Das Wichtigste im Überblick
Einträge in der „schwarzen Liste“ HIS können sich negativ auswirken, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen.
Vor einigen Jahren haben wir einen Datenskandal beim HIS aufgedeckt.
Seitdem arbeiten immer weniger Lebensversicherer mit dem HIS zusammen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Was ist das HIS?
- Was kann in Sachen BU in das HIS eingemeldet werden?
- Welche Daten sind über Sie im HIS gespeichert?
- Welche Probleme können wegen eines HIS-Eintrages auftreten?
- So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wie lang werden die Daten gespeichert?
- Welche Versicherer arbeiten nicht mit dem HIS zusammen?
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Was ist das HIS?
HIS ist die Abkürzung für das „Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft„. Das HIS ist eine Art Schufa für Versicherungsbelange. Dort wird aber nicht gespeichert, ob man pünktlich seine Versicherungsbeiträge zahlt. Sondern, ob es Auffälligkeiten beim Versicherungsabschluss, oder im Schadens- bzw. Leistungsfall gibt. So soll beispielsweise Versicherungsbetrügern leichter auf die Schliche gekommen werden.
Das HIS arbeitet getrennt nach Versicherungssparten. Wenn man beispielsweise öfter mit seinem Auto in Schäden verwickelt war, wirkt sich das nicht auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung aus. Private Krankenversicherer arbeiten gar nicht mit dem HIS zusammen.
In diesem Artkikel geht es nur um das HIS in Bezug auf Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Betreiber: Eine Bertelsmann-Tochter
Bis 2011 betrieb der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) selbst den Vorgänger des HIS, die sogenannte „Sonderwagnisdatei„. Ab April 2011 übernahm dann die extra für diesen Zweck gegründete Bertelsmann Tochtergesellschaft „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ die Datenbank.
Inzwischen wurde die Firma umbenannt in „informa HIS GmbH“ und der Sitz von Baden Baden nach Wiesbaden verlegt. Dort ist ein anderer Landesbeauftragter für den Datenschutz zuständig.
Was kann in Sachen BU in das HIS eingemeldet werden?
Dazu schreibt der GDV in seinem H I S-Infoblatt: „Ein erschwertes Risiko ist z. B. in der Berufsunfähigkeitsversicherung gegeben, wenn eine Person etwa einen als besonders gefahrträchtig einzustufenden Beruf ausübt, gleichermaßen aber auch dann, wenn eine risikoerhebliche Vorerkrankung vorliegt.“ Und weiter:
„(…) Aus diesem Grund werden Versicherungssummen und Rentenhöhen ab einer bestimmten Höhe im HIS erfasst“.
Man kann also ins HIS eingemeldet werden, wenn man
- … eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu normalen Konditionen abgeschlossen hat – denn manche Versicherer melden auch BU-Renten in Höhe von 1.000 Euro / Monat ein;
- … einen „gefahrträchtigen“ Beruf hat;
- … vom Versicherer abgelehnt wurde;
- … eine Berufsunfähigkeitsversicherung zwar bekommen hat, aber mit einer „Erschwernis“, wie einem Risikozuschlag, oder einem Leistungsausschluss;
- … berufsunfähig geworden ist und einen Leistungsantrag stellt;
- … nach der Antragsprüfung ein rechtsverbindliches Angebot mit einer Erschwernis bekommen hat und zwar auch dann, wenn gar kein Vertrag zustande gekommen ist.
Welche Daten sind über Sie im HIS gespeichert?
Sie können wie bei jeder Auskunftei einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft verlangen. Das geht beim HIS für personenbezogene Auskünfte auch online unter diesem Link.
Welche Probleme können wegen eines HIS-Eintrages auftreten?
Angenommen, Sie beantragen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Versicherer, der mit dem HIS zusammenarbeitet. Der Versicherer fragt dann dort an, ob es im Bereich Lebensversicherung Einmeldungen zu Ihnen bzw. zu demjenigen gibt, der versichert werden soll.
Gibt es keinen Treffer, ist alles gut. Gibt es jedoch Treffer, führt das auf jeden Fall zu weiteren Nachfragen. Und zwar auch dann, wenn der Versicherer selbst gar nicht in seinem Antrag nach solchen Umständen oder Zeiträumen fragt.
Dazu ein Beispiel: Bei einem Antrag mit verkürzten Gesundheitsfragen fragt ein Versicherer nach Diagnosen aus den letzten 3 Jahren. Dazu müssen Sie nichts angeben. Aber vor 4 Jahren haben Sie einmal eine Psychotherapie gemacht. Damals wollten Sie sich bereits gegen Berufsunfähigkeit versichern, Ihr Antrag wurde aber abgelehnt.
Nun erfährt der neue Versicherer durch den HIS-Eintrag von dem abgelehnten Antrag und befragt Sie. Dadurch müssen Sie nun dem neuen Versicherer die alte Geschichte mitteilen. Und der wird eventuell psychische Erkrankungen nun nicht mehr mitversichern wollen.
Also gibt es zwar keinen Automatismus, dass ein neuer Versicherer durch das HIS zur gleichen Einschätzung kommt wie der alte Versicherer. Aber negativ auswirken kann sich so ein Eintrag eben doch.
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Wir analysieren Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
- Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
- Sie bekommen bei uns als freie Versicherungsmakler kostenlos zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
- Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„;
- Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
- Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Wie lang werden die Daten gespeichert?
Manche meinen, das sei eines der best-gehüteten Geheimnisse der Branche. Die Regelungen sind so intransparent und uneinheitlich, dass selbst veranwortliche Stellen dazu in der Vergangenheit falsche Auskünfte gegeben haben. Wer lange genug sucht, findet dann genauere Angaben im Code of Conduct Datenschutz des GDV:
„Die im HIS gespeicherten Daten werden spätestens am Ende des 4. Jahres nach dem Vorliegen der Voraussetzung für die Einmeldung gelöscht. Zu einer Verlängerung der Speicherdauer auf maximal 10 Jahre kommt es in der Lebensversicherung im Leistungsbereich oder bei erneuter Einmeldung innerhalb der regulären Speicherzeit gemäß Satz 1. Daten zu Anträgen, bei denen kein Vertrag zustande gekommen ist, werden im HIS spätestens am Ende des 3. Jahres nach dem Jahr der Antragstellung gelöscht.“
Soweit jedenfalls die Theorie. In der Praxis haben wir bereits mehrfach nicht erfolgte Datenlöschungen nachweisen können. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden Württemberg (wo Informa jetzt nicht mehr seinen Sitz hat) schrieb damals von rechtswidriger Datenspeicherung.
Welche Versicherer arbeiten nicht mit dem HIS zusammen?
Erfreulicherweise beobachten wir einen klaren Trend dahingehend, dass mehr und mehr Lebensversicherer die Zusammenarbeit mit dem HIS einstellen. Die Kunden müssen sowieso korrekte und vollständige Angaben im Versicherungsantrag machen, weil sie sonst ihren Versicherungsschutz gefährden.
Kunden, denen während der Antragsprüfung ihr Eintrag im HIS unter die Nase gehalten wird, verlieren offenbar schnell das Interesse am Abschluss. Versicherungsbetrug in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum einen gar nicht so einfach und kommt zum anderen wesentlich seltener als in anderen Sparten vor. Das soll heißen: Vielen Lebensversicherern ist der Aufwand mit dem HIS gemessen an seinem Nutzen inzwischen zu hoch.
Versicherer wie die Allianz, die Alte Leipziger, der HDI und der Volkswohl Bund arbeiten im Bereich der Lebensversicherung nicht mehr mit dem HIS zusammen. Im Rahmen der Beratung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung schauen wir auch, ob das Thema HIS für Sie heikel werden könnte.
Weiterführende Links
- Stehen Sie auch rechtswidrig auf der „schwarzen Liste“ HIS?
- Kundendank: BU-Vertrag trotz HIS-Eintrag
- Noch immer rechtswidrige Datenspeicherung in der „schwarzen Liste“ HIS der Versicherer?