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13
Okt
2016

Abrechnungs-Skandal der Krankenkassen: Gefälschte Diagnosen gefährden den Versicherungsschutz

Kategorie: Pressemitteilungen, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Pressemitteilung:

Osnabrück, den 13.10.2016

Die von Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, eingestandene umfangreiche Fälschung von Diagnosen bei den Gesetzlichen Krankenkassen gefährdet auch den privaten Versicherungsschutz von Verbrauchern und Patienten. Davor warnt der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg. Grund dafür seien die Gesundheitsfragen, die man zum Beispiel bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten müsse.

Wer sich durch eine Krankenzusatzversicherung, eine Lebens-, oder die extrem wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung absichern will, muss in aller Regel detaillierte Gesundheitsfragen beantworten. Verbraucher, die hierbei falsche oder unvollständige Angaben machen, riskieren ihren Versicherungsschutz. Denn noch viele Jahre nach Abschluss eines solchen Vertrages können die Versicherer die Leistung erfolgreich verweigern, falls Falschangaben im Antrag bekannt werden.

Wenn sich nun aber herausstelle, dass Krankenkassen und Ärzte hinter dem Rücken der Patienten „aus einer depressiven Stimmung eine echte Depression“ machen (wie Baas wörtlich zitiert wird) – „Wie sollen dann Verbraucher die Fragen ihres Versicherers noch richtig beantworten?“, so Helberg.

Eine weitere ganz praktische Frage, die sich dem Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt: Wie solle ein Versicherer herausfinden, ob eine aktenkundige Diagnose zutreffe, oder gefälscht sei? „Auf jeden Fall müssen Kranken- und Lebensversicherer nun die ganz realistische Möglichkeit in Betracht ziehen, dass auftauchende Diagnosen, von denen der Kunde nichts geahnt haben will, tatsächlich absichtlich vom Arzt gefälscht wurden.“, gibt der Experte den Versicherern zu bedenken.

Helberg empfiehlt seinen Kunden seit vielen Jahren, vor dem Abschluss einer Versicherung bei Ärzten und Kassen nach den dort gespeicherten Diagnosen zu fragen. So kann er auf seinem Blog im Internet (www.helberg.info) über Fälle von Abrechnungsdiagnosen aus seiner Praxis berichten. Ein Arzt gab es seinem Kunden gleich schriftlich „Soweit in unseren letzten Rechnungen Diagnosen erfasst waren, war dies abrechnungsbedingt erforderlich.“

 

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