Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt – Bohren bis zum Umfallen?
Inhalt
- Zahnärzte – eine beliebte Zielgruppe
- Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt – die Basics
- Zwangshaltung der Zahnärzte führt zu höherem BU-Risiko
- Das heißt höhere Beiträge
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Zahnärzte – eine beliebte Zielgruppe
Falls Sie Student*in der Zahnmedizin, Assistenzärztin oder -Arzt oder bereits Fachärztin / Facharzt sind und sich jetzt mit dem Thema Berufsunfähigkeit auseinandersetzen, haben Sie bestimmt schon drei Begriffe gehört: Deutsche Ärztefinanz, MLP und Infektionsklausel. Stimmt’s? Zahnärztinnen und Zahnärzte gelten in der Versicherungsbranche eben als beliebte Zielgruppe. Entsprechend werden sie (mehr oder weniger heftig) umworben. Danke, dass Sie dann trotzdem googeln oder aus anderen Gründen auf unserer Seite gelandet sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt – die Basics
- Wie sind Zahnärzte im Versorgungswerk abgesichert?
- Worin liegen die Unterschiede zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung des Versorgungswerks und einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU oder BUV) für Zahnärzte?
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- Was hat es mit der Infektionsklausel auf sich?
Da wir diese vier Fragestellungen in unserem allgemeiner gehaltenen Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte bereits beantwortet haben, lesen Sie bitte auch dort.
Zwangshaltung der Zahnärztinnen und Zahnärzte führt zu höherem BU-Risiko
Wer den ganzen Tag von Behandlungsstuhl zu Behandlungsstuhl eilt, arbeitet als Zahnärztin oder Zahnarzt oft in einer Zwangshaltung. Ganz offensichtlich tut das dem Bewegungsapparat nicht gut. Aber auch der ständige Stress in der Praxis führt zu einer steigenden Anzahl psychischer Erkrankungen. Außerdem kommt noch der Umgang mit allerlei Stoffen hinzu, die Allergien und Dermatosen hervorrufen können. Daraus resultiert für Zahnärztinnen und Zahnärzte ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden als beispielsweise bei Allgemeinmedizinern.
Das heißt: Höhere Beiträge
Folglich stufen die meisten Versicherungsgesellschaften Zahnärzte in eine ungünstigere Berufsgruppe ein als viele andere Mediziner. Das höhere Risiko schlägt sich also in einem höheren Beitrag nieder. Die ersten Versicherer ziehen bei der BU-Versicherung für Zahnärzte, Kieferorthopäden und Oralchirurgen förmlich die „Notbremse“ durch kräftige Beitragserhöhungen für Neuverträge.
Im Umkehrschluss muss man also wohl davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und Zahnärzte noch wichtiger ist als für Ärzte vieler anderen Fachrichtungen.
Worauf achten bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte?
Schließlich gibt es zig Punkte im Kleingedruckten der Versicherungsverträge, auf die Sie beim Abschluss einer BU-Versicherung als Zahnarzt achten sollten. Beispielsweise sollten Nachversicherungsgarantien und Dynamiken enthalten sein. Die Berufsunfähigkeitsrente muss garantiert erhöht werden. Der Vertrag soll auch dann noch passen, wenn Sie vom angestellten Zahnarzt in die eigene Praxis wechseln und und und. Je nachdem, wie hoch Sie sich versichern wollen, kann die Herausforderung auch bereits darin bestehen, dass Sie sich überhaupt hoch genug absichern können. Sinnvoll wäre auch eine verbesserte Regelung in Sachen Umorganisation von Selbstständigen und Freiberuflern.
Letztlich kann man zusammenfassen, dass es nicht so einfach mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärztinnen und -Ärzte ist. Außer, dass Sie wohl eine brauchen.
Weiterführende Links
- Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt
- Die Infektionsklausel
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbstständige
Zuletzt aktualisiert am 28.02.2021 Berufsunfähigkeitsversicherung Zahnarzt