Das Wichtigste im Überblick
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit zuletzt ausgeübte Beruf versichert.
Welcher Beruf das war, ist oft nicht eindeutig. Zum Beispiel, wenn man während der Elternzeit berufsunfähig wird.
Welcher Beruf im jeweiligen BU-Vertrag versichert ist, ist vor allem auch für Schüler, Studenten, Hausfrauen und Hausmänner wichtig zu wissen.
Inhaltsverzeichnis
Welcher Beruf ist versichert?
In unserer Beratungspraxis hören wir immer wieder die unterschiedlichsten Annahmen und Fragen zum Thema, welcher Beruf in der BU versichert ist.
- Gilt der ursprünglich erlernte Beruf als versichert?
- Ist bei jungen Leuten in der Ausbildung oder dem Studium der angestrebte Beruf gemeint?
- Ist nur der Beruf versichert, den man im Versicherungsantrag angegeben hat?
- Oder kommt es auf das alles nicht an, ist einfach jeder Beruf versichert?
Die gesetzliche Definition des versicherten Berufs
Die oben erwähnten Annahmen klingen alle irgendwie logisch, sie treffen aber nicht den Kern. Glücklicherweise gibt es inzwischen eine gesetzliche Definition der Berufsunfähigkeit im § 172 des Versicherungsvertragsgesetz für ab 2008 abgeschlossene BU‘s:
„(1) Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.“
Das bedeutet: Zuerst müssen Sie mal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Anschließend kann die Berufsunfähigkeit eintreten. Manchmal passiert das sogar nur wenige Tage später, wie in unserem traurigsten BU-Leistungsfall. Weiter heißt es im Gesetz:
„(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“
Was bedeutet das Gesetz?
Frei übersetzt bedeutet diese gesetzliche Regelung auf den Beruf bezogen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert nicht nur den erlernten Beruf ab, nicht den angestrebten oder nur den im Versicherungsantrag angegebenen Beruf. Vielmehr ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, bevor man berufsunfähig wurde.
Mehr noch: Im zuletzt ausgeübten Beruf sind die Tätigkeiten konkret so versichert, wie man sie verrichtet hat, als man noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war.
Welcher Beruf – die Sonderfälle
Sonderfälle gelten für solche Tätigkeiten, bei denen man unterschiedlicher Meinung sein kann, ob es sich überhaupt um einen Beruf handelt. Beispielsweise bei Schülern, Studierenden, Azubis, Hausfrauen.
In guten Versicherungsbedingungen ist klar geregelt, dass es sich auch hierbei aus Sicht der Versicherung jeweils um einen versicherten Beruf handelt.
Wenn ein Versicherer in den Versicherungsbedingungen auf die abstrakte Verweisung verzichtet, bringt das zusätzliche Klarheit, welcher Beruf genau versichert ist. Denn ohne diesen Verzicht könnte ein Versicherer unter Umständen die Meinung vertreten, man könne ja noch einen anderen, vergleichbaren Beruf ausüben. Dann könnte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ablehnen. Zum Glück verzichten die Versicherer inzwischen in den allermeisten neuen Tarifen auf diese Möglichkeit der abstrakten Verweisung.
Um welchen Beruf geht es? Im Leistungsfall entscheidend
Welcher Beruf versichert ist, legt nicht nur der Versicherer fest. Im Leistungsfall, also wenn Sie berufsunfähig werden, können Sie selbst argumentieren, was Ihr eigentlicher Beruf ist und welche Tätigkeiten Sie konkret ausgeübt haben.
Für die Entscheidung, ob der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit anerkennt, kann die entsprechende Argumentation entscheidend sein.
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Weiterführende Links
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler
- Berufsunfähigkeitsversicherung Studenten
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung Azubi
- Berufsunfähigkeitsversicherung Hausfrau / Hausmann