Sie suchen die staatliche Berufsunfähigkeitsrente? Da können Sie lange suchen. Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es sie nämlich nicht mehr.
Das Wichtigste zur staatlichen Berufsunfähigkeitsrente
- Für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.
- Es gibt nur noch eine Rente von der Deutschen Rentenversicherung, wenn man in keinem Beruf mehr voll arbeiten kann.
- Deswegen ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste zur staatlichen Berufsunfähigkeitsrente
- Staatliche BU Absicherung für nach dem 01.01.1961 Geborene
- Staatliche Berufsunfähigkeitsrente für ältere Menschen
- Anspruchsvoraussetzung für die Staatliche Berufsunfähigkeitsrente
- Weiterführende Links
- Anfrage zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stellen
Staatliche BU Absicherung für nach dem 01.01.1961 Geborene
Dieses Kapitel ist schnell gelesen: Aus der Deutschen Rentenversicherung gibt es für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, Punkt.
Immerhin kann man noch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Die zahlt die Rentenversicherung aber nur, wenn man in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann. Auf Ausbildung und Qualifikation kommt es nicht an.
Wie hoch wird Ihre Erwerbsminderungsrente?
Rechnen Sie hier aus, wie hoch Ihrer Erwerbsminderungsrente wäre – wenn Sie sie bekommen würden:
Staatliche Berufsunfähigkeitsrente für ältere Menschen
Nur wer vor dem 02.01.1961, also zum Beispiel im Jahr 1960 oder davor geboren ist, kann noch Ansprüche auf eine Staatliche Berufsunfähigkeitsrente bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.
Allerdings nennt sich das dann auch nicht mehr Berufsunfähigkeitsrente, sondern „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im § 240 des sechsten Sozialgesetzbuches, dem SGB VI. Dort heißt es:
„Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. (…) Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“
Die Rentenversicherung vergleicht Sie also mit anderen, gesunden, Versicherten. Sie dürfen auch zumutbare Tätigkeiten keine sechs Stunden täglich mehr ausüben können. Als zumutbar gelten stets solche Tätigkeiten, zu denen man erfolgreich umgeschult worden ist.
Anspruchsvoraussetzung für die Staatliche Berufsunfähigkeitsrente
Voraussetzungen für den o.g. Anspruch auf „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ ist, dass die Versicherten…
- die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben und
- vor dem 02.01.1961 geboren sind und
- berufsunfähig sind und
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben und
- die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Anfrage stellen » Telefon-/ Videotermin buchen »
Wie hoch ist die staatliche BU-Rente?
Die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ wird in der Höhe der „halben“ Erwerbsminderungsrente gezahlt. Grober Anhaltspunkt: Weniger als ein Viertel vom Nettogehalt. Auf der folgenden Info-Grafik finden Sie eine schematische Darstellung der sozialen Absicherung pflichtversicherter Arbeitnehmer in Deutschland.
Weiterführende Links
- Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?
- Wann und für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Anfrage zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stellen
Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 Staatliche Berufsunfähigkeitsrente