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Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis: Sinn, Kosten und Tipps

Ihr Sohn oder Ihre Tochter beginnt eine Ausbildung und verdient zum ersten Mal eigenes Geld? Damit entsteht etwas, das geschützt werden sollte: die Fähigkeit, mit der eigenen Arbeit dauerhaft ein Einkommen zu erzielen und von den Eltern unabhängig zu werden. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während der Ausbildung sinnvoll.

Allerdings unterscheiden sich Beiträge und Versicherungsbedingungen erheblich. Auch der Ausbildungsberuf spielt eine wichtige Rolle. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Azubis staatlich abgesichert sind, welche Rentenhöhe sinnvoll ist und worauf Sie bei der Auswahl einer BU für Azubis unbedingt achten sollten.

Blauer Hintergrund

Das Wichtigste zur BU für Azubis in Kürze

  • Bereits Auszubildende können durch eine Krankheit oder einen Unfall dauerhaft berufsunfähig werden.
  • Die gesetzliche Absicherung reicht längst nicht aus. Für Berufsanfänger gelten außerdem besondere Anforderungen.
  • Häufige Ursachen für die Berufsunfähigkeit von Auszubildenden sind Krankheiten der Psyche, des Bewegungsapparates und zu einem deutlich geringeren Anteil auch Unfälle.
  • Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Ihr Kind nicht nur während der Ausbildung, sondern auf seinem weiteren Berufsweg bis zur Altersrente, egal, wie er sich entwickelt.
  • 1.500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente sind eine sinnvolle Orientierung, eben weil die staatliche Absicherung so gering ist.
  • Körperlich belastende Ausbildungsberufe sind erheblich teurer als kaufmännische oder technische Bürotätigkeiten. Für Auszubildende zur Pflegefachkraft ist eine BU-Absicherung geradezu unbezahlbar. Ist das die Ausbildung Ihres Kindes, sollten Sie lieber direkt eine andere Absicherung prüfen – beispielsweise eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Ein früher Abschluss ist meistens günstiger. Doch auch riskante Sportarten und Vorerkrankungen können sich auf den Preis auswirken. Natürlich müssen auch die Versicherungsbedingungen stimmen.
  • Vor einem Antrag sollten sorgfältig die Gesundheitshistorie geprüft und bei Unklarheiten eine anonyme Risikovoranfrage durchgeführt werden.

Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026


Inhalt

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Azubis grundsätzlich sehr sinnvoll. Denn die meisten jungen Menschen besitzen noch kein nennenswertes Vermögen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten könnten. Ihr wichtigstes wirtschaftliches Gut ist ihre zukünftige Arbeitskraft.

Kann Ihr Sohn oder Ihre Tochter den Ausbildungsberuf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben, fällt nicht nur die Ausbildungsvergütung weg. Auch der geplante Einstieg in das spätere Berufsleben kann scheitern. Die finanziellen Folgen reichen dann möglicherweise über Jahrzehnte.

Ein früher Abschluss bietet häufig drei Vorteile:

  • Junge Menschen haben (hoffentlich) noch eine überschaubare Gesundheitshistorie. Das ist die Grundvoraussetzung für guten und verlässlichen Schutz.
  • Ein niedrigeres Alter beim Abschluss führt meistens zu günstigeren Beiträgen.
  • Was man hat, hat man. Der Versicherer kann den Vertrag nicht ordentlich kündigen.

Ein früh und schnell abgeschlossener Vertrag hilft allerdings wenig, wenn die Berufsbeschreibung nicht stimmt, wichtige Erhöhungsmöglichkeiten fehlen oder Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden.


Warum werden junge Menschen berufsunfähig?

Berufsunfähigkeit entsteht nicht nur durch schwere Unfälle. Psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen können ebenfalls dazu führen, dass ein junger Mensch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Auch eine vermeintlich ungefährliche Ausbildung schützt davor nicht. Wer überwiegend am Schreibtisch arbeitet, kann beispielsweise aufgrund einer psychischen oder neurologischen Erkrankung berufsunfähig werden. Manchmal reicht schon eine Augenkrankheit. In körperlich anstrengenden Berufen kommen zusätzliche Belastungen des Rückens, der Gelenke oder der Hände hinzu.

Die Ursachen für Berufsunfähigkeit unterscheiden sich deutlich in verschiedenen Altersgruppen. Während psychische und Nervenerkrankungen sowie Unfälle abnehmen, erhöht sich vor allem der Anteil der Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparetes. Quelle: Morgen&Morgen, Stand 04.2026
Ursachen für Berufsunfähigkeit nach Altersgruppen. Stand: 2025, veröffentlicht im Mai 2026. Infografik (c) www.helberg.info Quelle: Morgen & Morgen.

In der Altersgruppe derjenigen, die bis 40 berufsunfähig werden, machten psychische und Nerven-Erkrankungen zusammen mit Unfällen über 53 Prozent aller Gründe für Berufsunfähigkeit aus. Bei den über 50-jährigen spielen Unfälle eine untergeordnete Rolle, dafür steigt bei ihnen der Anteil der BU-Fälle, die durch Herz-Kreislauferkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates verursacht werden.

Allein psychische und Nervenerkrankungen sowie die des Bewegungsapparates sind in allen Altersgruppen bereits für mindestens die Hälfte der BU-Fälle ausschlaggebend. Da verwundert es nicht, dass die Versicherer bei solchen Vorerkrankungen ganz genau hinsehen, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen.

Wie sich die Berufsunfähigkeit Ursachen im Laufe der Jahre verschoben haben, lesen Sie im Artikel Welche Krankheiten führen zu Berufsunfähigkeit?


Wie sind Azubis staatlich abgesichert?

Die gesetzliche Absicherung besteht im Wesentlichen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Beide Systeme leisten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung prüft nicht, ob Ihr Sohn oder Ihre Tochter den bisherigen Ausbildungsberuf noch ausüben kann. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stunden täglich die versicherte Person unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch arbeiten kann.

  • Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderungsrente erfüllen.
  • Bei einem Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente infrage kommen.
  • Wer noch mindestens sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes nachgehen kann, erhält in der Regel keine Erwerbsminderungsrente.

Zusätzlich müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Normalerweise sind dafür eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und ausreichend Pflichtbeiträge erforderlich.

Für Berufsanfänger gelten Ausnahmen: Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits vom ersten Arbeitstag an Schutz bestehen. Bei voller Erwerbsminderung infolge einer Krankheit oder eines privaten Unfalls kann eine vorzeitige Wartezeiterfüllung möglich sein, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Ende einer Ausbildung volle Erwerbsminderung eintritt und in den letzten zwei Jahren zuvor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurde. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Erwerbsminderungsrente.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung setzt an einem anderen Punkt an: Sie prüft, ob die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen noch zu mindestens 50 Prozent ausgeübt werden kann. Die genaue Definition hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.

Gesetzliche ErwerbsminderungsrentePrivate Berufsunfähigkeitsversicherung
Maßstab ist grundsätzlich der allgemeine Arbeitsmarkt.Maßstab ist grundsätzlich die zuletzt ausgeübte konkrete berufliche Tätigkeit.
Es gelten gesetzliche Wartezeiten und weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen.Der Versicherungsschutz richtet sich nach Vertragsbeginn und Versicherungsbedingungen. Eine Wartezeit ist unüblich.
Die Leistungshöhe hängt vom bisherigen Versicherungsverlauf ab.Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie selbst festlegen im Rahmen, den der Versicherer zulässt.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente – Das Netz für alle Fälle

Gesetzliche Unfallversicherung

Auszubildende sind während der Arbeit und in der Berufsschule gesetzlich unfallversichert. Auch der direkte Hin- und Rückweg kann versichert sein. Die gesetzliche Unfallversicherung kann außerdem bei anerkannten Berufskrankheiten leisten.

Sie hilft jedoch nicht bei jeder Ursache einer Berufsunfähigkeit. Erkrankungen ohne beruflichen Zusammenhang und Unfälle in der Freizeit fallen grundsätzlich nicht unter diesen Schutz. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb wesentlich breiter angelegt: Für sie kommt es nicht darauf an, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Arbeit, einen privaten Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde.


Azubis freuen sich über das erste Geld, sollten aber auch an die eigene Absicherung denken. Am besten helfen die Eltern: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis.
Brauchen Azubis bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Welcher Beruf ist während der Ausbildung versichert?

In den Versicherungsbedingungen sollte geregelt sein, dass die Tätigkeit von Auszubildenden als berufliche Tätigkeit gilt. Dazu können je nach Ausbildungsberuf gehören:

  • praktische Arbeiten im Ausbildungsbetrieb,
  • körperliche Tätigkeiten und das Heben oder Tragen von Lasten,
  • der Umgang mit Werkzeugen, Maschinen oder Fahrzeugen,
  • Kundenkontakt und Beratung,
  • Bildschirm- und Verwaltungstätigkeiten,
  • Lern- und Prüfungstätigkeiten sowie
  • der Besuch der Berufsschule.

Gute Versicherungsbedingungen beschreiben ausdrücklich, wie die Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden definiert ist. Wichtig ist außerdem, dass der Versicherer nicht abstrakt auf einen anderen Beruf verweisen kann, den der Azubi theoretisch noch ausüben könnte. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gehört deshalb zu den grundlegenden Auswahlkriterien.


Welcher Beruf ist nach der Ausbildung versichert?

Gesetzlich festgelegt ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf versichert. Also zum Beispiel nach der Tischler-Lehre die Tätigkeit als Geselle, als Techniker oder auch als Meister.

Nicht gesetzlich festgelegt ist hingegen, was beispielsweise für die Berufsunfähigkeit von Selbstständigen gilt, für Studierende, oder für Beamtinnen und Beamte. Wenn also bereits absehbar ist, in welche Richtung es nach der Ausbildung weitergehen soll, sollte man prüfen lassen, ob der Vertrag auch dann noch guten Schutz bietet.


Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente für einen Azubi sein?

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch sein, dass sie im Ernstfall einen wesentlichen Teil des Lebensunterhalts decken kann. Und zwar nicht nur den Lebensunterhalt eines oder einer Auszubildenden! Die Ausbildungsvergütung ist kein guter Maßstab. Sie liegt schließlich deutlich unter dem Einkommen, das selbst für ein bescheidenes Leben erfprderlich ist und nach Abschluss der Ausbildung erzielt werden soll.

Mit unserem BU-Bedarfsrechner können Sie die Höhe einer sinnvollen BU-Rente für unterschiedlichste Szenarien berechnen.

Sind 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll?

1.500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente sind für viele Auszubildende eine sinnvolle Orientierung. Allerdings lässt nicht jeder Versicherer diese Höhe zu. Einige Anbieter begrenzen die versicherbare Rente während der Ausbildung stärker und erlauben zum Beispiel nur 1.000 Euro, oder 1.250 Euro, wie die Universa.

Ist zunächst nur eine niedrigere Rente möglich oder bezahlbar, werden gute Erhöhungsmöglichkeiten besonders wichtig. Der Vertrag sollte später beispielsweise nach dem Abschluss der Ausbildung, bei einer Gehaltserhöhung, einer Heirat oder der Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden können.

Dabei sollten nicht nur die einzelnen Erhöhungsbeträge betrachtet werden. Auch die insgesamt erreichbare Berufsunfähigkeitsrente und mögliche Altersgrenzen sind wichtig.

Warum die Laufzeit möglichst bis 67 gehen sollte

Der Versicherungsschutz und die Laufzeit der BU-Rente sollten im Regelfall bis zum voraussichtlichen Beginn der Altersrente reichen. Eine kürzere Laufzeit macht den Vertrag zwar billiger. Wird Ihr Sohn oder Ihre Tochter berufsunfähig, kann am Ende der Versicherungsdauer jedoch eine erhebliche Versorgungslücke entstehen. Das liegt daran, dass die meisten Betroffenen bis zum Ende berufsunfähig bleiben und nicht etwa nach wenigen Jahren wieder in ihrem Beruf arbeiten.

Endet die Zahlung einer BU-Rente von nur 1.500 Euro pro Monat im Alter von 62 statt 67, fehlen gleich 90.000 Euro. Solche Summen sollte man der möglichen Beitragsersparnis von wenigen Euro im Monat entgegensetzen.

Beitragsdynamik und Leistungsdynamik sind nicht dasselbe

Eine Beitragsdynamik erhöht regelmäßig Beitrag und versicherte Berufsunfähigkeitsrente, solange noch keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Sie hilft dabei, den Versicherungsschutz an steigende Einkommen und die Geldentwertung anzupassen. Sie ist ein Recht auf höheren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsfragen und nicht verpflichtend. Bei guten Verträgen kann man der Dynamik beliebig oft widersprechen.

Eine garantierte Rentensteigerung oder Leistungsdynamik erhöht dagegen die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente nach Eintritt des Leistungsfalls. In unseren Beispielberechnungen weiter unten haben wir eine garantierte Leistungssteigerung von 2 Prozent pro Jahr berücksichtigt. Das entspricht also in etwa einem Ausgleich der in Deutschland angestrebten Inflationsrate.

Beide Dynamikarten gehören daher in jede Berufsunfähigkeitsversicherung eines Azubis.

Wer wird Versicherungsnehmer, wenn der Azubi minderjährig ist?

Bei minderjährigen Auszubildenden kann ein Elternteil den Vertrag als Versicherungsnehmer abschließen. Versicherte Person ist dann der Sohn oder die Tochter. Später kann die Versicherungsnehmereigenschaft in Abstimmung mit dem Versicherer auf das „Kind“ übertragen werden.

Wer die Beiträge zahlt, ist unabhängig davon, wer Versicherungsnehmer oder versicherte Person ist.


Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis?

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis hängen vor allem vom Ausbildungsberuf, vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand, von der gewünschten Absicherung und vom gewählten Versicherer ab. Besonders deutlich wirkt sich der Anteil körperlicher Arbeit und damit der Beruf aus.

Die folgende Tabelle zeigt die Spannweite der monatlichen Zahlbeiträge für sechs Ausbildungsberufe. Berechnet wurden jeweils 1.500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum Alter 67, eine garantierte Rentensteigerung von 2 Prozent im Leistungsfall und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel.

AusbildungsberufAufteilung der TätigkeitMonatlicher Zahlbeitrag bei Abschluss mit 16Monatlicher Zahlbeitrag bei Abschluss mit 20
Fachinformatiker/in95 % Büro, 5 % körperlich.41 bis 86 Euro.44 bis 90 Euro.
Großhandelskaufmann/-frau95 % Büro, 5 % körperlich.52 bis 110 Euro.55 bis 118 Euro.
Kfz-Mechatroniker/in50 % Büro, 50 % körperlich.80 bis 165 Euro.85 bis 174 Euro.
Pflegefachkraft (Altenpflege)10 % Büro, 90 % körperlich.140 bis 333 Euro.149 bis 344 Euro.
Tischler/in100 % körperlich.124 bis 219 Euro.132 bis 231 Euro.
Verwaltungsfachangestellte/r100 % Büro.61 bis 168 Euro.63 bis 178 Euro.

Berechnungsgrundlage: Nichtraucher, 170 Zentimeter, 70 Kilogramm, Realschulabschluss, 1.500 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zum Alter 67, 2 Prozent garantierte Leistungsdynamik und Arbeitsunfähigkeitsklausel. Berechnung mit Morgen & Morgen, Stand September 2026. Die Beiträge sind kaufmännisch gerundet. Die Berechnungen stellen keine Anbieter- oder Tarifempfehlung dar.

Die Unterschiede sind erheblich.

Bei einem Abschluss mit 16 Jahren reicht der monatliche Zahlbeitrag für einen Fachinformatiker von 41 bis 86 Euro. Für eine Pflegefachkraft in der Altenpflege beträgt die Spanne dagegen 140 bis 333 Euro.

Die Beispiele zeigen zwei Effekte: Körperlich belastende Ausbildungsberufe werden von Versicherern häufig teurer eingestuft. Gleichzeitig unterscheiden sich die Beiträge verschiedener Versicherer selbst beim identischen Berufsbild erheblich.

Der niedrigste Beitrag kennzeichnet natürlich nicht automatisch den besten Tarif. Entscheidend ist, ob Versicherungsbedingungen, Erhöhungsmöglichkeiten, Berufsdefinition und Beitrag insgesamt zum Bedarf passen – und ob Ihr Sohn oder Ihre Tochter möglichst ohne Ausschluss einer Vorerkrankung versichert wird.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlbeitrag und Höchstbeitrag?

Der Zahlbeitrag wird häufig auch Nettobeitrag genannt. Er ist der Beitrag, den der Versicherungsnehmer aktuell zahlt. Er entsteht, weil der Versicherer Überschüsse mit dem vorsichtig kalkulierten Bruttobeitrag verrechnet.

Der garantierte Höchstbeitrag wird auch Brutto- oder Tarifbeitrag genannt. Bis zu dieser Höhe kann der Zahlbeitrag steigen, wenn die Überschüsse sinken. Deshalb sollten Sie nicht nur den heutigen Zahlbeitrag vergleichen. Auch der garantierte Höchstbeitrag und die Differenz zwischen beiden Werten gehören in die Entscheidung.

Sind Startertarife für Azubis sinnvoll?

Startertarife können die Beiträge in den ersten Jahren reduzieren. Später steigen sie nach einem vereinbarten Modell in einem oder mehreren Schritten an. Das kann sinnvoll sein, wenn eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente sonst während der Ausbildung nicht bezahlbar wäre.

Entscheidend können aber auch die Gesamtkosten und die spätere Beitragsbelastung sein. Ein normal kalkulierter Tarif kann über die gesamte Laufzeit günstiger sein. Sie sollten Startertarife deshalb nicht nur anhand des Anfangsbeitrags beurteilen.

Mehr dazu lesen Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung mit Startertarif.


Worauf sollten Eltern bei einer BU für Azubis achten?

Ein guter Vertrag sollte nicht nur heute günstig sein. Er muss sich auch nach der Ausbildung an den weiteren Lebensweg Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter anpassen lassen. Wir reden also über Zeiträume von 40 bis 50 Jahren.

Zu den wichtigsten Auswahlkriterien gehören:

  1. Klare Regelung für Auszubildende: Die Versicherungsbedingungen sollten erkennen lassen, wie die konkrete Ausbildung im Leistungsfall bewertet wird.
  2. Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer sollte nicht auf einen lediglich theoretisch ausübbaren anderen Beruf verweisen dürfen.
  3. Ausreichende Berufsunfähigkeitsrente: Die anfängliche Rente sollte so hoch wie möglich und bezahlbar gewählt werden.
  4. Versicherungsdauer bis 67: Eine zu kurze Laufzeit kann später eine große Versorgungslücke verursachen.
  5. Gute Nachversicherungsmöglichkeiten: Die Rente sollte bei wichtigen Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können. Günstig ist eine Erhöhung ohne erneute Risikoprüfung, also auch ohne neue Prüfung von Beruf und Freizeitrisiken.
  6. Beitrags- und Leistungsdynamik: Beide Dynamikarten erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten passend gestaltet werden.
  7. Günstige Überprüfung der Berufsgruppe: Manche Versicherer ermöglichen nach Ausbildungsabschluss oder einem Berufswechsel eine bessere Einstufung. Diese Günstigerprüfung ist gerade für Azubis sehr wertvoll, weil der spätere Karriereweg dadurch zu günstigeren Beiträgen bei ansonsten identischem Vertrag führen kann.
  8. Keine nachteilige Meldepflicht bei Berufswechsel: Eine Verpflichtung, den späteren Wechsel in einen risikoreicheren Beruf zu melden, sollte der Vertrag nicht vorsehen.
  9. Flexible Beitragsgestaltung: Möglichkeiten zur Stundung, Reduzierung oder vorübergehenden Unterbrechung können bei finanziellen Engpässen helfen.
  10. Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie kann bereits bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit leisten, bevor eine Berufsunfähigkeit abschließend festgestellt ist. Definition, Leistungsdauer und Nachweisanforderungen unterscheiden sich je nach Tarif. In nahezu jedem unserer BU-Leistungsfälle bei Helberg stellt sich der enorme Nutzen dieser Klausel heraus.

„Die beste Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis“ gibt es nicht. Jedes Angebot hat Vor- und Nachteile. Beruf, Gesundheitshistorie, Risikosportarten, die gewünschte Rentenhöhe, sowie spätere Pläne führen zu unterschiedlich attraktiven Angeboten.


Was passiert mit der BU nach der Ausbildung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet nicht automatisch mit der Ausbildung. Der Vertrag läuft mit den vereinbarten Leistungen weiter. Der spätere Beruf wird im Leistungsfall grundsätzlich anhand der dann konkret ausgeübten Tätigkeit beurteilt.

Nach dem Ausbildungsabschluss sollten drei Punkte geprüft werden:

  • Kann die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden?
  • Ermöglicht der Versicherer wegen des neuen Berufs eine günstigere Einstufung?
  • Passen Laufzeit, Dynamik und Beitrag noch zur neuen Einkommenssituation?

Praxisbeispiel: Nach dem Ausbildungsberuf kam das Studium

Einer unserer Kunden hat seinen Sohn während der Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker gegen Berufsunfähigkeit versichert. Drei Jahre später begann der Sohn doch noch ein Studium. Wir ließen die berufliche Einstufung beim Versicherer überprüfen.

Der Kunde schrieb uns anschließend:

„Innerhalb einer Woche hatte ich einen positiven Bescheid […] mit einer Beitragssenkung um 37 %!“

Jürgen H., Anfang 50, selbst berufsunfähig, hat seinem Sohn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besorgt, als der Azubi zum KFZ-Mechatroniker war, auf ProvenExpert.

Dieses Beispiel zeigt, warum eine spätere Überprüfung so sinnvoll ist. Eine Beitragssenkung ist allerdings nicht garantiert. Sie hängt vom Versicherer, den Vertragsbedingungen und der neuen Tätigkeit ab. Eine Verschlechterung ist jedoch ausgeschlossen.


Warum die Gesundheitsfragen besonders sorgfältig beantwortet werden müssen

Beim Abschluss im Antrag fragt der Versicherer nach Erkrankungen, Beschwerden, Untersuchungen und Behandlungen innerhalb bestimmter Zeiträume. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nimmt man das auf die leichte Schulter, kann das dem Versicherer noch nach vielen Jahren ermöglichen, den Vertrag anzufechten.

Gerade bei jungen Menschen verlassen sich Familien häufig auf ihre Erinnerung. In Krankenakten können jedoch Diagnosen oder Abrechnungen stehen, die nicht bekannt sind oder anders bezeichnet wurden. Stellen Versicherer später fest, dass Ihre Angaben von den Gesundheitsakten abweichen, nehmen sie oft an, dass das Absicht war und reagieren entsprechend.

Vor der Beantwortung der ganzen Gesundheitsfragen empfehlen wir, sich einen Überblick zu verschaffen und folgende Unterlagen zu besorgen:

  • eine Auskunft der gesetzlichen Krankenkasse über die dort gespeicherten Diagnosen und ICD-Codes,
  • Patientenakten des Haus- und / oder Kinderarztes,
  • Entlassungsberichte von Krankenhäusern,
  • Operations- und Befundberichte.

Nicht jede anzugebende Diagnose oder Behandlung führt zu Problemen. Nicht alles muss angegeben werden. Entscheidend ist, was der Versicherer konkret fragt und wie die Angaben medizinisch eingeordnet werden.

Für junge Menschen gibt es inzwischen einige Antragsmöglichkeiten mit verkürzten Gesundheitsfragen. Ob Ihr Sohn oder Ihre Tochter die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, muss anhand der konkreten Aktion und Berufsgruppe geprüft werden. Einen Überblick finden Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute mit verkürzten Gesundheitsfragen.


Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist sinnvoll, wenn Ihr Kind Vorerkrankungen hat, laufende Behandlungen oder unklare Diagnosen bestehen, oder es eine Risikosportart ausübt. Dabei erhalten ausgewählte Versicherer eine aufbereitete und zunächst anonymisierte Darstellung der Gesundheitshistorie und Umstände.

So lässt sich prüfen, welche Reaktion zu erwarten ist, bevor ein förmlicher Antrag gestellt wird. Je nach Versicherer sind beispielsweise eine normale Annahme, ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss, eine Zurückstellung oder eine Ablehnung möglich.

Eine Risikovoranfrage ist keine Rundmail an möglichst viele Gesellschaften. Auswahl, Aufbereitung und Fragestellung beeinflussen die Aussagekraft der Ergebnisse und wollen gut vorbereitet sein. Mehr dazu erfahren Sie unter Anonyme Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung.


So gehen Sie bei der BU für Ihren Sohn oder Ihre Tochter vor

Ein sinnvoller Ablauf besteht aus sechs Schritten:

  1. Ausbildung und Tätigkeit erfassen: Ausbildungsberuf, Lehrjahr, Betrieb, praktische Tätigkeiten und körperlicher Anteil werden möglichst genau beschrieben.
  2. Absicherungsbedarf festlegen: Rentenhöhe, Laufzeit und gewünschte Zusatzleistungen werden bestimmt.
  3. Gesundheitshistorie aufarbeiten: Arztunterlagen, Krankenkassenauskunft und eigene Angaben werden miteinander abgeglichen.
  4. Falls nötig Risikovoranfrage durchführen lassen: Versicherer werden gezielt und zunächst anonym angefragt.
  5. Beiträge und Bedingungen vergleichen: Nicht nur der günstigste Zahlbeitrag, sondern das gesamte Vertragskonzept wird bewertet.
  6. Antrag kontrolliert stellen: Der Antrag wird erst eingereicht, wenn Gesundheitsangaben und Tarifauswahl geklärt sind.

Das sagen Kundinnen und Kunden über unsere Beratung

Die Beratung bei diesem Versicherungsmakler war hervorragend. Fühlte mich kompetent – und auch im Nachhinein noch gut aufgehoben. Fettes Lob auch für die sehr schnelle Bearbeitung.

Katy P., hat für ihre Tochter in der Ausbildung eine BU abgeschlossen, auf ProvenExpert.

Was tun, wenn eine BU zu teuer oder nicht möglich ist?

Bei körperlich belastenden Ausbildungsberufen kann eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung teuer sein. Vorerkrankungen können außerdem zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.

Bevor Sie auf den Schutz einer wertvollen Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten, sollten folgende Möglichkeiten geprüft werden:

  • eine zunächst niedrigere Berufsunfähigkeitsrente mit guten späteren Erhöhungsmöglichkeiten,
  • ein Startertarif mit niedrigeren Anfangsbeiträgen,
  • ein anderer Versicherer mit günstigerer Einstufung des Ausbildungsberufs,
  • eine veränderte Tarifgestaltung oder
  • eine erneute Prüfung nach Abschluss der Ausbildung oder einem Berufswechsel.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich, kommen je nach Situation andere Absicherungen infrage. Dazu gehören beispielsweise:

Bitte beachten: Diese Versicherungen ersetzen keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie leisten nach anderen Kriterien und Voraussetzungen und decken andere Risiken ab.


Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis

Können Eltern eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihr Kind abschließen?

Ja. Bei minderjährigen Schülern und Auszubildenden werden die Eltern Versicherungsnehmer. Der Sohn oder die Tochter wird die versicherte Person und kann den Vertrag später selbst übernehmen. Bei Volljährigen sollte geklärt werden, wer Versicherungsnehmer wird und wer die Beiträge zahlt.

Ab welchem Alter ist eine BU für Azubis möglich?

Das Mindestalter unterscheidet sich je nach Versicherer und liegt bei den meisten Versicherern bei 10 bis 15 Jahren. Entscheidend sind außerdem der konkrete Ausbildungsberuf, der Beginn der Ausbildung und die gewünschte Rentenhöhe.

Ist eine BU schon im ersten Ausbildungsjahr sinnvoll?

Ja, auf jeden Fall. Das Risiko einer Krankheit oder eines Unfalls besteht vom Beginn der Ausbildung an. Zudem kann ein früher Abschluss wegen des jüngeren Eintrittsalters und einer möglicherweise noch kurzen Gesundheitshistorie vorteilhaft sein. Manchmal wird sich herausstellen, dass man für sein Kind besser schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abgeschlossen hätte.

Wie viel kostet eine BU für Azubis?

Die Beiträge hängen stark vom Ausbildungsberuf ab. In unseren Berechnungen für 1.500 Euro Berufsunfähigkeitsrente lagen die monatlichen Zahlbeiträge bei einem Abschluss mit 16 Jahren zwischen 41 Euro für günstige Angebote beim Fachinformatiker und 333 Euro für teure Angebote bei einer Pflegefachkraft in der Altenpflege. Der günstigste Beitrag ist nicht automatisch das beste Angebot.

Reichen 1.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente für einen Azubi?

1.000 Euro können im Ernstfall schnell zu wenig sein, um den Lebensunterhalt zu decken. Dann wenden sich Kinder zur Unterstützung an die Eltern – oder müssen schlimmstenfalls zum Sozialamt. Wenn möglich, sollten Sie eine höhere Anfangsrente wählen. Ist das nicht bezahlbar, sind gute spätere Erhöhungsmöglichkeiten besonders wichtig, prüfen Sie auch Startertarife.

Muss man den Versicherer nach der Ausbildung über den neuen Beruf informieren?

Eine allgemeine Verpflichtung zur Meldung des neuen Berufs sollte ein guter Vertrag nicht vorsehen. Eine freiwillige Überprüfung kann sinnvoll sein, wenn der neue Beruf günstiger eingestuft wird. Die konkrete Regelung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

Muss bei einer Erhöhung nach der Ausbildung die Gesundheit erneut geprüft werden?

Bei einer vertraglich vereinbarten Nachversicherung ist normalerweise keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Voraussetzungen, Fristen und Höchstbeträge unterscheiden sich jedoch zwischen den Versicherern. Vorteilhaft sind Regelungen, die zusätzlich auf eine erneute Prüfung von Beruf und Freizeitrisiken verzichten.

Ist eine Unfallversicherung nicht ausreichend?

Nein. Eine Unfallversicherung leistet nur bei den vertraglich definierten Unfallfolgen. Viel häufiger verursachen Krankheiten eine Berufsunfähigkeit. Die Unfallversicherung kann eine Ergänzung sein, ersetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung aber nicht.


Fazit: Früh kümmern, aber sorgfältig entscheiden

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits während der Ausbildung eine wichtige Grundlage für die finanzielle Absicherung Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter schaffen. Besonders bei körperlich belastenden Ausbildungsberufen sind die Beitragsunterschiede groß. Ein Vergleich allein nach dem Preis greift deshalb zu kurz.

Entscheidend sind eine zutreffende Beschreibung der Ausbildung, sorgfältig beantwortete Gesundheitsfragen, belastbare Versicherungsbedingungen und ausreichende Möglichkeiten zur späteren Erhöhung. Je früher diese Punkte geklärt werden, desto größer ist häufig der Handlungsspielraum.


Info

Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.


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