Auf dieser Seite Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt geht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung für die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt selbst.
Sie sind berufsunfähig und suchen einen Rechtsanwalt, den Sie mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung beauftragen wollen? Dann sind Sie hier leider nicht richtig.

Inhaltsverzeichnis
Warum werden Rechtsanwälte berufsunfähig?
Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie sich dazu unsere Grafik an:

- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2021 (veröffentlicht im April 2022) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von über 33,5 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Gut 20 Prozent, also jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- Mehr als 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur gut 6,5 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 15 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen oder ein Tinnitus sein.
- Unfälle machen nicht einmal 8 Prozent der Fälle aus.
Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind eben auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen: Der Stress in den Kanzleien hinterlässt seine Spuren. Wenigstens kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener vor als in vielen anderen Berufen.

Wie sind Rechtsanwälte gesetzlich abgesichert?
Da es sowohl freiberufliche als auch angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, kommen zwei unterschiedliche Absicherungs-Arten in Frage:
Angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind, können sich nicht ohne weiteres von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das gilt auch dann, wenn sie nebenberuflich eine eigene Anwaltspraxis betreiben. Das Bundessozialgericht hat in drei Urteilen vom 03.04.2014 (NJW 2014, 2743 ff.) entschieden, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber nicht möglich ist.
Infolgedessen sind angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber zunächst genau wie andere Arbeitnehmer auch staatlich abgesichert. Somit lesen Sie bei weiterem Interesse dazu bitte den Artikel „Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?“ Für die freiberufliche Tätigkeit lesen Sie hier weiter.
Freiberuflich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt können Sie sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Stattdessen zahlen Sie dann in ihr zuständiges Versorgungswerk.
Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte hat leider den Haken, daß eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt gezahlt wird. Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Darin heißt es in § 29 (1), Satz 2:
„Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen, im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben.“
Weiterhin heißt es im Absatz (2), Satz 2:
„Die Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von Patentanwälten durch die Rückgabe der Zulassung und von Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch den Verzicht auf die Rechte aus der Bestellung nachzuweisen.“
Das Versorgungswerk bemisst die Berufsunfähigkeit des Rechtsanwaltes also nicht an seiner konkreten bisherigen Tätigkeit, sondern sehr abstrakt die Tätigkeit in rechts- und steuerberatenden Berufen. Zusätzlich muss vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen.

Rechtsanwalt: Erst krank & arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
So lange Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine Krankentageldversicherung.
Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein. Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn man überhaupt keine rechts- und steuerberatende Tätigkeit mehr ausüben kann – also vollständig berufsunfähig ist.
Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50%. Rechtsanwälte können also eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße rechtsberatend tätig bleiben.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt
Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Rachtsanwältinnen und Rechtsanwälte oft sehr günstig, weil sie in die besten Berufsgruppen eingestuft werden. Darüber hinaus gibt es immer wieder einmal die Möglichkeit der Antragsstellung mit komprimierten Gesundheitsfragen.
Überdies gibt es natürlich zig Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Rechtsanwalt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten. Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente muss garantiert erhöht werden. Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Rechtsanwalt in die eigene Kanzlei wechseln, Partner werden und und und. Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.
Unter dem Strich kann man zusammenfassen: Es ist nicht so ganz einfach mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte. Lassen Sie sich am besten beraten!

Weiterführende Links
- Allianz BU-Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte
- HDI BU-Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen für Rechtsanwälte und Notare
- Was bedeutet ab 50% Berufsunfähigkeit?
- „Ich kenne niemanden, bei dem die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde!“
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Zuletzt aktualisiert am 23.06.2022 Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt