Das Wichtigste im Überblick
Die Absicherung einer Berufsunfähigkeit durch die Versorgungswerke für Ärzte greift oft erst bei vollständiger Berufsaufgabe.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt hingegen 100 Prozent der BU-Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
Mit einer privaten BU können Ärztinnen und Ärzte trotz Berufsunfähigkeit reduziert weiter praktizieren, müssen sie aber nicht. So erhalten sie sich ihre finanzielle Unabhängigkeit.
Danke! Einfach nur top! Ein Maklerbüro mit einer ausgeprägten fachlichen Kompetenz und vor allem auch ganz viel Menschlichkeit findet man nur sehr selten. Macht weiter so!
Dominik N., Anfang 30 beim BU-Abschluss, Allgemeinmediziner, auf Google.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte: Eine beliebte Zielgruppe
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- „Mein Ärzte-Versorgungswerk zahlt doch eine Berufsunfähigkeitsrente“
- Unterschied zwischen privater Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und BU Leistung des Versorgungswerks
- Neu: Berufsunfähig bleiben und beliebig viel hinzu verdienen
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte nur mit Risiko- und Gesundheitsprüfung
- BU-Aktionen: Mit wenigen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – worauf achten?
- Die Infektionsklausel
- Kombivertrag aus BU und Altersvorsorge?
- FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte
- Weiterführende Links
- Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte stellen
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte: Eine beliebte Zielgruppe
Wenn Sie Medizinstudentin, Medizinstudent, Assistenzärztin, Assistenzarzt oder bereits Fachärztin oder Facharzt sind und sich jetzt mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinandersetzen, haben Sie bestimmt schon drei Begriffe gehört: MLP, Deutsche Ärztefinanz und Infektionsklausel. Stimmt’s?
Ärztinnen und Ärzte gelten in der Versicherungsbranche als beliebte Zielgruppe. Entsprechend werden sie (mehr oder weniger heftig) umworben. Teilweise sogar schon auf dem Campus. Schönen Dank, dass Sie trotzdem googeln oder aus anderen Gründen auf unserer Seite gelandet sind!
Stolz & glücklich: Seit 2020 sind wir Partner-Unternehmen von „Ärzte ohne Grenzen e.V.“ – natürlich auch 2025! 😍

Ich mag keine Versicherungsmakler und interessiere mich nicht für Versicherungen. Das habe ich Herrn Helberg ehrlich kommuniziert und es wäre sehr leicht gewesen, mir einfach irgendetwas anzudrehen, damit das Thema für mich schnell gegessen ist. Stattdessen hat Herr Helberg meine bereits bestehende BU gewissenhaft überprüft und mich extrem vernünftig und fair beraten. Hier geht es nicht wie so oft darum, einem schnell etwas anzudrehen und am besten noch drei Geldanlage-(Verbrennungs)-Optionen oben drauf. Durch seine ehrliche Beratung hat Herr Helberg (vorerst) nichts an mir verdient. Durch wärmste Empfehlung an Freunde und Familie wird sich das aber anderweitig ergeben. Das ist eine deutlich nachhaltigere Herangehensweise als das sonst übliche Andrehen eines Tarifs, der beim Versicherten ein schales Gefühl hinterlässt. Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufrichtigkeit!
Dr. Anna S, Ärztin, Mitte 30, ist mit ihrem bestehenden BU-Vertrag besser dran als mit einem Neuabschluss, auf ProvenExpert.
Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
Vielleicht gehören auch Sie zu den Menschen, die optimistisch in Bezug auf die eigene Zukunft und Gesundheit sind? Das ist bestimmt gut so. Andererseits machen wir die Erfahrung, dass ganz viele Menschen falsche Vorstellungen davon haben, wodurch man tatsächlich berufsunfähig wird.
Angaben der Versorgungswerke für Ärzte dazu haben wir leider nicht gefunden.
Dafür aber Angaben der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderung und Statistiken zu den Ursachen von Berufsunfähigkeit privater BU-Anbieter. Hier sehen Sie dazu eine aktuelle Statistik:

„Mein Ärzte-Versorgungswerk zahlt doch eine Berufsunfähigkeitsrente“
Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind, anders als andere Arbeitnehmer, meistens nicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Denn sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und ersatzweise Mitglied eines Versorgungswerks für Ärzte werden.
Dort werden auch die freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte Mitglied. Mediziner, angestellte wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, sind dort auch gegen Berufsunfähigkeit versichert. Das stimmt. Sie sind es nur nicht so, wie viele meinen.
Werden Ärzte krank und tragen dauerhafte Folgen davon, gilt für sie in ihrem Versorgungswerk in der Regel das Alles-oder-nichts-Prinzip. Ärztinnen und Ärzte erhalten ihre BU-Rente vom Versorgungswerk, wenn sie aus medizinischen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen. Besser gesagt, wenn sie ihn vollständig aufgegeben haben. Das bedeutet: Approbation abgeben und Arztpraxis verkaufen oder schließen.
So heißt es bei der Berliner Ärzteversorgung
„Die gesamte ärztliche Tätigkeit muss aus diesen Gründen eingestellt sein.“
Und weiter:
„Die Erwerbstätigkeit als Arzt/Ärztin gilt (weiter) als ausgeübt, solange ein Mitglied seine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung inne hat, seine Privatpraxis nicht aufgegeben hat oder wenn die Praxis durch einen Vertreter weitergeführt wird, solange dem Mitglied aus der Praxis Einkünfte zufließen.“
Erste Versorgungswerke liberalisieren Regelungen
Zum Beispiel die „Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte“ liberalisiert die Regelung. In deren seit 01.07.2017 gültigen Satzung heißt es in § 25:
„(1) Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit erhält auf Antrag ein Teilnehmer, der a) voraussichtlich dauernd berufsunfähig ist und die Ausübung des Berufes aufgibt; b) wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit seinen Beruf länger als sechs Monate nicht ausübt; der Anspruch entsteht in diesem Falle nach sechs Monaten (Ruhegeld auf Zeit)“
Als berufsunfähig gilt man dort nach folgender Definition:
„(2) Ein Teilnehmer ist berufsunfähig, wenn er infolge Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, bei der Kenntnisse, die zum ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Fachwissen gehören, vorausgesetzt oder angewandt werden. Bei der Beurteilung bleiben andere als medizinische Gründe außer Betracht.“
Wie ist die Berufsunfähigkeit dort nachzuweisen?
„Die Berufsunfähigkeit ist durch das Gutachten des von der Versorgungsanstalt bestimmten Arztes nachzuweisen.“
Wir übersetzen: „(…) außerstande ist, eine Tätigkeit (…)“. Das bedeutet: Nur wenn man so eingeschränkt ist, dass man keinerlei ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kann, gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente. Falls der Chirurg also noch Gutachten schreiben könnte, geht er leer aus. Der Tierarzt in der Großtierpraxis, der sich nur noch um „Kleinvieh“ kümmern kann, ebenso. Das nennt sich bei privaten BU-Versicherungen abstrakte Verweisung.
Wir merken uns außerdem: Es ist stets ein Gutachter der Versorgungsanstalt, der die Berufsunfähigkeit bestätigen muss.

Unterschied zwischen privater Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und BU Leistung des Versorgungswerks
Für Berufsunfähigkeit in privaten BU-Versicherungen gibt es seit 2008 eine gesetzliche Definition in § 172 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort heißt es in Absatz 2:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Auch das „übersetzt“: Es wird immer der letzte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung betrachtet – wie man also gearbeitet hat, als man noch gesund war. Es reicht aus, teilweise und voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt zu sein.
In den Versicherungsbedingungen wird das meistens mit „zu mindestens 50%“ und „mehr als 6 Monate“ konkretisiert. Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sind ärztlich nachzuweisen. Gutachten kommen schon aus Kostengründen eher selten vor.

Kann die Chirurgin oder der Chirurg also nicht mehr wie vorher ganztags operieren, sondern nur noch wenige Stunden, kann sie oder er bereits als berufsunfähig gelten. Die Tierärztin oder der Tierarzt in der Großtierpraxis kann weiterhin gelegentlich Gutachten schreiben, wenn sie bzw. er wegen Bandscheibenvorfällen keine Großtiere mehr behandeln kann.
Beide Ärzte können also die private Berufsunfähigkeitsrente bekommen und – falls es möglich und gewollt ist – weiterhin in reduziertem Umfang ärztlich tätig sein.
Die früher oft verwendete Möglichkeit einer abstrakten Verweisung ist auch heute noch gesetzlich möglich. Sie spielt aber in den heutigen Versicherungsbedingungen privater BUs kaum noch eine Rolle: Vielmehr verzichten die meisten Versicherer auf deren Anwendung.
Neu: Berufsunfähig bleiben und beliebig viel hinzu verdienen
Neu seit Januar 2024 ist, dass mit dem HDI nun ein Versicherer auch vollständig auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie in einer beliebigen Tätigkeit beliebig viel hinzuverdienen können und zusätzlich Ihre Berufsunfähigkeitsrente für Ärzte bekommen. Voraussetzung: Sie bleiben in den zuletzt ausgeübten Tätigkeiten vor der Berufsunfähigkeit weiterhin zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig.
Mehr dazu unter HDI Berufsunfähigkeitsversicherung 2024: Das Ende der Verweisung

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte nur mit Risiko- und Gesundheitsprüfung
Anders als beim Versorgungswerk, bekommt man nicht einfach so eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. Vielmehr muss man beim Abschluss detaillierte Angaben zum Beruf, zu Sportarten und zur Gesundheitshistorie machen.
Wer die Beantwortung der Fragen nicht ernst nimmt, kann seinen Versicherungsschutz noch nach vielen Jahren sogar rückwirkend verlieren. Wir nennen das einen BU-GAU.
Wer ein überdurchschnittlich hohes Risiko mitbringt, berufsunfähig zu werden, kann vielleicht nicht alle Sportarten oder Vorerkrankungen versichern. Oder man muss einen höheren Beitrag bezahlen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer einen Antrag auch ablehnen.
BU-Aktionen: Mit wenigen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Inzwischen gibt es gleiche mehrere Versicherer, die speziell Ärztinnen und Ärzten den Abschluss einer privaten BU-Versicherung mit wenigen Fragen ermöglichen. Dennoch muss man bei deren Beantwortung sehr gut aufpassen.
Der Vorteil solcher besonderen Angebote: Der Zeitraum der Gesundheitsfragen bezieht sich überwiegend nur auf die letzten 2 bis 3 Jahre und es ist längst nicht jede Vorerkrankung anzugeben.
Teilweise gibt es Einschränkungen, was die maximale Höhe der BU-Rente angeht. Oder es ist die kostenlose Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Das sind die aktuellen uns bekannten BU-Aktionen speziell für Ärztinnen und Ärzte:
Details
- Zielgruppe: Human- und Veterinärmediziner, Zahnärzte, Apotheker, Studierende dieser Fachrichtungen im Verband der Heilberufe (VdH); bis Eintrittsalter 50 Jahre;
- Maximale BU-Rente: 1.750 Euro, Studierende 1.000 Euro;
- Abfragezeiträume: 2 Jahre ambulant, 2 Jahre stationär;
- Gesundheitsfragen: Drei Fragen, unter anderem zu aktueller Krankschreibung, ärztlichen Behandlungen von mehr als 6 Wochen Dauer und bereits beantragter oder anerkannter Behinderung oder Berufsunfähigkeit;
- Wenn eine Gesundheitsfrage bejaht werden muss: Dann müssen die normalen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
- HDI EGO Top für Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und andere Akademiker*innen in der btS
Details
- Zielgruppe: Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und weitere Mitglieder der Biotechnologischen Studenteninitiative (btS); bis Eintrittsalter 55 Jahre;
- Maximale BU-Rente: 2.000 Euro;
- Abfragezeiträume: 2 bis 3 Jahre, teilweise unbefristet;
- Gesundheitsfragen: Sechs Fragen, insbesondere zu Krankschreibungen, schweren Vorerkrankungen, ärztlichen Behandlungen bei Kardiologen, Psychiatern und Orthopäden;
- Wenn eine Gesundheitsfrage bejaht werden muss: Risikovoranfrage zur bejahten Frage möglich.
Details
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte mit Approbation; bis Eintrittsalter 49 Jahre;
- Maximale BU-Rente: 2.500 Euro;
- Abfragezeiträume: 2 bis 3 Jahre, teilweise unbefristet;
- Gesundheitsfragen: Sechs Fragen, insbesondere zu Krankschreibungen, schweren Vorerkrankungen, ärztlichen Behandlungen bei Kardiologen, Psychiatern und Orthopäden;
- Wenn eine Gesundheitsfrage bejaht werden muss: Risikovoranfrage zur bejahten Frage möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – worauf achten?
Je besser und kundenfreundlicher die Versicherungsbedingungen sind, desto besser ist es für Sie als Ärztin oder Arzt. Das ist das Prinzip, wie man eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auswählt. Dabei können sich ganz einfache Fragen stellen. Zum Beispiel:
- Wie hoch kann ich mich überhaupt versichern?
- Kann ich die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – und falls ja, um wieviel?
- Was ist mit der BU, wenn ich wegen Elternzeit nicht arbeite?
- Was ist, wenn man nicht mehr in Deutschland wohnt?
- Funktioniert der Vertrag auch noch, falls ich verbeamtet werde?
- Bin ich als Ärztin oder Arzt noch versichert, wenn ich irgendwo in der Welt an humanitären Hilfeleistungen teilnehme?
- Kann der Versicherer die Leistung verweigern, weil ich meine Arztpraxis umorganisieren könnte?
- Welche Meldepflichten habe ich, wenn ich berufsunfähig bin?
- Kann ich eine andere ärztliche Tätigkeit ausüben, falls ich in meiner eigentlichen Tätigkeit berufsunfähig bin?
Ich kann jeden empfehlen, sich bei Abschluss für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Helberg beraten zu lassen. Da ich, ein paar Jahre zuvor, ein für mich unpassendes Produkt bei einem anderen Makler abgeschlossen habe, kann ich mir ein Urteil erlauben: die Beratung steht bei Herrn Helberg im Vordergrund, sie ist wesentlich umfassender und individuell zugeschnitten. Leider habe ich das Gefühl, dass bei anderen Maklern nur der schnelle Abschluss an erster Stelle steht.
Julian R., Anfang 30 beim Wechsel der BU-Versicherung, Zahnarzt, auf Google.
Die Infektionsklausel
Manche Versicherungsvermittler erwecken den Eindruck, das Wichtigste einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sei die Infektionsklausel.
Schließlich könne der Arzt ja ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn er selbst Träger bzw. Ausscheider einer ansteckenden Krankheit wird. Dann müsse eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Zufällig hat man gerade einen Versicherer zur Hand, der das macht – sensationell! Als Ärztin oder Arzt sind Sie quasi schon gerettet.
Wie immer gibt es in Deutschland ein Gesetz, das soetwas regelt – das Infektionsschutzgesetz. Dort steht, dass Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden können. Was dort aber auch steht – und zwar im § 56:
„Wer (…) dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.“
Wo ist der Bedarf, dann zusätzlich noch Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen zu müssen? Wir sehen ihn jedenfalls eher nicht.
Ebenfalls kennen wir bislang keinen einzigen Leistungsfall, bei dem eine Berufsunfähigkeitsrente allein wegen der Infektionsklausel gezahlt worden wäre. Und dabei haben inzwischen etliche Versicherer eine Infektionsklausel in die Bedingungen aufgenommen.
Das hat sich bislang (April 2025) selbst durch Corona nicht geändert. Falls Sie einen solchen Fall kennen: Bitte unbedingt bei uns melden!
Wie dem auch sei: Eine Infektionsklausel schadet jedenfalls nicht.
Kombivertrag aus BU und Altersvorsorge?
Oft bekommen Ärztinnen und Ärzte Angebote für sogenannte Kombiverträge. Die bestehen aus einer übergeordneten Rentenversicherung und einer untergeordneten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Im Fall einer Berufsunfähigkeit braucht man dann nichts mehr für die Rentenversicherung zu zahlen. Der Versicherer übernimmt auch dafür die weiteren Einzahlungen.
Das klingt gut, hat aber auch Nachteile: Immer, wenn man den Hauptvertrag ändert, kann sich das auch auf die BUZ auswirken. Besonders nachteilig kann das bei einer Basisrente („Rürup-Rente“) mit BUZ werden. Denn dort muss aus steuerlichen Gründen der Beitragsanteil der BUZ unter 50 Prozent des Gesamtbeitrags liegen.
Relativ viele unserer Interessentinnen und Interessenten haben einen solchen Kombivertrag und wollen da wieder raus. Manchmal, weil wegen Elternzeit das Geld knapper wird. Manchmal, weil sich die Rentenversicherung nicht wie erhofft rentiert.
Hingegen haben wir keine einzige Anfrage von jemandem, der eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte hat und unbedingt in einen Kombivertrag will. Uns gibt das zu denken. Ihnen auch?
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen BU Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte
Hier folgen einige der am häufigst gestellten Fragen zur Ärzte-BU:
In der Regel nur, wenn Sie vollständig und dauerhaft Ihre ärztliche Tätigkeit aufgeben. Eine reduzierte Tätigkeit reicht meistens nicht aus.
Die drei größten Unterschiede:
Bei einer BU für Ärzte müssen beim Abschluss Gesundheitsfragen beantwortet werden. Sie leistet bereits ab 50% Berufsunfähigkeit. Nur in Ausnahmefällen muss man sich begutachten lassen.
Ja, viele Versicherer bieten spezielle Tarife für Medizinstudierende an – häufig mit niedrigen Beiträgen und Nachversicherungsgarantie.
Wichtiger als spezielle Klauseln ist das 2-Vertrags-Modell: 2 BUs parallel abschließen, um das Risiko zu streuen und sich höhere Nachversicherungsgarantien zu sichern.
Die Infektionsklausel soll bei behördlichem Tätigkeitsverbot greifen. Viele Bedingungen sind jedoch so formuliert, dass sie erst nach 6 Monaten Tätigkeitsverbot leistet.
Die private BU zahlt schon ab 50 % Berufsunfähigkeit – auch bei Teiltätigkeit. Das Versorgungswerk verlangt oft die vollständige Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit.
Die meisten BU-Versicherungen leisten auch bei psychischen Erkrankungen. Wichtig ist eine ärztliche Diagnose und eine nachvollziehbare Begründung.
Ja, gerade für Ärzte gibt es gleich mehrere Angebote mit verkürzten Gesundheitsfragen. Zum Beispiel von der Allianz und dem HDI. Mehr dazu unter „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„.
Beim Versorgungswerk ja – bei einer privaten BU reicht es, wenn Sie zu mindestens 50 % in Ihren zuletzt ausgeübten Tätigkeiten eingeschränkt sind.
Mit einer privaten BU können Sie trotzdem Anspruch auf die volle BU-Rente haben – das hängt von den individuellen Tätigkeiten und der Vertragsgestaltung ab.
Weiterführende Links
Wenn Sie sich in das Thema BU für Ärzte weiter einlesen wollen, finden Sie hier einige weitere Seiten, die Sie interessieren könnten:
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich?
- Wie lange sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen?
- Die Infektionsklausel
- Umorganisationsklausel: Wichtig für Selbstständige
- Leistungsfall: Berufsunfähig wegen Augenkrankheit
- Juchuu – wir sind ÄRZTE OHNE GRENZEN Partner-Unternehmen 2020!
Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte stellen
- Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine erste Nachricht zu senden;
- Oder buchen Sie sich direkt einen kostenfreien Telefon- oder Videotermin;
- Wir klären Ihre Möglichkeiten, bereiten auf Wunsch eine anonyme Risikovoranfrage für Sie vor und begleiten Sie Schritt für Schritt – bis zur sicheren Absicherung.
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