Das Wichtigste zur Ärzte-BU im Überblick
- Die Absicherung der Berufsunfähigkeit durch die Versorgungswerke für Ärzte greift oft sehr spät, nämlich bei vollständiger Berufsaufgabe.
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt hingegen 100 Prozent der BU-Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
- Mit einer privaten BU können Sie als Ärztin oder Arzt also trotz Berufsunfähigkeit reduziert weiter praktizieren, müssen es aber nicht. So erhalten Sie sich ihre finanzielle Unabhängigkeit. Im Gegensatz zu den meisten Versorgungswerken müssen Sie Ihre Approbation nicht zurückgeben, um Leistungen zu erhalten.
- Wichtige Vertragsklauseln sind der Verzicht auf Verweisung, angemessene Erhöhungsmöglichkeiten und für Freiberufler gute Regelungen zur Umorganisation. Die Infektionsklausel ist hingegen von zweifelhaftem Nutzen.
- Für Studierende der Humanmedizin, Ärztinnen und Ärzte gibt es einige sinnvolle Angebote sogar mit stark verkürzten Gesundheitsfragen: Schneller und leichter zu beantworten als die normalen umfangreichen Antragsfragen.
- Bei größeren oder mehreren Vorerkrankungen ist der Weg über eine anonyme Risikovoranfrage besser als einen Antrag auf gut Glück zu stellen.
Zuletzt aktualisiert: 31.03.2026
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zur Ärzte-BU im Überblick
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte: Eine beliebte Zielgruppe
- Unterschied zwischen privater Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und BU Leistung des Versorgungswerks
- „Mein Ärzte-Versorgungswerk zahlt doch eine Berufsunfähigkeitsrente“ – die Rechtslage
- Wie sieht es rechtlich bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- Berufsunfähig bleiben und beliebig viel hinzu verdienen
- Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte nur mit Risiko- und Gesundheitsprüfung
- BU-Aktionen: Mit wenigen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – worauf grundsätzlich achten?
- Was ist die richtige BU-Rentenhöhe für Ärztinnen und Ärzte?
- Auf welche speziellen Klauseln sollten Ärzte in ihrer BU achten?
- Die Sache mit der Infektionsklausel
- Kombivertrag aus BU und Altersvorsorge?
- FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte
- Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte stellen
- Weiterführende Links
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte: Eine beliebte Zielgruppe
Wenn Sie Medizinstudentin, Medizinstudent, Assistenzärztin, Assistenzarzt oder bereits Fachärztin oder Facharzt sind und sich jetzt mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinandersetzen, haben Sie bestimmt schon drei Begriffe gehört: MLP, Deutsche Ärztefinanz und Infektionsklausel. Stimmt’s?
Ärztinnen und Ärzte gelten in der Versicherungsbranche als beliebte Zielgruppe. Entsprechend werden sie (mehr oder weniger heftig) umworben. Teilweise sogar schon auf dem Campus.
Schönen Dank, dass Sie trotzdem gegoogelt haben, oder aus anderen Gründen auf unserer Seite gelandet sind!
Stolz & glücklich: Seit 2020 sind wir Partner-Unternehmen von „ÄRZTE OHNE GRENZEN e.V.“ – natürlich auch 2026! 😍

Unterschied zwischen privater Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und BU Leistung des Versorgungswerks
Die Unterschiede zwischen den Leistungen sind eklatant.
Tabelle Unterschiede BU Versorgungswerk vs. privater BU im Überblick
In dieser Tabelle fassen wir einige der wichtigsten Unterschiede zwischen der BU-Absicherung eines Versorgungswerks und eine privaten BU für Ärzte zusammen:
| Kriterium | Versorgungswerk (Berufsständische Versorgung) | Private Berufsunfähigkeits-versicherung (BU) |
|---|---|---|
| Leistungsauslöser | Meist erst bei 100 % Berufsunfähigkeit. Es muss oft eine vollständige Unfähigkeit zur Ausübung des Berufes vorliegen. | Leistet in der Regel bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. Volle Rente auch bei teilweiser Einschränkung. |
| Verweisbarkeit | Abstrakte Verweisung möglich. Wenn noch irgendeine ärztliche/berufliche Tätigkeit möglich ist (z. B. Gutachter, Labor, Verwaltung), wird oft nicht gezahlt. | Die allermeisten Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung. Gezahlt wird, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit so nicht mehr möglich ist. |
| Berufsaufgabe | Oft Zwang zur Rückgabe der Approbation oder vollständigen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit/Praxis, um Leistungen zu erhalten. | Keine Rückgabe der Approbation nötig. |
| Gesundheitsprüfung | Keine Gesundheitsprüfung. Aufnahme erfolgt unabhängig von Vorerkrankungen. Wichtig für Personen mit schwerer Krankenhistorie. | Strenge Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Falsche und unvollständige Angaben gefährden auch nachträglich den Schutz. |
| Rentenhöhe | Abhängig von den eingezahlten Beiträgen und der Satzung. Oft zu niedrig, um den Lebensstandard zu halten. | Frei wählbar (im Rahmen der finanziellen Angemessenheit, z. B. 60–70 % des Bruttoeinkommens). |
| Rentenerhöhung | Hängt von der Satzung und Finanzlage ab. | Kann gegen Aufpreis garantiert um bis zu 3% pro Jahr steigen. Ansonsten von der Höhe der Überschüsse abhängig. |
| Besteuerung | Hohe Abzüge. Rente ist als Basisabsicherung im Jahr 2026 zu 84% steuerpflichtig. Beispiel 5.000 Euro BU-Rente, zu versteuerndes Einkommen: 4.200 Euro. | Geringe Abzüge. Versteuert wird nur der niedrige Ertragsanteil. Z.B. nur 23% der Rente bei Berufsunfähigkeit ab Alter 45 und Laufzeit bis 67. Beispiel 5.000 Euro BU-Rente, zu versteuerndes Einkommen: 1.150 Euro. |
| Wartezeiten / Prognose | Oft lange Prognosezeiträume (z. B. Arzt muss voraussichtlich dauerhaft / 3 Jahre ausfallen) oder Wartezeiten vor Zahlung. | Prognosezeitraum meist 6 Monate. Rückwirkende Zahlungen sind üblich, Wartezeiten und Karenzzeiten sind unüblich. |
| Infektionsklausel | In der Regel nicht vorhanden. Bei behördlichem Tätigkeitsverbot (ohne eigene Erkrankung) wird meist nicht geleistet. | In vielen Tarifen enthalten. Leistet bei behördlichem Tätigkeitsverbot (z. B. nach Infektionsschutzgesetz), auch wenn man körperlich gesund ist. |
| Leistung bereits bei Krankschreibung > 6 Monate | Nein. | Ja, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist. |
| Transparenz was Leistungsfälle angeht | Blackbox, so gut wie keine Daten veröffentlicht. | Keine volle Transparenz, aber immerhin einige Statistiken von GDV oder Morgen&Morgen. |
Beispielhafte Leistungsfälle von Ärzten
Fall 1: Orthopäde mit Bandscheibenvorfall
OPs sind nicht mehr möglich, 3–4 Stunden Praxisarbeit gehen aber noch.
→ Versorgungswerk: 0 Euro,
→ Private BU: volle BU-Rente.
Fall 2: Internistin mit Burnout
6 Monate arbeitsunfähig, danach Wiedereingliederung.
→ Versorgungswerk: kein Anspruch,
→ Private BU: Volle BU-Rente wegen der Krankschreibung dank AU-Klausel, egal ob wegen psychischer oder körperlicher Diagnose.
Fall 3: Facharzt für Allgemeinmedizin in eigener Praxis mit Schlaganfall
Der Schlaganfall hinterlässt Folgeschäden, Rückgabe der Approbation, Praxis-Verkauf.
→ Versorgungswerk: Volle BU-Rente.
→ Private BU: Volle BU-Rente.
Info
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„Mein Ärzte-Versorgungswerk zahlt doch eine Berufsunfähigkeitsrente“ – die Rechtslage
Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind, anders als andere Arbeitnehmer, meistens nicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Denn sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und ersatzweise Mitglied eines Versorgungswerks für Ärzte werden.
Dort werden auch die freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte Mitglied. Mediziner, angestellte wie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, sind dort auch gegen Berufsunfähigkeit versichert. Das stimmt. Sie sind es nur nicht so, wie viele meinen.
Werden Ärzte krank und tragen dauerhafte Folgen davon, gilt für sie in ihrem Versorgungswerk in der Regel das Alles-oder-nichts-Prinzip. Ärztinnen und Ärzte erhalten ihre BU-Rente vom Versorgungswerk, wenn sie aus medizinischen Gründen ihren Beruf aufgeben müssen. Besser gesagt, wenn sie ihn vollständig aufgegeben haben. Das bedeutet: Approbation abgeben und Arztpraxis verkaufen oder schließen.
So heißt es im Merkblatt zur Berufsunfähigkeitsrente der Berliner Ärzteversorgung
„Die gesamte ärztliche Tätigkeit muss aus diesen Gründen eingestellt sein.“
Und anschließend:
„Die Erwerbstätigkeit als Arzt/Ärztin gilt (weiter) als ausgeübt, solange ein Mitglied seine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung inne hat, seine Privatpraxis nicht aufgegeben hat oder wenn die Praxis durch einen Vertreter weitergeführt wird, solange dem Mitglied aus der Praxis Einkünfte zufließen.“
Erste Versorgungswerke liberalisieren Regelungen
Zum Beispiel die „Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte“ liberalisiert die Regelung. In deren seit 01.01.2021 gültigen Satzung heißt es in § 25:
„(1) Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit erhält auf Antrag ein Teilnehmer, der die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und a) voraussichtlich dauernd berufsunfähig ist und die Ausübung des Berufes aufgibt; b) wegen vorübergehender Berufsunfähigkeit seinen Beruf länger als sechs Monate nicht ausübt; der Anspruch entsteht in diesem Falle nach sechs Monaten (Ruhegeld auf Zeit)“
Als berufsunfähig gilt man dort nach folgender Definition:
„(2) Ein Teilnehmer ist berufsunfähig, wenn er infolge Gebrechen oder Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Tätigkeit auszuüben, bei der Kenntnisse, die zum ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Fachwissen gehören, vorausgesetzt oder angewandt werden. Bei der Beurteilung bleiben andere als medizinische Gründe außer Betracht.“
Wie ist die Berufsunfähigkeit dort nachzuweisen?
„Die Berufsunfähigkeit ist durch das Gutachten des von der Versorgungsanstalt bestimmten Arztes nachzuweisen.“
Wir übersetzen: „(…) außerstande ist, eine Tätigkeit (…)“. Das bedeutet: Nur wenn man so eingeschränkt ist, dass man keinerlei ärztliche Tätigkeit mehr ausüben kann, gibt es eine Berufsunfähigkeitsrente. Falls der Chirurg also noch Gutachten schreiben könnte, geht er leer aus. Der Tierarzt in der Großtierpraxis, der sich nur noch um „Kleinvieh“ kümmern kann, ebenso. Das nennt sich bei privaten BU-Versicherungen abstrakte Verweisung.
Wir merken uns außerdem: Es ist stets ein Gutachter der Versorgungsanstalt, der die Berufsunfähigkeit bestätigen muss.

„Danke! Einfach nur top! Ein Maklerbüro mit einer ausgeprägten fachlichen Kompetenz und vor allem auch ganz viel Menschlichkeit findet man nur sehr selten. Macht weiter so!“
Dominik N., Anfang 30 beim BU-Abschluss, Allgemeinmediziner, auf Google.
Wie sieht es rechtlich bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
Für Berufsunfähigkeit in privaten BU-Versicherungen gibt es seit 2008 eine gesetzliche Definition in § 172 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort heißt es in Absatz 2:
„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Auch das „übersetzt“: Es wird immer der letzte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung betrachtet – wie man also gearbeitet hat, als man noch gesund war. Es reicht aus, teilweise und voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt zu sein.
In den Versicherungsbedingungen wird das meistens mit „zu mindestens 50%“ und „mehr als 6 Monate“ konkretisiert. Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sind ärztlich nachzuweisen. Gutachten kommen schon aus Kostengründen eher selten vor.

Kann die Chirurgin oder der Chirurg also nicht mehr wie vorher ganztags operieren, sondern nur noch wenige Stunden, kann sie oder er bereits als berufsunfähig gelten. Die Tierärztin oder der Tierarzt in der Großtierpraxis kann weiterhin gelegentlich Gutachten schreiben, wenn sie bzw. er wegen Bandscheibenvorfällen keine Großtiere mehr behandeln kann.
Beide Ärzte können also die private Berufsunfähigkeitsrente bekommen und – falls es möglich und gewollt ist – weiterhin in reduziertem Umfang ärztlich tätig sein.
Die früher oft verwendete Möglichkeit einer abstrakten Verweisung ist auch heute noch gesetzlich möglich. Sie spielt aber in den heutigen Versicherungsbedingungen privater BUs kaum noch eine Rolle: Vielmehr verzichten die meisten Versicherer auf deren Anwendung.
Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
Vielleicht gehören auch Sie zu den Menschen, die optimistisch in Bezug auf die eigene Zukunft und Gesundheit sind? Das ist bestimmt gut so. Andererseits machen wir die Erfahrung, dass ganz viele Menschen falsche Vorstellungen davon haben, wodurch man tatsächlich berufsunfähig wird.
Angaben der Versorgungswerke für Ärzte dazu haben wir leider nicht gefunden.
Dafür aber Angaben der Deutschen Rentenversicherung zur Erwerbsminderung und Statistiken zu den Ursachen von Berufsunfähigkeit privater BU-Anbieter. Hier sehen Sie dazu die aktuelle Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen:

„Ich mag keine Versicherungsmakler und interessiere mich nicht für Versicherungen. Das habe ich Herrn Helberg ehrlich kommuniziert und es wäre sehr leicht gewesen, mir einfach irgendetwas anzudrehen, damit das Thema für mich schnell gegessen ist.
Stattdessen hat Herr Helberg meine bereits bestehende BU gewissenhaft überprüft und mich extrem vernünftig und fair beraten. Hier geht es nicht wie so oft darum, einem schnell etwas anzudrehen und am besten noch drei Geldanlage-(Verbrennungs)-Optionen oben drauf.
Durch seine ehrliche Beratung hat Herr Helberg (vorerst) nichts an mir verdient. Durch wärmste Empfehlung an Freunde und Familie wird sich das aber anderweitig ergeben. Das ist eine deutlich nachhaltigere Herangehensweise als das sonst übliche Andrehen eines Tarifs, der beim Versicherten ein schales Gefühl hinterlässt. Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufrichtigkeit!“
Dr. Anna S, Ärztin, Mitte 30, ist mit ihrem bestehenden BU-Vertrag besser dran als mit einem Neuabschluss, auf ProvenExpert.
Berufsunfähig bleiben und beliebig viel hinzu verdienen
Neu seit Januar 2024 ist, dass mit dem HDI ein Versicherer auch vollständig auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie in einer beliebigen Tätigkeit beliebig viel hinzuverdienen können und zusätzlich Ihre Berufsunfähigkeitsrente für Ärzte bekommen. Voraussetzung: Sie bleiben in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vor der Berufsunfähigkeit weiterhin zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig.
Mehr dazu unter HDI Berufsunfähigkeitsversicherung 2024: Das Ende der Verweisung

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte nur mit Risiko- und Gesundheitsprüfung
Anders als beim Versorgungswerk, bekommt man nicht einfach so eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte. Vielmehr muss man beim Abschluss detaillierte Angaben zum Beruf, zu Sportarten und zur Gesundheitshistorie machen.
Wer die Beantwortung der Fragen nicht ernst nimmt, kann seinen Versicherungsschutz noch nach vielen Jahren sogar rückwirkend verlieren. Wir nennen das einen BU-GAU.
Wer ein überdurchschnittlich hohes Risiko mitbringt, berufsunfähig zu werden, kann vielleicht nicht alle Sportarten oder Vorerkrankungen versichern. Oder man muss einen höheren Beitrag bezahlen. Im schlimmsten Fall kann der Versicherer einen Antrag auch ablehnen.
BU-Aktionen: Mit wenigen Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Inzwischen gibt es gleiche mehrere Versicherer, die speziell Ärztinnen und Ärzten den Abschluss einer privaten BU-Versicherung mit wenigen Fragen ermöglichen. Dennoch muss man bei deren Beantwortung sehr gut aufpassen.
Der Vorteil solcher besonderen Angebote: Der Zeitraum der Gesundheitsfragen bezieht sich überwiegend nur auf die letzten 2 bis 3 Jahre und es ist längst nicht jede Vorerkrankung anzugeben.
Teilweise gibt es Einschränkungen, was die maximale Höhe der BU-Rente angeht. Oder es ist die kostenlose Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Das sind die aktuellen uns bekannten BU-Aktionen speziell für Ärztinnen und Ärzte:
Als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker mit wenig Fragen zur Allianz BU-Versicherung
Details
- Zielgruppe: Human- und Veterinärmediziner, Zahnärzte, Apotheker, Studierende dieser Fachrichtungen im Verband der Heilberufe (VdH); bis Eintrittsalter 50 Jahre;
- Maximale BU-Rente: 1.750 Euro, Studierende 1.000 Euro;
- Abfragezeiträume: 2 Jahre ambulant, 2 Jahre stationär;
- Gesundheitsfragen: Drei Fragen, unter anderem zu aktueller Krankschreibung, ärztlichen Behandlungen von mehr als 6 Wochen Dauer und bereits beantragter oder anerkannter Behinderung oder Berufsunfähigkeit;
- Wenn eine Gesundheitsfrage bejaht werden muss: Dann müssen die normalen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
HDI EGO Top für Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und andere Akademiker*innen in der btS
Details
- Zielgruppe: Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und weitere Mitglieder der Biotechnologischen Studenteninitiative (btS); bis Eintrittsalter 55 Jahre;
- Maximale BU-Rente: 2.000 Euro;
- Abfragezeiträume: 2 bis 3 Jahre, für schwere Diagnosen 10 Jahre;
- Gesundheitsfragen: Sechs Fragen, insbesondere zu Krankschreibungen, schweren Vorerkrankungen, ärztlichen Behandlungen bei Kardiologen, Psychiatern und Orthopäden;
- Wenn eine Gesundheitsfrage bejaht werden muss: Risikovoranfrage zur bejahten Frage möglich.
HDI EGO Top für Ärzte aller Fachrichtungen mit Approbation inklusive Zahnmedizinern und Veterinären, sowie Studierenden ab Physikum
Details
- Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte mit Approbation sowie Studierende ab Physikum; bis Eintrittsalter 49 Jahre;
- Maximale BU-Rente: 2.500 Euro;
- Abfragezeiträume: 2 bis 3 Jahre, für schwere Diagnosen 10 Jahre;
- Gesundheitsfragen: Sechs Fragen, insbesondere zu Krankschreibungen, schweren Vorerkrankungen, ärztlichen Behandlungen bei Kardiologen, Psychiatern und Orthopäden;
- Wenn eine Gesundheitsfrage bejaht werden muss: Risikovoranfrage zur bejahten Frage möglich.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – worauf grundsätzlich achten?
Je besser und kundenfreundlicher die Versicherungsbedingungen sind, desto besser ist es für Sie als Ärztin oder Arzt. Das ist das Prinzip, wie man eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auswählt. Dabei können sich ganz einfache Fragen stellen. Zum Beispiel:
- Wie hoch kann ich mich überhaupt versichern?
- Kann ich die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – und falls ja, um wieviel?
- Was ist mit der BU, wenn ich wegen Elternzeit nicht arbeite?
- Was ist, wenn man nicht mehr in Deutschland wohnt?
- Funktioniert der Vertrag auch noch, falls ich verbeamtet werde?
- Bin ich als Ärztin oder Arzt noch versichert, wenn ich irgendwo in der Welt an humanitären Hilfeleistungen teilnehme?
- Kann der Versicherer die Leistung verweigern, weil ich meine Arztpraxis umorganisieren könnte?
- Welche Meldepflichten habe ich, wenn ich berufsunfähig bin?
- Kann ich eine andere ärztliche Tätigkeit ausüben, falls ich in meiner eigentlichen Tätigkeit berufsunfähig bin?
Was ist die richtige BU-Rentenhöhe für Ärztinnen und Ärzte?
Wir sind keine Fans fixer Prozentangaben zur Ermittlung der passenden BU-Rentenhöhe, wie „70 % vom Nettoeinkommen“.
Stattdessen empfehlen wir, sich an Fixkosten zu orientieren, die auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen, sowie an bereits bestehender Absicherung, anderen Einnahmequellen – und der Art der Krankenversicherung. Das alles berücksichtigt unser 🌟 BU-Bedarfsrechner zur Ermittlung sinnvoller BU-Rentenhöhen. 🌟
Auf welche speziellen Klauseln sollten Ärzte in ihrer BU achten?
Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreich und enthalten diverse Klauseln. Sie regeln nicht nur, unter welchen Umständen man eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, sondern auch, wie man den Vertrag während der Laufzeit gestalten kann.
Für Ärztinnen und Ärzte sind vor allem drei Punkte entscheidend:
- erstens der Verzicht auf abstrakte Verweisung, damit der Versicherer nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann;
- zweitens eine klare Regelung, unter welchen Umständen, oder ob überhaupt konkret verwiesen werden kann;
- drittens gute Regelungen zur Umorganisation für Friberufler mit mit Praxis;
- viertens ausreichend viele und hohe Nachversicherungs- und Erhöhungsmöglichkeiten, damit der Schutz mit Einkommen und Verantwortung mitwachsen kann.
- Die Infektionsklausel kann im Einzelfall sinnvoll sein, ist aber oft weniger wichtig als Verweisung, Umorganisation und saubere Erhöhungsoptionen. Entscheidend ist deshalb nicht eine einzelne Klausel, sondern die Gesamtqualität der Bedingungen für den ärztlichen Beruf.
Hier gehen wir auf einige der bedeutendsten Klauseln, auf die Sie vor dem Abschlusss einer BU für sich als Ärztin oder Arzt achten sollten, genauer ein.
Abstrakte Verweisung
Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Versicherer die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit verweigern kann, weil Sie theoretisch noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnten.
Bedeutung: Hoch, eine der wichtigsten BU-Klauseln.
Verbreitung: Stark, fast alle aktuellen BU-Tarife verzichten bei Erwerbstätigen inzwischen auf eine abstrakte Verweisung.
Konkrete Verweisung
Die konkrete Verweisung ermöglicht es einem Versicherer, die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit zu verweigern, weil Sie tatsächlich in einem vergleichbaren Beruf freiwillig arbeiten.
Bedeutung: Unterschiedlich, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Wenn Sie trotz Tätigkeit in einem Vergleichsberuf zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente wünschen, solange Sie im bisherigen Beruf berufsunfähig sind, sollten Sie auf einen Verzicht auf eine konkrete Verweisung achten.
Verbreitung: Fast alle BU-Tarif enthalten grundsätzlich die Möglichkeit einer konkreten Verweisung. Positiv ist eine Klarstellung, dass dabei das Einkommen nicht um mehr als 20% im Vergleich zum bislang ausgeübten Berufs gesunken sein darf. In der Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI wird auf die konkrete Verweisung verzichtet.
Umorganisation
Wird ein Selbstständiger oder Freiberufler berufsunfähig, prüfen die Versicherer zusätzlich, ob durch eine Umorganisation des Betriebs die Berufsunfähigkeit verhindert werden kann und man weiter als Betriebsinhaber tätig sein kann.
Bedeutung: Hoch, wenn Sie freiberuflich tätig sind, oder es irgendwann einmal werden möchten.
Verbreitung: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen und Freiberuflern üblich. Den Verzicht einer solchen Prüfung bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern erklären inzwischen viele Versicherer. Manche Tarife verzichten explizit auf die Prüfung einer Umorganisation bei Betrieben von Akademikern, wie Ärzten.
Berufswechsel
Den Wechsel eines Berufs oder die Änderung eines Tätigkeitsbereichs brauchen Sie Ihrem BU-Versicherer nicht mitzuteilen. Selbst wenn Sie es tun, können sich die Konditionen Ihres Vertrags dadurch nicht verschlechtern. Bei immer mehr BU-Tarifen können Sie einen Berufswechsel aber melden und den Versicherer prüfen lassen, ob sich dadurch Ihr BU-Risiko reduziert – was zu günstigeren Beiträgen bei identischen Leistungen führen kann.
Bedeutung: Eher am Anfang einer Karriere oder im Medizinstudium von Bedeutung. Oft bekommen Ärzte eine der günstigsten Einstufungen, bei der weitere Einsparungen durch einen Berufswechsel unwahrscheinlich sind.
Verbreitung: Immer mehr Versicherer bieten eine solche Berufswechsel-Klausel an.
Arbeitsunfähigkeitsklausel
Die Vereinbarung einer Arbeitsunfähigkeitsklausel bewirkt, dass man Leistungen aus seiner BU bereits bei einer Krankschreibung von mehr als sechs Monaten erhalten kann. Der Nachweis ist deutlich einfacher als der Nachweis einer Berufsunfähigkeit.
Bedeutung: Hoch, vor allem, wenn Sie keine Krankentagegeldversicherung haben. In unseren BU-Leistungsfällen zeigt sich immerwieder ihr überragender Nutzen für die Versicherten. Eine der besten Verbesserungen der BU-Bedingungen seit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Verbreitung: Viele Versicherer bieten eine solche AU-Klausel i.d.R. als Zusatzbaustein, manchmal auch als festen Tarifbestandteil an. Die Qualität unterscheidet sich deutlich.
Dynamik und Nachversicherungsgarantie
Ihre BU-Absicherung braucht einen Inflationsausgleich, wenn das Absicherungsniveau erhalten bleiben soll. Dazu dient die Beitragsdynamik. Steigt der Bedarf sprunghaft, z.B. durch einen Karrieresprung, die Familiengründung oder ein Immobiliendarlehn, kann die BU-Rente in einem Schritt durch eine Nachversicherung erhöht werden. Wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, sorgt die Leistungsdynamik für eine garantierte Rentenerhöhung und damit i.d.R. für einen Inflationsausgleich im Ernstfall.
Bedeutung: Alle drei Erhöhungsmöglichkeiten sind von hoher Bedeutung, damit eine BU-Absicherung nicht nur anfangs gut ist, sondern auch gut bleibt.
Verbreitung: Sehr viele Versicherer bieten alle drei Erhöhungsmöglichkeiten an – jedoch von stark unterschiedlicher Qualität. Wenn Sie ein hohes Einkommen haben (oder erwarten), macht es trotz dieser Erhöhungsmöglichkeiten Sinn, die gesamte BU-Absicherung auf 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen aufzuteilen.
Mitteilungspflichten während der Berufsunfähigkeit
Versicherungsbedingungen können den Berufsunfähigen verpflichten, eine Verbesserung des Gesundheitszustands und/oder eine Minderung der Berufsunfähigkeit mitzuteilen. Es ist positiv, wenn es keine solche Mitteilungspflichten im Vertrag gibt.
Bedeutung: Hoch, weil man i.d.R. beides nicht als solches erkennen kann. Beispiel: Reduzierung eines Medikaments = verbesserter Gesundheitszustand. 50% Berufsunfähigkeit (Rente wird gezahlt) oder 49% Berufsunfähigkeit (Rente wird nicht gezahlt).
Verbreitung: Noch immer weit verbreitet.
„Ich kann jeden empfehlen, sich bei Abschluss für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Herrn Helberg beraten zu lassen.
Da ich, ein paar Jahre zuvor, ein für mich unpassendes Produkt bei einem anderen Makler abgeschlossen habe, kann ich mir ein Urteil erlauben: die Beratung steht bei Herrn Helberg im Vordergrund, sie ist wesentlich umfassender und individuell zugeschnitten. Leider habe ich das Gefühl, dass bei anderen Maklern nur der schnelle Abschluss an erster Stelle steht.“
Julian R., Anfang 30 beim Wechsel der BU-Versicherung, Zahnarzt, auf Google.
Die Sache mit der Infektionsklausel
Manche Versicherungsvermittler erwecken den Eindruck, das Wichtigste einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte sei die Infektionsklausel.
Schließlich könne der Arzt ja ein Beschäftigungsverbot bekommen, wenn er selbst Träger bzw. Ausscheider einer ansteckenden Krankheit wird. Dann müsse eine Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Zufällig hat man gerade einen Versicherer zur Hand, der das macht – sensationell! Als Ärztin oder Arzt sind Sie quasi schon gerettet.
Wie immer gibt es in Deutschland ein Gesetz, das soetwas regelt – das Infektionsschutzgesetz. Dort steht, dass Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden können. Was dort aber auch steht – und zwar im § 56:
„Wer (…) dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.“
Wo ist der Bedarf, dann zusätzlich noch Geld aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen zu müssen? Wir sehen ihn jedenfalls eher nicht.
Ebenfalls kennen wir bislang keinen einzigen Leistungsfall, bei dem eine Berufsunfähigkeitsrente allein wegen der Infektionsklausel gezahlt worden wäre. Und dabei haben inzwischen etliche Versicherer eine Infektionsklausel in die Bedingungen aufgenommen.
Das hat sich selbst durch Corona nicht geändert. Falls Sie einen solchen Fall kennen: Bitte unbedingt bei uns melden!
Wie dem auch sei: Eine Infektionsklausel schadet jedenfalls nicht.
Kombivertrag aus BU und Altersvorsorge?
Oft bekommen Ärztinnen und Ärzte Angebote für sogenannte Kombiverträge. Die bestehen aus einer übergeordneten Rentenversicherung und einer untergeordneten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ. Im Fall einer Berufsunfähigkeit braucht man dann nichts mehr für die Rentenversicherung zu zahlen. Der Versicherer übernimmt auch dafür die weiteren Einzahlungen.
Das klingt gut, hat aber auch Nachteile: Immer, wenn man den Hauptvertrag ändert, kann sich das auch auf die BUZ auswirken. Besonders nachteilig kann das bei einer Basisrente („Rürup-Rente“) mit BUZ werden. Denn dort muss aus steuerlichen Gründen der Beitragsanteil der BUZ unter 50 Prozent des Gesamtbeitrags liegen.
Relativ viele unserer Interessentinnen und Interessenten haben einen solchen Kombivertrag und wollen da wieder raus. Manchmal, weil wegen Elternzeit das Geld knapper wird. Manchmal, weil sich die Rentenversicherung nicht wie erhofft rentiert.
Hingegen haben wir keine einzige Anfrage von jemandem, der eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte hat und unbedingt in einen Kombivertrag will. Uns gibt das zu denken. Ihnen auch?
🎧 Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte zum Anhören
Für alle, die lieber hören als lesen.

So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen BU Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte
Hier folgen einige der am häufigst gestellten Fragen zur Ärzte-BU:
Ja, viele Versicherer bieten eine gute BU bereits für Medizinstudierende an – häufig mit niedrigen Beiträgen und Nachversicherungsgarantie.
Wichtiger als spezielle Klauseln ist das 2-Vertrags-Modell: 2 BUs parallel abschließen, um das Risiko zu streuen und sich höhere Nachversicherungsgarantien zu sichern.
Wenn die AU-Klausel – Leistungen bereits bei langer Krankschreibung – versichert ist: Ja.
Die meisten BU-Versicherungen leisten auch bei psychischen Erkrankungen. Wichtig ist eine ärztliche Diagnose und eine nachvollziehbare Begründung.
Ja, gerade für Ärzte gibt es gleich mehrere Angebote mit verkürzten Gesundheitsfragen. Zum Beispiel von der Allianz und dem HDI.
Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte stellen
- Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns eine erste Nachricht zu senden;
- Oder buchen Sie sich direkt einen kostenfreien Telefon- oder Videotermin;
- Wir klären Ihre Möglichkeiten, bereiten auf Wunsch eine anonyme Risikovoranfrage für Sie vor und begleiten Sie Schritt für Schritt – bis zur sicheren Absicherung.
Machen Sie gute Erfahrungen.
Weiterführende Links
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