Mit Plänen kennen Sie sich als Architekt*in aus. Dann wissen Sie, dass es manchmal anders kommt. Darum geht es auch in diesem Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt. Nämlich, wie es finanziell weitergeht, wenn Ihnen Ihre Gesundheit einen Strich durch die Rechnung macht.

Inhaltsverzeichnis
Warum werden Architekten berufsunfähig?
Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie dazu die aktuellste Statistik:

- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2021 (veröffentlicht im April 2022) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von über 33,5 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Gut 20 Prozent, also jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- Mehr als 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur gut 6,5 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 15 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen oder ein Tinnitus sein.
- Unfälle machen nicht einmal 8 Prozent der Fälle aus.
Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind auch Architekten und Bauingenieure betroffen: Der Stress auf den Baustellen und in den Büros hinterlässt seine Spuren. Wenigstens kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener als in vielen anderen Berufen vor.
Wie sind Architekten gesetzlich abgesichert?
Da es sowohl angestellte Architekten gibt, als auch freiberuflich Tätige, unterscheidet sich die Art der Absicherung.
Angestellte Architektinnen und Architekten
Angestellte Architekten sind zunächst einmal Pflichtmitglieder in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Infolgedessen sieht ihre Absicherung dann auch genau so aus, wie bei anderen Angestellten. Somit lesen Sie bei weiterem Interesse dazu bitte den Artikel „Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?“
In vielen Bundesländern können sich angestellte Architekten aber auch von der Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und stattdessen in ein Versorgungswerk der Architektenkammer einzahlen – wie freiberuflich tätige Architekten. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass gelegentlich das Versorgungswerk auch als Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht genutzt werden kann.
Freiberuflich tätige Architekten
Selbstständige / freiberuflich tätige Architekten unterliegen der Pflichtteilnahme am Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Architekten hat den Haken, dass eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Architekt gezahlt wird.
Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung des Versorgungswerks der Architektenkammer NRW (PDF, Downlaod), darin heißt es im § 11, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat,…
„… das infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauerhaft zur Ausübung der Berufsaufgaben des Architekten (§ 1 Baukammerngesetz NRW) bzw. des Ingenieurs (§ 27 Baukammerngesetz NRW) unfähig ist (Berufsunfähigkeit) und aus diesem Grund seine Tätigkeit als Architekt bzw. Ingenieur eingestellt hat (….).“
Weiterhin heißt es in Absatz 4:
„Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht drei Monate nach Antragstellung“
Und noch etwas weiter im Absatz 8:
„Wer nach Vollendung des 45. Lebensjahres Mitglied des Versorgungswerkes wird, hat erst nach Ablauf von drei Jahren einen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente.“
Demnach leistet das Versorgungswerk erst, wenn die Tätigkeit bereits eingestellt wurde, aber nicht etwa rückwirkend, sondern erst 3 Monate nach Antragstellung. Wie genau die eigene Tätigkeit aussah (viel auf dem Bau, nur im Büro, Publikumskontakt, Akquise), interessiert nicht. Wer erst mit 45 oder später Mitglied wird, muss eine Wartezeit von 3 Jahren in Kauf nehmen.

Architekt: Erst krank & arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
So lange Sie als Architekt oder Architektin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine Krankentageldversicherung. Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Architekten nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein. Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn man seine Tätigkeit bereits eingestellt hat und vollständig berufsunfähig ist.
Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50%. Ohne Wartezeit und viele Tarife auch rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.
Architekten können eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße als Architket tätig bleiben.

Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt
Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Architekten oft sehr günstig, weil sie in die besten Berufsgruppen eingestuft werden. Mit unserem Rechner können Sie direkt die Beiträge von bis zu 28 Anbietern vergleichen.
Überdies gibt es zahlreiche Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Architekt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten.
Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente muss garantiert erhöht werden.
Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Architekten in das eigene Office wechseln und und und. Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die
Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.

Weiterführende Links
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbständige
- Was bedeutet „ab 50% Berufsunfähigkeit?“
- Ursachen für Berufsunfähigkeit
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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2022 Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt