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Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte

Auf dieser Seite geht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht darum, einen Anwalt in Sachen BU zu finden.

Brauchen Rechtsanwälte trotz Versorgungswerk eine private BU?
Ja, eine private BU ist auch für Rechtsanwälte sinnvoll. Grund: die BU-Absicherung durch das Versorgungswerk leistet meistens erst, wenn man seinen Beruf komplett aufgeben muss. Eine private BU leistet hingegen in voller Höhe bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit.

Was sind weitere Vorteile einer BU für Rechtsanwälte?
Die Kosten der BU-Absicherung für Rechtsanwälte sind eher moderat. Einige Versicherer, wie die Allianz und der HDI, bieten den Abschluss mit verkürzten Gesundheitsfragen an.

Blauer Hintergrund

Das Wichtigste zur BU für Rechtsanwälte im Überblick

  • Die häufigsten gesundheitlichen Ursachen, weshalb Menschen zu krank zum Arbeiten werden, können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte treffen: Psyche, Rücken und Krebs.
  • Das anwaltliche Versorgungswerk reicht im Ernstfall oft nicht aus, weil Leistungen meist erst bei vollständiger Berufsaufgabe und damit sehr spät greifen.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel bereits, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. So können berufsunfähige Rechtsanwälte in reduziertem Maße weiter beratend tätig sein. Müssen sie aber nicht.
  • Für Rechtsanwälte sind vor allem gute Bedingungen wie der Verzicht auf Verweisung, AU-Klausel, Umorganisationsklausel und Nachversicherungsgarantien wichtig.
  • Wer Vorerkrankungen hat, sollte keinen vorschnellen Antrag stellen, sondern die Versicherbarkeit zuerst sauber prüfen. Empfohlene Vorgehensweise: Dein Weg zur BU.
  • HDI und Allianz haben speziell für Juristen besondere Angebote mit verkürzten Gesundheitsfragen, die sich für den Einstieg oder als Ergänzung eignen.

Eher Angebot mit verkürzten Gesundheitsfragen oder normaler Antrag mit anonymer Risikovoranfrage? Nutzen Sie unsere Entscheidungshilfe.

Zuletzt aktualisiert am 03.04.2026

Inhalt

Info

Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.


Unterschied zwischen privater BU für Rechtsanwälte und BU-Leistung des Versorgungswerks

Für Berufsunfähigkeit in privaten BU-Versicherungen gibt es seit 2008 eine gesetzliche Definition in § 172 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dort heißt es in Absatz 2:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Es wird also immer der letzte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung betrachtet – so, wie man gearbeitet hat, als man noch gesund war. Es reicht aus, teilweise und voraussichtlich dauerhaft eingeschränkt zu sein.

In den Versicherungsbedingungen wird das meistens mit „zu mindestens 50%“ und „mehr als 6 Monate“ konkretisiert. Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sind ärztlich nachzuweisen. Gutachten kommen schon aus Kostengründen eher selten vor.

Tabelle Unterschiede BU Versorgungswerk vs. privater BU im Überblick

In dieser Tabelle fassen wir einige der wichtigsten Unterschiede zwischen der BU-Absicherung eines Versorgungswerks und eine privaten BU für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zusammen:

KriteriumVersorgungswerk (Berufsständische Versorgung)Private BU-Versicherung
LeistungsauslöserMeist erst bei 100 % Berufsunfähigkeit. Es muss oft eine vollständige Unfähigkeit zur Ausübung des Berufes vorliegen.Leistet in der Regel bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit. Volle Rente auch bei teilweiser Einschränkung.
VerweisbarkeitAbstrakte Verweisung möglich. Wenn noch irgendeine rechtsberatende Tätigkeit möglich ist (z. B. Gutachter, Homeoffice), wird oft nicht gezahlt.Die allermeisten Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung. Gezahlt wird, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit so nicht mehr möglich ist.
BerufsaufgabeOft Zwang zur Rückgabe der Zulassung und vollständige Aufgabe der rechtsberatenden Tätigkeit / Kanzlei, um Leistungen zu erhalten.Keine Rückgabe der Zulassung nötig.
GesundheitsprüfungKeine Gesundheitsprüfung. Aufnahme erfolgt unabhängig von Vorerkrankungen. Wichtig für Personen mit schwerer Krankenhistorie.Strenge Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung führen. Falsche und unvollständige Angaben gefährden auch nachträglich den Schutz.
RentenhöheAbhängig von den eingezahlten Beiträgen und der Satzung. Oft zu niedrig, um den Lebensstandard zu halten.Frei wählbar (im Rahmen der finanziellen Angemessenheit, z. B. 60–70 % des Bruttoeinkommens).
RentenerhöhungHängt von der Satzung und Finanzlage ab.Kann gegen Aufpreis garantiert um bis zu 3% pro Jahr steigen. Ansonsten von der Höhe der Überschüsse abhängig.
BesteuerungHohe Abzüge. Rente ist als Basisabsicherung im Jahr 2026 zu 84% steuerpflichtig.

Beispiel 5.000 Euro BU-Rente, zu versteuerndes Einkommen: 4.200 Euro.
Geringe Abzüge. Versteuert wird nur der niedrige Ertragsanteil. Z.B. nur 23% der Rente bei Berufsunfähigkeit ab Alter 45 und Laufzeit bis 67.

Beispiel 5.000 Euro BU-Rente, zu versteuerndes Einkommen: 1.150 Euro.
Leistung bereits bei Krankschreibung > 6 MonateNein.Ja, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsklausel enthalten ist.
Transparenz was Leistungsfälle angehtBlackbox, so gut wie keine Daten veröffentlicht.Keine volle Transparenz, aber immerhin einige Statistiken von GDV oder Morgen&Morgen.

Beispielhafte Leistungsfälle von Rechtsanwälten

Fall 1: Fachanwältin für Versicherungsrecht, berufsunfähig wegen Augenkrankheit
4 bis 6 Stunden Bildschirmarbeit am Tag sind nicht mehr möglich, 2 bis 3 Stunden Praxisarbeit gehen aber noch.
→ Versorgungswerk: 0 Euro,
→ Private BU: volle BU-Rente.

Fall 2: Syndikusrechtsanwalt mit Burnout
12 Monate arbeitsunfähig, danach erfolgreiche Wiedereingliederung.
→ Versorgungswerk: kein Anspruch,
→ Private BU: Volle BU-Rente wegen der Krankschreibung dank AU-Klausel, egal ob wegen psychischer oder körperlicher Diagnose.

Fall 3: Rechtsanwalt in eigener Kanzlei
Schlaganfall mit Folgeschäden, Rückgabe der Zulassung, Verkauf der Kanzlei
→ Versorgungswerk: Volle BU-Rente.
→ Private BU: Volle BU-Rente.


Worauf kommt es bei Ihnen am meisten an?

Je nach beruflicher Situation sind bei Rechtsanwälten unterschiedliche Punkte wichtig.

Angestellter Rechtsanwalt oder Syndikus
Hier geht es vor allem um die Frage, ob das Versorgungswerk im Fall einer Berufsunfähigkeit schnell genug in ausreichender Höhe zahlt.
Tipp: Klären Sie direkt ab, wieviel BU-Rente Sie vom Versorgungswerk bekommen würden, sichern Sie die Differenz über eine private BU ab, am besten mit Arbeitsunfähigkeitsklausel. Auch eine Krankentagegeldversicherung kann sinnvoll sein.

Selbstständiger Rechtsanwalt oder Kanzleiinhaber
Hier treten die finanziellen Folgen eines Ausfalls oft schneller ein und sind größer. Deshalb kommt es besonders auf die richtige BU-Rentenhöhe und passende Vertragsbedingungen an.
Tipp: Sichern Sie einen möglichst hohen Betrag über eine private BU ab, am besten mit AU-Klausel, dann fließt schneller Geld. Wählen Sie einen Tarif, bei dem der Anspruch auf die BU-Rente aus dem Versorgungswerk nur zu einem kleineren Teil oder auch gar nicht zur Ermittlung der maximal absicherbaren Rente angerechnet wird.

Rechtsanwalt mit Vorerkrankungen
Hier ist es im Zweifelsfall wichtiger, überhaupt vernünftigen Versicherungsschutz zu bekommen als bestmöglich optimierte Vertragsbedingungen.
Tipp: Schließen Sie nicht vorschnell irgendetwas ab. Mit Glück können Sie ein Angebot mit verkürzten Gesundheitsfragen nutzen, ansonsten führt der Weg über eine anonyme Risikovoranfrage am ehesten zum Erfolg.

In allen drei Fällen gilt: Das Versorgungswerk allein reicht i.d.R. nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf abzusichern.


Warum werden Rechtsanwälte berufsunfähig?

Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden.

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz: Psychische und Nervenleiden sowie Krebs machen zusammen bereits über 50 % der Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Manchmal reicht aber auch schon eine Augenkrankheit, dass man seinen Beruf aufgeben muss.

Sehen Sie sich dazu unsere Grafik an.

Info-Grafik von helberg.info: Im Jahr 2024 waren 36% aller BU-Ursachen auf Nervenleiden und psychische Erkrankungen zurückzuführen.
Was waren die Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2024? Mit 36 % führen psychische Erkrankungen und Nervenleiden mit großem Abstand. Infografik von www.helberg.info
  • Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2024 (veröffentlicht im Mai 2025) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 36 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
  • Rund 18 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
  • 16 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
  • Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
  • Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
  • Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.

Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind eben auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen: Der Stress in den Kanzleien hinterlässt seine Spuren. Wenigstens kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener vor als in vielen anderen Berufen.


Wie sind Rechtsanwälte gesetzlich abgesichert?

Da es sowohl freiberufliche als auch angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, kommen theoretisch zwei unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, wie sie gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein können: Entweder als Angestellte über die Deutsche Rentenversicherung (eher die Ausnahme) oder über ein Versorgungswerk für Rechtsanwälte (eher die Regel).

Angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind (Syndikusrechtsanwälte), können sich durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Entgegenlautende Urteile des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 (NJW 2014, 2743 ff.), dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber nicht möglich sei, haben durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung vom 21. Dezember 2015 keinen Bestand mehr.

Freiberuflich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt können Sie sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Stattdessen zahlen Sie dann in ihr zuständiges Versorgungswerk.

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte hat in Sachen Arbeitskraftabsicherung den Nachteil, dass eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt gezahlt wird.

Nehmen wir als Beispiel die Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung mit Stand vom 01. Januar 2026. Darin heißt es in § 29 (1), Satz 2:

„Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen, im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben.“

Weiterhin heißt es im Absatz (2), Satz 2:

„Die Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von Patentanwälten durch die Rückgabe der Zulassung und von Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch den Verzicht auf die Rechte aus der Bestellung nachzuweisen.“

Das Versorgungswerk bemisst die Berufsunfähigkeit des Rechtsanwaltes also nicht an seiner konkreten bisherigen Tätigkeit, sondern sehr abstrakt die Tätigkeit in rechts- und steuerberatenden Berufen. Die BU-Absicherung des Versorgungswerks beinhaltet also die Möglichkeit einer abstrakten Verweisung.

Zusätzlich muss vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen.

Brauchen Rechtsanwälte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Rechtsanwälte brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil das Versorgungswerk erst im worst case leistet.

Rechtsanwalt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?

Solange Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld und / oder Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz.

Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein, die Krankenkasse zahlt maximal 78 Wochen lang.

Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn man überhaupt keine rechts- und steuerberatende Tätigkeit mehr ausüben kann – also vollständig berufsunfähig ist.

Aber was ist, wenn Sie zwar keine ganzen Tage mehr als Anwalt arbeiten können, aber noch 10 oder 20 Stunden die Woche?

Dann zahlt weder die Krankentagegeldversicherung noch das Versorgungswerk.

Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte. Sie stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab (Bürotätigkeiten, Publikumsverkehr, Gerichtstermine etc.) und leistet die volle versicherte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.

Rechtsanwälte können also eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße rechtsberatend tätig bleiben.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel die volle Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Infografik (c) www.helberg.info
Der große Vorteil einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte: 100 Prozent BU-Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.

Auf welche Klauseln sollten Rechtsanwälte in ihrer BU achten?

Die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind umfangreich und enthalten diverse Klauseln. Sie regeln nicht nur, unter welchen Umständen man eine Berufsunfähigkeitsrente bekommt, sondern auch, wie man den Vertrag während der Laufzeit gestalten kann.

Hier nennen wir einige der bedeutendsten Klauseln, auf die Sie vor dem Abschluss einer BU für Rechtsanwälte achten sollten.

Abstrakte Verweisung

Der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung verhindert, dass ein Versicherer die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit verweigern kann, weil Sie theoretisch noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnten.
Bedeutung: Hoch, eine der wichtigsten BU-Klauseln.
Verbreitung: Stark, fast alle aktuellen BU-Tarife verzichten bei Erwerbstätigen inzwischen auf eine abstrakte Verweisung.

Konkrete Verweisung

Die konkrete Verweisung ermöglicht es einem Versicherer, die Anerkennung Ihrer Berufsunfähigkeit zu verweigern, weil Sie tatsächlich in einem vergleichbaren Beruf freiwillig arbeiten.
Bedeutung: Unterschiedlich, hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Wenn Sie trotz Tätigkeit in einem Vergleichsberuf zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente wünschen, solange Sie im bisherigen Beruf berufsunfähig sind, sollten Sie auf einen Verzicht auf eine konkrete Verweisung achten.
Verbreitung: Fast alle BU-Tarif enthalten grundsätzlich die Möglichkeit einer konkreten Verweisung. Positiv ist eine Klarstellung, dass dabei das Einkommen nicht um mehr als 20% im Vergleich zum bislang ausgeübten Beruf gesunken sein darf. In der Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI wird vollständig auf die konkrete Verweisung verzichtet.

Umorganisation

Wird ein Selbstständiger oder Freiberufler berufsunfähig, prüfen die Versicherer zusätzlich, ob durch eine Umorganisation des Betriebs die Berufsunfähigkeit verhindert werden kann und man weiter als Betriebsinhaber tätig sein kann.
Bedeutung: Hoch, wenn Sie freiberuflich tätig sind, oder es irgendwann einmal werden möchten.
Verbreitung: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen und Freiberuflern üblich. Den Verzicht einer solchen Prüfung bei Betrieben mit weniger als 5 Mitarbeitern erklären inzwischen viele Versicherer. Manche Tarife verzichten explizit auf die Prüfung einer Umorganisation bei Betrieben von Akademikern, wie Rechtsanwälten. Der „Condor-Tarif“ der R+V verzichtet vollständig auf die Prüfung einer Umorganisation.

Berufswechsel

Den Wechsel eines Berufs oder die Änderung eines Tätigkeitsbereichs brauchen Sie Ihrem BU-Versicherer nicht mitzuteilen. Selbst wenn Sie es tun, können sich die Konditionen Ihres Vertrags dadurch nicht verschlechtern. Bei immer mehr BU-Tarifen können Sie einen Berufswechsel aber melden und den Versicherer prüfen lassen, ob sich dadurch Ihr BU-Risiko reduziert – was zu günstigeren Beiträgen bei identischen Leistungen führen kann.
Bedeutung: Eher am Anfang einer Karriere oder im Jurastudium von Bedeutung. Oft bekommen Rechtsanwälte eine der günstigsten Einstufungen, bei der weitere Einsparungen durch einen Berufswechsel unwahrscheinlich sind.
Verbreitung: Immer mehr Versicherer bieten eine solche Berufswechsel-Klausel an.

Arbeitsunfähigkeitsklausel

Die Vereinbarung einer Arbeitsunfähigkeitsklausel bewirkt, dass man Leistungen aus seiner BU bereits bei einer Krankschreibung von mehr als sechs Monaten erhalten kann. Der Nachweis ist deutlich einfacher als der Nachweis einer Berufsunfähigkeit.
Bedeutung: Hoch, vor allem, wenn Sie keine Krankentagegeldversicherung haben. In unseren BU-Leistungsfällen zeigt sich immer wieder ihr überragender Nutzen für die Versicherten. Eine der besten Verbesserungen der BU-Bedingungen seit dem Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
Verbreitung: Viele Versicherer bieten eine solche AU-Klausel i.d.R. als Zusatzbaustein, manchmal auch als festen Tarifbestandteil an. Die Qualität unterscheidet sich deutlich.

Dynamik und Nachversicherungsgarantie

Ihre BU-Absicherung braucht einen Inflationsausgleich, wenn das Absicherungsniveau erhalten bleiben soll. Dazu dient die Beitragsdynamik. Steigt der Bedarf sprunghaft, z.B. durch einen Karrieresprung, die Familiengründung oder ein Immobiliendarlehn, kann die BU-Rente in einem Schritt durch eine Nachversicherung erhöht werden. Wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt, sorgt die Leistungsdynamik für eine garantierte Rentenerhöhung und damit i.d.R. für einen Inflationsausgleich im Ernstfall.
Bedeutung: Alle drei Erhöhungsmöglichkeiten sind von hoher Bedeutung, damit eine BU-Absicherung nicht nur anfangs gut ist, sondern auch gut bleibt.
Verbreitung: Sehr viele Versicherer bieten alle drei Erhöhungsmöglichkeiten an – jedoch von stark unterschiedlicher Qualität. Wenn Sie ein hohes Einkommen haben (oder erwarten), macht es trotz dieser Erhöhungsmöglichkeiten Sinn, die gesamte BU-Absicherung auf 2 Berufsunfähigkeitsversicherungen aufzuteilen.

Mitteilungspflichten während der Berufsunfähigkeit

Versicherungsbedingungen können den Berufsunfähigen verpflichten, eine Verbesserung des Gesundheitszustands und/oder eine Minderung der Berufsunfähigkeit mitzuteilen. Es ist positiv, wenn es keine solche Mitteilungspflichten im Vertrag gibt.
Bedeutung: Hoch, weil Laien i.d.R. beides nicht als solches erkennen können. Beispiel: Reduzierung eines Medikaments = verbesserter Gesundheitszustand. 50% Berufsunfähigkeit (Rente wird gezahlt) oder 49% Berufsunfähigkeit (Rente wird nicht gezahlt).
Verbreitung: Noch immer weit verbreitet.



Was kostet eine BU für Rechtsanwälte?

Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte kostet, hängt nicht nur vom Beruf ab. Auch das Alter beim Abschluss, die Höhe und Laufzeit der BU-Rente, der Raucherstatus, der BMI, die Gesundheitshistorie und die Vereinbarung von Zusatzbausteinen wirken sich stark auf die Beitragshöhe aus.

Hier eine Tabelle ausgewählter BU-Anbieter mit den gerundeten, zu zahlenden Monatsbeiträgen für eine 30-jährige Rechtsanwältin oder gleichalten Rechtsanwalt (Nichtraucher) für 3.000 Euro BU-Rente (= Maximum ohne ärztliche Untersuchung), bis Endalter 67 ohne jegliche Besonderheit und ohne sinnvollen Zusatzbaustein. Stand: 02.2026.

Versicherer und TarifZahlbeitrag / Monat
Allianz, BU Komfort107 Euro
Alte Leipziger, SecurAL BV10107 Euro
Baloise, BU78 Euro
ERGO, BU Komfort DANV
(Deutsche Anwalt- und Notarversicherung)
96 Euro
Hannoversche, SBU Premium83 Euro
HDI, HBV2680 Euro
LV 1871, Golden BU91 Euro
Beispielpreise BU für Rechtsanwälte

Was ist die richtige BU-Rentenhöhe für Rechtsanwälte?

Wir sind keine Fans fixer Prozentangaben zur Ermittlung der passenden BU-Rentenhöhe, wie „70 % vom Nettoeinkommen“.

Stattdessen empfehlen wir, sich an Fixkosten zu orientieren, die auch bei Berufsunfähigkeit weiterlaufen, sowie an bereits bestehender Absicherung, anderen Einnahmequellen – und der Art der Krankenversicherung. Das alles berücksichtigt unser 🌟 BU-Bedarfsrechner zur Ermittlung sinnvoller BU-Rentenhöhen. 🌟


Übliche Gesundheitsfragen bei privater BU

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt eine private BU abschließen wollen, müssen Sie viele Fragen beantworten – auch zur Gesundheit.

Hier als Beispiel die Gesundheitsfragen der Alte Leipziger, die zu den besseren Fragen am Markt gehören.
Die AL stellt Gesundheitsfragen:

  • zum aktuellen Gesundheitszustand bezüglich körperlicher, psychischer oder geistiger Beeinträchtigungen (auch angeborene Erkrankungen oder Behinderungen, Fehlbildungen, Blindheit, Gehörlosigkeit, Verluste oder Schäden an Körpergliedern oder Organen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Bandscheibenschädigungen, Bewegungseinschränkungen durch z.B. Arthrose);
  • zu Krankheiten und Beschwerden ohne ärztliche oder therapeutische Konsultation innerhalb der letzten 3 Monate;
  • zu ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen im ambulanten Bereich innerhalb der letzten 3 Jahre,
  • zu Krankheiten der Psyche, zur regelmäßigen Medikamenteneinnahme, zu Drogenkonsum (auch Cannabis), regelmäßigem Alkoholkonsum, sowie nach Zeiten ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit von länger als 3 Wochen innerhalb der letzten 5 Jahre;
  • zu stationären Untersuchungen und Behandlungen innerhalb der letzten 10 Jahre;
  • zu ärztlich empfohlenen stationären Untersuchungen und Behandlungen innerhalb der nächsten 2 Jahre.

Zeitlich unbefristet soll man HIV-Infektionen, Krebserkrankungen, sowie anerkannte Grade der Behinderung oder der Schädigungsfolgen, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Wehrdienstbeschädigungen, eine Pflegestufe oder Grad der Pflegebedürftigkeit angeben.

Grafik: Screenshot der Alte Leipziger Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen der Alten Leipziger
27 Fragen zur Gesundheit stellt die Alte Leipziger im BU-Antrag

Verkürzte Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte

Nicht immer müssen Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt die umfangreichen Gesundheitsfragen der Versicherer beantworten. Sind Sie jung, oder gar noch im Jurastudium, passt vielleicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute.

Aber auch, wenn Sie bereits über 35 Jahre sind, finden Sie noch Angebote mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte. Zwei Anbieter sind uns bekannt: Die Allianz und der HDI.

Die Allianz-BU mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte und Notare im BdASW

Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Patentanwälte und Rechtsreferendare im BdASW (Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) können das Angebot nutzen. Maximal können Sie 1.750 Euro BU-Rente / Monat mit einer „Eigen-Dienstobliegenheitserklärung“ beantragen.

Rahmenbedingungen Allianz

Dies sind die Rahmenbedingungen für die Allianz BU im vereinfachten Aufnahmeverfahren – also mit wenig Gesundheitsfragen:

  • Gültig für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Patentanwälte und Rechtsreferendare im BdASW. Nicht jedoch für ihre Familienangehörigen oder Mitarbeiter;
  • Die persönliche Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers im BdASW muss vorliegen oder gleichzeitig beantragt werden. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht fällig;
  • Tarif BU Komfort oder BU Premium;
  • Das maximale versicherungstechnische Eintrittsalter beträgt 50 Jahre;
  • Die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente beträgt 1.750 Euro;
  • Es sind umfangreiche Angaben zur beruflichen Tätigkeit zu machen;
  • Die Nachversicherungsgarantie ohne Anlass innerhalb der ersten Jahre nach Abschluss wird ausgeschlossen;
  • Weitere Einschränkungen sind nicht bekannt;
  • Es kann auch eine Risikolebensversicherung bis 100.000 Euro Todesfallsumme beantragt werden;
  • Wer sich schon einmal bei der Allianz versichern wollte und keine Normalannahme bekommen hat, muss mit der normalen Gesundheitsprüfung rechnen. Beim HIS („schwarze Liste“) macht die Allianz hingegen nicht mehr mit.

Risikofragen der Allianz für BdASW-Mitglieder

Neben detaillierten Fragen zur beruflichen Tätigkeit, sowie der Frage nach Risiken in der Freizeit, braucht die versicherte Person nur drei Gesundheitsfragen zu beantworten.

  1. „Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
  2. Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift mindestens eine Krankheit oder Verletzung, wegen der Sie insgesamt länger als 6 Wochen ärztlich oder therapeutisch (Heilpraktiker, Psychologen, Physio-, Psychotherapeuten) in Behandlung waren oder voraussichtlich sein werden?
    Unter Behandlung verstehen wir auch Nachsorgen bei Krebs- und Tumorerkrankungen und die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente außer Verhütungsmittel.
  3. Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:

  • Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
  • Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausheilten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
  • Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
  • Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
  • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
  • Über- / Unterfunktion der Schilddrüse
  • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
  • zahnärztliche Behandlungen“

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantworten müssen, ist für die Allianz BU eine normale umfangreiche Gesundheitserklärung erforderlich.

Gesundheitsfragen der Allianz im Rahmen der Eigen-Dienstlobliegenheitserklärung.
Die Allianz BU mit stark verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater u.a. im BdASW. Formular Eigen-DO E126, Stand 01.2026

Mit einer maximal möglichen BU-Rente von 1.750 Euro im Monat eignet sich das Angebot der Allianz für BdASW-Mitglieder als ein Baustein der BU-Absicherung. Ebenfalls gut geeignet, wenn Sie bereits eine BU haben, die Sie nicht mehr erhöhen können und zusätzlichen Versicherungsschutz suchen.

Die HDI BU mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte in einem Anwaltsverein

Versichern können sich angestellte und freiberuflich tätige Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (zwei juristische Staatsexamen, Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Kammer und Mitglied in einem berufsständigen Versorgungswerk) bis 2.500 Euro BU-Rente / Monat, sowie deren Familienangehörige – auch deren Kinder, wenn sie noch Schüler oder Studenten sind.

Rahmenbedingungen HDI

  • Grundvoraussetzung: Bestehende persönliche Mitgliedschaft in einem Rechtsanwaltsverein. Der Verein und die Mitgliedsnummer müssen im Antrag angegeben werden;
  • Tarif: EGO Top, HBV26 / HBVZ26;
  • Maximal versicherbare BU-Rente: 2.500 Euro / Monat;
  • Maximales Eintrittsalter (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr): 55 Jahre;
  • Die Beitrags-Dynamik ist möglich;
  • Eine Leistungs-Dynamik als Zusatzbaustein ist möglich;
  • Keine Frage zum BMI;
  • Keine Frage nach ausgeübten Sportarten;
  • Die Nachversicherungsgarantien bei einem Anlass sind enthalten, aber auf die maximale BU-Rentenhöhe von 2.500 Euro gedeckelt;
  • Die seit Sommer 2025 in den Bedingungen verankerte „KarrierePlus Option“ ist ausgeschlossen;
  • Der Zusatzbaustein Leistung bereits ab 6 monatiger Arbeitsunfähigkeit („Rente wegen Krankschreibung“) ist optional als Tarif HBVZ26 wählbar;
  • Gruppenvertrag zu Sonderkonditionen (Beitrag leicht rabattiert),
  • Seit Januar 2024 mit vollständigem Verzicht auf die abstrakte und die konkrete Verweisung in der Erst- und Folgeprüfung. Siehe unter HDI Berufsunfähigkeitsversicherung 2024: Das Ende der Verweisung.

Gesundheitsfragen des HDI beim Gruppenvertrag für Rechtsanwälte

So lauten die Gesundheitsfragen des HDI für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem Rechtsanwaltsverein:

  • „1. Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als 14 Tage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre schulische, studentische oder berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  • 2. Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall oder wurden Sie wegen einer dieser Erkrankungen von Ärzten oder sonstigen Behandlern (z. B. Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Psychologen, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter in Schulen und pädiatrischen Zentren oder Lern-, Ergo-, Sprachtherapeuten) in den letzten 10 Jahren behandelt
  • oder besteht derzeit oder wurde bei Ihnen in den letzten 10 Jahren ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  • 3. Werden Sie derzeit oder wurden Sie in den letzten 3 Jahren untersucht, beraten oder behandelt
    • von einem Kardiologen?
    • von einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • von einem Orthopäden?
  • Wurde Ihnen in den letzten 3 Jahren
  • wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?“

Hinweis: Sofern eine der Gesundheitsfragen mit „ja“ beantwortet werden muss, kann der Versicherungsschutz nicht wie beantragt gewährt werden. Der HDI stellt dann zur angegebenen Krankheit weitere Fragen. Den umfangreichen Fragenkatalog mit den normalen Gesundheitsfragen müssen Sie aber nicht zwingend ausfüllen.

Nur 6 Gesundheitsfragen in der Zusatzerklärung ZE ab 2019.
Screenshot „Vereinfachte Gesundheitserklärung der VP“ aus dem HDI Antrag für Rechtsanwälte.

Entscheidungshilfe: Normalantrag oder Aktionsangebot?

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vor der Entscheidung stehen, ob Sie eine BU als Normalantrag oder „Aktionsangebot“ nutzen wollen, haben wir hier ein paar Hinweise für Sie:

Die Aktionsangebote mit verkürzten Gesundheitsfragen sind einerseits attraktiv, weil die Fragen leichter zu beantworten erscheinen mögen. Andererseits sind die maximal versicherbaren BU-Renten am Anfang gedeckelt und spätere Erhöhungsmöglichkeiten sind reduziert.

Man sollte also gute Gründe haben, warum man sich für ein Aktionsangebot entscheidet. Zum Beispiel, weil es die erste Absicherung ist, oder eine Ergänzung zu einer bestehenden BU.

Vorgehensweise beim Normalantrag: „Dein Weg zur BU“

Wie Sie beim Abschluss einer BU für Rechtsanwälte über einen normalen Antrag mit den üblichen Gesundheitsfragen am besten vorgehen? Orientieren Sie sich an unserem Leitfaden „Dein Weg zur BU„.

Er ist aus der Erfahrung von über 20 Jahren Vermittlung von Berufsunfähigkeitsversicherungen entstanden. Ziel: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, auf die Sie sich verlassen können.

Die ersten Schritte auf diesem Weg sind:

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie am besten vorgehen sollen?
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung per Telefon oder Video oder fordern Sie unsere Beratungsunterlagen inklusive Ratgeber an.


FAQ zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte

Hier kommen einige der häufigsten gestellten Fragen (und Antworten) zur BU für rechtsberatende Berufe.

Brauchen Rechtsanwälte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)?

Ja, wenn Ihr Einkommen von Ihrer Arbeitskraft abhängt. Denn das Versorgungswerk zahlt meistens erst bei vollständiger Berufsaufgabe eine BU-Rente.

Wann gilt ein Rechtsanwalt als berufsunfähig?

Die Hauptvoraussetzung ist, dass Sie Ihre zuletzt ausgeübten Tätigkeiten (z. B. Prozessführung, Schriftsätze, Verhandlungen, Bildschirmarbeit, Mandantenkontakt, Akquise, Kanzleiführung) zu mindestens 50 % für mehr als 6 Monate nicht mehr ausüben können.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein und wie lange sollte sie laufen?

So hoch, dass Ihre laufenden Kosten abgedeckt sind, und in der Regel bis zum Renteneintrittsalter 67, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Ich habe Vorerkrankungen, kann ich trotzdem eine BU abschließen?

Das hängt von sämtlichen Details ab, manchmal können Vorerkrankungen nicht mitversichert werden und führen zu einem Ausschluss. Am besten durch eine anonyme Risikovoranfrage abklären lassen.


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Anfrage zur BU für Rechtsanwälte stellen

Geben Sie bitte an, ob Sie sich allgemein für eine BU-Absicherung, oder für die verkürzten Gesundheitsfragen der Allianz oder des HDI interessieren. Wir senden Ihnen dann die entsprechenden Beratungsunterlagen inklusive Ratgeber zu.

Anfrage BU Rechtsanwälte (#31)