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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
17
Jun
2012

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – was soll das?

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – haben Sie auch schon  einmal davon gehört und sich gefragt, was das soll?

Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler - was soll das?

Schüler erzielen ja im Gegensatz zu Azubis, Arbeitern, Angestellten und Selbstständigen noch kein Einkommen, dessen Absicherung wichtig wäre. Warum also dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler? Das ist Quatsch – oder?


Berufsunfähigkeitsversicherung: Für Schüler noch kein Bedarf

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht so gut wie jeder, der durch seine Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt verdient: Denn wer nicht mehr arbeiten kann, verdient auch nichts mehr. Ohne eigene private Vorsorge durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre man auf die eher dürftigen Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2010 durchschnittlich ganze 660 € Erwerbsminderungsrente) oder sogar staatliche Unterstützung (Hartz IV) angewiesen. Deshalb wird inzwischen die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst von Verbraucherschützern, Stiftung Warentest, Finanztest und vielen anderen als die zweit wichtigste Versicherung überhaupt angesehen.

Schüler müssen ihren Lebensunterhalt aber noch nicht selber bestreiten. Also ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst für die Eltern wesentlich wichtiger, als für ihre Kinder. Für Schüler besteht noch kein Bedarf an einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Noch nicht.

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Gesundheitsprüfung: Ein Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss die sogenannte Gesundheitsprüfung des Versicherers über sich ergehen lassen: Im Normalfall reicht es dafür aus, die Fragen im Antrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (vollständig & wahrheitsgemäß) zu beantworten. Für viele – auch jüngere Menschen – ist das eine Hürde, die sie nicht schaffen: Wer beispielsweise psychotherapeutische Behandlungen, extremes Übergewicht, Tinitus, oder viele andere Erkrankungen oder auch aktuelle Behandlungen angeben muss, hat bei vielen Versicherern kaum eine Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer Rückenleiden, wie z.B. einen Bandscheibenvorfall, angeben muss, kann immerhin darauf hoffen, dass nur diese Erkrankungen und ihre Folgen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden und der Rest versichert werden kann.

Für Schüler bedeutet das: Vielleicht haben Sie Glück und kaum eine Erkrankung oder Gesundheitsstörung fällt in den Zeitraum, nachdem der gewählte Versicherer fragt: Dann ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler die Riesen-Chance, sich ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse abzusichern. Eine Chance, die vielleicht nie wieder kommt.


Berufsziel: Ein weiterer Grund für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Niemand bleibt immer Schüler. Welche Ausbildung, welches Studium wird folgen, was ist das Berufsziel? Diese Überlegung spielt aus dem Grund eine Rolle, weil in letzter Zeit immer mehr Versicherer die Berufsgruppen in der Berufsunfähigkeitsversicherung weiter differenzieren. Klarer Trend: Die akademischen, die Büroberufe werden im Beitrag günstiger, Berufe mit körperlichen oder ‚gefährlichen’ Tätigkeiten, aber auch künstlerisch / sportliche Berufe werden teilweise deutlich teurer.

Gewusst wie: Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
Gewusst wie und warum: Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Das besondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nun der Umstand, dass der bei Antragstellung ausgeübte Beruf zur Beitragskalkulation herangezogen wird und spätere berufliche Veränderungen sich in aller Regel nicht mehr auf den Beitrag auswirken. Prinzip: Einmal günstig rein, ein Berufsleben lang günstig versichert bleiben.

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – und die Kosten?

Ja, eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler kostet Geld – vor allem, wenn es ein empfehlenswerter Tarif sein soll. Die Tätigkeit als Schüler sollte bereits versichert sein, wie auch der spätere Werdegang als Auszubildender oder Student und natürlich das daran anschließende Berufsleben: Schließlich soll ein solcher Vertrag ja bis zur Altersrente halten können. Wenig hilfreich sind da ‚Erwerbsunfähigkeitsversicherungen’, Absicherungen gegen ‚Schulunfähigkeit’ und was es noch am Markt alles geben mag.

Warum es sich bei vielen Berufszielen wirklich lohnt, noch mit dem Status des Schülers eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sehen Sie an folgenden Beispielen.

Es geht jeweils um eine garantierte Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000.- € bis zum Endalter 67. Natürlich mit vernünftigen Erhöhungs- und Nachversicherungsmöglichkeiten, 2% garantierter Rentendynamik und einer langjährigen Beitragsdynamik – bei derart lang laufenden Verträgen extrem wichtig. Die nicht zu garantierenden Überschüsse werden direkt mit dem Beitrag verrechnet, kein Sparvorgang; Garantiebeitrag in Klammern. Die Beiträge sind gleichmäßig über die ganze Laufzeit kalkuliert, keine Berücksichtigung von „Starter“ / ‚Junge Leute’ -Tarifen:

  • Schüler (Oberstufe), 18 Jahre: Zu zahlender Monatsbeitrag: 59 € (67 €)
  • Auszubildender Tischler, 18 Jahre: Zu zahlender Monatsbeitrag: 67 € (118 €) *)
  • Auszubildender Maler und Lackierer, 18 Jahre: Zu zahlender Monatsbeitrag: 108 € (129 €) *)
  • Gas- / Wasserinstallateur, 20 Jahre: Zu zahlender Monatsbeitrag: 120 € (160 €) *)
  • Klavierbauer, 20 Jahre: Zu zahlender Monatsbeitrag: 100 € (145 €) *)
  • Student Sportlehrer, 24 Jahre: Zu zahlender Monatsbeitrag: 108 € (156 €) *)
  • Landschaftsgärtner, 24 Jahre, Zu zahlender Monatsbeitrag: 85 € (113 €) *)
  • Vollstreckungsbeamter, 24 Jahre, Zu zahlender Monatsbeitrag: 74 € (88 €) *)

*) anderer Anbieter und Tarif, mit teilweise weniger guten Versicherungsbedingungen, als beim Schüler.


Fazit zum Artikel „ Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler – was soll das? “

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler mit einem gleichmäßig über die Vertragslaufzeit kalkulierten Beitrag kann eine sehr vorausschauende und damit sinnvolle Investition sein:

  • Wenn die Gesundheitsprüfung ohne Ablehnung, Ausschluss oder Risikozuschlag bestanden wird;
  • Nach dem Prinzip: Einmal günstig rein, ein Berufsleben lang günstig versichert bleiben;
  • Bleibt der Schüler gesund genug, kann er sich später als Akademiker oder in kaufmännischen Berufen vielleicht verbessern, jedoch nie verschlechtern;
  • Eine sehr gute Investition zum Beispiel für einen Teil des Kindergeldes.

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Nachtrag vom 15.05.2013: Wenn die Schüler-BU mit einemal futsch ist

Schauen Sie in Kleingedruckte! Da könnte in der „Berufsunfähigkeitsvorsorge für Schüler“ stehen:

„Erfolgt keine rechtzeitige Anzeige, endet die Versicherung – unabhängig von der beantragten Leistungs- und Versicherungsdauer – zum Ersten des Versicherungsbeginnmonats, der auf die Vollendung des 25. Lebensjahres der versicherten Person folgt.“

Manche Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler sind dermaßen voller Hintertürchen, wertloser Optionen und Meldepflichten, dass einem schwindelig werden kann. Dass aber ein Vertrag stumpf endet, wenn man es (aus welchem Grund auch immer) unterlassen hat, die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, einer Berufsausbildung, oder eines Studiums zu melden (damit der Versicherer quasi beliebig neu kalkulieren kann), ist schon sehr dreist.


Nachtrag vom 23.04.2013: Weiterer Vorteil einer BU für Schüler:

Ein Interessent schreibt mir:

„Was mich von einem schnellen Abschluss abschreckt, sind die Gesundheitsfragen der Versicherer. (…) Ich muss mir jedenfalls sicher sein können, dass bei den recht erheblichen Beiträgen auch zu 100% Versicherungsschutz garantiert ist, ohne dass ich befürchten muss, dass vielleicht irgendetwas bei den vielen Fragenbögen vergessen worden ist. Ehrlich gesagt scheue ich mich auch vor der wochenlangen Arbeit, die im Detail erforderlich wäre.“

Ja, die Gesundheitsfragen… Ein „Laufzettel“ des Kinderarztes (Datenbankausdruck mit Behandlungsdaten und Diagnosen) kann hier, wie auch eine Auskunft der Krankenkasse Struktur in die Gesundheitshistorie bringen und die Arbeit erleichtern. Man kann ihn – falls sinnvoll – auch dem Versicherer zur Risikoeinschätzung zur Verfügung stellen.

Ein weiterer Vorteil einer frühen Absicherung, eventuell bereits im Schüleralter, ist mir bei der Antwort auf die E-Mail des Interessenten noch eingefallen: Der Zeitraum, in dem ein Versicherer vom Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag zurücktreten, oder ihn anfechten kann, ist auf 5 bzw. 10 Jahre nach Abschluss begrenzt. Wer also im Alter von 16, 17, 18 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, hat entsprechend 10 Jahre später, also mit nicht einmal Ende 20, alles „in trockenen Tüchern“. Der Versicherer kommt dann nicht mehr aus dem Vertrag heraus und der Kunde muss keine Angst mehr vor einem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung haben.

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Nachtrag 02.02.2013: Schüler Berufsunfähigkeitsversicherungen, die keine sind

Der eine oder andere Leser kennt vielleicht das Forum versicherungtalk.de ? Dort ging in einem Beitrag ebenfalls um die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Es wurde nach Empfehlungen gefragt und konkret danach, was denn von der Schüler BU der Allianz zu halten sei.

Die Allianz stuft in ihren  aktuellen Tarifen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler in die Berufsgruppe H ein. Das klingt zunächst nicht nach etwas Schlechtem, macht aber im Handumdrehen durch die sogenannte „Schülerklausel“ aus der gewünschten Berufsunfähigkeitsversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

„Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart:
Die Begriffe ‚Berufsunfähigkeitsvorsorge‘, ‚Berufsunfähigkeitsrente‘, ‚Berufsunfähigkeit‘ und ‚berufsunfähig‘ werden ersetzt durch ‚Erwerbsunfähigkeitsvorsorge‘, ‚Erwerbsunfähigkeitsrente‘, ‚Erwerbsunfähigkeit‘ und ‚erwerbsunfähig‘.“

Und weiter:

„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.“

Immerhin hätte man mit einem solchen Vertrag eine Option, innerhalb bestimmter Fristen bei Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums oder einer Berufstätigkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Zu den dann gültigen Konditionen. Die man heute noch nicht kennt. Und was bedeutet, dass man dann eben nicht mehr den relativ günstigen Beitrag eines Schülers zu zahlen hätte, sondern den Versicherungs-Beitrag für den neuen Beruf. Womit spätestens dann die eigentlich hervorragende Überlegung, noch vor dem Beginn der (risikoreich eingestuften) Ausbildung eine BU zu günstigeren Konditionen abzuschließen, vollkommen in die Irre geleitet wäre.


Kontaktformular, allgemein

Kommentare zu diesem Beitrag

Ziehmke  |   27. September 2014 um 02:14 Uhr

Sehr schöner Artikel. Schade ist nur das sich viele Leute gar keine Berufsunfaehigkeitsversicherung leisten können.

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