Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater: Als Steuerberater*in tragen Sie eine große Verantwortung. Schließlich vertrauen sich Ihnen Privatleute und Unternehmen mit ihren Geldfragen, finanziellen Nöten und Sorgen an. Gerade auch in Corona-Zeiten. Eigenverantwortung müssen Sie als Steuerberater*in ebenfalls übernehmen, falls Ihnen Ihre Gesundheit einmal einen Strich durch die Rechnung macht. Dabei hilft Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater.

Inhaltsverzeichnis
Warum werden Steuerberaterinnen und Steuerberater berufsunfähig?
Die meisten Menschen haben vollkommen falsche Vorstellungen davon, warum so viele Personen vorzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus dem Berufsleben ausscheiden. Die Ursachen sind vielfältig, es gibt jedoch eine klare Tendenz. Sehen Sie dazu die aktuellste Statistik aus 2021:

- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2021 (veröffentlicht im April 2022) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von über 33,5 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Gut 20 Prozent, also jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- Mehr als 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur gut 6,5 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 15 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen oder ein Tinnitus sein.
- Unfälle machen nicht einmal 8 Prozent der Fälle aus.
Von psychischen Erkrankungen bzw. Nervenerkrankungen sowie Krebs sind eben auch Steuerberater betroffen: Der Stress in den Kanzleien hinterlässt seine Spuren. Immerhin kommen Erkrankungen des Bewegungsapparates seltener vor als in vielen anderen Berufen.
Wie sind Steuerberater gesetzlich abgesichert?
Freiberuflich tätige Steuerberater unterliegen der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Steuerberater hat dabei den Haken, dass eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk in aller Regel nur bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der beruflichen Tätigkeit als Steuerberater gezahlt wird.
Hier nehmen wir als Beispiel die Satzung des Versorgungswerk der Steuerberater im Land NRW, darin heißt es im § 17 (1), dass ein Mitglied eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, wenn es …
„(…) wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer zur Ausübung des Steuerberaterberufes unfähig ist und
2. deshalb seine berufliche Tätigkeit als Steuerberater einstellt und die Bestellung zurückgibt (…)“
Das Versorgungswerk bemisst die Berufsunfähigkeit des Steuerberaters oder der Steuerberaterin also nicht an seiner konkreten bisherigen Tätigkeit, sondern sehr abstrakt die Tätigkeit im steuerberatenden Beruf. Zusätzlich muss vollständige Berufsunfähigkeit vorliegen, denn die Tätigkeit muss eingestellt werden, die Bestellung zum Steuerberater zurück gegeben werden.

Steuerberater: Erst krank & arbeitsunfähig, dann berufsunfähig?
So lange Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin nur vorübergehend arbeitsunfähig sind, zahlt Ihre Krankentagegeldversicherung ein Tagegeld als Einkommensersatz. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine Krankentageldversicherung. Bleiben die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft, gelten Sie nicht mehr als arbeitsunfähig. Folglich stellt der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein. Leistungen aus dem Versorgungswerk gibt es jedoch erst dann, wenn Sie überhaupt keine steuerberatende Tätigkeit mehr ausüben können – also vollständig berufsunfähig sind.
Hier hilft (nur) eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater. Die stellt stets auf den zuletzt ausgeübten Beruf mit seinen ganz individuellen Tätigkeiten ab und leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50%.
Steuerberaterinnen und Steuerberater können daher eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen und weiterhin – sofern möglich und gewollt – in reduziertem Maße steuerberatend tätig bleiben.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater
Erfreulicherweise sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für Steuerberater oft sehr günstig, weil sie in die besten Berufsgruppen eingestuft werden. Darüber hinaus gibt es sogar die Möglichkeit der Antragsstellung mit verkürzten Gesundheitsfragen.
Überdies gibt es zig Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie als Steuerberater*in beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollten. Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente muss garantiert erhöht werden.
Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können.
Positiv ist, wenn der Versicherer bei Kleinbetrieben und Freiberuflern mit akademischem Abschluss und überwiegend kaufmännischer Tätigkeit auf die Prüfung einer Umorganisation des Betriebes verzichtet.
Unter dem Strich kann man zusammenfassen: Es ist nicht so einfach mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater. Außer, dass auch Sie vermutlich eine brauchen.

Weiterführende Links
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbstständige;
- Was bedeutet „ab 50% Berufsunfähigkeit“?
- BU Aktion des HDI für Steuerberater
- BU Aktion Allianz für Steuerberater
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Zuletzt aktualisiert am 25.05.2022 Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater