Das Wichtigste im Überblick
Ähnlich wie die Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung zahlen Lebensversicherer eine privat versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente erst dann, wenn man in keinem Beruf mehr arbeiten kann.
Sie ist für viele, vor allem handwerkliche Berufe eine gute Alternative zur deutlich teureren, aber auch besseren Berufsunfähigkeitsversicherung.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Wenn nichts mehr geht: Erwerbsunfähigkeitsrente
- Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente der WWK
- Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente der Generali
- Was folgt daraus für die Versicherten?
- Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente – was ist besser?
- Beitragsunterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
- Weiterführende Links
- Anfrage zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung stellen
Wenn nichts mehr geht: Erwerbsunfähigkeitsrente
Einst gab es Zeiten, in denen auch eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeitsrente genannt wurde. Das war vor dem Jahr 2001. Falls Sie Informationen dazu suchen, lesen Sie unter Erwerbsunfähigkeit Definition weiter.
In diesem Artikel geht es nur um als Privatperson abschließbare Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Diesen ist gemeinsam, dass man aus gesundheitlichen Gründen so eingeschränkt sein muss, dass man keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Wer genauer hinsieht, findet dann doch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter.
Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente der WWK
„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen oder ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu erzielen, das über der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) liegt.
Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Bei der Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person an. Keine Rolle spielen der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bislang erzielte berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage. (…)“
(Quelle: Druckstück AB_ES08_S3_V20170101)
Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente der Generali
„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer stande ist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben als auch außerstande ist eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.
Dies gilt unabhängig davon, ob auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen vorhanden sind. Ausbildung, bisheriger Beruf und persönliche Lebensstellung werden dabei nicht berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben Tätigkeiten, die von Behinderten nur in eigens dafür eingerichteten Werkstätten oder Heimen ausgeführt werden können.“
(Quelle: Druckstück GRA 0201 01.2017)
Was folgt daraus für die Versicherten?
Demzufolge müssen die gesundheitlichen Einschränkungen sehr stark sein, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten zu können. Im Gegensatz zu manchen Annahmen können das aber auch psychische Erkrankungen sein. Diese Erkrankungen der Psyche und der Nerven stellen sowohl in der Gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei den privaten Berufsunfähigkeitsrenten inzwischen die häufigste Ursache für bewilligte Renten dar.
Eine Statistik speziell zu den Ursachen von Erwerbsunfähigkeit in privaten Verträgen liegt uns leider nicht vor. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ergibt sich folgendes Bild.
- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2023 (veröffentlicht im April 2024) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Rund 19 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
- Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.
Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente – was ist besser?
Die höherwertige Absicherung ist ganz klar die Berufsunfähigkeitsrente. Denn bei ihr muss man nur belegen, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf (meist) zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
Der Nachweis für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, dass man nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden am Tag nachzukommen, dürfte hingegen deutlich schwerer fallen.
Falls man aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bekommen, oder nicht bezahlen kann, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente eine gute Alternative. Vielleicht sogar die beste Alternative – das ist abhängig vom Einzelfall.
Beitragsunterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
Falls Sie meinen, sich zwischen beiden Absicherungsarten entscheiden zu müssen, interessieren Sie sicherlich auch für die Kosten. Auch der zu zahlende Beitrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist wie der zur Berufsunfähigkeitversicherung abhängig vom ausgeübten Beruf.
Entsprechend deutlich unterscheiden sich die Beiträge.
Tabelle Kosten Berufsunfähigkeitsrente versus Erwerbsunfähigkeitsrente
Wir haben im April 2024 eine Vergleichsberechnung sowohl für die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente vorgenommen. Dabei haben wir weder sinnvolle Zusatzbausteine ausgewählt, noch Qualitätskriterien.
- Unser Musterkunde ist Arbeitnehmer, am 01.04.1994 geboren, Nichtraucher, normalgewichtig und möchte gerne 1.500 Euro Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Alter von 65 Jahren absichern.
- Keine Berücksichtigung von Besonderheiten.
- Ob Mann oder Frau ist egal: Das Geschlecht wirkt sich nicht auf die Beitragshöhe aus.
Unsere Tabelle zeigt, welchen Netto-Betrag in Euro man monatlich für die Absicherung zahlen müsste.
Nettobeitrag in Euro | Nettobeitrag in Euro | |
Berufsunfähigkeits-Versicherung | Erwerbsunfähigkeits-Versicherung | |
Beruf | billigster Anbieter | billigster Anbieter |
Gerüstbauer | 200 | 70 |
Dachdecker | 188 | 70 |
Bergleute | 138 | 61 |
Pflasterer | 163 | 61 |
Fleischwarenhersteller | 103 | 60 |
Estrichleger | 159 | 61 |
Fliesenleger | 159 | 61 |
Zimmerer | 137 | 69 |
Maurer | 177 | 61 |
Stukkateure | 134 | 60 |
Sprengmeister | 163 | 81 |
Isolierer | 136 | 61 |
Bauhilfsarbeiter | 194 | 70 |
Bäcker | 140 | 61 |
Stauer | 154 | 70 |
Kapitäne | 78 | 43 |
Manager | 48 | 43 |
Architekten | 41 | 33 |
Vermessungsingenieure | 40 | 33 |
Apotheker | 35 | 37 |
Verbandsleiter | 41 | 37 |
Gießerei-Ingenieur | 44 | 37 |
Tierärzte | 41 | 37 |
Rechtsvertreter | 37 | 37 |
Fertigungsingenieure | 37 | 36 |
Chemiker | 37 | 37 |
Maschinenbauingenieur | 36 | 31 |
Physiker | 37 | 37 |
Wie Sie der Tabellen entnehmen können, zahlen Büroarbeiter und Akademiker für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ungefähr das Gleiche, wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es steht für uns außer Frage, dass man dann gleich die höherwertige Absicherung, nämlich die Berufsunfähigkeitsversicherung, nehmen sollte.
Bei vielen handwerklichen Berufen dürfte hingegen auch der Preis ausschlaggebend für die Art der Absicherung sein.
Weiterführende Links
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsgemindert aber nicht berufsunfähig – kann das sein?