Das Wichtigste im Überblick
Rechtsanwälte sind entweder in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert oder Mitglied eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Beides reicht als Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht aus.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 100 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
So können berufsunfähige Rechtsanwälte in reduziertem Maße weiter beratend tätig sein. Müssen sie aber nicht.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Warum werden Rechtsanwälte berufsunfähig?
- Wie sind Rechtsanwälte gesetzlich abgesichert?
- Rechtsanwalt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
- Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt
- So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Warum werden Rechtsanwälte berufsunfähig?
Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie sich dazu unsere Grafik an:

- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2023 (veröffentlicht im April 2024) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Rund 19 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
- Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.
Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind eben auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen: Der Stress in den Kanzleien hinterlässt seine Spuren. Wenigstens kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener vor als in vielen anderen Berufen.
Wie sind Rechtsanwälte gesetzlich abgesichert?
Da es sowohl freiberufliche als auch angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, kommen zwei unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, wie sie gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein können.
Angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind, können sich nicht ohne weiteres von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das gilt auch dann, wenn sie nebenberuflich eine eigene Anwaltspraxis betreiben. Das Bundessozialgericht hat in drei Urteilen vom 03.04.2014 (NJW 2014, 2743 ff.) entschieden, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber nicht möglich ist.
Infolgedessen sind angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber zunächst genau wie andere Arbeitnehmer auch staatlich abgesichert. Lesen Sie bei weiterem Interesse dazu bitte den Artikel „Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?“.
Freiberuflich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt können Sie sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Stattdessen zahlen Sie dann in ihr zuständiges Versorgungswerk.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte hat leider den Haken, daß eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt gezahlt wird.
Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Darin heißt es in § 29 (1), Satz 2:
„Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen, im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben.“
Weiterhin heißt es im Absatz (2), Satz 2:
„Die Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von Patentanwälten durch die Rückgabe der Zulassung und von Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch den Verzicht auf die Rechte aus der Bestellung nachzuweisen.“
Das Versorgungswerk bemisst die Berufsunfähigkeit des Rechtsanwaltes also nicht an seiner konkreten bisherigen Tätigkeit, sondern sehr abstrakt die Tätigkeit in rechts- und steuerberatenden Berufen. Zusätzlich muss vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen.

Rechtsanwalt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
Solange Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine Krankentageldversicherung.
Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein.
Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn man überhaupt keine rechts- und steuerberatende Tätigkeit mehr ausüben kann – also vollständig berufsunfähig ist.
Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Rechtsanwälte können also eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße rechtsberatend tätig bleiben.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt
Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Rachtsanwältinnen und Rechtsanwälte oft sehr günstig, weil sie in die günstigsten Berufsgruppen eingestuft werden. Darüber hinaus gibt es immer wieder einmal die Möglichkeit der Antragsstellung mit verkürzten Gesundheitsfragen.
Überdies gibt es zahlreiche Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Rechtsanwalt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten.
Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte garantiert erhöht werden. Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Rechtsanwalt in die eigene Kanzlei wechseln, Partner werden und und und.
Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.
Unter dem Strich kann man zusammenfassen: Es ist nicht so ganz einfach mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte. Lassen Sie sich am besten beraten!
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
- Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
- Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
- Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden
Weiterführende Links
- Allianz BU-Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte
- HDI BU-Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte und Notare
- Was bedeutet ab 50% Berufsunfähigkeit?
- „Ich kenne niemanden, bei dem die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde!“