Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,94 von 5 Sternen 453 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Versicherungsmakler
Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.

Versicherungsmakler

 

Versicherungsmakler – was ist das genau und was sind die Unterschiede zum Versicherungsvertreter? Was ist ein Maklerauftrag und was eine Maklervollmacht?

Ein Kompass gibt Orientierung: Was ist ein Versicherungsmakler?

Versicherungsmakler vermitteln wie Versicherungsvertreter Versicherungsverträge. Sie machen also etwas Ähnliches – jedoch mit unterschiedlichen Pflichten, Möglichkeiten und mit unterschiedlichen Auftraggebern.



Zur Abgrenzung: Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent, wie man früher sagte, (zum Beispiel „Herr Kaiser von der Hamburg-Mannheimer“) ist weisungsgebunden und arbeitet im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Dieser ist er verpflichtet, deren Interessen hat er zu vertreten. Ein Versicherungsvertreter ist „Auge und Ohr“ seiner Versicherungsgesellschaft. Fehler, die ihm unterlaufen, werden dem Versicherer zugeschrieben.

Die meisten Versicherungsvertreter vertreten nur eine Versicherungsgesellschaft bzw. nur einen Versicherungskonzern. Die sogenannten Mehrfachvertreter vertreten parallel mehrere Versicherungsgesellschaften – selbst, wenn sie im Wettbewerb zueinanderstehen.


Versicherungsmakler

Im Gegensatz zu Vertretern vermitteln Versicherungsmakler Versicherungsverträge, ohne von einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften damit beauftragt zu sein. Versicherungsmakler (kurz Makler) sind also nicht weisungsgebunden. Sie arbeiten im Auftrag derjenigen, die eine Versicherung abschließen wollen – der Versicherungsnehmer. Sie sind deren Sachwalter (Interessenverteter).

Deswegen werden Fehler, die einem Versicherungsmakler unterlaufen, dem Versicherungsnehmer zugeschrieben. Also so ähnlich, wie wenn Sie einen Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragen.

Einer unserer Kunden formulierte es vor vielen Jahren einmal so:

„Der Versicherungsvertreter sucht für seine Versicherungsgesellschaft die passenden Kunden. Der Versicherungsmakler sucht für seine Kunden die passende Versicherungsgesellschaft.“

Ein Kunde von Helberg Versicherungsmakler

Wie viele Versicherungsanbieter haben Versicherungsmakler im Angebot?

Bei der Auswahl des passenden Versicherungsangebots müssen Makler eine „hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern“ ihrem Rat zugrunde legen. So steht es im Gesetz. Das unterscheidet sie von Vertretern, die das nicht müssen. Die meisten Versicherungsvertreter haben ja auch keine Auswahl, wessen Produkte sie anbieten.

Trotzdem arbeitet kein Makler mit allen Versicherern zusammen. Das geht bei hunderten von Versicherern schon organisatorisch nicht. Es wäre auch unwirtschaftlich sowohl für Makler als auch seine Kunden. Wer soll da durchblicken, sich noch auskennen? Wer bezahlt den Aufwand?

Letztlich stellt sich in der Praxis auch folgende Frage: Was meinen Sie, wo ein Versicherungsmakler im Zweifelsfall mehr für seine Kunden erreichen kann: Bei einem Versicherer, bei dem er nur einen Vertrag pro Jahr vermittelt (weil alles maximal gestreut wird) oder bei einem Versicherer, dem er bereits hunderte von Verträgen vermittelt hat?

Welche Versicherer in unserer Lieblingssparte aktiv sind und an wen davon wir vermitteln, stellen wir ganz transparent dar: Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Maklerauftrag

Weil Makler im Kundenauftrag tätig werden, nennen viele ihre Kunden auch Mandant. Oft ist ein vom Kunden unterschriebener Maklerauftrag Grundlage der Maklertätigkeit.

Im Maklerauftrag wird festgelegt, welche Aufgaben der Versicherungsmakler für den Mandanten übernehmen soll – und wie der Mandant mitwirken soll. Auch Fragen der Haftung werden oft in einem Maklerauftrag geregelt.

Ein Maklerauftrag regelt also das Verhältnis zwischen Makler und Mandant. Meistens werden Makleraufträge nicht individuell formuliert. Sie unterliegen dann unter Umständen dem sogenannten AGB-Recht. Deswegen verwenden viele Versicherungsmakler inzwischen statt eines Maklerauftrages Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Maklervollmacht

Durch eine Maklervollmacht bevollmächtigen die Kunden eines Versicherungsmaklers ihn, beispielsweise bestehende Versicherungsverträge zu kündigen, zu ändern oder auch neue Verträge abzuschließen. Eine Maklervollmacht kann auch dazu bevollmächtigen, Post des Versicherers für den Mandanten anzunehmen, Auskünfte einzuholen, Beschwerden einzureichen und ihn im Schadensfall zu unterstützen.

Um Auskünfte zu erhalten oder einen bestehenden Versicherungsvertrag betreuen zu können, muss der Versicherungsmakler dem betroffenen Versicherer eine entsprechende Vollmacht nachweisen. Die Maklervollmacht dient also in erster Linie der Legitimation eines Maklers gegenüber Dritten, wie den Versicherungsgesellschaften.

Zusatzbezeichnungen zum Versicherungsmakler

Die Bezeichnungen „Freier Versicherungsmakler“, oder „Unabhängiger Versicherungsmakler“ klingen zwar nach etwas Besonderem. Aber Makler sind bereits per gesetzlicher Definition unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Denn sie werden ja eben nicht in deren Auftrag tätig. Makler sind nicht weisungsgebunden. Sie können selbst entscheiden, an welche Versicherungsgesellschaft sie welchen Versicherungsvertrag vermitteln.

Manche Kollegen nennen sich „Fachmakler„, um auszudrücken, dass sie sich auf eine bestimmte Versicherungssparte spezialisiert haben. Das erinnert ein bisschen an Fachanwalt. Da sich ein Rechtsanwalt nur nach Prüfung Fachanwalt nennen darf und es derlei nicht bei Versicherungsmaklern gibt, verzichten wir darauf. Obgleich wir uns inzwischen auf die Absicherung der Arbeitskraft und insbesondere auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung spezialisiert haben.

Matthias Helberg erklärt es verständlich - hier bei Filmaufnahmen für "Markt" vom NDR
Matthias Helberg erklärt es verständlich – hier bei Filmaufnahmen für „Markt“ vom NDR

Wer kann Versicherungsmakler werden?

„Wer nichts wird, wird Wirt – und ist ihm das auch nicht gelungen, macht er in Versicherungen!“

Diese in früheren Zeiten nicht ganz unbegründete Volksweisheit dürfte langsam der Vergangenheit angehören.

Wer heute als Makler tätig sein will, benötigt eine behördliche Erlaubnis der zuständigen » Industrie- und Handelskammer, die nur erteilt wird, wenn

  1. eine entsprechende Ausbildung bzw. die notwendige Sachkunde nachgewiesen wurde,
  2. man einen „guten Leumund“ (keine Schulden bei der Stadtkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, kein Eintrag im Schuldnerregister, kein Insolvenzverfahren) nachgewiesen hat,
  3. der Betroffene seine „Zuverlässigkeit“ (keine Vorstrafen wegen Betruges o.ä.) belegt hat,
  4. man das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung belegt hat.

Wie viele Versicherungsmakler gibt es in Deutschland?

Aktuell (Stand 04.2024) gibt es laut DIHK 46.522 gewerblich tätige Versicherungsmaklerinnen und -Makler in Deutschland. Ihnen gegenüber stehen über 132.168 Versicherungsvertreterinnen und Versicherungsvertreter. Von drei Versicherungsvermittlern ist also nur einer ein Makler.


Selbst prüfen: Ist es wirklich ein Makler?

Die oben genannten Anforderungen müssen inzwischen stets erfüllt sein, wenn man den Beruf des Versicherungsmaklers gewerblich ausübt. Für Versicherungsvertreter gibt es zahlreiche Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassung und nur relativ wenige haben sich freiwillig der gleichen Prozedur unterzogen, wie sie für Versicherungsmakler verpflichtend ist.

Ob jemand eine Erlaubnis hat und überhaupt als Makler oder als Vertreter tätig ist, können Sie selbst im Internet auf den offiziellen Seiten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, DIHK, unter » www.vermittlerregister.info « überprüfen.
Für uns zum Beispiel einfach „Helberg“ oder die Register-Nummer „D-RB10-PVLS6-39“ eingeben.

Dass auch Medien manchmal überfordert sind und Makler und Vertreter sogar bei Tests durcheinander bringen, haben wir im Jahr 2018 aufgedeckt. Lesen Sie dazu den Blogartikel Laut „FOCUS-Spezial“ sind wir TOP-Versicherungsmakler 2018 – schade!

Future for Versicherungsmakler
Schaffen Versicherungsmakler etwas, was ihre Kunden nicht allein hinbekommen, haben sie eine Daseinsberechtigung und Zukunft. Hier ein Teil des Teams von Helberg Versicherungsmakler bei einer Fridays for Future Kundgebung 2019 in Osnabrück. Mit kreativem Schilder-Umbau. 😉

„Als Versicherungsmakler vertreten wir keine Versicherung. Wir vertreten Sie.“

Das ist ein älterer Slogan von uns. Er beruht auf dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.05.1985, Az.: IVa ZR 190/83, dem sogenannten Sachwalterurteil. Schon seitdem ist klar, auf wessen Seite Makler zu stehen haben und wie umfangreich ihre Pflichten sind.

Seit dem Jahr 2008 sind Definition, Aufgaben und Pflichten von Versicherungsmaklern im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab § 59 aufgeführt.

Lesen Sie zum Thema Unabhängigkeit doch auch den Blogbeitrag Unabhängiger Versicherungsmakler – Erwartung, Anspruch, Realität.



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