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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater

 

Als Steuerberater tragen Sie eine große Verantwortung für die Finanzen von Privatleuten und Unternehmen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater übernehmen Sie Eigenverantwortung, falls Ihnen Ihre Gesundheit einmal einen Strich durch die Rechnung macht.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Versorgungswerke der Steuerberater zahlen wegen Berufsunfähigkeit in der Regel erst bei vollständiger Berufsaufgabe.
  • Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt hingegen die volle versicherte BU-Rente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
  • So können Steuerberaterinnen und Steuerberater trotz Berufsunfähigkeitsrente in reduziertem Maße weiterhin beratend tätig sein. Müssen sie aber nicht.


Warum werden Steuerberaterinnen und Steuerberater berufsunfähig?

Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele Personen vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Viele stellen sich ein Dasein im Rollstuhl vor. Dabei sind die Ursachen vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie dazu die aktuellste Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen aus dem Jahr 2023 an.

Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2022, Statistik von Morgen&Morgen, veröffentlicht in 04.2023
Ursachen für Berufsunfähigkeit im Jahr 2022: Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind inzwischen mit großem Abstand die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit.
  • Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2022 (veröffentlicht im April 2023) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34,5 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
  • Gut 20 Prozent, also jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
  • Mehr als 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
  • Nur 7 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
  • Für knapp 14 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen oder ein Tinnitus sein.
  • Unfälle machen nicht einmal 8 Prozent der Fälle aus.

Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind auch Steuerberater betroffen: Der Stress in den Kanzleien hinterlässt seine Spuren. Immerhin kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener vor als in vielen anderen Berufen.


Wie sind Steuerberater gesetzlich abgesichert?

Freiberuflich tätige Steuerberater unterliegen der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Steuerberater hat dabei den Haken, dass eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Steuerberater gezahlt wird.

Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung des Versorgungswerk der Steuerberater im Land NRW, darin heißt es im § 17 (1), dass ein Mitglied eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn es …

„(…) wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer zur Ausübung des Steuerberaterberufes unfähig ist und
2. deshalb seine berufliche Tätigkeit als Steuerberater einstellt und die Bestellung zurückgibt (…)“

Das Versorgungswerk bemisst die Berufsunfähigkeit des Steuerberaters oder der Steuerberaterin also nicht an seiner konkreten bisherigen Tätigkeit, sondern sehr abstrakt die Tätigkeit im steuerberatenden Beruf. Zusätzlich muss vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen, denn die Tätigkeit muss eingestellt werden, die Bestellung zum Steuerberater zurück gegeben werden.

Steuerberater/innen tragen eine hohe Verantwortung. Nicht nur für ihre Mandanten, sondern auch für sich selber. Daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater. Grafikquelle: colourbox.com
Steuerberaterinnen und Steuerberater tragen eine hohe Verantwortung. Nicht nur für ihre Mandanten, sondern auch für sich selbst.

Steuerberater: Erst krank und arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?

Solange Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Private Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz.

Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Sie nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein. Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn Sie überhaupt keine steuerberatende Tätigkeit mehr ausüben können – also vollständig berufsunfähig sind.

Hier hilft eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent.

Steuerberaterinnen und Steuerberater können daher eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße steuerberatend tätig bleiben.

Volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit (c) www.helberg.info
Das Prinzip der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung: Volle Rente ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit. Das gilt auch für Steuerberater.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater

Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Steuerberater oft sehr günstig, weil sie in die günstigsten Berufsgruppen eingestuft werden. Darüber hinaus gibt es sogar die Möglichkeit der Antragsstellung mit verkürzten Gesundheitsfragen.

Button zum BU-Rechner (Preisvergleich)

Überdies gibt es zig Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten. Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte garantiert erhöht werden.

Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.

Positiv ist, wenn der Versicherer bei Kleinbetrieben und Freiberuflern mit akademischem Abschluss und überwiegend kaufmännischer Tätigkeit auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebes verzichtet.

Hier bekommen Sie folgende Unterstützung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


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    Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater