkommenslücken abzusichern. Es ist nicht einzusehen, warum zu Lasten der Versichertengemeinschaft keine Meldepflicht bestehen soll, wenn z.B. durch die Aufnahme einer gleichwertigen neuen Tätigkeit diese Einkommenslücke nicht mehr besteht. Wann die Voraussetzung der Gleichwertigkeit erfüllt ist, ist seit langem in der Rechtsprechung entschieden.

    Besteht auch eine Leistungspflicht des Versicherers bei Eintritt der Berufsunfähigkeit durch innere Unruhen, Kriegsereignisse, durch den Einsatz von ABC-Stoffen, durch radioaktive Verstrahlung im Beruf oder bei Atomkraftunfällen, der Teilnahme an Wettrennen, an Luftfahrten – oder greifen hier Ausschlüsse?

    Unübliche Ausschlüsse, wie zum Beispiel der Ausschluss psychischer Erkrankungen, werden selbstverständlich überprüft. Die Verwendung allgemein anerkannter Ausschlüsse führt jedoch nicht zu einer Abwertung. Der Verzicht auf die von Herrn Helberg aufgeführten Ausschlüsse würde für die Allgemeinheit zu einer Unbezahlbarkeit des Versicherungsschutzes führen. Für speziell betroffene Personen können diese Risiken durch besondere Verträge abgesichert werden.

    Gibt es andere Staffelregelungen als den Standard “100% BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit”? Auch das unter Umständen übrigens eine Stellschraube für günstigeren Versicherungsschutz…

    Es ist innerhalb des Verbraucherschutzes und der Vermittlerszene so allgemein anerkannt, dass die 50 % Regelung die sinnvollste Regelung ist, dass sogar seitens der Versicherungsbranche nur noch einige ganz wenige Versicherer abweichende Regelungen anbieten. Frühere Tests haben im Übrigen ergeben, dass sich damit keine nennenswerten Beitragsersparnisse verbinden lassen.
    Bei einer Staffelregelung besteht bei steigendem oder sinkendem BU-Grad eine permanente Nachweispflicht. Ist dies aus Ihrer Sicht wirklich besser für den Verbraucher?

    Besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verkehrsdelikte verursacht wird?

    Hinsichtlich der grob fahrlässig herbeigeführten Berufsunfähigkeit ist das Versicherungsvertragsgesetz mittlerweile eindeutig. Entsprechend des Grades der groben Fahrlässigkeit können die Leistungen prozentual gekürzt werden. Weshalb man einem grob fahrlässigen Versicherten zulasten der Allgemeinheit hier eine Verbesserung geben sollte, erschließt sich nicht. Erst recht nicht, wenn jemand seine Berufsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt. Allein dies als erwähnenswertes Kriterium aufzuführen, ist aus unserer Sicht schlichtweg absurd.

    Sebastian Hirsch
    Stiftung Warentest

    Matthias Helberg  |   27. Juni 2013 um 18:20 Uhr

    Auch an dieser Stelle nochmal: Danke, dass Sie nun mehr zu den Inhalten Stellung nehmen, Herr Hirsch. Zu Ihrer Einschätzung (bzw. der Ihres Beirates) was ’speziell‘ sei und ein Existenzrisiko, oder auch nicht, habe ich bereits in Avanti dilettanti 2.0 Stellung genommen: https://www.helberg.info/blog/2013/06/avanti-dilettanti-2-0/

    Es ist und bleibt aus meiner Sicht unverantwortlich, Verbrauchern ein oder zwei Hand voll Klauseln zu benennen, die wichtig seien, den Rest unter den Teppich zu kehren, überall ein Sehr gut drauf zu stempeln und dann noch zu suggerieren, alle diese Tarife seien gleich gut und man könne sich einfach davon den billigsten aussuchen. Genau das ist es aber, was bei den Verbrauchern hängen bleibt.

    DerMakler  |   29. Juni 2013 um 00:14 Uhr

    Werter Kollege Helberg,

    wie oft wird uns Polemik, Raffgier zu Ungusten des Kunden oder eines schlechten Versicherungsschutzes angedichtet , gerade von denen die sich „kompetent, unabhängig und objektiv “ nennen..und nun kommt der Herr Helberg daher und punktet mit Erfahrung & Fachwissen und führt eine „heilige Kuh“ in die Gegenwart und nicht auf die Schlachtbank *smile* ! Ein leichtes Schmunzeln kann ich mir in Richtung FT da wirklich nicht verkneifen ,,!

    Ich bin auf einigen (Fach) Foren , Expertenseiten ,ebenso Kundenportalen mit von der Partie und „kämpfe“ in meinem langjährigen Steckpferd KV Zusatz und Voll Vorsorge schon seit Jahren gegen scheinbar objektiv erstellte Test der Gruppe Finanztest / Stiftung Warentest mit Fachwissen und einer Prise Humor ..und es funktioniert ! Ich meine dies hier rein auf das Thema Aufklärung begriffen, denn mir ist jeder aufgeklärte Interessent wichtiger als ein falsch interpretierter Test , den jeder liest ohne sich vorab fachkundigt beraten haben zu lassen !

    Nicht nur das immer die üblichen Verdächtigen ganz oben standen in solch´s Test, nein auch die wirklich wichtigen ( wie von Ihnen eindrucksvoll oben in Punkto Berufsunfähigkeit aufgelistet ) mitversicherten Punkte und Bedingungsstandards werden nicht berücksichtigt oder fehlten bei „Siegern“ gänzlich. „Sagen Sie mal in Ihrer Empfehlung ist ja keiner der Sieger aus dem Finanztest dabei ? “ ist / war einer der meist genannten Meinungen dazu ..! Richtig ! Meine gut 20 jährige Berufserfahrung & Fachwissen sprachen andere Ratschläge aus und meine Kunden leben seit Jahren mehr aus gut damit !

    Mittlerweile gibt es für Kranken & (S).B.U. Chartars, die bis zu 45 Leistungsmerkmale abfragen können , müssen und somit solch Test ad ab sordum führen ! Die „Experten“ von FT oder STWT wollen von diesen Dingen nichts wissen ,sie sind ja von einem „Vertreter Verbund erstellt und somit nicht objektiv“ heißt es da..

    Weiter so , Kollegen die mit Fachwissen die „auf dem Podest stehenden Meinungsmachern“ Ihren Job erklären und Sie wachrütteln Ihre Test ernst nehmen zu müssen, gefallen mir !

    In diesem Sinne

    DerMakler

    Matthias Helberg  |   2. Juli 2013 um 08:21 Uhr

    Bei dem einen oder anderen Leser ist der Eindruck entstanden, meine Vorstellung oder gar Forderung sei es, alle unter „Was Finanztest nicht interessiert“ genannten Punkte müssten in einem Test wie dem von Finanztest enthalten sein. Das ist nicht so, bitte ggf. noch einmal den Text lesen.
    .
    Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, ob es irgendjemanden wirklich weiterhilft, wenn aus sehr vielen Kriterien nur sehr wenige herausgesucht werden und man den Rest einfach unter den Teppich kehrt? Mindestens ein Hinweis darauf, dass es noch zig andere Kriterien gibt, als die getesteten (und welche das sind), ist doch notwendig, um als Verbraucher das Ganze wenigstens einigermaßen einschätzen zu können, oder?

    E. Stopp  |   2. Juli 2013 um 16:38 Uhr

    Wem nützt es ??? Den Kunden? Den Maklern?
    So richtig und wichtig die Kritik der Makler ( Helberg und Hennig) an den BU Tests der Stiftung Finanztest ist, aber das ist Krieg an der falschen Front!!!
    Wem nützt es ?
    Für mich als Makler stellen sich dabei 2 Fragen:
    Welcher Versicherer erfüllt all die von Herrn Helberg angeführten Kriterien?
    Nach meiner Kenntnis -keiner.
    Zweite Frage:
    Was soll, der Makler tun, wenn er den geeigneten BU Versicherer für seinen Mandanten gerade nicht als Vertragspartner hat?
    Der entscheidende Punkt ist doch folgender:
    Selbst wenn der Makler erkannt hat, welcher Versicherer das für seinen Mandanten beste Produkt hat ( egal ob BU oder andere Versicherungen), der Makler aber mit dem besagten Versicherer keinen Vertrag hat (Courtage), was macht er dann? Das seinen Mandanten sagen?
    Die meisten Makler und auch die Maklerverbände- u.a der IGVM wo Herr Helberg Vorsitzender ist- gehen dieser Frage aus dem Wege. Warum?
    Und der Hinweis, daß die BU auch bezahlbar sein und bleiben muss ist auch zu beachten.
    Nächstes Problem ist die Annahmepolitik der Versicherer, wo sich wundervoll aussortieren lässt, wen man den versichern will.
    Kunden mit Vorerkrankungen werden garnicht erst aufgenommen.
    Am langen Hebel sitzen Politik und die Anbieter- da traut sich aber keiner ran., 0der?
    Bei den Riester- R -Enten- Test von Stiftung Finanztest gab es kaum Aufmerksamkeit durch die Branche. Warum bei BU?
    Was die Rolle von Finanztest angeht ist deren Abhängigkeit von der Politik nach meiner Auffassung klar.
    Dass weder Finanztest, noch andere Medien, noch Vbz für Ihren “ guten Rat “ haften, aber dafür auch gern Geld nehmen, ist ein Umstand, der nun auch mal den …..Kunden auffallen müßte.
    E.S. Versicherungsmakler

    tobi.sam  |   4. Juli 2013 um 11:34 Uhr

    Super geschrieben, Herr Helberg. Das muss doch nun wirklich jedem einleuchten, dass dieser Test voll in die Hose ging. Welche Konsequenzen hat man bei Stiftung Warentest nun daraus gezogen?

    Matthias Helberg  |   4. Juli 2013 um 12:22 Uhr

    @ tobi.sam: Darauf sind wir alle gespannt. Vielleicht erfahren wir morgen mehr.

    E. Stopp  |   4. Juli 2013 um 14:51 Uhr

    Als Makler können wir nur die Produkte vermitteln, die uns vom Markt der Versicherungen angeboten werden. Deshalb ist der Kampf um ein Rating bei Stiftung Finanztest wenig hilfreich und nicht zielführend. Entscheidend wären Punkte wie BU-Prozessquote offen legen, eindeutige Annahmerichtlinien und welche Auswege gibt es für wegen Vorerkrankungen nicht versicherbarer Kunden. Eindeutige , auch für den juristischen Laien lesbare und verständliche Versicherungsbedingungen, die Annahme von BU – Anträgen auch ohne Bestehen einer Courtagezusage wären weitere Ziele, die Makler und deren Verbände gegenüber den VR mal angreifen und durchsetzen müssten.
    Was tut Herr Helberg als Vorsitzender des IGVM dazu? In dessen Online – Forum Mitglieder , die der Führung nicht genehme Aussagen ( zum Bsp. zu PKV und Riester R Ente ) und Meinungen vertreten, einfach ausgeschlossen werden.

    Andrik Kurschewitz / Hengstenberg & Partner GmbH  |   4. Juli 2013 um 15:50 Uhr

    Sehr geehrter Herr Helberg,

    ich kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen! Wir bei Hengstenberg & Partner sehen die Testmethoden von Finanztest seit langem sehr kritisch und ärgern uns darüber, wie viel Macht und Einfluss die Tester damit haben, obwohl eine Vielzahl von Testurteilen – wie Sie es hier an einem Beispiel sauber herausgearbeitet haben – das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden.

    Beste Grüße aus München!
    Andrik Kurschewitz

    E. Stopp  |   4. Juli 2013 um 16:35 Uhr

    Dem allgemeinem Jubelgeschrei möchte ich nicht zu stimmen, denn es wird sich nichts ändern !! Dies durfte ich auch in einer persönlichen Kommunikation mit Herrn Tenhagen bezüglich Riester R Ente erfahren.
    Besser wäre gewesen: Der Vorsitzende des IGVM, Herr Hellberg, der Vorstand des AFW , der Vorstand BMVF, … hätten gemeinsam gehandelt und das Rating in einer öffentlichen Stellungnahme kritisiert, mit eindeutigen Forderungen- siehe mein vorheriger Beitrag. Auch mit der in dem Verband ( IGVM wo Herr Helberg Vorsitzender ist ) abgestimmten juristischen Bewertung und dann notwendigen Reaktion ( Klage) gegenüber Finanztest.
    Und mal ehrlich, liebe Kollegen, das Ziel ist doch nicht Finanztest besser zu machen? Und mal ganz ehrlich? Kannten Sie als Makler diese Fragen zur BU nicht?

    Das Ziel kann nur sein, die BU besser zu machen, zum Nutzen unserer Mandanten.
    Und zum Bsp. auch, diese Zeitschrift zu folgender Aussage zu zwingen:
    Beim BU – Abschluss sollten Sie aber unbedingt einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater hinzuziehen, denn jede BU , jeder Kunde ist ein individuelles Problem, individuelles Risiko, was sich nicht mit allgemeinen Ratschlägen und Kriterien lösen lässt.
    Ein Kriterium hat Herr Helberg vergessen: Die Frage nach der Dienstunfähigkeit!! Ein ganz besonderes heikles Thema, weil die meisten Kunden nicht im Traum daran denken, das da ein Unterschied besteht.

    Matthias Helberg  |   4. Juli 2013 um 18:48 Uhr

    Hallo Herr Stopp,

    mit Tatsachenbehauptungen ist das immer so eine Sache. Ihre Textpassage, die sich auf Ihren Ausschluss aus dem IGVM-Forum bezieht, sollten Sie unter diesem Aspekt nochmals überprüfen.
    .
    Ansonsten halte ich mich an den schönen Grundsatz:
    Meinungsvielfalt ist gut. Meinungsunterschiede gehören dazu.

    Simon Keller  |   16. Oktober 2013 um 13:14 Uhr

    Ich bin seit 11/2010 an einer mittelgradigen Depression erkrankt. Der GA meiner priv. Krankenversicherung, 3 Kliniken und alle behandelnden Ärzte und Psychologen halten mich für BU. Die Aachen Münchener schickte mich 2012 zu einem Gutachter des IMB in Frankfurt. Es wurde ein gekauftes Gefälligkeitsgutachten erstellt, in dem offenkundig Falsches steht.
    Nun habe ich Klage eingereicht, alle unwahren Vorwürfe der Gegenseite sind medizinisch ausgeräumt – und doch weigern sie sich, zu zahlen.
    Habe mein Haus verkaufen müssen, bin geschieden und lebe vom Krankentagegeld.
    Das Ironische an der Sache ist, dass ich 13 Jahre lang für diese Versicherung im Außendienst tätig war und die BU meinen Kunden guten Gewissens angeraten habe.

    Ich kann nur jedem Empfehlen, vor Abschluss einer BU die Klagequote im Internet zu recherchieren, auf Finanztesturteile nichts zu geben und sich schriftliche Auskunft einzuholen, mit welchem Gutachterinstitut die Versicherung zusammenarbeitet.
    Finger weg von der AM!!!!!

    Matthias Helberg  |   17. Oktober 2013 um 09:49 Uhr

    Hallo Herr Keller,
    tut mir leid, dass Sie solche Erfahrungen machen! Prozeßquoten und Gutachteraufträge halte ich persönlich allerdings als wenig hilfreich und vor allem nicht ausschlaggebend für die Wahl einer BU: Zu schnell, zu leicht kann sich das in der Zukunft ändern. Und was nutzt jemandem in 10 Jahren oder später, welche Prozessquote ein Versicherer in 2012 hatte, oder mit welchem Gutachter er damals zusammenarbeitete? Nicht so viel, oder? Die Leistungsfallprüfung ist immer eine Einzefallentscheidung, die Materie ist einfach zu komplex. Unser (bislang einziger) Leistungfall mit der AaMü war in Ordnung. Ich weiß, dass Sie das nicht tröstet. Fairerweise möchte ich darauf aber hinweisen. Wünsche Ihnen alles Gute und drücke die Daumen! Herzliche Grüße, Matthias Helberg

    Simon Keller  |   17. Oktober 2013 um 10:10 Uhr

    Hallo Herr Helberg.
    Erstmal Danke für Ihre Antwort.
    Und JA, es tröstet mich natürlich nicht, dass ihr einziger Fall mit der AM gut verlaufen ist…aber Trost war auch nicht meine Intension.
    Sie schreiben, dass eine „Momentaufnahme“ der Klagequote oder der Gutachterauswahl keinen Schluss auf das Gebaren der Versicherung in 10 Jahren zulässt. Das kann ich nur teilweise nachvollziehen, aber ok.
    Was ist denn ein Auswahlkriterium, wenn Tests der „Verbraucherschützer“ an wichtigen Themen vorbeigehen, aktuelle Situationen – wie sie es sehen – keinen Anhaltspunkt geben und in allen Prospekten das Blaue vom Himmel versprochen wird…..
    Welches neutrale Kriterium schwebt ihnen da vor??

    Natürlich ist jeder BU Antrag ein Einzelfall und nie mit einem anderen zu 100% vergleichbar.
    Gleichwohl fallen einige VErsicherer durch ihre aktuelle VErhaltensweise auf.
    Nach einem Leistungsantrag wird SOFORT und reflexartig die VErtragskündigung ausgesprochen (oder es aufgrund Obliegenheitsverletzungen beim Antragsstellen versucht.
    Dann, wenn das nichts nützt wird das VErfahren in die Länge gezogen – es fehlen Angaben hier und Formulare da.
    Wenn auch das alles geschafft ist, wird ein gekaufter Gutachter hinzugezogen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung in die Länge zu ziehen und denjenigen, der keine Rechtsschutzversicherung hat, schon mal rauszukicken.
    Das alles ist bekannt – bei Anwälten – in Internetforen der Betroffenen – bei Unfallopferverbänden und Verbraucherschützern…und es tut sich NICHTS.

    Daher noch ein Rat von mir: Bitte immer eine Rechtsschutzversicherung mit der BU abschließen – sie werden sie brauchen.

    Viele Grüße.
    S.K.

    Matthias Helberg  |   17. Oktober 2013 um 17:59 Uhr

    Hallo Herr Keller,

    gerade auf Grund solcher Erfahrungen, wie Sie sie schildern, haben wir seit Jahren unsere vielleicht etwas spezielle Arbeitsweise entwickelt. Sie beginnt mit dem gebetsmühlenartigen Hinweis, vor Antragsstellung seine Gesundheitshistorie penibelst aufzuarbeiten. Wenn nötig mit Nachfragen bei Ärzten und der Krankenkasse. Sofern sinnvoll, machen wir anschließend anonymisierte Voranfragen, um die Einschätzung verschiedener Versicherer vorab einzuholen. Alles das, um so weit wie möglich falsche oder unvollständige Angaben des Kunden im Antrag zu vermeiden. Damit kommt der Versicherer also aller Voraussicht nach nicht mehr wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung aus dem Vertrag heraus: Die erste und größte Hürde bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist damit genommen. Außerdem helfen wir den Kunden, die eine BU über uns abgeschlossen haben, im Leistungsfall – denn professionelle Hilfe ist in der Situation bitter nötig. Wer es allein versucht, wird immer leicht Angriffspunkte für den Versicherer bieten. Toi, toi, toi: Einen Rechtsanwalt hat bislang noch keiner unserer Kunden im Leistungsfall benötigt, um seine BU anerkannt zu bekommen. Ein paar Beispiele anerkannte BU-Renten finden Sie hier im Blog.
    Bei der Auswahl möglicher Tarife achten wir auf das, was sich im Verlauf einer 30, 40 oder gar länger dauernden Vertragslaufzeit so gut wie nicht ändern wird: Das Antragsformular mit seinen Fragen und die kompletten Versicherungsbedingungen. Alles andere, wie Erfahrungen im Leistungsfall, Finanzstärke, Ruf des Versicherers, Gesellschaftsform und eben auch solche Dinge wie Prozessquote oder Gutachterkooperationen sind zu leicht Schall und Rauch. Und vielleicht mit dem nächsten Vorstandswechsel schon Geschichte. Es ist nicht verkehrt, sich das anzusehen, als Auswahlkriterium ist all das meines Erachtens aber nur bedingt zu gebrauchen.

    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Carl Gitter  |   19. Juni 2014 um 14:31 Uhr

    Hallo Herr Hellberg,

    danke für den sehr schönen Beitrag zu Finanztest in der Berufsunfähigkeitsabsicherung. Ich hatte die Tage einen Beitrag zum Finanztest 05/2014 für die Krankenversicherung geschrieben. Das ist genau so professionell wie in der BU:-)
    Hier der Link:

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