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05
Jun
2013

K.O. -Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: Allgemein  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

K.O. -Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Beispiele und BedeutungWas sind K.O. -Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung? K.O. steht zunächst als Abkürzung für „Knockout“, also so viel wie „außer Gefecht setzen“.

K.O. -Kriterien sind definierte Anforderungen, die – je nach Art der Definition – entweder erfüllt sein müssen, oder aber nicht erfüllt sein dürfen, damit etwas ausgewählt werden kann.

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten verschiedene Vergleichssoftware-Anbieter die Möglichkeit an, selber solche K.O. -Kriterien zu definieren. Manche Software-Anbieter nennen das dann auch gleich K.O. -Kriterien, andere bieten solche Filtereinstellungen ohne eine solche Bezeichnung an.

 

Der Sinn von K.O. -Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Sinn dieser Einstellungen liegt also darin, die Spreu vom Weizen zu trennen: Nämlich die Tarife leichter herauszufiltern, die bestimmte erwünschte Eigenschaften mitbringen. Die kann und muss man dann im Detail vergleichen. Mit anderen Tarifen braucht man sich dann hingegen nicht mehr zu beschäftigen.

Da es leider keinen einzigen BU-Tarif gibt, der alle Eventualitäten berücksichtigt und alle potentiellen K.O. -Kriterien erfüllt, kommt man um ein Filtern und Vergleichen nicht herum. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Festlegen dieser Kriterien nur dann sinnvolle Ergebnisse liefert, wenn man sie kennt und ihre Auswirkungen einzuschätzen versteht. Ebenso sollte klar sein, dass es zum einen oder anderen Kriterium durchaus unterschiedliche Meinungen und Einschätzungen geben kann – und zwar jeweils fachlich fundiert.

Das Festlegen von K.O. -Kriterien kann also sehr wohl subjektiv sein. Ich selbst würde sogar sagen, dass es so gut wie keine objektiven Versicherungsvergleiche gibt: Gerade weil An- und Abwahl, Berücksichtigung oder Nicht-Berücksichtigung bestimmter Leistungsmerkmale stets eine individuelle Einschätzung (sinnvoll, oder nicht; braucht man; nice to have; will ich, will ich nicht…) erfordern.

 

Beispiel: BU K.O. -Kriterien des Bund der Versicherten BdV

Gerade neulich brachte die Sendung Akte 20.13 von Sat1 einen Bericht zur Berufsunfähigkeitsversicherung und empfahl zur Auswahl die BU K.O. -Kriterien des Bund der Versicherten, BdV.

Der K.O. Kriterien-Katalog des BdV kann dort heruntergeladen werden (leider nicht mehr verfügbar, war es unter .

Ein Blick auf diesen Kriterien-Katalog zeigt, dass der BdV die Vergleichssoftware LVWin aus dem Hause Morgen&Morgen nutzt (und dem Kenner, dass 3 Updates nicht installiert wurden 😉  ) .
Folgende K.O. -Kriterien definiert man beim Bund der Versicherten:

o Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
+ Prognosezeitraum 6 Monate
+ 6 Monate Leistungsfall = Leistung von Beginn an
+ Verzicht auf abstrakte Verweisung
+ Verzicht auf § 19 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
+ Verzug ins Ausland
+ Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
+ Verzicht auf abstrakte Verweisung bei der Nachprüfung
+ Zumutbare ärztliche Anweisungen
+ Nachversicherung bei Heirat und Geburt/Adoption
+ Nachversicherung bei weiteren Ereignissen
+ Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf
+ Beitragsdynamik der versicherten Leistungen

Alle 13 Kriterien müssen demnach voll (dafür soll das „+“ stehen), oder aber zumindest teilweise („o“) erfüllt sein, damit entsprechende Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden können: Alle anderen fallen raus, gehen also „K.O.“ .

Erläuterungen zu vielen dieser Kriterien finden Sie übrigens hier auf unseren Seiten. Beispielsweise zur abstrakten Verweisung, zur Beitragsdynamik oder kurz umrissen an dieser Stelle. Falls Ihnen eine Erläuterung fehlt, schreiben Sie mir einfach einen Kommentar, ich hole das dann gerne nach.

Auf der SAT1 Homepage heisst es:

Der Hinweis von SAT1 Akte 20.13 zu den BU K.O. -Kriterien. Der erste Satz ist noch richtig. Der Rest leider vollkommen falsch.

Mein Hinweis auf den fatalen Fehler auf der Akte 20.13 Facebook- Seite

 

Falls Sie nun angesichts der Informationen auf der Seite von SAT1 irritiert sind: Das bin ich auch.

Die dortige Interpretation der K.O. -Kriterien („Das heißt – enthält ein Tarif eines dieser Kriterien, sollten Sie diesen nicht wählen.“) ist absolut falsch und kann fatale Folgen haben: Führt sie doch dazu, dass genau solche Tarife nicht beachtet werden sollen, die eigentlich positiv bewertet werden.

Mein entsprechender Hinweis per E-Mail an die Redaktion und via Facebook ist leider bis dato unbeantwortet geblieben.

Einschätzung zu K.O. -Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Dass man bestimmte Minimalanforderungen an den Versicherungsschutz stellt, ist verständlich. Die Welt ist aber bunt. Und zumindest unsere Kunden sind sehr unterschiedlich mit durchaus unterschiedlichen Bedürfnissen. Eine starre Auswahl einiger Kriterien, die dann nicht nur allen BU-Tarifen, sondern damit auch allen Kunden übergestülpt wird, wäre „Verkauf von der Stange“. Vielleicht für Strukturvertriebe geeignet?

Die individuellen Erfordernisse blieben jedoch unberücksichtigt, wenn man derlei K.O. -Kriterien nicht auf jeden Kunden wieder neu anpassen würde.
Zwei Beispiele dazu:
1) Wer eine BU-Rente von 2.500 EUR im Monat abschließt, für den laufen Nachversicherungsgarantien oft ins Leere, weil sie beispielswiese auf maximal 30.000 EUR BU-Jahresrente gedeckelt sind. Besonders wichtig kann hingegen die Beitragsdynamik und die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall sein;
2) Wer selbstständig ist, für den ist der exakte Wortlaut der Bedingungen zur Umorganisation im Betrieb des Selbstständigen von elementarer Bedeutung. Eine akzeptable Formulierung dort wäre dann aus meiner Sicht (zur Subjektivität siehe oben) ein klares K.O. -Kriterium.

Letztlich entscheidet meines Erachtens das individuelle Angebot für den Einzelnen. Und dann heißt es regelmäßig abzuschätzen, was besser ist: Der K.O. -Kriterien-Erfüller, der Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen vereinbaren möchte, oder der Nicht-alle-Kriterien-Erfüller, der Versicherungsschutz ohne einen solchen Leistungsausschluss anbietet. Wie würden Sie entscheiden?

 

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    Zuletzt aktualisiert am 05.06.2020 K.O. -Kriterien

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