„Ich kann nicht mehr arbeiten“ stellen viele Menschen irgendwann fest und fragen sich dann, wie man staatlich abgesichert ist. Das hängt zunächst vom Berufsstand ab: Beamte sind anders abgesichert als Selbstständige oder Freiberufler. In diesem Artikel geht es ausschließlich um den größten Teil der arbeitenden Bevölkerung, um Arbeiter und Angestellte.

Inhaltsverzeichnis
- Ich kann nicht mehr arbeiten. Wie bin ich staatlich abgesichert, solange ich arbeitsunfähig bin?
- So ist man staatlich abgesichert, wenn man berufsunfähig wird
- So ist man staatlich abgesichert, wenn man erwerbsgemindert wird
- Grafik: So ist man als Arbeitnehmer staatlich abgesichert
- Praxisbeispiel: Mit Anfang 50 voll erwerbsgemindert
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Ich kann nicht mehr arbeiten. Wie bin ich staatlich abgesichert, solange ich arbeitsunfähig bin?
Als arbeitsunfähig gilt man, wenn man krankgeschrieben ist. Krankgeschrieben wird man, wenn man wegen eines medizinischen Befundes vorübergehend seine berufliche Tätigkeit nicht ausüben kann. Näheres dazu unter Arbeitsunfähigkeit Definition.
In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, sofern den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft.

Nach sechs Wochen übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse (AOK, Barmer, Techniker, BKK…) die Zahlung eines Krankengeldes. Die Kassen zahlen das Krankengeld wegen der gleichen Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wegen der Abzüge zur Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung bleiben vom Krankengeld nur knapp 80% des bisherigen Nettoeinkommens übrig.
Berechnen Sie hier, was Sie an Krankengeld bekommen würden.
Die Arbeitsunfähigkeit besteht nicht dauerhaft. Sie endet, wenn man entweder wieder gesund genug zum Arbeiten ist, oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das „dauerhaft-nicht-mehr-arbeiten-können“ bezieht sich vielleicht nur auf den letzten Beruf (Berufsunfähigkeit). Oder aber auf alle Berufe, alle Erwerbstätigkeiten (Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung).
So ist man staatlich abgesichert, wenn man berufsunfähig wird
Sofern Sie nach der Arbeitsunfähigkeit nicht wieder arbeiten können, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (= staatliche Absicherung) unter Umständen die Kosten einer Reha-Maßnahme und zahlt ein Übergangsgeld. Das war’s dann.
Falls Sie nach 1960 geboren sind, gibt es für Sie keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Als „jüngerer“ Arbeitnehmer sind Sie gegen Berufsunfähigkeit nicht staatlich abgesichert. Zur Absicherung von Menschen, die vor 1961 geboren sind, siehe unter staatliche Berufsunfähigkeitsrente.

So ist man staatlich abgesichert, wenn man erwerbsgemindert wird
Falls Sie also „Glück im Unglück“ haben, können Sie nicht nur Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben, sondern in gar keinem Beruf mehr normal arbeiten. Eventuell sind Sie so eingeschränkt, dass Sie keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Höhe beträgt grob geschätzt etwa 30% vom Bruttogehalt, das ist meistens etwas weniger als das halbe Nettogehalt.
Sofern Sie noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden irgendeine Tätigkeit ausüben können, kommen Sie in den Genuss der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Weil sie nur halb so hoch ist, nennt man sie auch halbe Erwerbsminderungsrente. Wiederum grob geschätzt bleibt Ihnen dann noch etwa ein Viertel vom Netto.
Im Jahr 2020 lag der Durchschnitt neu anerkannter Erwerbsminderungsrenten in Deutschland bei 882 Euro im Monat. Nur etwa die Hälfte der Anträge wurde anerkannt. Über 500.000 Menschen mussten im Jahr 2017 zusätzlich zur vollen Erwerbsminderungsrente Grundsicherung beantragen, wie wir im Beitrag Zu krank zum Arbeiten veröffentlicht haben.
Wie hoch wird Ihre Erwerbsminderungsrente? Hier ausrechnen
Grafik: So ist man als Arbeitnehmer staatlich abgesichert
Unsere Grafik stellt schematisch und vereinfacht dar, wie man staatlich abgesichert ist, wenn man nicht mehr arbeiten kann:

Zwar gibt es eine staatliche Absicherung, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Sie ist aber lückenhaft und reicht einfach nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, die Lücken zu schließen.
Praxisbeispiel: Mit Anfang 50 voll erwerbsgemindert
In unserem Blog beschreiben wir den Fall eines Kunden aus unserer Praxis. Ein gut 50-jähriger Maschinenbaukonstrukteur wurde wegen einer psychischen Erkrankung voll erwerbsgemindert. Nach rund 35 Jahren Versichertenzeit bekommt er 1.550.- Euro Erwerbsminderungsrente. Seine erst mit Anfang 50 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 50.000 Euro plus 2.100 Euro BU-Rente.
Weiterführende Links
- Wann ist man erwerbsunfähig?
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- Im 6-Monats-Prognosezeitraum berufsunfähig – neuer Leistungsfall
- Wer zahlt weiter in die Altersvorsorge, wenn man berufsunfähig wird?
- Wann gilt man als berufsunfähig?
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Zuletzt aktualisiert am 04.10.2022 Wie ist man staatlich abgesichert?