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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt

Auf dieser Seite Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt geht es um die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, nicht darum, einen Anwalt in Sachen BU zu finden.

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Das Wichtigste im Überblick

Rechtsanwälte sind entweder in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert oder Mitglied eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte. Beides reicht als Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nicht aus.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 100 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.

So können berufsunfähige Rechtsanwälte in reduziertem Maße weiter beratend tätig sein. Müssen sie aber nicht.



Warum werden Rechtsanwälte berufsunfähig?

Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie sich dazu unsere Grafik an:

Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2022, Statistik von Morgen&Morgen, veröffentlicht in 04.2023
Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2022: Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind inzwischen mit großem Abstand die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit.
  • Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2022 (veröffentlicht im April 2023) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34,5 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
  • Gut 20 Prozent, also jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
  • Mehr als 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
  • Nur 7 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
  • Für knapp 14 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen oder ein Tinnitus sein.
  • Unfälle machen nicht einmal 8 Prozent der Fälle aus.

Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind eben auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen: Der Stress in den Kanzleien hinterlässt seine Spuren. Wenigstens kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener vor als in vielen anderen Berufen.


Wie sind Rechtsanwälte gesetzlich abgesichert?

Da es sowohl freiberufliche als auch angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, kommen zwei unterschiedliche Möglichkeiten in Frage, wie sie gegen Berufsunfähigkeit abgesichert sein können.

Angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber angestellt sind, können sich nicht ohne weiteres von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das gilt auch dann, wenn sie nebenberuflich eine eigene Anwaltspraxis betreiben. Das Bundessozialgericht hat in drei Urteilen vom 03.04.2014 (NJW 2014, 2743 ff.) entschieden, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für eine Tätigkeit bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber nicht möglich ist.

Infolgedessen sind angestellte Rechtsanwälte bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber zunächst genau wie andere Arbeitnehmer auch staatlich abgesichert. Lesen Sie bei weiterem Interesse dazu bitte den Artikel „Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?„.

Freiberuflich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt können Sie sich gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Stattdessen zahlen Sie dann in ihr zuständiges Versorgungswerk.

Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte hat leider den Haken, daß eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt gezahlt wird.

Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Darin heißt es in § 29 (1), Satz 2:

„Berufsunfähig ist ein Mitglied, das infolge von Krankheit oder anderen Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte außerstande ist, eine Erwerbstätigkeit in den rechts- oder steuerberatenden Berufen, im Beruf des Patentanwalts oder eine Tätigkeit, die mit diesen Berufen vereinbar ist, auszuüben.“

Weiterhin heißt es im Absatz (2), Satz 2:

„Die Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist von Angehörigen der rechtsberatenden Berufe und von Patentanwälten durch die Rückgabe der Zulassung und von Angehörigen der steuerberatenden Berufe durch den Verzicht auf die Rechte aus der Bestellung nachzuweisen.“

Das Versorgungswerk bemisst die Berufsunfähigkeit des Rechtsanwaltes also nicht an seiner konkreten bisherigen Tätigkeit, sondern sehr abstrakt die Tätigkeit in rechts- und steuerberatenden Berufen. Zusätzlich muss vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt
Rechtsanwälte brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, weil das Versorgungswerk erst im worst case leistet.

Rechtsanwalt: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?

Solange Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine Krankentageldversicherung.

Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein.

Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn man überhaupt keine rechts- und steuerberatende Tätigkeit mehr ausüben kann – also vollständig berufsunfähig ist.

Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Rechtsanwälte können also eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße rechtsberatend tätig bleiben.

Volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit (c) www.helberg.info
Der große Vorteil einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte: 100 Prozent BU-Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt

Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Rachtsanwältinnen und Rechtsanwälte oft sehr günstig, weil sie in die günstigsten Berufsgruppen eingestuft werden. Darüber hinaus gibt es immer wieder einmal die Möglichkeit der Antragsstellung mit verkürzten Gesundheitsfragen.

Überdies gibt es zahlreiche Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Rechtsanwalt beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten.

Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte garantiert erhöht werden. Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Rechtsanwalt in die eigene Kanzlei wechseln, Partner werden und und und.

Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.

Unter dem Strich kann man zusammenfassen: Es ist nicht so ganz einfach mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte. Lassen Sie sich am besten beraten!


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden



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    Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt