Die Hannoversche erweitert mit ihrer „Junge-Leute-SBU“ das Angebot für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenig Fragen auf alle Berufe inklusive Schüler, Azubis und Studenten.
Bisher musste man bei der Hannoverschen Lebensversicherung eine akademische Ausbildung haben und einen entsprechenden Beruf ausüben, um die „Akademiker-BU“ mit verkürzten Gesundheitsfragen nutzen zu können.
Nun hat man das Angebot überarbeitet, Formulierungen verbessert und weitet die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit nur drei Gesundheitsfragen abschließen zu können, auf alle jungen Leute bis Alter 35 aus. Ob Schüler, Azubi, Student oder berufstätig in einem beliebigen Beruf spielt keine Rolle.
Die Gesundheitsfragen beziehen sich in allen Bereichen maximal auf die letzten 3 Jahre. Eine besondere Vereinsmitgliedschaft, wie bei vielen anderen BU-Aktionen, ist nicht erforderlich.
Parallel wird die „Akademiker-BU“ Ende Juli 2024 eingestellt.
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Wer kann das neue Angebot der „Junge-Leute-SBU“ nutzen?
- Wie hoch kann man sich versichern?
- Ist die „Junge-Leute-SBU“ ein spezieller Tarif?
- Welche Einschränkungen gibt es bei diesem Angebot?
- Stellt die Hannoversche Fragen zum BMI und zu Freizeitrisiken?
- Auf welche Zeiträume bezieht sich der Kurzantrag?
- Die drei Gesundheitsfragen im Kurzantrag der Hannoverschen
- Was ist, wenn man eine Frage bejahen muss?
- Unsere Einschätzung zur „Junge-Leute-SBU“
- Fazit
Wer kann das neue Angebot der „Junge-Leute-SBU“ nutzen?
Alle Menschen vor ihrem 36. Geburtstag, unabhängig davon, ob sie Schüler, Azubi, Studenten oder berufstätig sind. Der Beruf muss bei der Hannoverschen versicherbar sein.
Wie hoch kann man sich versichern?
Über den Kurzantrag für die „Junge-Leute-SBU“ kann man ab Beginn maximal 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente absichern. Schüler und Azubis können maximal 1.500,- Euro BU-Rente abschließen.
Ist die „Junge-Leute-SBU“ ein spezieller Tarif?
Nein, es handelt sich um die ganz normale Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) der Hannoverschen. Selbstständig bezieht sich darauf, dass es kein Kombivertrag ist.
Alle drei Tarife der Hannoverschen kann man wählen: Premium (Kürzel B-P), Premium Plus (Kürzel B-PP) und Premium Exklusiv (Kürzel B-PE).
Welche Einschränkungen gibt es bei diesem Angebot?
Neben der Altersbegrenzung gibt es nur eine weitere Einschränkung: Sie können anfangs maximal 2.000,- Euro Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
Spätere Erhöhungsmöglichkeiten durch die Beitrags-Dynamik oder die Garantien zur Nachversicherung sind möglich.
Stellt die Hannoversche Fragen zum BMI und zu Freizeitrisiken?
Ja, auch im Kurzantrag zur „Junge-Leute-SBU“ fragt die Hannoversche nach Körpergröße und Gewicht, sowie nach Freizeitrisiken, zum Beispiel im Sport.
Der Versicherer fragt etwas gezielter als üblich. So müssen Sie beispielsweise Bouldern, Klettern an künstlichen Wänden sowie reine Bergwanderungen auf gekennzeichneten Wanderwegen bis zu einer Höhe von 5.300 m nicht angeben.
Auch beim Pferdesport müssen Freizeitreiten, Wanderreiten, Westernreiten, Islandpferdesport nicht angegeben werden.
Auf welche Zeiträume bezieht sich der Kurzantrag?
Die Hannoversche fragt maximal nach den letzten drei Jahren. Auch, was stationäre Aufenthalte, psychische Erkrankungen und Therapien angeht.
Die drei Gesundheitsfragen im Kurzantrag der Hannoverschen
An Gesundheitsfragen gibt es bei diesem Angebot nur drei Fragen, oder besser Frageblöcke:
Frage 1 nach Arbeitsunfähigkeit in den letzten drei Jahren
Die erste Frage lautet:
„Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als 3 Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z.B. durch Arbeitsunfähigkeit)?
Nur für Studierende: Bestand in den letzten 3 Jahren eine Prüfungsunfähigkeit (wegen Krankheit)?“
Frage 2 nach Arztkontakten in den letzten drei Jahren
Die zweite Frage lautet:
„Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt*?
- – Herz-Kreislauferkrankungen
- – Krebs
- – Schlaganfall
- – Leber-/Nierenerkrankungen
- – Autoimmunerkrankungen
- – Chronische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie)
- – Diabetes
- – Asthma
- – Psychische oder neurologische Erkrankungen
- – HIV-Infektion / AIDS
- – Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte) oder der Sinnesorgane** (z. B. Augen, Ohren, Haut).
* Mit Behandlung ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (ärztlich verordnete Medikamente außer Verhütungsmittel) gemeint, ebenso Kontroll-/Nachsorgeuntersuchungen.
Hinweis: Nicht angegeben werden müssen: Fehlsichtigkeit von weniger als +/−8 Dioptrien, Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist, Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen,vHalsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten, Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben, Über-/Unterfunktion der Schilddrüse ohne Beschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten.“
Frage 3 nach Gesundheitsstörungen und Beschwerden
„Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten eine der folgenden Gesundheitsstörungen oder Beschwerden?
Bitte machen Sie auch eine Angabe, wenn Sie wegen der u.g. Gesundheitsstörungen oder Beschwerden weder beraten, untersucht noch behandelt wurden.
- Ungewollte Gewichtsabnahme
- – Brustschmerzen in Verbindung mit Herz-Kreislaufstörungen oder Kaltschweißigkeit
- – Atemnot
- – Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten)
- – Kopfschmerzen in Verbindung mit Lähmungserscheinungen, Sehstörungen, Gefühlsstörungen in den Gliedmaßen,
- regelmäßigem Erbrechen oder Ohnmachtsanfällen
- – Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung) oder Geschwürbildung
- – Veränderung der Haut bzw. Leberflecken
- – Wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache
- – Wiederkehrende Angstzustände, Panikattacken oder Erschöpfungszustände“
Was ist, wenn man eine Frage bejahen muss?
Müssen Sie die Frage zum Sport bejahen, ist ein Zusatzfragebogen erforderlich. Es kann eventuell einen Risikozuschlag (= höherer Beitrag), einen Leistungsausschluss (= zählt als Ursache einer Berufsunfähigkeit nicht), oder auch eine Ablehnung geben. Das kann man im Vorfeld herausfinden.
Müssen Sie eine der Gesundheitsfragen bejahen, ist der normale Antrag mit den umfangreichen Gesundheitsfragen erforderlich.
Die umfangreichen Gesundheitsfragen sind ebenfalls zu beantworten, wenn Sie es schon mal bei der Hannoverschen probiert haben und Ihr Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen wurde.
Unsere Einschätzung zur „Junge-Leute-SBU“
Wir finden es sehr erfreulich, dass die Hannoversche jetzt nicht nur berufstätigen Akademikern, sondern jungen Leuten unabhängig von Beruf und Ausbildungsstand ihren BU-Kurzantrag zur Verfügung stellt. Ungleichbehandlungen haben wir in der Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich schon genügend.
Der Versicherer fragt mit einer Aufzählung gezielt nach bestimmten Krankheiten und Beschwerden. Was der Versicherer nicht erfragt, müssen Sie nicht von sich aus angeben. Erfreulicherweise hat man auch bei der Formulierung der Gesundheitsfragen nochmals nachgebessert. Es wird jetzt viel deutlicher, was der Versicherer wissen will und was nicht.
Dass die von uns kritisierte Frage-Formulierung nach „festgestellten“ Erkrankungen bei der Akademiker-BU vom Tisch ist, zeigt, dass man im Hause der Hannoverschen auf berechtigte Kritik sehr gut reagieren kann.
Ungenauigkeit bei Beschwerden
Eine Ungenauigkeit gibt es noch, was Beschwerden angeht: Eigentlich fragt die Hannoversche in Frage drei nur nach aktuellen Beschwerden und solchen innerhalb der letzten drei Monate.
Aber was den Bewegungsapparat und Sinnesorgane angeht, soll man bei Frage zwei Beschwerden auch aus den letzten drei Jahren angeben, wenn man deshalb einen Arztkontakt (Untersuchung, Beratung, Behandlung) hatte.
Der einmalige Muskelkater im Rücken (= Beschwerden) nach der Hilfe beim Umzug von Freunden vor 2,5 Jahren kann hier also dazu führen, dass man den Kurzantrag nicht nutzen kann, wenn man deswegen beim Arzt war. Gleiches gilt, wenn man vor einem Jahr das Gefühl hatte, schlechter zu hören (= Beschwerden), beim Ohrenarzt war, der aber nur einen Ohrenschmalzpropf feststellen konnte und ihn entfernt hat.
Die eigentlich gut gelungene Trennung zwischen Krankheiten mit Arztkontakt und relativ aktuellen Beschwerden auch ohne Arztkontakt wird an dieser Stelle nicht eingehalten. Warum?
Fazit
Die Hannoversche will mit aller Macht in den Maklermarkt und so Neukunden für die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnen. Das spürt man an der Art und Weise, wie die Hannoversche ihre BU in den letzten Jahren immer wieder verbessert hat.
2.000,- Euro BU-Rente dürfte für viele junge Leute eine passende Größenordnung sein. Gutverdiener, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, aber nicht in ausreichender Höhe, können hier unkompliziert ihre Absicherung erweitern.
Das neue Angebot der „Junge-Leute-SBU“ ist insbesondere für diejenigen attraktiv, die innerhalb der letzten drei Jahre keine gefahrerheblichen Krankheiten hatten. Was die Hannoversche darunter versteht, macht sie recht deutlich. Auch aktuell sollte man beschwerdefrei sein und keine der aufgezählten Gesundheitsstörungen haben.
Dass man trotzdem genau lesen und verstehen muss, geht aus unserem Hinweis auf Beschwerden in Frage 2 hervor. Aber vielleicht gibt es ja auch dazu demnächst eine Verbesserung ;-).
Eine Anfrage bei der Krankenkasse über die dort gespeicherten Arztbesuche und Diagnosen macht vor dem Abschluss immer Sinn. Müssen Sie die Gesundheitsfragen in diesem Kurzantrag bejahen, geht die Welt nicht unter. Dann hilft Ihnen eine anonyme Risikovoranfrage, das passende Angebot zu finden.
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