Das Wichtigste im Überblick
Eine im Jahr 2024 erstmals ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente aus einer Basisversorgung müssen Sie zu 84 Prozent versteuern. 16 Prozent bleiben steuerfrei.
Die Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 (63) EStG müssen Sie zu 100 Prozent versteuern.
Eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen Sie nur mit dem geringen Ertragsanteil versteuern. Dessen Höhe richtet sich danach, wann die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente erstmals und wie lange sie sie maximal auszahlt. Wegen des Grundfreibetrags kann es sein, dass Sie gar keine Einkommenssteuer zahlen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Kennen Sie das 3-Schichten-Modell?
Seit dem Jahr 2005 gilt das 3-Schichten-Modell für den Bereich der Altersversorgung. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde es eingeführt. Die vielen verschiedenen Wege der Altersvorsorge (und damit auch der Berufsunfähigkeitsversicherung) teilt man seitdem in drei Schichten ein. Von der jeweiligen Schicht hängt ab, wie man eine Berufsunfähigkeitsrente versteuern muss:
- Schicht 1 dient der Basisversorgung. Dazu gehören die Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Versorgungswerke der Freiberufler, der landwirtschaftlichen Alterskassen und die als „Rürup-Rente“ bekannten Basisrenten privater Lebensversicherer. Das Hauptmerkmal dieser Renten: Sie sind allesamt nicht beleihbar, nicht vererbar, nicht übertragbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Weiteres gemeinsames Merkmal: Die Beiträge dazu kann man steuerlich geltend machen, im Gegenzug werden die Renten bei der Auszahlung nachgelagert besteuert. Liegt der Rentenbeginn beispielsweise im Jahr 2024 sind auf 84 Prozent der Rente Steuern zu zahlen. Der Prozentsatz wird für später beginnende Renten nach und nach angehoben und erreicht im Jahr 2040 100 Prozent.
- Schicht 2 nennt man die Schicht der kapitalgedeckten Zusatzversorgung. Dazu gehören die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die „zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz“, besser bekannt als „Riester-Rente“. Auch hierbei werden an die Produkte bestimmte Anforderungen gestellt, so kann bei der Riesterrente beispielsweise nur ein kleiner Anteil von 30 Prozent zu Beginn der Rente als Kapital entnommen werden. Sowohl Renten aus der bAV als auch Riesterrenten müssen Sie in der Auszahlungsphase in der Regel zu 100 Prozent versteuern.
- Schicht 3 nennt man die Schicht der privaten Altersvorsorge: Es gibt relativ wenige staatlichen Vorgaben für die Produkte. Die Beiträge zahlt man aus bereits versteuertem Entgelt, dafür sind beispielsweise Renten aus privaten Rentenversicherungen und eben auch private Berufsunfähigkeitsversicherungen nur zu einem relativ kleinen Teil, nämlich dem Ertragsanteil, zu besteuern.
Berufsunfähigkeitsrente versteuern
Jede Medaille hat zwei Seiten. Vielleicht kommt das nirgendwo besser zum Ausdruck, als im Bereich der Besteuerung von Renten aus den oben genannten drei unterschiedlichen Schichten.
Bitte beachten Sie: Hier geben wir nur allgemeine Hinweise. Für individuelle Fragen zu Ihrer Besteuerung fragen Sie Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Berufsunfähigkeitsrente aus Schicht 1 versteuern
Berufsunfähigkeitsrenten aus Schicht 1 sind mit dem sogenannten „Besteuerungsanteil“ zu versteuern. Dieser ist abhängig von dem Jahr, in dem die Berufsunfähigkeitsrente erstmals ausgezahlt wird.
Im Jahr 2024 sind beispielsweise 84 Prozent der BU-Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Dieser Satz bleibt fix, solange die Rente gezahlt wird. Würde die BU-Rente erstmals 2025 beginnen, läge der Besteuerungsanteil bei 85 Prozent.
Der Besteuerungsanteil steigt weiter um 1 Prozent pro Jahr, bis er ab 2040 bei 100 Prozent liegt. Weitere Details dazu finden Sie im Einkommensteuergesetz (EStG) unter § 22 Nr. 1 S. 3 a aa.
Berufsunfähigkeitsrente versteuern aus Schicht 2
Kommt die Berufsunfähigkeitsrente aus der betrieblichen Altersversorgung, gibt es unterschiedliche Besteuerungsmöglichkeiten. Ob Ihr Vertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wurde, erkennen Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber in diesem Fall Versicherungsnehmer der Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Sie sind dann „nur“ die versicherte Person.
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente noch aus einer alten 40 b Direktversicherung stammt (gemeint ist § 40 b des EKStG in alter Fassung), wird die BU-Rente mit dem Ertragsanteil besteuert. Siehe dazu weiter unten BU-Rente aus Schicht 3.
Kommt Ihre Berufsunfähigkeitsrente hingegen aus einer jüngeren Direktversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nach § 3 63 EStG, ist die BU-Rente in aller Regel in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
BU Rente aus Schicht 3 versteuern
Wie oben erwähnt, wird eine BU-Rente aus Schicht 3 nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Weil das mit der Ertragsanteilbesteuerung nicht so leicht durchschaubar ist, hier eine kleine Tabelle dazu. Die Höhe des Teils der BU-Rente, auf den Steuern zu zahlen sind, hängt auch von der maximal möglichen Laufzeit der BU-Rente ab.
Ertragsanteil: | |
Berufsunfähig mit 35, 32 Jahre maximale BU-Rente bis 67: | 32 Prozent |
Berufsunfähig mit 45, 22 Jahre maximale BU-Rente bis 67: | 23 Prozent |
Berufsunfähig mit 55, 12 Jahre maximale BU-Rente bis 67: | 14 Prozent |
Berufsunfähig mit 60, 7 Jahre maximale BU-Rente bis 67: | 8 Prozent |
Die ganze Liste zur Ertragsanteilbesteuerung finden Sie in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV).
Das bedeutet, dass der 35-Jährige im Beispiel oben nur Einkommenssteuer mit seinem persönlichen Steuersatz auf 32 Prozent der BU-Rente zahlen muss. Die anderen 68 Prozent sind steuerfrei.
Da von dem zu versteuernden Betrag noch der Grundfreibetrag abgezogen wird (im Jahr 2024 11.604 Euro für Ledige / 12 = 967 Euro im Monat), kann es defacto auch auf 0 Euro Steuern hinaus laufen.
Natürlich kommt es dabei auch darauf an, ob man noch weitere Einnahmen aus anderen Quellen hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, restlicher Erwerbstätigkeit etc.).
Sonderfall rückwirkende Leistung
Erkennt ein BU-Versicherer die Berufsunfähigkeit rückwirkend für mehrere Jahre an, kann es zu einer relativ großen Nachzahlung kommen. Wie zum Beispiel in diesem Leistungsfall eines unserer Kunden: Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente.
Die Summe müssen Sie im Jahr des Zugangs bei Ihnen versteuern. In einer solchen Situation überschreiten Sie den Grundfreibetrag also auf jeden Fall.
Weiterführende Links
- Steuererklärung: Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen
- Kombivertrag Berufsunfähigkeitsversicherung plus Altersvorsorge?
- Berufsunfähigkeitsrente und Krankenkassenbeitrag