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Berufsunfähigkeitsversicherung HDI 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI im Jahr 2026: Tarife, Bedingungen, Gesundheitsfragen, Aktionen, Preise, Vorteile, Nachteile - und Erfahrungen beim Abschluss und im Leistungsfall.

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Die HDI Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie eine strukturierte Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) des HDI.

Wir behandeln Tarife, zentrale Regelungen der Versicherungsbedingungen für unterschiedliche Berufsgruppen, Gesundheitsfragen, Sonderaktionen, Kosten und berichten über unsere Erfahrungen aus der Vermittlungspraxis und bei Leistungsfällen.

Stand: Januar 2026.

Was zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI aus?

Die HDI Lebensversicherung ist einer der größeren Anbieter im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland und verfügt über einen entsprechenden Vertragsbestand.

Das Tarifangebot besteht hauptsächlich aus dem Tarif EGO top und ist in zwei Varianten gegliedert, mit und ohne Leistungen wegen Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsklausel). In beiden Varianten verzichtet der Anbieter vollständig auf jede Form der abstrakten und konkreten Verweisung.

Auffällig ist die Beitragshöhe, die trotz der sehr guten Versicherungsbedingungen und vieler Angebote mit verkürzten Gesundheitsfragen (und damit potentiell erhöhten Risiken) eher als günstig einzustufen ist.

Für wen ist eine HDI-BU grundsätzlich interessant – und warum?

Der HDI bietet insbesondere mit seinem Tarif EGO top einen Hochleistungstarif, der grundsätzlich für verschiedene Berufsgruppen in Betracht kommt – etwa für Schüler, Studenten, Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler.

Die HDI-BU ist insbesondere dann interessant, wenn das Ergebnis der Risikoprüfung – zum Beispiel im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage – im Vergleich zu anderen Anbietern nicht schlechter ausfällt. Oder wenn das Preis- / Leistungsverhältnis für Ihre persönliche Entscheidung wichtiger ist, als die optimale Finanzstärke.

Info

  • Diese Seite wurde von Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. erstellt.
  • Wir begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
  • Unsere Bewertungen basieren nicht auf Tests oder Rankings, sondern auf Versicherungsbedingungen, eigenen Berechnungen und praktischer Erfahrung aus Beratung, Risikovoranfragen und Leistungsfällen.
  • Wir analysieren jeden Anbieter nach denselben fachlichen Kriterien – unabhängig davon, ob und wie häufig wir ihn vermitteln.

Zuletzt aktualisiert: 14.01.2026


Inhaltsverzeichnis

Inhalt


Der Versicherer HDI Lebensversicherung AG

  • Name des Versicherers: HDI Lebensversicherung AG
  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG)
  • Konzernzugehörigkeit: Talanx-Konzern (Talanx AG)
  • Anschrift: Charles-de-Gaulle-Platz 1
  • Website: www.hdi.de
  • Telefonnummer: 0221-144-0

Welche Rolle spielt der HDI im deutschen BU-Markt?

Die HDI Lebensversicherung AG ist eine Aktiengesellschaft. Exakte Angaben zur Anzahl der Berufsunfähigkeitsversicherungen im Bestand und bearbeiteten Leistungsfällen im Jahr macht der HDI bei Morgen&Morgen nicht. Eine grobe Aussage dazu haben wir im Mai 2021 vom Versicherer bekommen: Damals waren es jeweils zwischen 100.001 und 500.000 Verträge als selbständige BU und BUZ, sowie über 1.000 Leistungsfälle im Jahr.

Die HDI Lebensversicherung AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 gebuchte Bruttobeiträge für alle Lebensversicherungsprodukte zusammen in Höhe von über 1,64 Milliarden Euro.

Der Vorgänger, die Gerling Lebensversicherung, war der erste BU-Anbieter, der Ende der 1990er Jahre auf die abstrakte Verweisung verzichtete. Der Nachfolger HDI verzichtet seit 2024 vollständig auch auf die konkrete Verweisung.

Wie ist die Finanzstärke der HDI Lebensversicherung einzuordnen?

Sehr gute Ratings und Bewertungen: Die Bonität und Finanzstärke der HDI-Lebensversichersicherung werden von Analysehäusern teilweise eher mittelmäßig, inzwischen aber auch mit sehr guten Noten bewertet:

  • Standard & Poor’s: Die Erstversicherer der Talanx-Gruppe, zu der auch HDI Leben gehört, verfügen über ein AA-Rating | Ausblick stabil für Finanzstärke (Stand 02.2025),
  • AM Best Rating: A+ | Ausblick stabil (Stand 10.2025),
  • Morgen & Morgen: Das Analysehaus vergibt im Rating LV-Unternehmen 4 von 5 Sternen („sehr gut“),
  • IVFP: Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung bescheinigt dem Unternehmen eine „sehr gute“ Unternehmensqualität.

Unsere Zusammenarbeit mit dem HDI

Die HDI Lebensversicherung arbeitet mit freien Versicherungsmaklern wie uns grundsätzlich zusammen. Uns als Vermittler hat der HDI sozusagen „geerbt“, als man die damalige Gerling Lebensversicherung im Jahr 2006 übernommen hat. Gerling war der erste BU-Anbieter, der auf die abstrakte Verweisung verzichtete. Damals ein Riesen-Fortschritt für die Versicherten und für ein sehr guter Grund, Gerling-BUs zu vermitteln.

So vermitteln wir Berufsunfähigkeitsversicherungen des HDI nun seit fast 20 Jahren, denn der HDI hat damals die sehr guten Versicherungsbedingungen des Gerling übernommen.

Mal vermitteln wir etwas mehr, mal weniger BUs an den HDI. Das liegt weniger an den Versicherungsbedingungen und mehr an an den Annahmevoten auf unsere Risikovoranfragen, die sehr unterschiedlich ausfallen.

Gelegentlich haben wir den Eindruck, dass man die sehr guten BU-Versicherungsbedingungen im Hause HDI nicht immer auch so „lebt“. Aber man nimmt unsere Kritik an und hat deswegen in der Vergangenheit z.B. die Handhabung bei der Überprüfung der finanziellen Angemessenheit in der Dynamik geändert.

Wie erleben wir Risikovoranfragen und Antragstellung in der Praxis?

Wenn wir eine anonyme Risikovoranfrage an den HDI stellen, wird sie in aller Regel schnell und stets sorgfältig bearbeitet.

Die Voten, also die Antworten auf eine solche Voranfrage, sind – wie bereits erwähnt – unterschiedlich gut: Mal stößt man sich an Kleinigkeiten, mal ist man eher schmerzfrei, was Vorerkrankungen angeht. Für uns ist da kein System ersichtlich. Ist der HDI der einzige Versicherer, der unsere Kunden zu normalen Konditionen versichern will, während andere Versicherer einen Leistungsausschluss und / oder einen Risikozuschlag vereinbaren wollen, lautet unsere Empfehlung gerne HDI. Denn das ist das stärkste Argument für den Abschluss bei diesem Versicherer.

Vor allem schafft es der HDI bei uns aber, sich bei eingereichten Anträgen exakt an das Votum der Voranfrage zu halten. Das ist nicht selbstverständlich.

Welche Besonderheiten zeigen sich regelmäßig im Antragsprozess?

Die normalen BU-Antragsformulare des HDI sind inklusive Gesundheitsfragen mit knapp 20 Seiten durchschnittlich lang. Seit der Umstellung im Sommer 2025 verwirrt die Aufteilung auf teils ein-, teils zweispaltige Seiten manche Kunden.

Das gilt auch für die neuen, abweichenden Antragsformulare einer Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute unter der Bezeichnung FUTURE 2 Go.

Für die vielen BU-Aktionen des HDI einer „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ gibt es nochmals abweichende Antragsformulare, die trotz deutlich weniger Fragen ungefähr den gleichen Seitenumfang haben.

Ist der Antrag aber erstmal beim Versicherer angekommen, erfolgt die Bearbeitung „unserer“ Anträge in aller Regel rasch und meistens auch fehlerfrei.


Tariflandschaft der HDI Berufsunfähigkeitsversicherung

Der HDI hat im Grunde genommen zwei BU-Tarife, die in etwas unterschiedlichen Varianten zum Einsatz kommen.

Welche Tarifvarianten gibt es und worin unterscheiden sie sich?

1. EGO Top, Kürzel „BV“ plus Tarifgeneration, aktuell „HBV26“: ein Hochleistungstarif „für alle“, der eine monatliche Rente zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt. Inklusive Verzicht auf die abstrakte Verweisung und die konkrete Verweisung in jeglicher Form.

Die aktuelle Tarifvariante mit Arbeitsunfähigkeitsklausel trägt das Kürzel HBVZ26.

In beiden Tarifvarianten kann eine garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) zwischen 1 und 3 Prozent vereinbart werden.

2. EGO Young, Kürzel KL7PL: eine Risikolebensversicherung mit BU-Zusatzversicherung (BUZ) als Startertarif mit abgekürzter Versicherungs- und Vertragslaufzeit.
Hinweis: BU- Startertarife mit abgekürzter Versicherungsdauer finden wir wegen ungewisser Optionskonditionen nicht empfehlenswert und gehen daher hier auch nicht weiter darauf ein.


Zentrale vertragliche Regelungen

Hinweis

Die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI im Tarif EGO top HBV26 auf Basis der maßgeblichen Versicherungsbedingungen, Druckstücke AVB_HBV26_250701, BB_HKS_250701, ERL_HBU_250701, BB_HNVG_BU_250701, BB_HDYN_250701, Stand jeweils 07.2025).

👉 Das Bedingungsupdate 01.2026 – Druckstück AVB_HBV26_260101 – hat zu keinen Änderungen der nachfolgenden Antworten geführt.

Der Startertarif des HDI kann in einzelnen Punkten abweichen und ist hier wegen der Übersichtlichkeit bewusst nicht Gegenstand der Darstellung.

Wir haben diese Punkte ausgewählt, weil sie während der Vertragslaufzeit und im Leistungsfall besonders relevant sind – und in vielen Vergleichen gar nicht oder nur verkürzt dargestellt werden.
Auch wenn das schon detailliert aussieht, haben wir uns auf wesentliche Punkte beschränkt.

Weitere Details der Versicherungsbedingungen sollten unbedingt für die Entscheidung für oder gegen einen Tarif berücksichtigt werden.

1️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Schülern definiert?

Fundstelle: § 2 Abs. 8

Zitat: „Bei Schülern orientieren wir uns bei der Feststellung der Berufsunfähigkeit allein an
den Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern, die sie als Schüler bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
konkret ausgeübt haben.“

Kommentar: Der HDI verwendet hier eine eher außergewöhnliche Formulierung. Es könnte dort auch stehen, dass man die Tätigkeit eines Schülers als Beruf ansieht. Vielleicht will man sich hier klarstellend von anderen BU-Anbietern abheben, die auch den Schulweg oder die Beschaffenheit des Schulgebäudes berücksichtigen. Schüler sind beim HDI jedenfalls gegen Berufsunfähigkeit versichert.

2️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Studenten definiert?

Fundstelle: § 2 Abs. 9

Zitat: „Bei hauptberuflich tätigen Studenten legen wir als ausgeübten Beruf das Mindestanforderungsprofil des Berufs zugrunde, der dem angestrebten Studienabschluss entspricht, um die Berufsunfähigkeit festzustellen. Wenn der Student mit dem Studienabschluss verschiedene Berufe ausüben kann, gilt: Die Berufsunfähigkeit stellen wir auf Basis beruflicher Anforderungen mit hohen geistig-mentalen Ansprüchen und mit überwiegend an einem festen Arbeitsplatz auszuübenden geringen bis leichten körperlichen Tätigkeiten fest.“

Kommentar: Auch hier verwendet der HDI eine ungewöhnliche Formulierung. Zwar dürfte sich die Berücksichtigung des mit dem Abschluss des Studiengangs verbundenen Mindestanforderungsprofils des Berufsbildes positiv für die versicherten Studenten auswirken.

Es bedeutet aber auch: Eigentlich ist es egal, ob man in der studentischen Tätigkeit zu mehr als 50 % eingeschränkt ist. Als Studentin oder Student muss man also erstmal auf die Idee kommen, dass man vielleicht schon für den angestrebten Beruf berufsunfähig ist, obwohl man noch weiter studieren kann.

3️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die abstrakte Verweisung?

Fundstelle: ERL-BU § 11 (Erläuterungen zum Versicherungsschutz)

Antwort: ja.

Zitat: „Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person aufgrund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder aufgrund von Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf ausüben kann (abstrakte Verweisung) (…).“

Kommentar: Die abstrakte Verweisung war früher ein häufiger Streitpunkt, weil Versicherer die Zahlung einer BU-Rente mit dem Argument verweigern konnten, man könne ja noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Heutige Bedingungswerke sehen diese Möglichkeit meistens nicht mehr vor. Trotzdem sollte man sich das genau ansehen. Der HDI verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Das gilt in der Erstprüfung auf Berufsunfähigkeit, für die Folgeprüfungen und beim Ausscheiden aus dem Beruf.

4️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die konkrete Verweisung?

Fundstelle: ERL-BU § 11 (Erstprüfung) und ERL-BU § 17 (Folgeprüfung) – (Erläuterungen zum Versicherungsschutz)

Antwort: ja

Zitat: „Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit spielt es keine Rolle, ob die versicherte Person aufgrund vorhandener Fähigkeiten und Kenntnisse oder aufgrund von Ausbildung und Erfahrung einen anderen Beruf (…) bereits ausübt (konkrete Verweisung).“

Kommentar: Der HDI hat also keine Möglichkeit für eine konkrete Verweisung. Seit 2024 gilt das bei seitdem abgeschlossenen Verträgen auch für die Nachprüfung einer Berufsunfähigkeit. Damit ist der HDI der erste Versicherer, der vollständig auf seine Verweisungsrechte verzichtet. Das war ein Alleinstellungsmerkmal, bis die Bayerische den Verzicht auf die konkrete Verweisung als Zusatzbaustein anbot.

5️⃣ Wie ist die Umorganisation in Betrieben von Selbstständigen und/oder Freiberuflern geregelt?

Fundstelle: § 2 Abs. 6 und Abs. 7

Zitat: „Ist die versicherte Person selbstständig, setzt Berufsunfähigkeit (…) voraus, dass die versicherte Person außerstande ist (…) durch zumutbare Umorganisation ihres Arbeitsplatzes oder ihres Tätigkeitsbereichs (…) ein Tätigkeitsfeld zu schaffen, das Berufsunfähigkeit nach Absatz 2 ausschließt.
(…) Wenn Sie uns nachweisen, dass einer der folgenden Fälle vorliegt, verzichten wir auf eine Prüfung der Umorganisation: (…) akademische Ausbildung (…) mindestens zu 90 % kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten (… oder … ) weniger als fünf Mitarbeiter.

(Außerdem unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter bei einer Tätigkeit als…) niedergelassener Arzt, niedergelassener Zahnarzt, niedergelassener Tierarzt, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Steuerbevollmächtigter (… wenn …) keine weiteren Mitarbeiter mit gleicher Fachkenntnis und Qualifikation im Fachgebiet, in der Fachrichtung oder im Berufsfeld der versicherten Person beschäftigt sind. Für den Fall, dass solche Mitarbeiter beschäftigt sind, berufen wir uns nicht auf eine Umorganisation, wenn und solange die versicherte Person uns nachweist, dass keine konkrete Umorganisation erfolgt ist.“

Kommentar: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen üblich.

Der Verzicht einer solchen Prüfung bei Betrieben von typischen Freiberuflern unabhängig von der Mitarbeiterzahl bedeutet für sie eine deutlich kundenfreundlichere Regelung. Denn die meisten anderen Anbieter verzichten entweder gar nicht, oder nur bei Betrieben bis zu 5 Mitarbeitern.

6️⃣ Was gilt für die Berufsunfähigkeit von Beamten?

Fundstelle: Keine Fundstelle.

Antwort: Der Tarif enthält keine Dienstunfähigkeitsklausel. Beamte müssen also ihre Berufsunfähigkeit selbst nachweisen.

Kommentar: Das Fehlen einer Dienstunfähigkeits- / DU-Klausel macht die BU des HDI für Beamte weniger attraktiv. Aber was viele nicht wissen (oder falsch kommunizieren): Auch Beamte können berufsunfähig werden. Sie müssen dann – ähnlich wie Angestellte – nachweisen, dass Sie für mindestens 6 Monate außer Stande sind, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% auszuüben.

Ob der Dienstherr Beamte dienstunfähig schreibt, spielt demnach keine Rolle. Es kann also zu Situationen kommen, dass man als dienstunfähig gilt, nicht aber als berufsunfähig – oder umgekehrt. In vielen Fällen wird man beides sein.

Wenn ein Versicherer mit einer DU-Klausel eine oder mehrere Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen will, kann eine normale BU ohne DU-Klausel und einer normalen Antragsannahme daher eine gute Alternative darstellen.

7️⃣ Gibt es eine Günstigerprüfung bei einem Berufswechsel?

Fundstelle: § 29 Abs. 1 und 4, § 28 Abs. 1 (UpgradeJoker)

Antwort: Ja.

Zitat: „Nach Eintritt eines der in Absatz 2 beschriebenen Anlässe, bei dem die versicherte Person jünger als 40 Jahre alt ist, gilt: Sie können innerhalb von zwölf Monaten beantragen, dass wir den Beitrag Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung überprüfen. (…) Anlässe zur Ausübung der Berufswechseloption sind:

  • Die versicherte Person wechselt ihre berufliche Tätigkeit.
  • Die versicherte Person erwirbt durch Weiterbildung einen Abschluss, der in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union staatlich anerkannt ist.
  • Die versicherte Person ist Schüler und wechselt die Schulart oder wechselt in die gymnasiale Oberstufe oder beginnt eine Ausbildung oder ein Studium.

Die Überprüfung ist mit einer dann gültigen vereinfachten Gesundheitsprüfung verbunden.“

UpgradeJoker: „Nach Eintritt eines der in Absatz 2 beschriebenen Anlässe, bei dem die versicherte Person jünger als 35 Jahre alt ist, gilt: Sie können innerhalb von zwölf Monaten eine oder gleichzeitig mehrere der folgenden Optionen ausüben. Dabei verzichten wir auf eine erneute Risikoprüfung. (…) Anlässe zur Ausübung des UpgradeJokers sind:

  • Die versicherte Person nimmt nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder nach erfolgreichem Abschluss eines staatlich anerkannten Studiums oder dualen Studiums erstmals eine unbefristete Berufstätigkeit auf.
  • Die versicherte Person ist Schüler und wechselt die Schulart oder wechselt in die gymnasiale Oberstufe oder beginnt nach erfolgreichem Schulabschluss erstmals ein Studium oder duales Studium an einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder eine Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.“

Kommentar: Es gilt der Grundsatz, dass der jeweils zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, ein Berufswechsel für den Versicherungsschutz unkritisch ist und auch nicht gemeldet werden muss. Eine Meldung kann aber sinnvoll sein, um den Beitrag im bestehenden Vertrag zu senken. Eine Verteuerung ist ausgeschlossen.

Durch den UpgradeJoker verzichtet der HDI bis Alter 35 im Rahmen der Beitragsüberprüfung bei den genannten Anlässen auf eine erneute Risikoprüfung. Ohne diese Regelung ist eine Überprüfung bis Alter 40 mit Risikoprüfung möglich.

Der HDI hat hier eine gute, verbraucherfreundliche Regelung. Die Hinweise auf Wechsel der Schulform etc. sind sicherlich hilfreich, weil viele Menschen „Schüler“ noch gar nicht als „Beruf“ ansehen.

8️⃣ Ist eine AU-Klausel fest oder optional enthalten? Wenn ja: Für wieviele Monate wird eine Leistung erbracht?

Fundstelle: BB-KS (Präambel) und § 1 Abs. 3

Antwort: Ja, im Tarif EGO Top HBVZ26 für maximal 36 Monate während der Vertragslaufzeit.

Zitat: „Diese Besonderen Bedingungen für die Leistungen wegen Krankschreibung gelten ergänzend (…), wenn Sie mit uns Leistungen wegen Krankschreibung vereinbart haben. (….) Die Leistungen wegen Krankschreibung erbringen wir für insgesamt maximal 36 Monate (…). “

Kommentar: Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel wirkt sich in unseren Leistungsfällen extrem nützlich für die Betroffenen aus, weil einfacher und in der Regel schneller Geld vom Versicherer kommt.

Nicht nur die maximale Dauer der AU-Leistung ist entscheidend, sondern auch, ob parallel Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden müssen (beim HDI nicht mehr) und welche Unterlagen der Versicherer im Leistungsfall anfordern kann.

9️⃣ Ist eine Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung möglich?

Fundstelle: § 1 Abs. 2

Antwort: Ja, optional vereinbar.

Zitat: „Wenn Sie mit uns eine garantierte Rentensteigerung im Versicherungsfall vereinbart haben, gilt: Die gezahlte Berufsunfähigkeits-Rente erhöht sich jährlich um einen vereinbarten Prozentsatz.“

Kommentar: Die Leistungsdynamik ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen äußert nützlich, weil sie einen gewissen Inflationsausgleich sicherstellt, wenn man berufsunfähig ist. Das ist besonders wichtig, weil die meisten Berufsunfähigen viele Jahre lang berufsunfähig bleiben und anscheinend auch immer mehr junge Leute berufsunfähig werden.

🔟 Gibt es in den ersten Jahren eine Nachversicherungsgarantie ohne Anlass?

Fundstelle: BB-NVG § 2

Antwort: Ja.

Zitat: „Die ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn nennen wir freie Phase. […] In dieser Phase können Sie die Nachversicherungsgarantie sowohl frei von bestimmten Anlässen als auch gebunden an bestimmte Anlässe gemäß § 3 ausüben.“

Kommentar: Garantien für eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen bei bestimmten Anlässen sind marktüblich. Aber sie sind an bestimmte Fristen gebunden. Deswegen ist es nützlich, wenn es zusätzlich zumindest in den ersten Vertragsjahren eine solche Erhöhungsmöglichkeit gibt, ohne sie an bestimmte Anlässe und damit Fristen zu binden.

1️⃣1️⃣ Gibt es eine Begrenzung für die dynamischen Erhöhungen (Beitragsdynamik)?

Fundstelle: BB-DYN § 1 Abs. 1 und § 10 Abs. 3

Antwort: Ja, i.d.R. bis Alter 60, wird individuell mit der „Vertragsübersicht“ im Antrag ausgewiesen. Die finanzielle Angemessenheit muss gegeben sein und kann vom HDI jederzeit überprüft werden.

Zitat: „(…) Einen Bedarf nehmen wir immer dann an, wenn die gewichtete jährliche Gesamtleistung
einen Höchstbetrag nicht überschreitet. (…) Sofern wir nach unseren Unterlagen feststellen, dass durch eine kommende Erhöhung die gewichtete jährliche Gesamtleistung den Höchstbetrag überschreiten würde, werden wir Ihnen dies mitteilen. Weitere Erhöhungen sind in diesem Fall nur möglich, wenn Sie uns nachweisen, dass dennoch ein Bedarf besteht. (…)“

Kommentar: Dass ein BU-Versicherer auch bei dynamischen Erhöhungen die finanzielle Angemessenheit überprüfen will, ist nichts Besonderes und legitim. Eine Begrenzung auf das Endalter 60 ist bei Verträgen, die bis 67 laufen sollen, nicht schön, aber verkraftbar.

1️⃣2️⃣ Gibt es eine Begrenzung für die Nachversicherungsgarantien?

Fundstelle: BB-NVG § 8 Abs. 7 und § 9 Abs. 4 (KarrierePlus Option)

Antwort: Ja, Erhöhungen im Rahmen der Nachversicherungsgarantien sind auf Gesamtrenten von 3.000 Euro / Monat ohne ärztliche Untersuchung begrenzt. Durch die KarrierePlus Option kann die BU-Rente auf maximal 6.000 Euro / Monat steigen. Die finanzielle Angemessenheit muss gegeben sein.

Zitat: „Die insgesamt bei uns versicherten Berufsunfähigkeits-, […] Renten der versicherten Person dürfen eine Jahresrente von 36.000 EUR (…) nicht übersteigen.“
KarrierePlus Option: „Die insgesamt bei uns versicherten Berufsunfähigkeits- (…) Renten der versicherten Person dürfen eine Jahresrente von 72.000 EUR pro Jahr nicht übersteigen.“

Kommentar: Es gibt noch BU-Anbieter, die die versicherte BU-Rente insgesamt auf 2.500 Euro deckeln. Insofern ist die Erhöhungsmöglichkeit auf 3.000 Euro ohne ärztliche Untersuchung beim Abschluss schon eine bessere Lösung.

Hinzu kommt beim HDI aber noch die KarrierePlus Option, die bei Gehalts- oder deutlichen Gewinnsteigerungen Erhöhungen im selben prozentualen Verhältnis zulässt, maximal auf das Doppelte, also bis zu 6.000 Euro. Das ist eine sehr hohe Grenze. Zum Vergleich: Der Marktführer Allianz begrenzt Nachversicherungsgarantien auf maximal 4.500 Euro.

Damit ist die BU des HDI für Gutverdiener ein attraktives Angebot. Bei hohem zu erwartendem Einkommen empfehlen wir schon aus Gründen der Risikostreuung trotzdem die Aufteilung auf zwei Versicherer.

1️⃣3️⃣ Müssen Berufsunfähige von sich aus eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustands mitteilen?

Fundstelle: § 6 Abs. 6

Antwort: Nein.

Zitat: „Sie sind auch nicht verpflichtet, uns von sich aus eine Besserung des Gesundheitszustands oder eine Minderung der Berufsunfähigkeit der versicherten Person mitzuteilen.“

Kommentar: Solche Verpflichtungen im Leistungsfall sehen wir kritisch. Denn erstens kann ein Laie kaum selbst beurteilen, ob er nun zu 50% (= Versicherer zahlt) oder zu 49% (Versicherer zahlt nicht) berufsunfähig ist. Und zweitens kommt in der Praxis wohl kaum jemand auf die Idee, dass es eine Meldepflicht an den BU-Versicherer gibt, wenn der Arzt einem z.B. sagt, dass die Dosierung eines Medikaments reduziert werden kann (= Besserung des Gesundheitszustands).

Beides ist besonders relevant, weil ein Verstoß gegen solche Meldepflichten den Versicherer berechtigen kann, die Leistung einzustellen.

Wir sehen es positiv, dass der HDI auf solche Meldepflichten verzichtet und das auch klar in die Bedingungen schreibt. Der HDI kann aber von sich aus jederzeit die Berufsunfähigkeit nachprüfen.


Aktuelle Tarif- und Bedingungs-Updates

Hier dokumentieren wir relevante Änderungen an Tarif und Bedingungen im laufenden Jahr.

Bedingungs-Update Januar 2026 – was hat sich geändert?

Mit Januar 2026 hat der HDI eine neue Version seiner BU-Bedingungen veröffentlicht (Druckstück AVB_HBV26_260101). Unseres Erachtens handelt es sich um überwiegend redaktionelle Klarstellungen ohne inhaltliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz:

  • Keine Änderung an den Leistungsauslösern (Definition der Berufsunfähigkeit unverändert).
  • Klarstellungen bei Kostenregelungen (Abschluss- und Verwaltungskosten transparenter formuliert).
  • Keine für Neukunden nachteilige Änderungen erkennbar.
Detaillierter Bedingungsvergleich 07.2025 → 01.2026
Bereich / FundstelleStand 07.2025Stand 01.2026Beschreibung der Änderung
Dokumenten-Kennung(AVB_HBV26_250701)(AVB_HBV26_260101)Aktualisierung der Versionsnummer.
§ 1 Was ist versichert? (Abs. 1)Listet Beitragsbefreiung und BU-Rente auf.Ergänzt bei der BU-Rente den Satz: „Für die Berufsunfähigkeits-Rente besteht während eines Leistungsanspruchs keine Verpflichtung zur Beitragszahlung.“Klarstellende Ergänzung, dass für die Rente selbst (zusätzlich zur Beitragsbefreiung des Hauptvertrags) kein Beitrag gezahlt werden muss.
§ 14 Kosten (Abs. 2)Erwähnt allgemein Aufwendungen für den Abschluss.Ergänzt explizit: „Wir verteilen einen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten […] gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren […].“Transparentere Darstellung der 5-jährigen Verteilungsdauer der Abschlusskosten direkt im Vertragstext (zuvor teils implizit oder an anderer Stelle geregelt).
§ 14 Kosten (Abs. 3)„Die Verwaltungskosten verteilen wir über die gesamte Vertragsdauer.“Differenziert genauer: „Einen Teil der Verwaltungskosten entnehmen wir jedem Beitrag. Die restlichen Verwaltungskosten entnehmen wir über die gesamte Versicherungsdauer verteilt dem Deckungskapital.“Präzisierung, aus welchen Töpfen (Beitrag vs. Deckungskapital) die Verwaltungskosten entnommen werden.
§ 15 Zusatzkosten (Abs. 1 vs. Abs. 3)„Rückläufer im Lastschriftverfahren“ werden in Abs. 3 als von Dritter Seite belastete Kosten geführt (Weiterbelastung in angefallener Höhe).„Rückläufer im Lastschriftverfahren“ werden nun in Abs. 1 als Anlass für Pauschalgebühren aufgeführt.Kosten für Rückläufer werden nun pauschaliert abgerechnet statt als durchlaufender Posten von Dritten.
§ 23 Beitragsfreistellung (Abs. 2)Beschreibt die Berechnungsgrundlage (Verteilung der Kosten auf 5 Jahre) direkt im Text.Verweist für die Berechnungsmethode auf § 14: „…bei Anwendung des in § 14 […] beschriebenen Verfahrens…“Redaktionelle Anpassung durch Verweis auf den neu formulierten § 14, statt die Regelung zu wiederholen.

Kosten und Einordnung des Preisniveaus

Der HDI liegt, was die Kosten und damit die Beitragshöhen der BU-Verträge angeht, oft sehr günstig, manchmal auch im Mittelfeld. Man wundert sich manchmal, wie das bei den ausgesprochen guten Versicherungsbedingungen und den vielen BU-Aktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen möglich ist.

Der Abstand zwischen Garantiebeitrag und Zahlbeitrag ist relativ durchschnittlich. Das nennt man Verteuerungsrisiko, weil sich durch sinkende Überschüsse der Zahlbeitrag in Richtung Garantiebeitrag verändern kann. Dieses Verteuerungsrisiko ist also beim HDI weder besonders gering noch besonders hoch.

Preisbeispiele für ausgesuchte Berufe und Eintrittsalter

Hinweise:

Damit Sie einen ersten groben Eindruck von den sehr unterschiedlichen Beitragshöhen beim Abschluss in Abhängigkeit vom Alter und Beruf bekommen, haben wir einige Musterberechnungen durchgeführt.

Es geht immer um eine Absicherung von 1.500 Euro BU-Rente / pro Monat bis Alter 67 ohne (sinnvolle) Zusatzbausteine.

Wir gehen von Nichtrauchern aus, ohne Berücksichtigung des BMI, ausgeübter Sportarten und Vorerkrankungen, die den Beitrag noch erheblich beeinflussen können.

Gerechnet haben wir mit der original Anbieter-Software im Januar 2026.

Szenario A: BU-Abschluss während der Schule, Ausbildung oder des Studiums

Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI im Tarif EGO top HBV26 (ohne AU-Leistung):

  • Schüler*in, Hauptschule Klasse 10, 16 Jahre alt; Garantiebeitrag: 144,09 Euro, Zahlbeitrag: 108,07 Euro / Monat;
  • Schüler*in, Gymnasium, Klasse 11, 16 Jahre alt; Garantiebeitrag: 68,45 Euro, Zahlbeitrag: 51,34 Euro / Monat;
  • Azubi Altenpfleger*in, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 200,91 Euro, Zahlbeitrag: 150,68 Euro / Monat;
  • Azubi Tischler*in, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 173,23 Euro, Zahlbeitrag: 129,92 Euro / Monat;
  • Azubi Bankkaufmann / Bankkauffrau, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 70,32 Euro, Zahlbeitrag: 52,74 Euro / Monat;
  • Student*in Soziale Arbeit, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 89,92 Euro, Zahlbeitrag: 67,44 Euro / Monat;
  • Student*in Informatik, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 46,70 Euro, Zahlbeitrag: 35,02 Euro / Monat;
  • Student*in Jura, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 49,30 Euro, Zahlbeitrag: 36,97 Euro / Monat;
  • Student*in Humanmedizin, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 46,70 Euro, Zahlbeitrag: 35,02 Euro / Monat.

Szenario B: BU-Abschluss während der Berufsausübung

Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI im Tarif EGO top HBV26 (ohne AU-Leistung):

  • Altenpfleger*in, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 90% körperliche Tätigkeit, 10% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 243,82 Euro, Zahlbeitrag: 182,86 Euro / Monat;
  • Tischler*in, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 90% körperliche Tätigkeit, 10% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 209,68 Euro, Zahlbeitrag: 157,26 Euro / Monat;
  • Bankkaufmann / Bankkauffrau, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 100% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 84,15 Euro, Zahlbeitrag: 63,11 Euro / Monat;
  • Sozialarbeiter*in, 30 Jahre alt, angestellt, Bachelor-Studium, 25% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 118,95 Euro, Zahlbeitrag: 89,21 Euro / Monat;
  • Informatiker*in, 30 Jahre alt, angestellt, Master-Studium, 100% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 54,19 Euro, Zahlbeitrag: 40,64 Euro / Monat;
  • Maschinenbau-Ingenieur*in, 30 Jahre alt, angestellt, Studium, Diplom, 95% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 57,23 Euro, Zahlbeitrag: 42,92 Euro / Monat;
  • IT-Berater*in, 30 Jahre alt, selbstständig, Master-Studium, 85% Bürotätigkeit, 15% Reisetätigkeit; Garantiebeitrag: 61,78 Euro, Zahlbeitrag: 46,33 Euro / Monat;
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, 30 Jahre alt, freiberuflich, Studium 2. Staatsexamen, 90% Bürotätigkeit, 10% Reisetätigkeit; Garantiebeitrag: 54,19 Euro, Zahlbeitrag: 40,64 Euro / Monat;
  • Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin, 30 Jahre alt, Studium 2. Staatsexamen, freiberuflich, keine operative Tätigkeit; Garantiebeitrag: 54,19 Euro, Zahlbeitrag: 40,64 Euro / Monat.

Was zeigen die Zahlen?

Die riesengroßen Unterschiede der Beitragshöhen trotz identischer Absicherungshöhen sind im BU-Markt nichts Außergewöhnliches. Denn durch die Einführung von immer mehr Berufsgruppen und damit Beitragsgruppen wurde die BU für viele akademische Berufe sehr günstig, während sie für viele handwerkliche und soziale Berufe nahezu unbezahlbar geworden ist.

Wir finden das ungerecht und nicht richtig. Als Ausweg und Alternative schlagen wir eine private Zusatz-Erwerbsminderungsrente vor. Die gibt es in dieser Form aber noch nicht.

Wenn Sie Kinder haben, die vielleicht einmal einen handwerklichen oder sozialen Beruf ergreifen werden, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch zu Schülerzeiten als Schüler-BU die letzte Chance auf bezahlbare Beiträge.

Ob man mit 20 Jahren in Ausbildung oder Studium eine BU abschließt, oder erst mit 30 Jahren im Beruf, kann – je nach Beruf – zu einem um rund 25 % höheren Beitrag führen.


Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim HDI abschließen will, muss normalerweise viele Fragen beantworten. Im Rahmen von BU-Aktionen z.B. für Rechtsanwälte, Ärzte oder junge Leute gibt es deutlich weniger Fragen.

Wir beziehen uns hier auf die normale Gesundheitserklärung, das Druckstück 07010180045-202507 aus 07.2025.

Welche allgemeinen Risikofragen stellt der HDI?

Der HDI stellt neben diversen Fragen zur beruflichen Tätigkeit solche nach:

  • Geplanten Auslandsaufenthalte von mehr als 3 Monaten innerhalb der nächsten 12 Monate außerhalb der EU, Großbritannien, USA, Kanada, Liechtenstein, Australien, Neuseeland oder Japan;
  • Freizeitaktivitäten bzw. den Sportarten Flugsport, Kampfsport, Tauchsport, Motorsport, Reitsport, Bergsport, Radsport.

Kommentar: Die Frage nach geplanten Auslandsaufenthalten stellt direkt klar, welche Länder unproblematisch sind, der Zeitraum von 3 Monaten ist marküblich. Andere Versicherer fragen teilweise jedoch erst Auslandsaufenthalte ab 6 Monaten ab.

Die Freizeit-Fragen sind zwar kurz, aber so allgemein gehalten, dass man die meisten Sportarten doch angeben muss. Eine Ausnahme ist z.B. Wassersport.

Welche Gesundheitsfragen stellt der HDI im normalen BU-Antrag?

Der HDI stellt Gesundheitsfragen:

  • zu Größe und Gewicht, zum aktuellen Gesundheitszustand wie angeborene Erkrankungen, Missbildungen oder fehlende Gliedmaßen, bleibenden Beeinträchtigungen wie Bewegungseinschränkungen, Bandscheibenschädigung, Blindheit, Gehörlosigkeit, einem Grad der Behinderung, Schädigungsfolgen, Wehrdienstbeschädigung, einer Minderung der Erwerbsfähigkeit und einem offiziellen Nachteilsausgleich während der Schulausbildung;
  • zu Gesundheitsstörungen und Beschwerden in den letzten 3 Monaten;
  • zu ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen (auch durch Sozialarbeiter in Schulen und pädiatrischen Zentren) im ambulanten Bereich, sowie verschriebenen Medikamente über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen innerhalb der letzten 3 Jahre, bei Psyche, Gehirn, Nervensystem, Herz, Verdauungsorgane, Blut, Bewegungsapparat, Ohren, gutartigen Tumoren innerhalb der letzten 5 Jahre;
  • zu stationären Operationen oder Behandlungen, sowie Krebs innerhalb der letzten 10 Jahre;
  • zu aktuell geplanten stationären Operationen und Behandlungen.

Zeitlich unbefristete stellt der HDI nicht mehr.

Grafik: Screenshot der normalen HDI Gesundheitsfragen

23 Fragen zur Gesundheit stellt der HDI im normalen BU-Antrag.
Die normalen Gesundheitsfragen des HDI im Druckstück 07010180045-202507 mit Datum 07.2025

Kommentar: Die normalen Gesundheitsfragen des HDI gehören zu den besseren am Markt und sind relativ verbraucherfreundlich formuliert. Zum Beispiel, weil nach „Beschwerden“ auch ohne Arztbesuch nur in den letzten 3 Monaten gefragt wird.
Noch immer gibt es Versicherer, die hier zu den letzten 5 Jahren fragen. Andererseits gibt auch einzelne Versicherer, die gar nicht nach Beschwerden fragen, wenn deswegen kein Arztbesuch erforderlich war.

Positiv ist auch, dass der HDI keine zeitlich unbefristeten Fragen mehr stellt.

Warum sind vollständige und korrekte Angaben entscheidend?

Sie müssen beim Abschluss einer BU die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. So steht es fast wörtlich im Gesetz, dem VVG in § 19.

Das gilt auch für die Gesundheitsfragen – egal, wie viele es sind.

Nehmen Sie diese Pflicht nicht ernst, oder verstoßen Sie gar bewusst dagegen, kann der Versicherer noch viele Jahre lang eine Leistung verweigern und den Vertrag schlimmstenfalls anfechten. Wir nennen das einen BU-GAU.

Andererseits ist die gewissenhafte, vollständige und ehrliche Beantwortung aller Fragen „die halbe Miete“ im Leistungsfall. Das sehr sorgfältige Vorgehen beim Abschluss zahlt sich also im Ernstfall aus.

Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Es ist vollkommen normal, dass man bei so vielen Fragen die eine oder andere Frage mit „ja“ beantworten muss. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie der Versicherer darauf reagiert. Er kann Vorerkrankungen oder Sportarten vom Versicherungsschutz ausschließen, einen höheren Beitrag verlangen, oder einen Antrag auch ganz ablehnen.

Um keine Anträge „ins Blaue“ hinein zu stellen, sich eine Antragsablehnung oder einen Eintrag in die „schwarze Liste“, dem HIS, einzufangen, empfehlen wir bei Vorerkrankungen und Risikosportarten im Vorfeld einer Antragsstellung eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen.


Sonderaktionen und verkürzte Gesundheitsfragen

Nicht immer muss man die umfangreichen Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten. Wenn man zu einer besonderen Zielgruppe gehört, geht es vielleicht auch mit den sehr stark verkürzten Gesundheitsfragen des HDI. Davon gibt es gleich mehrere Versionen für verschiedene Zielgruppen.

Auch bei stark verkürzten Gesundheitsfragen empfehlen wir, die eigene Gesundheitshistorie vorab sorgfältig aufzuarbeiten – um Probleme im Leistungsfall zu vermeiden.

Variante 1 der Gesundheitsfragen: „FUTURE 2 go“ für junge Leute bis 30, außer Schülern

So sehen die Fragen zum Gesundheitszustand des HDI der Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute aus, die das Angebot „FUTURE 2 go“ nutzen wollen:

Nur 8 Gesundheitsfragen stellt der HDI jungen Leuten.
Nur 8 Gesundheitsfragen müssen junge Leute beim HDI beantworten, wenn sie das Angebot „future2go“ nutzen wollen. Einzige Einschränkungen: Es sind maximal 2.000 Euro BU-Rente ab Beginn möglich und die Nachversicherungsgarantie ohne Anlass ist ausgeschlossen.

Variante 2: Gesundheitsfragen für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Mitglieder im VWI und btS…

Der HDI hat eine ganze Reihe von BU-Aktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen. Wer das Angebot nutzen will, braucht nur die folgenden Fragen zu beantworten.

Nur 6 Gesundheitsfragen in der Zusatzerklärung ZE ab 2019.
Nur 6 Gesundheitsfragen im Rahmen der Zusatzerklärung für diverse Berufe von Freiberuflern und Mitglieder bestimmter Vereine.

Kommentar: Von 21 Gesundheitsfragen im normalen Antrag bleiben noch 6 bis 7 übrig: Hier zeigt der HDI, wie verkürzt Gesundheitsfragen beim Abschluss einer BU aussehen können – wenn man zur Zielgruppe gehört. Sorgfältig lesen und die Fragen beantworten muss man trotzdem.

Risikomindernd begrenzt der HDI die Höhe der BU-Rente beim Abschluss auf maximal 2.000 bis 2.500 Euro und schließt Nachversicherungen ohne einen Anlass aus. Für einige Kunden reicht das erstmal aus, für andere stellt das Angebot eine sehr gute Ergänzung zu einer bereits bestehenden BU dar.

Welche zielgruppenbezogenen Aktionen bietet der HDI an?

Mit den zuvor genannten verkürzten Gesundheitfragen können folgende Zielgruppen eine BU-Versicherung beantragen:

  • Rechtsanwälte und Notare in einem Anwaltsverein, sowie Ihre Familienmitglieder;
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im DStV plus Familienangehörige;
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte mit Approbation, Medizinstudenten mit Physikum;
  • Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und andere Mitglieder in der btS;
  • Wirtschaftsingenieure und sonstige Mitglieder im Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure (VWI)

Zur Übersicht aller uns bekannten Angebote mit stark verkürzten Gesundheitsfragen („Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen„).


Unsere Erfahrungen mit dem HDI im Leistungsfall

„Unsere“ letzten Leistungsfälle beim HDI sind schon einige Zeit her. Das ist erstaunlich, weil wir doch einiges an BUs mit verkürzten Gesundheitsfragen vermittelt haben. Manche Versicherer haben schlechte Erfahrungen mit solchen Aktionen gemacht: Zu viele Leistungsfälle.

Anscheinend hat der HDI seine verkürzten Fragen so gut formuliert, dass es zu keiner Häufung von BU-Leistungsfällen dadurch kommt. So interpretieren wir das jedenfalls beim Blick auf unseren Kundenbestand.

Die bisherigen Fälle wurden stets routiniert bearbeitet. Einige Kunden mussten sich einem Gutachter vorstellen. Allein dieser Umstand führt zu einer deutlich längeren Bearbeitungszeit. Und so musste der eine oder andere Kunde rund ein Jahr Geduld mitbringen, bevor die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde – letztlich hat der HDI aber alle Leistungsanträge bewilligt.

In unserer Übersicht einiger BU Leistungsfälle finden Sie auch den HDI.


Unser Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung HDI 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI und insbesondere der Tarif EGO top ist einer der leistungsstärksten BU-Tarife am Markt. Der Verzicht auf jegliche Form einer Verweisung ist (fast) ein Alleinstellungsmerkmal.

Die Beitragshöhe ist eher unterdurchschnittlich, manchmal sogar knapp kalkuliert. In der Kombination mit den sehr guten Versicherungsbedingungen und den vielen BU-Aktionen mit verkürzten Gesundheitsfragen mag sich die Frage stellen, ob das gut geht. Die aktuellen Ratings geben jedoch eher wenig Anlass zu Sorgen.

Für wen kann die HDI-BU gut passen?

Der Tarif EGO top ist für viele Berufsgruppen attraktiv. Selbst für handwerkliche und soziale Berufe sind die Beiträge oft deutlich niedriger als bei vielen anderen Anbietern. „Teuer“ im Vergleich zu anderen Berufen sind sie trotzdem.

Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechts- oder Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte profitieren besonders von dem weitgehenden Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation ihrer Betriebe und können zusätzlich ihre BU mit verkürzten Gesundheitsfragen abschließen.

Das Konzept FUTURE 2 go für junge Leute ist seit Sommer 2025 eine große Chance auf Versicherungsschutz für alle bis Alter 30 ohne „jede Kleinigkeit“ angeben zu müssen. Dennoch ist man gut beraten, zunächst seine Gesundheitshistorie sorgfältig zu recherchieren.

Wie lange die Bearbeitung eines Leistungsantrages auf die BU-Rente dauert, ist immer auch vom Einzelfall abhängig. Wir schließen aus unseren etwas älteren Erfahrungen lieber nicht auf die Zukunft. Aber vielleicht tut man gut daran, vom HDI nicht auch noch die Bearbeitung in Rekordzeit zu erwarten.

Wann sollte man genauer hinschauen oder Alternativen prüfen?

Für wen die HDI BU nicht passt? Wegen der fehlenden Dienstunfähigkeitsklausel ist sie für Beamte jedenfalls nicht die erste Wahl.

Will der HDI eine Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen, während ein anderer guter BU-Anbieter eine normale Antragsannahme in Aussicht stellt, tendieren wir so gut wie immer zur Normalannahme. Denn die schönsten Versicherungsbedingungen nutzen nichts, wenn sie im Leistungsfall wegen einer ausgeschlossenen Vorerkrankung nicht greifen.

Eine genauere Prüfung und ein Vergleich mit anderen Anbietern ist aus unserer Sicht immer sinnvoll.

Unser Hinweis zum Vorgehen

Ob die BU des HDI im Einzelfall die richtige Lösung für Sie ist, entscheidet sich nicht am Namen des Versicherers, sondern unseres Erachtens an drei Punkten:

  1. ob der konkrete Tarif zu Ihrer Ausgangssituation passt,
  2. Ihrer langfristigen Einkommens- und Lebensplanung,
  3. dem Ergebnis der Gesundheits- und Risikoprüfung.

Gerade bei Vorerkrankungen, Risikosportarten oder besonderen beruflichen Konstellationen empfehlen wir dringend, vor einer Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen. Die ist beim HDI erfreulicherweise selbst bei den Anträgen mit den verkürzten Gesundheitsfragen möglich.

Hinweis zur Einordnung

Diese Seite stellt keinen „Test“ und keine Empfehlung im Sinne eines Rankings dar.
Die dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Versicherungsbedingungen (mit Angabe von Tarifstand und Druckstück), eigenen Berechnungen sowie unseren praktischen Erfahrungen aus Vermittlung und Leistungsfällen.

Maßgeblich für die Versicherbarkeit und die Vertragsgestaltung sind stets der konkrete Tarifstand, die individuelle berufliche Situation, Ziele und Wünsche und das Ergebnis der Risikoprüfung.


Zur Einordnung, Vertiefung und zum Vergleich:


Nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung des HDI für Ihre Situation sinnvoll ist – oder ob ein anderer Anbieter besser passt –, unterstützen wir Sie gern:

  • mit einer strukturierten Vorgehensweise, siehe unter Dein Weg zur BU,
  • mit anonymen Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern,
  • und mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn der HDI am Ende nicht die beste Lösung für Sie sein sollte.

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