Das Wichtigste im Überblick
Ob Sie für Ihre private Berufsunfähigkeitsrente einen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie dann freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied werden. Pflichtmitglied: Kein Krankenkassenbeitrag. Freiwilliges Mitglied: Voller Beitragssatz auf das Gesamteinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Von der Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird direkt der volle Krankenkassenbeitrag abgezogen.
Privat Krankenversicherte müssen ihre Beiträge auch bei Berufsunfähigkeit in voller Höhe weiterzahlen, also gegebenenfalls Arbeitnehmeranteil plus ehemaliger Arbeitgeberzuschuss.
Was das für Ihre Berufsunfähigkeitsrente bedeutet? Dass Sie mögliche Beiträge für Krankenkasse bzw. PKV bei der Höhe Ihrer BU-Rente berücksichtigen sollten. Die verschiedenen Szenarien können durchrechnen mit unserem 🌟 BU-Bedarfsrechner 🌟.
Zuletzt aktualisisert: 30.03.2026
Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähigkeitsrente und private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist die Frage nach weiterer Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten: Auch wenn Sie aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente bekommen, also berufsunfähig sind, müssen Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen. Bei ehemals Angestellten also inklusive Arbeitgeberzuschuss.
Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben. So ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit (nach der Definition des Krankentagegeldversicherers) ein Grund für den Krankentagegeldversicherer, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Damit entfällt natürlich auch die Pflicht zur Beitragszahlung für die Krankentagegeldversicherung.
Tipp: Setzen Sie die Krankentagegeldversicherung in Form einer Anwartschaftsversicherung fort. So können Sie den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen, falls Sie nur vorübergehend berufsunfähig sein sollten.

Berufsunfähigkeitsrente und Krankenkassenbeitrag
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (wie Techniker, Barmer, AOK usw.) sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit aussieht.
Krankenkassenbeitrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersvorsorge
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge versichert ist, ist die BU-Rente in voller Höhe mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig. Im Jahr 2026 gilt ein Freibetrag in Höhe von 197,75 Euro. Der Beitrag für die Krankenkasse wird in der Regel direkt von der Rente abgezogen.
Krankenkassenbeitrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus privatem Vertrag
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente aus einem privat abgeschlossenen Vertrag stammt, führt die Krankenkasse bzw. die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durch.
Entweder werden Sie als versicherungspflichtiges Mitglied eingestuft. Dann brauchen Sie keinen Krankenkassenbeitrag auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie auch eine Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
Oder die Krankenkasse stuft Sie als freiwilliges Mitglied ein. Dann können auf die BU-Rente sogar Krankenkassenbeiträge mit dem vollen Beitragssatz fällig werden.
Ob Sie so oder so eingestuft werden, hängt auch davon ab, ob Sie noch einen Job für mehr als 450,- Euro / Monat (seit 01.01.2026: 603,- Euro / Monat) haben und wie hoch Ihre Einnahmen aus anderen Quellen sind.
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Wie berücksichtigen Sie die Beiträge für Krankenkasse oder PKV?
Da Freiwillig Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung und PKV-Versicherte erhebliche Beiträge von ihrer BU-Rente zahlen müssen, macht es absolut Sinn, diese Kosten bei der Berechnung der BU-Rentenhöhe zu berücksichtigen.
Der erste Schritt: Berechnen Sie die verschiedenen Szenarien mit unserem 🌟 BU-Bedarfsrechner 🌟!
Anschließend mögliche Vorgehensweisen in unterschiedlichen Situationen
Je nachdem in welcher Situation Sie sich befinden, gibt es unterschiedliche weitere Vorgehensweisen, was die Berücksichtigung der Krankenkassenbeiträge auf die BU-Rente angeht:
1.: Sie sind bereits berufsunfähig oder eine Berufsunfähigkeit ist absehbar?
Für eine Erhöhung der BU-Rente wird es zu spät sein. Die Lösung liegt außerhalb Ihrer BU: Prüfen Sie, ob noch eine versicherungspflichtige Tätigkeit möglich ist. Dann entfällt der Krankenkassenbeitrag. Vielleicht können Sie dadurch auch von der PKV in die GKV wechseln. Weiter können wir leider nicht helfen.
2.: Sie haben bereits eine BU, aber die Höhe passt nicht?
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Weiterführende Links
- Berufsunfähig – wann ist man das?
- Noch mehr Abzüge – Berufsunfähigkeitsrente versteuern?
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