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Erwerbsminderungsrente: Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung - mit Rechner

Eine Erwerbsminderungsrente können Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen. Mit unserem Erwerbsminderungsrenten-Rechner finden Sie heraus, wie hoch sie ist.

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Das Wichtigste zur Erwerbsminderungsrente im Überblick

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann bei langer Krankheit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung haben.

Trotz einiger Anstrengungen der Politik, deren Höhe zu korrigieren, ist sie noch immer viel zu gering.

Mit unsererem Erwerbsminderungsrenten-Rechner schätzen Sie hier bequem die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente ab.

Wer einen finanziellen Absturz vermeiden will, braucht eine zusätzliche Absicherung.



Die Erwerbsminderungsrente: Voll oder halb?

Die gesetzliche Absicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei Verlust der Arbeitskraft heißt Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Dieses Geld erhalten dauerhaft erkrankte Versicherte der DRV, die nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten. Sie heißt offiziell „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ oder kurz „volle Erwerbsminderungsrente“.

Kann der Versicherte noch bis zu 6 Stunden arbeiten, gibt es die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“. Da ihre Höhe die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt, wird sie auch als halbe Erwerbsminderungsrente bezeichnet.

Das Rentenrecht nimmt keine Rücksicht mehr auf die berufliche Stellung des Betroffenen. Kurz gesagt: Dem dauerkranken Geschäftsführer kann auch zugemutet werden, künftig als Pförtner zu arbeiten. Es kommt nur auf die mögliche Arbeitszeit an. Nicht auf die mehr oder weniger anspruchsvolle berufliche Tätigkeit oder Qualifikation.

Hier finden Sie genauere Angaben zur Definition der Erwerbsminderung.

Viele Menschen glauben, sie hätten noch Anspruch auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Doch das gilt nur noch für wenige, ältere Jahrgänge. Mehr dazu finden Sie bei uns unter staatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Durchschnittlich 950 Euro Erwerbsminderungsrente bekamen neue Rentner im Jahr 2022 von der Deutschen Rentenversicherung.
950 Euro im Monat: So „viel“ Erwerbsminderungsrente bekamen neue Rentner und Rentnerinnen im Jahr 2022 durchschnittlich, wenn sie keine 3 bzw. 6 Stunden am Tag mehr arbeiten konnten. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, „Erwerbsminderungsrenten im Zeitablauf 2023“.

Anspruchsvoraussetzung für die Erwerbsminderungsrente

Außer den gesundheitlichen Einschränkungen müssen folgende Voraussetzungen für einen Anspruch auf  eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erfüllt sein:

  1. Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (die so genannte Wartezeit erfüllt haben).
  2. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).

Was zur Wartezeit bei der Erwerbsminderungsrente zählt

Zur Wartezeit für die Rente wegen Erwerbsminderung zählen folgende Zeiten.

  • Beitragszeiten: Pflichtbeitragszeiten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten des Bezuges von Krankengeld, Arbeitslosengeld, im Zeitraum von Januar 2005 bis Dezember 2010 Arbeitslosengeld II, Übergangsgeld, Zeiten der Kindererziehung und der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege, sowie freiwillige Beitragszeiten,
  • Ersatzzeiten: zum Beispiel Zeiten der politischen Verfolgung in der DDR,
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung,
  • Zum Beispiel Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung: Minijob,
  • Zeiten aus einem Rentensplitting.

Berufsanfänger können bereits vor Erfüllung der Wartezeit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wenn die Erwerbsminderung Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.


Wie berechnet sich die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich nach folgenden Faktoren:

  1. Anzahl Ihrer bisherigen Arbeitsjahre mit sozialversicherungspflichtigen Beiträgen;
  2. Durchschnittshöhe Ihres Einkommens während dieser Zeit;
  3. Hochrechnung auf Ihr theoretisches Rentenalter 66 Jahre und 1 Monat (Stand 2024), die so genannte Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit verlängert sich bis zum Jahr 2031 schrittweise bis zum 67. Geburtstag;
  4. Ob Sie als Betroffene/r trotz Krankheit maximal drei Stunden am Tag, oder noch bis zu 6 Stunden am Tag arbeiten können.
Eine zu geringe staatliche Absicherung führt früher oder später zu finanziellen Sorgen.
Staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit? Fehlanzeige für nach 1960 Geborene. Geld gibt es nur noch, wenn man gar nicht mehr voll arbeiten kann.

Beispiel Jan

Jan ist mit 22 in das Berufsleben gestartet. Im Schnitt hat er seitdem jeden Monat 3.000 Euro brutto verdient. Heute ist Jan 42 Jahre alt und kann wegen eines chronischen Leidens gar nicht mehr arbeiten.

Nun tut die Rentenkasse bei der Berechnung der EM-Rente so, als sei Jan heute schon 66 Jahre und 1 Monat alt. Jan hätte mit 66 Jahren und 1 Monat bei 3.000 Euro Monatsbrutto einen Rentenanspruch von (sehr vereinfacht) rund 1.100 Euro.

Von diesen 1.100 Euro zieht die Deutschen Rentenversicherung noch 10,8 Prozent ab und Jan bekäme etwa 980 Euro EM-Rente. Vorausgesetzt, dass er nur noch höchstens 3 Stunden pro Tag arbeiten kann.

Das ist die volle Erwerbsminderungsrente – offiziell „Rente wegen voller Erwerbsminderung“.
Ist die Rentenversicherung der Ansicht, dass Jan noch zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, halbiert sich seine EM-Rente auf etwa 490 Euro. Das ist dann die halbe Erwerbsminderungsrente, oder ganz korrekt die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung“.

Die genannten EM-Renten sind Bruttobeträge, von denen gegebenenfalls noch Steuern zu zahlen sind. Rund 11 Prozent Beitrag für die Krankenkasse zieht die Rentenversicherung automatisch ab (Krankenversicherung der Rentner und Pflegepflichtversicherung).

Übrigens: Von 3.000 Euro brutto bleiben Jan heute knapp 2.000 Euro netto für die Haushaltkasse. Selbst wenn er die volle Erwerbsminderungsrente bekäme, fehlten ihm gut 1.000 Euro Monat für Monat.


Wie erfahre ich, wie hoch meine Erwerbsminderungsrente wäre?

Die Deutsche Rentenversicherung verschickt einmal pro Jahr die sogenannte Renteninformation. Empfänger sind alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben.

Wo findet man die Höhe der Erwerbsminderungsrente in der Renteninformation?
Die Höhe des Anspruchs auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (= Erwerbsminderungsrente) findet man in der Renteninformation als oberste Zahl im Kasten rechts, auf der ersten Seite. Davon abgezogen wird noch ein anteiliger Beitrag für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung.

Erwerbsminderungsrente 2025 Rechner

Wenn Ihnen Ihre Renteninformation nicht vorliegt, können Sie die ungefähre Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente gleich hier mit unserem Erwerbsminderungsrenten Rechner berechnen.

Der Rechner weist die Brutto- Erwerbsminderungsrente aus. Für die Netto- Erwerbsminderungsrente ziehen Sie rund 11 Prozent an Beiträgen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung ab.

Rechenbeispiel:

Höhe der Brutto- Erwerbsminderungsrente:1.800
multipliziert mit 0,11:198
Höhe der Netto- Erwerbsminderungsrente:1.800 minus 198 gleich 1.602

Außerdem wird Einkommenssteuer auf die Rente fällig, wenn Sie über dem Grundfreibetrag liegen (Im Jahr 2025 12.096 Euro für Singles bzw. 24.192 Euro für Paare). Die Steuer müssen Sie also auch noch von der Brutto-Rente abziehen.

Manche suchen nach einem Erwerbsunfähigkeitsrente Rechner oder Erwerbsm­inderungs­rechner, meinen aber das Gleiche.

Beispiel für ein Ergebnis des Erwerbsminderungsrenten-Rechners

Jahrgang 1980, Alter bei Berufseinstieg 25, derzeitiges Monatsbrutto 5.000,00 Euro, Ergebnis: 1.535,34 Euro Rente bei voller Erwerbsminderung und 767,67 Euro bei teilweiser Erwerbsminderung.


Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bezug der Erwerbsminderungsrente

Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei gelten folgende Regelungen:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Bei voller Erwerbsminderung ist eine Tätigkeit von bis zu drei Stunden täglich möglich. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze beträgt seit dem 1. Januar 2025 19.661,25 Euro.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Bei teilweiser Erwerbsminderung können bis zu sechs Stunden täglich gearbeitet werden. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze liegt hier bei 39.322,50 Euro.

Wird die individuelle Hinzuverdienstgrenze überschritten, kann es zu Kürzungen der Rente kommen oder sie kann vollständig ruhen. Daher ist es ratsam, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.


So beantragen Sie die Erwerbsminderungsrente

Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Antragsformular ausfüllen: Das Formular erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder können den Antrag sogar online auf deren Webseite ausfüllen.
  2. Erforderliche Unterlagen beifügen: Dazu zählen:
    • eine Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
    • die Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
    • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Berufsgenossenschaft
    • Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre und
    • eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten.
  3. Antrag einreichen: Der vollständig ausgefüllte Antrag kann persönlich, postalisch oder online bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.

Wir empfehlen, die Erwerbsminderungsrente nicht allein zu beantragen. Nutzen Sie lieber die Beratung durch einen Rentenberater. Falls Sie in einer Reha-Maßnahme sind, können Sie auch die Hilfe dort beschäftigter Sozialarbeiter erbitten.

Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Rente.

Widerspruch einlegen bei Ablehnung

Wird Ihr Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Auch hier empfehlen wir, professionelle Hilfe zu nutzen. Gehen Sie ansonsten wie folgt vor:

  1. Widerspruchschreiben verfassen: Geben Sie Ihre Versicherungsnummer an und begründen Sie ausführlich, warum Sie die Entscheidung für falsch halten.
  2. Zusätzliche Unterlagen beifügen: Reichen Sie gegebenenfalls neue medizinische Gutachten oder Stellungnahmen Ihrer behandelnden Ärzte ein.
  3. Widerspruch einreichen: Senden Sie das Schreiben an die im Bescheid angegebene Adresse der Deutschen Rentenversicherung.

Nach Eingang Ihres Widerspruchs wird Ihr Antrag erneut geprüft. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.


Was sind die Konsequenzen daraus?

Die Erwerbsminderungsrente allein reicht nicht aus. Wer durch den Verlust seiner Arbeitskraft nicht arm werden will, braucht eine zusätzliche private Absicherung. Zum Beispiel in Form einer privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung so sinnvoll ist und wie Sie sie bekommen, lesen Sie hier unter Berufsunfähigkeitsversicherung – Schutz, der bleibt.

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Sie überlegen, sich privat abzusichern? Dann sollten Sie vorab die Gesundheitsfragen prüfen:
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Vergleich: Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsversicherung

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bietet eine Grundabsicherung – unter strengen Voraussetzungen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann den Lebensstandard sichern und bietet deutlich mehr Flexibilität. Hier ein kurzer Vergleich:

MerkmalStaatliche Erwerbsminderungsrente (EMR)Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
ZuständigDeutsche RentenversicherungPrivater Versicherer
LeistungsvoraussetzungErwerbsfähigkeit < 3 Std./Tag in jedem BerufBerufsunfähigkeit im eigenen, zuletzt ausgeübten Beruf
Höhe der RenteDurchschnittlich 800 – 1.000 Euro bruttoNach Wunsch vereinbarte Monatsrente
BearbeitungsdauerMehrere Monate, oft mit Gutachter, rund 50 Prozent AblehnungenMehrere Monate, selten mit Gutachter, rund 25 % Ablehnungen
Steuern / AbzügeSteuer- & beitragspflichtigSteuerlich begünstigt, meist keine Krankenkassen-Beiträge
Kombination möglich?JaJa – BU-Rente zusätzlich zur EMR möglich

FAQ zur Erwerbsminderungsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist komplex – und viele Fragen tauchen erst auf, wenn es ernst wird. Hier beantworten wir die wichtigsten kurz und verständlich:

Wer hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Anspruch haben Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sowie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten?

Sie müssen die so genannte Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Erwerbsminderung muss ärztlich nachgewiesen werden.

Wie hoch ist die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe richtet sich nach den bisher erworbenen Entgeltpunkten und der sogenannten Zurechnungszeit. Im Durchschnitt betrug die Erwerbsminderungsrente im Jahr 2022 etwa 933 Euro monatlich.

Kann ich Erwerbsminderungsrente und private BU-Rente gleichzeitig bekommen?

Ja, beides ist möglich. Die gesetzliche EMR wird unabhängig von einer privaten Berufsunfähigkeitsrente gezahlt und umgekehrt – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Weder wird die Erwerbsminderungsrente wegen einer privaten Berufsunfähigkeitsrente gekürzt, noch umgekehrt.

Kann die Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt werden?

Ja, mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.

Darf ich während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente ins Ausland ziehen?

Ein Umzug ins Ausland ist grundsätzlich möglich. Es empfiehlt sich jedoch, die Deutsche Rentenversicherung vorab zu informieren, da je nach Land unterschiedliche Regelungen gelten können.

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

In der Regel wird sie zunächst befristet für drei Jahre gewährt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Erwerbsminderung weiterhin besteht.

Wie beantrage ich die Erwerbsminderungsrente genau?

Sie können die EMR schriftlich oder online bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es werden medizinische Gutachten, berufliche Angaben und Versicherungszeiten geprüft. Die Prüfung des Antrags kann mehrere Monate dauern.

Was passiert, wenn mein EMR-Antrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Dabei hilft oft ein ärztliches Zweitgutachten oder die Unterstützung durch einen Sozialverband oder Anwalt.



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