„Ich kann nicht mehr arbeiten“ stellen viele Menschen irgendwann fest und fragen sich dann, wie sie staatlich abgesichert sind. Das hängt zunächst vom Berufsstand ab: Beamte sind anders abgesichert als Selbstständige oder Freiberufler. In diesem Artikel geht es ausschließlich um den größten Teil der arbeitenden Bevölkerung, um Arbeiter und Angestellte.
Inhaltsverzeichnis
- Ich kann nicht mehr arbeiten. Wie bin ich staatlich abgesichert, solange ich arbeitsunfähig bin?
- So ist man staatlich abgesichert, wenn man berufsunfähig wird
- So ist man staatlich abgesichert, wenn man erwerbsgemindert wird
- Grafik: So ist man als Arbeitnehmer staatlich abgesichert
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Ich kann nicht mehr arbeiten. Wie bin ich staatlich abgesichert, solange ich arbeitsunfähig bin?
Sie gelten als arbeitsunfähig, wenn Sie krankgeschrieben sind. Sie werden krankgeschrieben, wenn Sie aufgrund eines medizinischen Befunds vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Näheres dazu unter Arbeitsunfähigkeit Definition.
In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, sofern den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft.
Nach sechs Wochen übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse (AOK, Barmer, Techniker, BKK…) die Zahlung eines Krankengeldes. Die Kassen zahlen das Krankengeld wegen derselben Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Wegen der Abzüge für die Renten-, Pflegepflicht- und Arbeitslosenversicherung bleiben vom Krankengeld nur knapp 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens übrig.
Berechnen Sie hier, wieviel Krankengeld Sie bekommen würden.
Die Arbeitsunfähigkeit ist nicht von Dauer. Sie endet, wenn man wieder gesund genug ist, um zu arbeiten, oder wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das „dauerhaft nicht mehr arbeiten können“ kann sich nur auf den zuletzt ausgeübten Beruf beziehen (Berufsunfähigkeit). Oder es bezieht sich auf alle Berufe, alle Erwerbstätigkeiten (Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderung).
So ist man staatlich abgesichert, wenn man berufsunfähig wird
Wenn Sie nach der Arbeitsunfähigkeit nicht wieder arbeiten können, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung (= staatliche Absicherung) unter Umständen die Kosten einer Reha-Maßnahme und zahlt ein Übergangsgeld. Das war’s dann.
Wenn Sie nach 1960 geboren sind, gibt es für Sie keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Als „jüngerer“ Arbeitnehmer sind Sie nicht staatlich gegen Berufsunfähigkeit abgesichert.
Zur Absicherung von Menschen, die vor 1961 geboren sind, siehe unter staatliche Berufsunfähigkeitsrente.
So ist man staatlich abgesichert, wenn man erwerbsgemindert wird
Wenn Sie also „Glück im Unglück“ haben, können Sie nicht nur Ihren letzten Beruf nicht mehr ausüben, sondern in gar keinem Beruf mehr normal arbeiten. Vielleicht sind Sie sogar so eingeschränkt, dass Sie keine drei Stunden am Tag mehr arbeiten können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Höhe beträgt grob geschätzt etwa 30 % des Bruttogehalts, also etwas weniger als doe Hälfte des Nettogehalts.
Wenn Sie noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Weil sie nur halb so hoch ist, heißt sie auch halbe Erwerbsminderungsrente. Wiederum grob geschätzt bleibt Ihnen dann noch etwa ein Viertel des Nettoeinkommens.
Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Höhe der neu bewilligten Erwerbsminderungsrenten in Deutschland bei 882 Euro monatlich. Nur etwa die Hälfte der Anträge wurde bewilligt. Mehr als 500.000 Menschen mussten 2017 zusätzlich zur vollen Erwerbsminderungsrente Grundsicherung beantragen, wie wir im Beitrag Zu krank zum Arbeiten veröffentlicht haben.
Wie hoch wird Ihre Erwerbsminderungsrente? Hier mit unserem Rechner berechnen
Grafik: So ist man als Arbeitnehmer staatlich abgesichert
Unsere Grafik zeigt schematisch und vereinfacht, wie man in Deutschland staatlich abgesichert ist, wenn man nicht mehr arbeiten kann:
Es gibt zwar eine staatliche Absicherung, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Aber sie ist lückenhaft und reicht einfach nicht aus. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, die Lücken zu schließen.
Praxisbeispiele: Mit Anfang 50 voll erwerbsgemindert
In unserem Blog beschreiben wir den Fall eines Kunden aus unserer Praxis. Ein gut 50-jähriger Maschinenbaukonstrukteur wurde wegen einer psychischen Erkrankung voll erwerbsgemindert. Nach rund 35 Jahren Versichertenzeit erhält er eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.550,- Euro. Seine erst mit Anfang 50 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 50.000 Euro plus 2.100 Euro BU-Rente.
Ein anderer Fall ist der von Nicole, die mit 50 einen Herzinfarkt bekam und wegen dessen Folgen erwerbsgemindert wurde. Nach 34 Jahren Einzahlung waren es bei Ihr 1.300 Euro staatlicher Rente wegen voller Erwerbsminderung. Zum Glück hatte sie wenigstens noch eine kleine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Wie Nicole an ihre Erwerbsunfähigkeitsrente bei Proxalto kam.
Weiterführende Links
- Wann ist man erwerbsunfähig?
- Was sind die Ursachen für Berufsunfähigkeit?
- Im 6-Monats-Prognosezeitraum berufsunfähig – neuer Leistungsfall
- Wer zahlt weiter in die Altersvorsorge, wenn man berufsunfähig wird?
- Wann gilt man als berufsunfähig?
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Zuletzt aktualisiert am 29.02.2024 Wie ist man staatlich abgesichert?