Bereits in der letzten Woche hatte ich den jüngsten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen durch die Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest scharf kritisiert.
Heute nun hat die Stiftung Warentest Stellung genommen: http://www.test.de/Berufsunfaehigkeitsversicherung-75-Angebote-im-Test-4555796-4566113/
Lesen Sie bitte selbst.
Man könnte die Stellungnahme zusammenfassen mit „Wir haben alles richtig gemacht.“
Aus der Stellungnahme von Stiftung Warentest / Finanztest:
„Kritisiert wurde in den letzten Tagen, dass die Stiftung Warentest bei der Bewertung entscheidende Kriterien nicht berücksichtigen würde. Die relevanten der als fehlend beanstandeten Prüfpunkte wurden in der Untersuchung ebenfalls überprüft. Im Ergebnis gab es hierbei aber keine gravierenden Auffälligkeiten. Darüber hinaus wurden die in Frage stehenden Punkte nicht als weitere Prüfkriterien in die Bewertung aufgenommen, da die Stiftung Warentest diese im Vergleich zu den herangezogenen Prüfkriterien als zu speziell oder weniger wichtig erachtet im Hinblick auf ein mögliches Existenzrisiko des Versicherten bei Berufsunfähigkeit. Daher finden diese Punkte auch keine Erwähnung im Text. Trotzdem gilt: Hätte die Stiftung Warentest bei der Prüfung dieser Punkte gravierende Nachteile oder Auffälligkeiten für viele Kunden gefunden, so hätte sie darüber in der Tabelle oder im Text berichtet. Dem war aber nicht so.“
Ich werte das als reine Schutzbehauptung. Die Stellungnahme ist ein Desaster und legt die Vermutung nahe, dass alles noch viel schlimmer ist, als von mir angenommen.
Nehmen wir ein Beispiel zur angegebenen Relevanz „auf ein mögliches Existenzrisiko des Versicherten“. Wie würden Sie entscheiden – was ist wichtiger?
Kriterium B des Finanztest BU-Tests: Sechs-Monats-Prognose.
„Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn ein Arzt sie für „voraussichtlich sechs Monate“ prognostiziert.“
Hallo Finanztest: Wer hat Euch das eigentlich erzählt? Die Sechs-Monats-Prognose ist ausschließlich ein Indiz dafür, dass es sich nicht um eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit handelt, sondern um einen vermutlich dauerhaften Schaden – die Grund-Voraussetzung für Berufsunfähigkeit. Würde ein Arzt eine solche Prognose abgeben (ist bei uns in der Praxis noch nie vorgekommen), wäre also diese eine Grundvoraussetzung gegeben und die Leistungsprüfung würde beginnen. Anerkannt ist damit Nullkommagarnix.
Da Ihr das aber für so wichtig erachtet, dass es ein Existenzrisiko sein könnte: Wie groß wäre denn der Schaden für Euren Modellkunden mit den 2.000 EUR, wenn es diese Klausel nicht gäbe? Null. Jedenfalls dann, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen länger als sechs Monate anhalten und die ebenfalls durchaus übliche BU- Definitionsklausel enthalten ist, dass als berufsunfähig gilt, wer sechs Monate außer Stande war, seinen Beruf auszuüben und ab Beginn dieses sechs Monats-Zeitraumes geleistet wird. Das Geld würde also einfach nur ein paar Monate später fließen. Nicht unbedingt toll – aber ein Existenzrisiko?
Was ist nun im Vergleich dazu mit diesem Punkt, den ihr Euch natürlich angesehen habt, liebe Finanztest-Redaktion, nur irgendwie nicht so wichtig erachtet habt:
Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf. Also z.B. Kinder kriegen. Nicht 1, sondern 2 hintereinander. Insgesamt 4 Jahre aus dem Job. Wie ist Euer Modellkunde, die Diplomkauffrau dann versichert?
Beim „Testsieger“ AachenMünchener:
„Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit beantragt, so kommt es bei der Anwendung der Absätze 1 bis 3 darauf an, dass die versicherte Person außer Stande ist, eine Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer Lebensstellung beim Ausscheiden aus dem Berufsleben entspricht.“
Liebe Finanztest-Redaktion: Das ist abstrakte Verweisung durch die Hintertür. Und auf den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung wolltet Ihr doch eigentlich laut Kriterium A besonderen Wert legen, oder? Die Diplomkauffrau jedenfalls, die nach 3 Jahren Kinder-Küche-Kerl psychisch fertig ist und als Diplomkauffrau nicht mehr arbeiten kann, kann ja dann etwas anderes machen? Obwohl sie sich gerade für eine Berufsunfähigkeit in ihrem Beruf absichern wollte? Maximales Schadenspotential: 2000 € fehlende BU-Rente bis Vertragsende auf Grund abstrakter Verweisung. Ist das kein Existenzrisiko? Und sagt jetzt bitte nicht, der Mann könne ja arbeiten gehen, wie Ihr das im Fall der Vertragslaufzeit nur bis Endalter 60 vorschlagt…
Wegen 2 Kindern mehr als 3 Jahre aus dem Beruf zu sein, scheint nicht „für viele Kunden“ ein mögliches Szenario zu sein? Und es ist auch kein Nachteil, keine Auffälligkeit? Und auch ganz bestimmt kein Unterschied zu folgender Formulierung?
„Scheidet der Versicherte vorübergehend oder endgültig aus seiner Erwerbstätigkeit aus, besteht während der restlichen Versicherungsdauer weiterhin Versicherungsschutz für die zuletzt vor Ausscheiden ausgeübte berufliche Tätigkeit gemäß Absatz 1. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Erwerbstätigkeit entspricht.“
Gleiche Kundin mit gleichem Problem, wie oben, aber der besseren Klausel: Bekommt bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit 2.000 EUR Berufsunfähigkeitsrente im Monat, 24.000 EUR im Jahr, so lange die Berufsunfähigkeit besteht und der Vertrag abgeschlossen ist. Wäre unsere Modellkundin bei Eintritt der Berufsunfähigkeit 33, ginge es also um maximal 34 Jahre Berufsunfähigkeit à 24.000 EUR = 816.000 EUR.
Ich zitiere aus Eurer Stellungnahme nochmals:
„Hätte die Stiftung Warentest bei der Prüfung dieser Punkte gravierende Nachteile oder Auffälligkeiten für viele Kunden gefunden, so hätte sie darüber in der Tabelle oder im Text berichtet.“
Ich suche noch, es fällt mir jedoch keine Steigerung von Avanti dilettanti ein.
Wir können das nun quasi beliebig weiterführen:
Welcher potentielle Schaden ist größer: Ob eine BU-Rente 6 Monate rückwirkend gezahlt wird (Euer Kriterium C), also – um bei 2.000 EUR Rente zu bleiben – um 12.000 EUR, oder um einen solchen Fall: Euer Modellkunde verursacht einen Verkehrsunfall mit Personenschaden. So etwas kann vorkommen, oder? Der Unfallgegner wird verletzt, der Unfall zur Anzeige gebracht, die Staatsanwaltschaft ermittelt und es erfolgt eine Verurteilung des Modellkunden wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das ist schon schlimm. Wird nun aber auch unser Modellkunde selber schwer verletzt und deshalb berufsunfähig: Zahlt dann der Versicherer?
So sieht’s bei Euren Testsiegern aus:
AachenMünchener: Nein, Ausschluss. Keine 24.000 EUR BU-Rente im Jahr.
Wir zahlen nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist…
„durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person;“
Europa: Glück gehabt, weil es keine schwere Körperverletzung des Unfallopfers war.
Wir sind von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist…
„…durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person; fahrlässige Verstöße (z. B. im Straßenverkehr) sind von diesem Ausschluss nicht betroffen;“
Hannoversche & VHV: Glück gehabt, weil es keine schwere Körperverletzung des Unfallopfers war.
Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist…
„…durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten. Bei lediglich fahrlässiger Ausführung der Tat erfolgt kein Leistungsausschluss;“
Welche andere, noch kundenfreundlichere Klausel gibt es auch am Markt?
Wir leisten jedoch nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist…
„durch vorsätzliche Ausführung, oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens, oder Vergehens durch den Versicherten. Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen.“
Also Risikogewichtung à la Stiftung Warentest:
Ob man für 6 Monate rückwirkend seine BU-Rente bekommt, ist wichtig. Ob man wegen eines selbst verursachten Verkehrsunfalls mit einer fahrlässigen Körperverletzung überhaupt nichts bekommt, ist unwichtig. Keine Unterschiede bei den Versicherern: Den billigsten aussuchen, Punkt.
Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Peinlichkeiten für Finanztest. Und suche nach wie vor die Steigerung von Avanti dilettanti…
Fazit Avanti dilettanti 2.0:
Schon der eigentliche BU-Test, nun auch noch untermauert durch die Stellungnahme von Stiftung Warentest, lässt Zweifel aufkommen. Nicht etwa Zweifel, ob die allerletze Versicherungsklausel nun beachtet wurde, oder nicht. Sondern daran, mit welchem Verantwortungsbewusstsein und aus welcher Perspektive und mit welcher Denke bei Stiftung Warentest überhaupt Berufsunfähigkeitsversicherungen analysiert werden.
Das geht aus meiner Sicht auch aus folgendem Kommentar eines Stiftung Warentest Mitarbeiters hier im Blog hervor:
„Dass Sie als Makler bei Kriterien differenzieren würden, die wir für untergeordnet halten, ist doch eigentlich selbstverständlich, oder? Ein Kameraverkäufer, der einem interessierten Kunden im Verkaufsgespräch sagt, “für gute Bilder reicht die Einsteiger-Spiegelreflex für 300 Euro, da brauchen Sie nicht das Vollformatmodell für 3000″, wäre doch auch kein guter Kameraverkäufer…“
Liebe Finanztest-Redaktion: Die ‚falsche‘ Kamera kostet den Verbraucher vielleicht 2.700 Euro. Die falsche Police kostet ihn die Existenz und kann ihn ein Leben in Hartz IV bescheren. Unglaublich….
Auch die heutigen Diskussionen in der Facebookgruppe Friends of Finanztest Baldrian Rabatt , zu der sich Herr Sebastian Hirsch von Stiftung Warentest gesellte, wofür ich ihm meinen aufrichtigen Respekt und Dank zolle, bestärkten mich in folgender Erkenntnis:
Zum Schutz der Verbraucher benötigen wir die Einführung einer (Berater-) Haftung für den institutionellen Verbraucherschutz.
Was über allgemeine Informationen und Meinungsäußerungen hinaus geht, also individuelle Beratungen, oder die Anfertigung von Tests, Ratings und Rankings muss zur Haftung desjenigen führen, der sie erstellt. In etwa entsprechend dem Bedürfnis nach verschärfter Haftung für Ratingagenturen. Es ist ein Unding, dass derzeit gerade mit Steuergeldern der Allgemeinheit finanzierte Institutionen wie Stiftung Warentest desaströse Tests veröffentlichen, jedoch gegenüber Verbrauchern, die sich daran orientieren, selbst für eklatanteste Fehler nicht haften.
Kommt dann gar noch – wie heute im Finanztest-Chat – von Finanztest der Tipp hinzu, sich individuell bei einer Verbraucherzentrale beraten zu lassen (Sie ahnen es: Haftet ebenfalls nicht für ihren Rat) und am Ende die Empfehlung zum Abschluss via Fernabsatz bei einem Direktversicherer steht („besonders günstig Hannoversche“ – Sie ahnen es vielleicht nicht: Muss gar nicht erst beraten) ist die haftungsfreie Empfehlungskette komplett.
An deren Ende steht dann vielleicht ein Verbraucher, der einfach alles richtig machen wollte, nur dummerweise mit seinen dann vielleicht vorhandenen Ansprüchen wegen Falschberatung maximal eine solche Stellungnahme erhält, wie Stiftung Warentest sie heute abgegeben hat. Wollen wir es darauf ankommen lassen?
Kommentare zu diesem Beitrag
Mir missfällt der gutachterliche Ton von Finanztest in eigener Sache:
„Die relevanten der als fehlend beanstandeten Prüfpunkte wurden in der Untersuchung ebenfalls überprüft. Im Ergebnis gab es hierbei aber keine gravierenden Auffälligkeiten“
Mancher könnte denken, das sei arro. Ganz
Es wird Zeit, dass Politik und Gesetzgeber verstehen, dass Tests und Ratings in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und die Institutionen, die diese erstellen, den gleichen Voraussetzungen und Haftungsregeln unterworfen werden müssen, wie sie für Berater und Vermittler gelten. So ist für solche Institutionen z.B. eine Zulassung als Versicherungsberater nach §34e GewO denkbar. Voraussetzungen sind dann u.a.:
– Nachweis der Sachkunde
– Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht
– Eintrag im IHK-Register
Test und Ratings sollten dann als eine Beratungsdokumentation gelten. Übrigens dürfte es im Fall der Fälle juristisch auch mal interessant werden, wenn der richtige Kläger mit dem richtigen Anwalt sich z.B. auf folgende, von Richtern bereits angewandte Argumentation bezieht:
Wer dem Verbraucher gegenüber den Anschein erweckt, als Versicherungsmakler tätig zu sein (z.B. Empfehlung aus einer Vielzahl von angebotenen Tarifen), haftet unabhängig seiner Registrierung wie ein Versicherungsmaklers (Pseudo- bzw. Anscheinsmakler: Der Pseudomakler – Urteil vom 8.10.2009 vom OLG Hamm Az. 18 U 26/08)
Achja, hier der Link zur Definition, wer als Versicherungsberater nach §34f GewO tätig ist. Fällt was aus?
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34e.html
Die Stiftung Warentest erwirtschaftet 90 % ihres Gesamtetats durch den Verkauf ihrer Publikationen. Lediglich die verbleibenden 10 % sind Zuwendungen vom Bund – vor allem ein Ausgleich für den völligen Verzicht auf Werbeanzeigen. Uns als „mit Steuergeldern der Allgemeinheit finanzierte Institution“ zu bezeichnen ist daher grob vereinfacht.
Zur Finanzierung und möglichen wirtschaftlichen Interessen der Stiftung Warentest durch Einführung des neuen Lizenzmodells für Testurteil-Logos kommen wir noch. Habe da etwas läuten gehört…
Zur Finanzierung von Stiftung Warentest:
„Die Stiftung Warentest erwirtschaftet 90 % ihres Gesamtetats durch den Verkauf ihrer Publikationen.“
Und die Publikationen, die verkauft werden, enthalten diverse Tests mit Empfehlungen im Versicherungsbereich, richtig?
Lieber Herr Haid,
Sie haben offenbar noch kein test- oder Finanztest-Heft in der Hand gehabt und sich auch auf test.de noch nicht angeschaut, was die Stiftung Warentest so macht: Natürlich geben wir Empfehlungen – zusammengefasst etwa als Kasten „Unser Rat“. Lesen Sie doch mal den Test, bevor Sie ihn kritisieren 😉
Beste Grüße,
D. Coenen
Sehr geehrter Herr Coenen,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Doch, doch, ich hatte solche Hefte schon zu genüge in der Hand, vor allem bzgl. meiner Spezialsparte, der Riester-Rente.
Ich wollte nur sicher gehen, dass ich das Prinzip richtig verstanden habe. Sie haben mir nun folgendes schriftlich bestätigt:
– Stiftung Warentest / Finanztest erwirtschaftet 90% des Gesamtetats durch den Verkauf von Publikationen
– Diese Publikationen enthalten Tests und Ratingergebnisse
und darüber hinaus
– werden Empfehlungen gegeben, z.B. im Kasten „Unser Rat“
– es wird also sogar beRATen, wie das Wort „Rat“ nahelegt.
Zusammenfassung:
Die Publikationen dienen dazu Leser zu Versicherungsthemen zu beraten und Empfehlungen abzugeben. Mit diesen Publikationen wird ein Großteil der Einnahmen von Stiftung Warentest / Finanztest erwirtschaftet.
Wo finde ich im Impressum auf Ihrer Seite doch gleich noch einmal die IHK-Registernummer des Vermittlerregisters ???
Sehr geehrte Herr Coenen,
zunächst: Respekt, dass Sie in „der Höhle des Löwen“ öffentlich Rede und Antwort stehen.
Allerdings: ich halte das Geplänkel / die Frage für überflüssig, ob ein (m.E. sehr qualifizierter) Makler schon mal Finanztest gelesen habe. Ich bin mir sehr sicher, dass die Kollegen, die ihr Metier ernst nehmen, das regelmäßig tun.
Ich selber bin Abonnent, allerdings weniger wegen der fachlichen Qualität der Inhalte.
Nein – ich muss nur wissen, welche Informationen Interessenten und Kunden in den Medien (u.a. dem Ihren) erhalten, damit ich das dann (leider häufig und mühsam) richtig stellen kann. Denn ich bin als Makler – im Gegensatz zu Finanztest – lt. BGH „treuhänderähnlicher Sachwalter“ und muss Schaden von meinen Kunden abwenden, indem ich (in Ernstfall) von mir aus aktiv tätig werde.
Mich hätte viel mehr eine inhaltliche Stellungnahme zu den einzelnen vom Kollegen Helberg aufgeführten Kritikpunkten interessiert (vorausgesetzt, dies ist Ihr Fachgebiet). Leider macht ja die Antwort auf die erste Kritik alles nur schlimmer. Finanztest besteht ja darauf, dass die aufgeführten Kritikpunkte zwar beleuchtet wurden, jedoch für unwichtig erachtet.
Ich werde also wieder viel damit zu tun haben, meine interessente und Kunden davor zu warnen, Finanztest als Informationsquelle zu benutzen.
VORSICHT Finanztest!! Die leben zu 90% vom Verkauf der Publikationen mit fragwürdigem Inhalt!
R. Gutsch
Spezialmakler für PKV – BU – AV
Made my day: HJ Tenhagen von #Finanztest zu Tests, Zertifizieren und Geld verdienen. Ähm: Beim TÜV. O-Ton „Einer der sich auskennt mit Finanzprodukten und Test-Urteilen ist Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztest. Für ihn steht fest: Der TÜV verletzt eine Grundregel: „Man kann nicht gleichzeitig testen und zertifizieren. Das funktioniert nicht. Also wenn man prüft. Und das ist das, woran der Kunde beim Tüv denkt: Er denkt an sein Auto, das fahre ich dahin und ich krieg die Plakette nur wenn bestimmte Standards eingehalten sind. Und wenn man dann zertifiziert und sozusagen für Zertifizierung Geld nimmt, dann ist man immer geneigt, möglicherweise beim Prüfen nicht ganz so genau hinzugucken.“
Quelle: ARD Plusminus: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/hr/2013/Billigsiegel-guter-Ruf-100.html
Finanztest kritisiert TÜV – grandioses Eigentor!
Dazu fällt mir ein schönes Zitat aus Goethes Faust I ein:
Mephisto: „Die Kirche hat einen großen Magen – kann viel unrecht Gut vertragen!“
Schlagzeile heute im Versicherungstip vt aus dem markt intern Verlag: „Knapp 1,5 Mio. Euro für einen BU-‚Finanztest‘. So hoch ist laut vt das ‚Einnahme-Potential‘ der Stiftung Warentest für einen einzigen Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen durch das neue Logolizenzgebühren-Modell.
Sehr geehrter Herr Coenen,
ebenfalls von mir ein Kompliment, dass Sie sich der Diskussion stellen. Ich denke das Argument, man würde die Tests nicht kennen und nicht lesen, kann in dieser Runde durchaus vernachlässigt werden, denn in der täglichen Praxis werden die Kollegen damit konfrontiert.
Aus der Rolle als Versicherungsberater kann ich aus der täglichen Praxis berichten, dass grade einige Testsieger – aufgrund der ausgeschlossenen bzw. nachrangigen Kriterien die größten Schwierigkeiten bereiten. Stichwort Nachversicherungsgarantie ist bereits gefallen. Punkte, die eben nicht in den Musterfällen Priorität haben.
Es ist auch ehrenwert auf neutrale Institutionen wie den Verbraucherschutz hinzuweisen. Jedoch weder Stiftung Warentest noch der Verbraucherschutz benötigen eine VSH bzw einen Sachkundenachweis.
Grade bei solchen elementaren Verträgen wäre eine stringente Umsetzung bestehender Gesetze sinngebend. Es ist fast wie bei Animal Farm: Manche sind eben ein wenig gleicher.
Doch kein Problem ohne Lösung. Der Vorschlag eines runden Tischs – gerne mit allen relevanten Berufsgruppen – wäre doch ein Schritt nach vorne. Haben Sie den Mut dazu ?
Herr Helberg, lassen Sie uns doch einfach bei den Tatsachen bleiben.
Wir untersuchen seit einem guten Dutzend Jahren Berufsunfähigkeitsversicherungen. Alle Untersuchungsergebnisse und Veröffentlichungen sind im Netz zugänglich. Jede Untersuchung hat einen monatelangem Vorlauf mit Beratungsgremien, wir erklären welche der vielen getesteten Bedingungen für unsere Beurteilung besonders wichtig sind, wir veröffentlichen eine 7-seitige Checkliste, wie man mit seinem Vermittler zu einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt. Wir empfehlen Absicherungssummen, die deutlich über dem liegen, was die Branche in den vergangenen Jahren an den Mann und an die Frau gebracht hat. Und Sie schreiben trotz gegenteiliger Versicherung einfach: „ Ich werte das als reine Schutzbehauptung. Die Stellungnahme ist ein Desaster und legt die Vermutung nahe, dass alles noch viel schlimmer ist, als von mir angenommen.“ Diese pauschale Unterstellung ist zumindest erstaunlich.
Zu der von Ihnen zitierten „1,5 Mio. Euro“ Schlagzeile habe ich noch eine viel schönere Zahl: 200,9 Mio. Euro. Das ist das Umsatzpotential des aktuellen FT-Heftes, wenn man einfach alle 41 Mio. Haushalte Deutschlands als Rechnungsgrundlage nehmen würde. Über die Sinnhaftigkeit und wirtschaftliche Seriosität beider „Rechnungen“ müssen wir hoffentlich nicht diskutieren.
Sehr geehrter Herr Hirsch,
kennen Sie den berühmten Ausspruch, dass man auch sehr lange etwas falsch machen kann?
Die deutliche Reaktion – auch mit konstruktiven Anregungen – können doch pro aktiv aufgriffen werden! Eine „Verteidigung“ ist doch nicht notwendig und nach dem Motto das Besseren ist des Guten Feind – dürfte doch Themenfeld ein breites sein. Grade in Zeiten des Qualitätsjournalismus. Und erst Recht, wenn man fast eine Ikonen Reife Stellung im Markt hat. Grade dann sollte der Fokus darauf liegen, diese Position zu festigen. Sie haben Rückmeldungen von vielen kompetenten Personen bekommen. Es ist doch das einfachste von der Welt, diesen Ball aufzunhemen und positiv aufzugreifen. So zumindest würde es in einem Seminar für Krisenkommunikation vermittelt werden. Alles andere ist doch nicht zielführend, meinen Sie nicht auch?
Hallo Herr Hirsch, ich weiß nicht, ob es in der Finanztest-Redaktion schon einmal aufgefallen ist: Bislang kommen die einzigen (Fach-) Stimmen, die den aktuellen BU-Test von Finanztest seit seines Erscheinens in der vergangenen Woche gutheißen, aus dem Hause Stiftung Warentest.
Das muss nach so kurzer Zeit nichts heißen. Das könnte es aber.
Und was die großen Zahlen angeht, so habe ich gehört, dass Ihr Verwaltungsrat-Vorsitzender auch gern damit rechnet: https://www.helberg.info/blog/2013/06/uebrigens-haben-sie-neulich-2-000-euro-verloren/ Wollen wir lieber über deren Seriosität diskutieren?
Sehr geehrter Herr Hirsch,
vielleicht ist es ja das Problem, dass Sie seit einem guten Dutzend Jahren Berufsunfähigkeitsversicherungen testen und dabei Ihre Bewertungen nicht bzw. nur ungenügend den Entwicklungen am Markt angepasst haben. Mir liegt auch ein Test aus dem Jahre 2004 vor. Damals testeten Sie 47 selbstständige BU-Tarife und nur 14 Tarife erhielten das Qualitätsurteil „sehr gut“. Damals war beispielsweise der Verzicht auf abstrakte Verweisung noch nicht bei allen Premium-Tarifen enthalten – und vielleicht haben Sie damals mit Ihrem Test noch dazu beigetragen, dass die Versicherungsbedingungen verbraucherfreundlicher wurden.
Inzwischen ist aber die Zeit vorangeschritten. Die Praxis hat Lücken im Versicherungsschutz aufgezeigt und diese wurden nach und nach von einigen Versicherern durch verbesserte Versicherungsbedingungen geschlossen.
Wenn heute ein Test diese verbesserten Bedingungspunkte (z.B. „vollwertiger BU-Schutz für Azubis und Studenten“, „ausnahmsloser Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse“, „dauerhafter Verzicht auf abstrakte Verweisung auch nach Ausscheiden aus dem Berufsleben“, „konkrete Definition der zumutbaren Einkommenseinbuße für den Fall einer konkreten Verweisung“ usw.) ignoriert und 77% aller Tarife mit „sehr gut“ bewertet, dann hat dies nichts mit einem verantwortungsvollen Test für Verbraucher zu tun.
Was wollen Sie einem Verbraucher später eigentlich sagen, wenn er sich heute für einen der sogenannten Spitzenreiter aus Ihrem Test entscheidet und dann keine BU-Leistungen erhält, weil er während einer längeren Berufspause (z.B. wegen Pflege von Angehörigen) berufsunfähig geworden ist? Ist er dann selbst Schuld, weil er Ihrem Test vertraut hatte?
Können die Fachleute der Stiftung Warentest / Finanztest wirklich nicht erkennen, dass z.B. ein dauerhafter Verzicht auf abstrakte Verweisung nach Ausscheiden aus dem Berufsleben besser ist als ein auf 3 Jahre begrenzter Verzicht? Wenn es in der Praxis wirklich bedeutungslos wäre, könnten ja sofort alle Versicherer diese Option ohne Neukalkulation der Tarife anbieten!
@Matthias Helberg
Warum bleiben Sie eigentlich nie beim Thema, wenn es hart auf hart kommt? Oder sind wir uns daüber einig, dass die von Ihnen zitierte Schlagzeile eine vollkommen unsinnige Milchmädchenrechnung ist?
Und was die Studie von Prof. Dr. Oehler anbelangt: Da können wir gerne über die Seriösität der Zahlen reden. Denn in der Studie sind die Datengrundlagen und deren Herkunft gut nachvollziehbar aufgelistet. Wie Sie stattdessen in Ihrem Blogbeitrag auf Zahlen wie „2.000 Euro“ und die Aussage, dass innerhalb von 10 Jahren alle Verträge vorzeitig gekündigt hätten werden müssen, kommen, ist weder nachvollziehbar, noch steht es in irgendeinem Zusammenhang zur Berechnungsgrundlage der Studie – oder anders ausgedrückt: es entsteht der Eindruck, als hätten Sie nicht die Studie gelesen, sondern nur die Gesamtsumme der bezifferten Schadensschätzung genommen und eine eigene fiktive Milchmädchenrechnung aufgestellt. Die Herleitung von Prof. Dr. Oehler haben Sie dabei vollkommen ignoriert. Aber dazu gerne mehr in den Kommentaren Ihres Blogbeitrags.
Warentest finanziert sich durch Publikationen, Verkäufe. Nicht, wie hier großzügig gerundet wurde, zu 10%, sondern, zu etwas unter 9%.
Rechnet man die 1,2 Millionen Euro Fehlbetrag aus 2012 hinzu, so liegt der Betrag bei ca. 8%.
Ist aber unerheblich.
Fakt ist, dass nachgewiesen die Auflage vom Teilbereich Finanztest stetig steigt, wenn negativ über Versicherungen berichtet wird.
Fakt ist auch, dass sich viele, positive Siegel besser verkaufen lassen.
Der immer wieder vorgeworfene Interessenkonflikt von Provisionsverkäufern, trifft somit auf Warentest insgesamt in besonderem Maße zu.
Welche Auswirkungen es hat, wenn man z.B: in Deutschland kein Labor findet, welches objektiv testet (wurde bereits im Öffentlich Rechtlichen verarbeitet), ist dabei ein anderes Problem.
Schade ist aber die Resistenz von Warentest. Zu keiner Zeit zeigte man sich in den letzten 20 Jahren kritikfähig. Die Auswahl der Testparameter erfolgt instransparent Meist lässt sich die Datengrundlage nicht nachvollziehen. Es fehlt grundsätzlich der Nachweis der Relevanz. Eine tiefgreifende Analyse weiterer, wichtiger Parameter, neben dem Lesen der Bedingungen erfolgt im Bereich Finanztest nicht.
Ich nehme einmal wieder das Gesamtwerk „Warentest“:
Vor längerer Zeit gab es einmal eine tolle Vorbesprechung zu einem Autoradiotest. Getestet wurde in den Labors von Blaupunkt. Jedes Mal wenn die Mitarbeiter von Blaupunkt Einspruch bzgl. der Wertung einzelner Parameter erhoben, wurden diese seitens Warentest geändert.
Das ist lange her, mir öffneten sich die Augen.
Seitdem bin ich sehr kritisch.
Eine, wirklich sehr sinnvolle (!), Institution, welche Verbraucherschutz betreiben möchte, muss finanziell unabhängig sein. Es darf keine Noten für Produkte geben. Stattdessen müssen, um wieder zu Finanztest zu kommen, Empfehlungen für oder gegen bestimmte Gruppen ausgesprochen werden, für die das Produkt interessant sein könnte.
Ebenso sehr relevant dabei ist, dass die Unternehmen selber bewertet werden (hier folge ich persönlich der aktuellen Rechtssprechung in Kooperation einer Anwaltskanzlei und Münchener Richtern).
Die gesetzten Parameter müssen im jeweiligen Fachbereich, durch wechselndes Personal, transparent kommuniziert und ausgewählt werden.
Vor der Umsetzung des eigentlich Tests bedarf es dabei einer offenen Kommunikation, welche jeder einsehen kann.
Bsp. könnte hier die Vorgehensweise des g-BA u.a. sein.
Die finanzielle Ausstattung sollte unabhängig erfolgen.
Inhaltlich kann ich bzgl. Finanztest seit ca. 20 Jahren nur sagen: Unzureichend (meist ja), tlw. falsch (kann passieren, Richtigstellungen zu klein, Fehler Einsicht meist nicht vorhanden)
Allein wie Herr Axel Kleinlein fachlich so schön Herrn Tenhagen so schön zum Thema Riester auseinander genommen hat, wie die Reaktion ausfiel, ist bezeichnend.
Statt auf die Kritik einzugehen, reagierte er wie ein trotziges Kind. Die falschen Ansätze wurden dann (erst recht ?), in den nächsten 3 Monatsausgaben von Finanztest wunderbar verbreitet. Kein Wort zur Kritik ! Keine Überarbeitung der Parameter !
Und so kann man das lückenlos die letzten 20 Jahre durchspielen. Angefangen mit einem höchstrichterlichen Urteil, welches besagt, dass der Finanztest PKV Test von 03/97 nicht für einen Vergleich geeignet ist.
Seitdem hat sich leider nichts getan….
Oder wie mir ein Fachanwalt für Versicherungsrecht so schön einmal sagte: „Wenn Sie sich als Berater auf die Ergebnisse von Fachzeitschriften wie Finanztest verlassen, sitzen Sie schon mit einem Bein im Knast.“.
Das ist deftig, spiegelt jedoch die Problematik wieder.
Setzen wir uns doch alle einmal ganz öffentlich hin, besprechen wir die Zukunft von uns allen. Regen wir echten Verbraucherschutz an. Nehmen wir die Verbraucherzentralen mit ins Boot. Reden wir mit der Politik über die Möglichkeiten der Umgestaltung. Und fangen wir überhaupt einmal mit Transparenz an.
Ich zitiere die Antwort auf einen Ökotest Leserbrief: „Im Gegensatz zu Warentest, veröffentlichen wir unsere Laborergebnisse.“
Wenn Warentest / Finanztest wirklich Interesse an den Dingen haben, die sie so fleißig kommunizieren, dann sind sie endlich zu bestimmten Schritten bereit.
Und schicken dann zur Antwort (oder diese kamen aus Eigenmotivation), nicht Mitarbeiter der Marketingabteilung oder Netzwerkredation vor.
Bitte entschuldigen Sie, Herr Coenen und Herr Hirsch. Das ist nicht gegen Sie. Sie geben sich hier redlich Mühe und ich finde es toll, dass sich einmal überhaupt jemand mit Kritik befasst !
Ich denke, anhand der Kommentare erkennen Sie, dass wir sehnlichst darauf warten, dass sich etwas tut.
Viele der hier kommentierenden Kollegen sind mir mehr oder weniger bekannt. Für diese Personen kann ich sagen, dass diese in der Branche Exoten sind. Kaum jemand setzt sich so intensiv für Kunden ein, zeigt sich derartig transparent und liefert derartige, detaillierte, fundierte Fachkenntnisse.. Wenn alle so arbeiten würden, wäre Finanztest wohl komplett überflüssig !
Diejenigen Vermittler, welche Sie zurecht(!) kritisieren, setzen sich überhaupt nicht mit Ihnen auseinander.
Also gehen wir die Sache doch einfach gemeinsam an !
Hallo Herr Helberg,
bin selbst Makler und kann das alles zu großen Teilen unterschreiben. Aktueller Fall war nämlich ein Berater der Aachen Münchner, der seiner Kundin eine BU angeboten hat und die Alte Leipziger mit „Wir sind besser, siehe 0,6 bei der Stiftung Warentest.“ wegdiskutieren wollte.
Höchst brisant, als ich dann das mit der Kundin gemacht habe, was ich eigentlich zu vermeiden versuche: Schritt für Schritt die Bedingungen der Versicherer gegeneinander halten. Nicht gestützt durch Morgen&Morgen, keine Informationen Dritter, lediglich die Informationen der Versicherer selbst zugrunde gelegt und mit Textmarker die beiden Bedingungswerke verglichen.
Neben den bereits von Ihnen oben genannten Lücken gab’s noch eine: Hinzu kam nämlich die klaffende Lücke zwischen Netto- und Bruttobeitrag im Falle der AM. Es ist hochgradig amüsant, zu wissen, dass dieses Unternehmen Testsieger wurde. Der Ausschluss bei Verkehrsdelikten wurde versucht, mit „das sind lediglich 3% aller BU-Fälle“ zu entwerten. Soliditätsrating und Belastungstest bei Morgen&Morgen wurde ebenfalls als „unwichtig“ verworfen. „Da haben wir auch fünf Sterne…“ – Kundin ist nun völlig entnervt und wundert sich, dass die heilige Stiftung Warentest da anscheinend falsche Informationen habe…
Habe mit großem Amüsenment ihren Artikel gelesen und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg. Gibt in meinen Augen nicht so viele „gute“ auf dem Markt, aus diesem Grund mein Kommentar zu Ihrem Artikel.
Viele Grüße aus NRW
AZ
Hallo Herr Zeller, schönen Dank für die Info! Die Bedingungen selber zu lesen und zu vergleichen, ist einfach auch die beste Vorgehensweise. Auch Ihnen viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg
Hallo Herr Helberg,
mal eine Verständnisfrage von einem juristischen Laien zu dem Unfall mit Körperverletzung:
„durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person“
Wenn der Unfall tatsächlich fahrlässig verursacht wurde, dann ist es doch kein Versuch eines Verbrechens? Mit dem Wort „Versuch“ verbinde ich Vorsatz, aber es klappt eben nicht.
Können Sie mir hier auf die Sprünge helfen?
vielen Dank,
Bernd
Sorry, Frage vergessen 🙂
Warum kann man in diesem Fall seinen BU-Schutz verlieren?
Hallo Bernd, es ist auch wirklich leicht, das schwer zu verstehen 😉 Die Problematik liegt darin, dass Versicherer (verständlicherweise) nicht leisten wollen, wenn jemand eine Straftat ausübt und dabei berufsunfähig wird. Deshalb gibt es eine solche Ausschlussklausel.
Im Verkehrsrecht kann der Vorwurf einer Straftat aber schnell erhoben werden, dafür reicht im Prinzip schon ein Personenschaden (der wiederum bei Unfällen ebenfalls schnell passieren kann) aus, z.B. verursacht durch ein waghalsiges Überholmanöver. Ermittelt dann die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung und kommt es zu einer Verurteilung, könnte die allgemein formulierte Ausschlussklausel schon greifen (wird hier auch ganz gut erklärt: http://www.rae-lingen.de/anwalt-verkehrsrecht-lingen-fahrl%E4ssige-k%F6rperverletzung-verkehrsunfall.html ). Um genau solche Fälle zu vermeiden, sollte sich eine Klarstellung in den Bedinungen finden, dass fahrlässige Verstöße oder noch besser auch Verkehrsdelikte nicht unter den Ausschluss fallen. Ich hoffe, es ist etwas klarer geworden?
Hallo Herr Helberg,
mir ist klar, dass man nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren am Hals haben kann, jedoch wird das in den meisten Fällen bei fahrlässiger Körperverletzung bleiben. Die Bedingungen der BU schließen jedoch „vorsätzliche Ausführung“ bzw. einen „strafbaren Versuch“ aus. Also z.B. „normale“ Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung. Fahrlässige Körperverletzung fällt meiner Meinung nach nicht rein. Oder ist das so ein Fall, in dem Juristen die Worte anders als Normalbürger interpretieren?
Viele Grüße
Bernd
Hallo Bernd, das ist sogar tiefste Juristerei. Vielleicht ist es besser verständlich, wenn man sich das Wort ‚bereits‘ zum Versuch dazu denkt. Also bereits der Versuch der Strafttat ist gemeint, es kommt nicht darauf an, dass die Straftat vollendet wurde.