Das Wichtigste zur Arbeitsunfähigkeitsrente im Überblick
Eine Arbeitsunfähigkeitsrente als eigenständige Versicherung gibt es nicht.
Manche meinen damit die Berufsunfähigkeitsrente.
Inzwischen nennen einige Versicherer die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeitsunfähigkeitsrente.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zur Arbeitsunfähigkeitsrente im Überblick
- Begriffsverwirrung um die Arbeitsunfähigkeitsrente
- Arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsgemindert
- Infografik arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsgemindert
- Arbeitsunfähigkeitsrente – was kann gemeint sein?
- Fazit zur Arbeitsunfähigkeitsrente
- Weiterführende Links
- Anfrage Arbeitsunfähigkeitsrente
Begriffsverwirrung um die Arbeitsunfähigkeitsrente
Vor ein paar Jahren kannten wir noch keinen einzigen Anbieter einer „Arbeitsunfähigkeitsrente“ in Deutschland. Wieso googelten dann damals schon so oft Menschen nach diesem Begriff?
Vielleicht liegt das an der großen Begriffsverwirrung, die es im Versicherungswesen ausgerechnet im Bereich der Arbeitskraftabsicherung gibt. Infolgedessen macht es Sinn, die Begrifflichkeiten zu klären. Damit Sie wissen, was gemeint ist und nicht noch die falsche Versicherung abschließen.
Arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsgemindert
Bitte stellen Sie sich einmal vor, jemand bekommt eine Erkrankung, die sich nach und nach verschlimmert. Der Kranke macht – bezogen auf seine Arbeitsfähigkeit – verschiedene Phasen mit.
Phase 1: Arbeitsunfähig
Wer seine aktuelle Tätigkeit vorübergehend aus Krankheitsgründen nicht ausüben kann, lässt sich von seinem Arzt krankschreiben. Offiziell nennt sich das arbeitsunfähig. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit erfolgt in aller Regel eine ärztliche Behandlung. Gegen Ende der Arbeitsunfähigkeit wird man entweder wieder gesund genug zum arbeiten, oder wechselt in Phase 2 oder 3.
Phase 2: Berufsunfähig
Wenn die Krankheit nicht nur vorübergehend war, sondern voraussichtlich dauerhafte Folgen verbleiben, gilt man früher oder später nicht mehr als arbeitsunfähig. Irgendwann endet vielleicht auch die ärztliche Behandlung.
Sofern dann noch gesundheitliche Folgen bestehen und man in seinem letzten Beruf nicht mehr voll arbeiten kann, gilt man (verallgemeinert) als berufsunfähig.
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen definieren „voraussichtlich dauerhaft“ als mindestens sechs Monate andauernd. „Nicht mehr voll arbeiten“ heißt meistens: Man muss zu mindestens 50 Prozent eingeschränkt sein. Berufsunfähig kann man sein restliches Arbeitsleben lang bleiben – bis zur Altersrente.
Phase 3: Erwerbsgemindert
Trifft es einen noch härter, kann man nicht nur in seinem Beruf nicht mehr arbeiten, sondern keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Beispielsweise, weil sich das Leiden verschlechtert hat. Oder weil die Folgen einer Krankheit ganz erheblich sind.
Kann man gar keine Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden am Tag mehr ausüben, gilt man als erwerbsunfähig oder voll erwerbsgemindert. Eine Erwerbsminderung kann man ebenfalls für sein restliches Arbeitsleben lang haben.
Infografik arbeitsunfähig – berufsunfähig – erwerbsgemindert
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Arbeitsunfähigkeitsrente – was kann gemeint sein?
Im Grunde genommen müssen wir raten, was jemand mit Arbeitsunfähigkeitsrente meinen kann. Denn es gibt die unterschiedlichsten Formen und Möglichkeiten, seine Arbeitskraft abzusichern.
Hier betrachten wir den Normalfall pflichtversicherter Arbeitnehmer. Wiederum in die oben genannten drei Phasen eingeteilt, bieten sich die folgenden Versicherungen an.
Absicherungsmöglichkeiten bei Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld, nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen lang für die gleiche Krankheit durch die gesetzliche Krankenkasse (z.B. Techniker, Barmer, AOK) gezahlt. Die Höhe beträgt wegen bestimmter Abzüge knapp 80 Prozent vom Nettogehalt.
Das bedeutet: Selbst, wenn Sie „nur“ 2.500,- Euro / Monat Netto verdienen, fehlen Ihnen nach 6 Wochen Krankschreibung schon mehr als 500,- Euro Monat für Monat. Das ausgezahlte Krankengeld beträgt maximal 3.038,- Euro / Monat (Stand 2024).
Krankentagegeld, nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit
Mit einem privaten Krankentagegeld kann man die Differenz zwischen Krankengeld und Nettolohn schließen. Das Krankentagegeld zahlt die private Krankenversicherung, wenn man eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat.
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Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Eine solche wird von manchen Banken zur Absicherung von Kreditraten gerne angeboten. Meistens mit Karenzzeit, auf 1 Jahr befristet und mit allerlei „Wenns und Abers“.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeitsklausel = Arbeitsunfähigkeitsrente
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist ein Baustein inzwischen vieler privater Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Die Rente wird dann nicht erst bei Berufsunfähigkeit (= dauerhafte Beeinträchtigung) gezahlt, sondern schon bei länger andauernder Krankschreibung beziehungsweise Arbeitsunfähigkeit. Meist verstehen die Versicherer darunter mindestens 6 Monate andauernd. Ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung (oder Grundfähigkeitsversicherung) ist diese Rente wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zu bekommen.
Tatsächlich nennen inzwischen einige BU-Versicherer diesen Zusatzbaustein Arbeitsunfähigkeitsrente. Die Versicherer zahlen sie für maximal 36 Monate während der gesamten Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung.
In unserem Blog beschreiben wir einen Leistungsfall: Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen . Auch hier nennt der Versicherer, die Alte Leipziger, die Leistung nun Arbeitsunfähigkeitsrente.
Somit entspricht nach unserem Verständnis eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Baustein dem Begriff Arbeitsunfähigkeitsrente am ehesten.
Absicherungsmöglichkeit bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lassen Sie sich niemals täuschen: Berufsunfähigkeit kann man ausschließlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Mit nichts anderem.
Allerdings gibt es unterschiedliche Formen: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die betriebliche, die eines Versorgungswerks, die staatliche Berufsunfähigkeitsrente für vor 1961 Geborene.
Am bekanntesten ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die man selbst abschließen kann. Sie leistet in der Regel, wenn die Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent länger als sechs Monate andauert.
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Absicherungsmöglichkeiten bei Erwerbsminderung:
Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
Wer keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten kann, gilt als voll erwerbsgemindert. Damit können Versicherte der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben.
Eine Voraussetzung für den Anspruch ist: Man hat die Wartezeit von fünf Jahren absolviert und stellt einen entsprechenden Antrag.
Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann, gilt als teilweise erwerbsgemindert und kann Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente haben.
Durchschnittlich bekamen neue Rentner im Jahr 2022 ganze 950 Euro Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Fast die Hälfte aller Anträge wurde abgelehnt und es gab kein Geld. Mehr als eine halbe Million Menschen musste zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente Grundsicherung beantragen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Das ist ein privat abgeschlossener Vertrag. Dabei geht es ebenfalls darum, dass man keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Die genaueren Umstände richten sich nach den Versicherungsbedingungen – und die unterscheiden sich recht stark.
Darüber hinaus gibt es weitere Absicherungsmöglichkeiten, wie z.B. die Dread Disease-Police, die Grundfähigkeitsversicherung, Multirentenversicherung, Unfallversicherung … Letztlich ist ihnen allen gemeinsam, dass nicht die Arbeitskraft Maßstab der Leistung ist, sondern der Eintritt oder die Folgen bestimmter Krankheiten und Leiden, oder der Verlust von Fähigkeiten.
Folglich handelt es sich hierbei nicht um eine Art von Arbeitsunfähigkeitsrente.
Fazit zur Arbeitsunfähigkeitsrente
Eine Arbeitsunfähigkeitsrente als Versicherung gibt es eigentlich nicht. Aber als Bestandteil der Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unseres Erachtens zusammen mit einer Krankentagegeldversicherung für die meisten Menschen die beste Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern.
Weiterführende Links
- Krankentagegeldversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeitsversicherung