Das Wichtigste im Überblick
Architektinnen und Architekten sollten einen Plan B haben, falls sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Die Versorgungswerke der Architekten zahlen regelmäßig erst bei vollständiger Berufsaufgabe.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Architektinnen und Architekten zahlt die volle Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
Herr Helberg hat mich persönlich durch seine Professionalität, sein Engagement und seine Geduld überzeugen können. Des Weiteren ist er meiner Erfahrung nach ein zuverlässiger Ansprechpartner.
G. S., Mitte 20 beim BU-Abschluss, Architekt, auf ProvenExpert.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Warum werden Architekten berufsunfähig?
- Wie sind Architekten gesetzlich abgesichert?
- Architekt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
- Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt
- So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Warum werden Architekten berufsunfähig?
Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie sich dazu die aktuellste Statistik des Analysehaus Morgen & Morgen an.
- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2023 (veröffentlicht im April 2024) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Rund 19 Prozent, also fast jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur 6 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 16 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen, ein Tinnitus oder schwerste Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Chorea Huntington sein.
- Unfälle machten lediglich rund 7 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeiten aus.
Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen, sowie Krebs sind auch Architekten und Bauingenieure betroffen: Der Stress auf den Baustellen und in den Büros hinterlässt seine Spuren. Wenigstens kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener als in vielen anderen Berufen vor.
Ich habe bei Hr Helberg meine Berufsunfähigkeitsversicherung gewechselt. Nun habe ich eine BU mit mehr Leistung, bei niedrigeren Beiträgen.
Christine R., Ende 30, Bauingenieurin, auf Google.
Kaum ein Versicherungsprodukt wie die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für den Kunden so undurchsichtig. Die Abwicklung war dennoch leicht verständlich, sehr professionell und zügig. Besonders hervorzuheben ist seine Unabhängigkeit gegenüber den Versicherungen und fachliche Kompetenz.
Wie sind Architekten gesetzlich abgesichert?
Da es sowohl angestellte Architekten gibt, als auch freiberuflich Tätige, unterscheidet sich die Art der Absicherung.
Angestellte Architektinnen und Architekten
Angestellte Architekten sind zunächst einmal Pflichtmitglieder in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Infolgedessen sieht ihre Absicherung dann auch genau so aus, wie bei anderen Angestellten. Lesen Sie bei weiterem Interesse dazu bitte den Artikel „Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?„.
In vielen Bundesländern können sich angestellte Architekten aber auch von der Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und stattdessen in ein Versorgungswerk der Architektenkammer einzahlen – wie freiberuflich tätige Architekten. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass gelegentlich das Versorgungswerk auch als Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht genutzt werden kann.
Freiberuflich tätige Architekten
Selbstständige / freiberuflich tätige Architekten unterliegen der Pflichtteilnahme am Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Architekten hat den Haken, dass eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Architekt gezahlt wird.
Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW (PDF, Downlaod), darin heißt es im § 11, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat,…
„… das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten (§ 1 Baukammerngesetz NRW) bzw. des Ingenieurs (§ 27 Baukammerngesetz NRW) unfähig ist (Berufsunfähigkeit) und aus diesem Grund seine Tätigkeit als Architekt bzw. Ingenieur eingestellt hat (….).“
Weiterhin heißt es in Absatz 4:
„Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht drei Monate nach Antragstellung“
Und noch etwas weiter im Absatz 8:
„Wer nach Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied des Versorgungswerkes wird, hat erst nach Ablauf von drei Jahren einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente.“
Demnach leistet das Versorgungswerk erst, wenn die Tätigkeit bereits eingestellt wurde, aber nicht etwa rückwirkend, sondern erst 3 Monate nach Antragstellung. Wie genau die eigene Tätigkeit aussah (viel auf dem Bau, nur im Büro, Publikumskontakt, Akquise), interessiert nicht. Wer erst mit 45 oder später Mitglied wird, muss eine Wartezeit von 3 Jahren in Kauf nehmen.
Architekt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
So lange Sie als Architekt oder Architektin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine Krankentageldversicherung.
Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Architekten nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein. Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn man seine Tätigkeit bereits eingestellt hat und vollständig berufsunfähig ist.
Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Es gibt keine Wartezeit und viele Tarife leisten rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Architekten können eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße als Architekt tätig bleiben. Müssen sie aber nicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt
Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Architekten oft sehr günstig, weil sie in die günstigsten Berufsgruppen eingestuft werden. Mit unserem Rechner können Sie direkt die Beiträge von bis zu 28 Anbietern vergleichen.
Überdies gibt es zahlreiche Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Architekt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten.
Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte im Leistungsfall garantiert erhöht werden.
Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Architekten in das eigene Office wechseln und und und. Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die
Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.
Ich konnte die sehr positive Erfahrung machen, dass Herr Helberg auch bei anfänglicher Ablehnungshaltung der Versicherungsseite beratend und kompromisssuchend bzw. -findend zur Seite stand. Vielen Dank dafür und meine Empfehlung an Andere.
18 Jens L., Architekt, hat eine BU für seinen Neffen abgeschlossen, auf ProvenExpert.
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
- Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
- Sie bekommen bei uns als freie Versicherungsmakler kostenlos zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
- Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
- Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Weiterführende Links
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbständige
- Was bedeutet „ab 50% Berufsunfähigkeit?“
- Ursachen für Berufsunfähigkeit