Das Wichtigste im Überblick
Ob Sie für Ihre Berufsunfähigkeitsrente einen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie dann freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied sind.
Von der Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird direkt der volle Krankenkassenbeitrag abgezogen.
Privat Krankenversicherte müssen ihre Beiträge auch bei Berufsunfähigkeit in voller Höhe weiterzahlen.

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Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähigkeitsrente und private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert und nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ist die Frage nach weiterer Beitragszahlung relativ einfach zu beantworten: Auch wenn Sie aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung die BU-Rente bekommen, also berufsunfähig sind, müssen Sie die Beiträge zu Ihrer privaten Krankenversicherung in voller Höhe weiterzahlen.
Eine Änderung kann es lediglich für die Krankentagegeldversicherung geben. So ist der Eintritt der Berufsunfähigkeit (nach der Definition des Krankentagegeldversicherers) ein Grund für den Krankentagegeldversicherer, das Versicherungsverhältnis zu beenden. Damit entfällt natürlich auch die Pflicht zur Beitragszahlung für die Krankentagegeldversicherung.
Tipp: Setzen Sie die Krankentagegeldversicherung in Form einer Anwartschaftsversicherung fort. So können Sie den Versicherungsschutz wieder aufleben lassen, falls Sie nur vorübergehend berufsunfähig sein sollten.
Berufsunfähigkeitsrente und Krankenkassenbeitrag
Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (wie Techniker, Barmer, AOK usw.) sind, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es mit der weiteren Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit aussieht.
Krankenkassenbeitrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus betrieblicher Altersvorsorge
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge versichert ist, ist die BU-Rente in voller Höhe mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig. Im Jahr 2024 gilt ein Freibetrag in Höhe von 176,75 Euro. Der Beitrag für die Krankenkasse wird in der Regel direkt von der Rente abgezogen.
Krankenkassenbeitrag auf Berufsunfähigkeitsrente aus privatem Vertrag
Wenn Ihre Berufsunfähigkeitsrente aus einem privat abgeschlossenen Vertrag stammt, führt die Krankenkasse bzw. die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durch.
Entweder werden Sie als versicherungspflichtiges Mitglied eingestuft. Dann brauchen Sie keinen Krankenkassenbeitrag auf Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das ist in der Regel der Fall, wenn Sie auch eine Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten.
Oder die Krankenkasse stuft Sie als freiwilliges Mitglied ein. Dann können auf die BU-Rente sogar Krankenkassenbeiträge mit dem vollen Beitragssatz fällig werden.
Ob Sie so oder so eingestuft werden, hängt auch davon ab, ob Sie noch einen Job für mehr als 450,- Euro / Monat (seit 01.01.2024: 538,- Euro / Monat) haben und wie hoch Ihre Einnahmen aus anderen Quellen sind.
Weiterführende Links
- Wann gelte ich als berufsunfähig?