Das Wichtigste zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Eine „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ gibt es unter diesem Namen in Deutschland offiziell nicht.
Was die Meisten absichern wollen, ist entweder:
- ihr Einkommen bei längerer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit),
- ihre finanzielle Existenz bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, oder
- ihre Mindestabsicherung bei Erwerbsunfähigkeit.
Einige Anbieter verstehen unter Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen die Unterschiede und helfen Ihnen dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Überblick
- Was wollen Sie durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung absichern?
- Krankentagegeld: Schutz bei längerer Krankschreibung
- Berufsunfähigkeit: Wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr geht
- Erwerbsunfähigkeit: Wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel
- Sonderfall Ratenschutzarbeitsunfähigkeitsversicherung
- Infografik zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Welche Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist für Sie sinnvoll?
- FAQ zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
- Weiterführende Links
- Anfrage zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Was wollen Sie durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung absichern?
In dem Wirrwarr von Fachausdrücken ist es kein Wunder, wenn man mal durcheinander kommt. Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung – das sind nur vier Begriffe von vielen.
Für alles gibt es Versicherungen. Allen ist gemeinsam, dass es um eine Absicherung geht, falls man zu krank zum Arbeiten wird. Dennoch meinen diese Begriffe unterschiedliche Situationen. Die Unterschiede sollten Sie kennen, damit Ihre Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch das tut, was Sie von ihr erwarten.
Krankentagegeld: Schutz bei längerer Krankschreibung
Mit Arbeitsunfähigkeit ist der Zeitraum gemeint, in dem Sie vorübergehend wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Meistens wird man ärztlich behandelt und hat Aussicht auf Heilung. Als Arbeitnehmer werden Sie krankgeschrieben und erhalten den bekannten „gelben Zettel“. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen trotz Krankschreibung in den ersten 6 Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit Ihr Gehalt oder Ihren Lohn weiterzahlen. Das nennt sich Lohnfortzahlung.
Wenn Sie dann immer noch nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse wegen Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld. Das Krankengeld erreicht knapp 80 Prozent vom letzten Nettogehalt. Das bedeutet: Selbst, wenn Sie „nur“ 2.500.- EUR / Monat Netto verdienen, fehlen Ihnen nach 6 Wochen Krankschreibung schon mehr als 500.- EUR Monat für Monat. Das Krankengeld beträgt maximal 3.177.- Euro / Monat (Stand 2024). Die Kasse zahlt, solange die Krankschreibung andauert, wegen der gleichen Krankheit aber längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Sie wollen sich für diese Zeit der Arbeitsunfähigkeit absichern? Dann ist eine Krankentagegeldversicherung genau die Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die Sie brauchen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können eine der sehr gute Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen online bei uns abschließen.
Wichtig: Wenn Sie nicht mehr arbeitsunfähig sind, gibt es aus den Versicherungen auch keine Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit mehr.
Deshalb brauchen Sie eine andere Versicherung, falls Sie dauerhaft krank bleiben.

Berufsunfähigkeit: Wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr geht
Wenn Ihre Behandlung in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit keine Heilung erbracht hat, endet Ihre Arbeitsunfähigkeit spätestens nach 78 Wochen. Ihre Krankenkasse zahlt dann das Krankengeld nicht mehr. Und die Krankentagegeldversicherung zahlt irgendwann auch kein Krankentagegeld mehr.
Können Sie mehr als sechs Monate lang in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zur Hälfte (50 Prozent) nicht mehr tätig sein, gelten Sie als berufsunfähig. Aber sind Sie nach 1960 geboren, zahlt Ihnen die staatliche Deutsche Rentenversicherung höchstens eine Reha-Maßnahme und ein Überbrückungsgeld. Jedoch keine Rente.
Um in dieser Situation, die Ihr restliches Arbeitsleben lang dauern kann, eine Rente zu bekommen, brauchen Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Deren Leistung besteht aus einer Berufsunfähigkeitsrente. Den Vertrag müssen Sie abgeschlossen haben, solange Sie noch gesund genug waren. Sonst ist es zu spät.
Mit einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie in keinem anderen Beruf arbeiten. Die Versicherung zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe und so lange, wie Sie es vereinbart haben – solange Sie berufsunfähig bleiben.
Erwerbsunfähigkeit: Wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist
Trifft es Sie noch härter, können Sie vielleicht nicht nur in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten, sondern in gar keinem Beruf. Ist es so weit, gelten Sie als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert. Beide Ausdrücke meinen im Grunde genommen die gleiche Einschränkung.
Auch in diesem Stadium zahlt Ihnen weder die Krankenkasse noch eine Krankentagegeldversicherung den Verdienstausfall. Aber Versicherte können einen Anspruch auf eine „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ bei der Deutschen Rentenversicherung haben. Um sie zu bekommen, müssen Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Dafür müssen Sie so eingeschränkt sein, dass Sie nicht einmal mehr drei Stunden am Tag irgendeiner bezahlten Arbeit nachgehen können. Es kommt also nicht darauf an, was Sie gelernt haben oder wie hoch Sie qualifiziert sind. Falls Sie noch mindestens drei bis sechs Stunden irgendetwas arbeiten können, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert und bekommen eine halbe Erwerbsminderungsrente.
Durchschnittlich bekamen neue Rentner im Jahr 2022 ganze 950 Euro Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Fast die Hälfte aller Anträge wurde abgelehnt und es gab kein Geld. Mehr als eine halbe Million Menschen musste 2020 zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente Grundsicherung beantragen.
Sie kommen mit 950 Euro im Monat nicht aus und wollen auch keine Grundsicherung beantragen? Sie wären aber bereit, außer Ihrem Beruf jede andere Erwerbstätigkeit auszuüben? Und nur, wenn auch das nicht mehr geht, soll irgendwoher Geld herkommen?
Dann ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung die richtige Form von Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Sie. Die Leistung solcher Versicherungen besteht in einer Rentenzahlung, deren Laufzeit und Höhe Sie beim Abschluss der Versicherung festlegen.
Meistens müssen Sie mindestens sechs Monate erwerbsunfähig gewesen sein, um Leistungen zu erhalten. Auch diese Versicherung müssen Sie abgeschlossen haben, so lange Sie noch gesund waren.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel
Folgt man den Google-Vorschlägen, landet man mit der Suche nach einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung fast immer bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Manche Anbieter machen dafür sogar bezahlte Werbung. Dabei zahlt Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst einmal keine Rente, falls Sie bloß arbeitsunfähig werden.
Denn arbeitsunfähig ist man eben immer nur vorübergehend. Berufsunfähig wird man erst bei einer vermutlich dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung. Man kann sich merken, dass eine solche Berufsunfähigkeit stets mindestens sechs Monate lang und darüber hinaus bestehen muss.
Rente aus einer BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel = Arbeitsunfähigkeitsrente
Inzwischen gibt es recht viele Berufsunfähigkeitsversicherungen, die auch bereits bei langer (meistens mehr als 6 Monaten) ununterbrochen andauernder Arbeitsunfähigkeit eine Rente zahlen.
Solche Leistungen sind meistens auf 18 bis 36 Monate befristet. Bei diesen Tarifen ist eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) im Vertrag enthalten. Manche Versicherer nennen die Leistung daraus Arbeitsunfähigkeitsrente.
Wenn man es mit den Begrifflichkeiten nicht so genau nimmt, kann man also unter einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel verstehen. Haben Sie danach gesucht?
Sonderfall Ratenschutzarbeitsunfähigkeitsversicherung
Einige Banken bieten zur Absicherung der von ihnen gewährten Kredite sogenannte Ratenschutzversicherungen an. Die können einen Baustein „Ratenschutz- Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ beinhalten.
Damit soll dann die Kreditrate abgesichert werden. Das mag besser sein als gar keine Versicherung. Wegen der ansonsten eher verbraucherunfreundlichen Bedingungen (Ausschluss von Vorerkrankungen, maximale Leistungszeit, maximale Höhe, Kosten usw.) ist das allerdings keine vernünftige Absicherung der Arbeitsunfähigkeit.
Infografik zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
So sind pflichtversicherte Arbeitnehmer in Deutschland abgesichert, wenn sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten werden. Bei Berufsunfähigkeit gibt es keine staatlichen Leistungen mehr für nach 1960 Geborene. Zum Vergrößern bitte die Grafik anklicken.
Welche Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist für Sie sinnvoll?
Wenn Sie sich vernünftig gegen den Verlust Ihrer Arbeitskraft absichern wollen, brauchen Sie:
Erstens eine Krankentagegeldversicherung, denn rund ein viertel weniger Einkommen haben die meisten Arbeitnehmer schon nach 6 Wochen Krankschreibung.
Zweitens eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit oder ohne AU-Klausel, je nachdem ob eine Krankentagegeldversicherung besteht. Denn arbeitsunfähig bleibt man nicht auf Dauer. Da die staatlichen Leistungen danach viel zu gering sind, brauchen Sie eine eigene private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente.
Anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Nämlich dann, wenn Sie bereit sind, jede erdenkliche Erwerbstätigkeit auszuüben, falls Sie in Ihrem Beruf nicht mehr arbeiten können. Für die meisten Akademiker und Bürojobs lohnt sie sich allerdings nicht: Für diese Menschen kostet sie so viel wie eine BU, leistet aber nur in den schwersten Fällen.
In letzter Zeit bieten immer mehr Versicherer und Vermittler eine Grundfähigkeitsversicherung an und nennen das eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir teilen diese Auffassung nicht. Wegen der extrem erforderlichen Einschränkungen, die Voraussetzungen für eine Leistung sind, sehen wir sie eher als Alternative zu einer Pflegeversicherung.
Wir beraten Sie gerne, welche „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ am besten in Ihrer Situation passt.
FAQ zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Hier finden Sie einige der häufigsten gestellten Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Eine eigenständige „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ existiert nicht. Entweder ist damit eine Kombination aus Krankentagegeldversicherung für kurzfristige Krankschreibungen und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für dauerhafte Einschränkungen gemeint, oder eine BU mit Arbeitsunfähigkeitsklausel.
Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber springt die Krankentagegeldversicherung ein und sichert das Einkommen während längerer Krankschreibungen ab. Selbstständige können früher das Krankentagegeld bekommen.
Arbeitsunfähigkeit bezeichnet eine vorübergehende Erkrankung, bei der man seinen Beruf aktuell nicht ausüben kann. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann.
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ermöglicht es, bereits bei längerer Krankschreibung (meist ab sechs Monaten) eine befristete Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, auch ohne formelle Feststellung der Berufsunfähigkeit.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente, wenn man aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Die Höhe der Rente ist jedoch nicht ausreichend, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Ja, allerdings können Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen. Eine anonyme Risikovoranfrage hilft, die Chancen auf einen Vertragsabschluss zu prüfen.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn man keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Sie ist eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, insbesondere für Personen, die keine BU abschließen können oder wollen.
Eine individuelle Beratung hilft, den richtigen Vertrag, oder den passenden Mix aus Krankentagegeld-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu finden, abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation und den Beruf.
Weiterführende Links
- Wie ist man staatlich abgesichert?
- Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll für mich?
- Die Arbeitsunfähigkeitsklausel
- FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung
- „Ich habe einen Bürojob, da brauche ich keine BU!“
- Statistik: Die gefährlichsten Berufe
- Über 420.000 Anträge auf Frührente in 2017
- Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen
Anfrage zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung
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