Aus diesem Blogbeitrag ist inzwischen ein eigenständiger Artikel geworden, den Sie nun unter BU- Leistungsfälle finden.
13
Feb
2012
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2012
Aus diesem Blogbeitrag ist inzwischen ein eigenständiger Artikel geworden, den Sie nun unter BU- Leistungsfälle finden.
Kommentare zu diesem Beitrag
Hallo Herr Helberg,
eigentlich hofft man ja, nie berufsunfähig zu werden. Freue mich dennoch für Sie und Ihre Kunden. Toll!
Liebe Grüße
Daniela
Hallo Frau Schohmann,
vielen Dank für Ihre „Mit-Freude“ !
Herzliche Grüße
Matthias Helberg
Moin, mich interessiert, ob die Versicherer die hier als Beispiel für gut ausgegangene Fälle geannt werden, grundsätzlich empfehlenswert sind? Oder ist das eine eher zufällige Ausfall? Vielen Dank im voraus.
Pritti
Hallo Pritti,
das mit dem ‚grundsätzlich empfehlenswert‘ ist so eine Sache, weil es auf die individuellen Bedürfnisse, die aktuellen Tarife und die konkreten Angebote ankommt. Die bei diesen Beispielen zu Grunde liegenden Verträge sind ja schon relativ alt (meist 8-10 Jahre vor dem Leistungsfall abgeschlossen). Aktuellere Tarife und Bedingungen dieser Versicherer sehen deutlich anders aus. Man kann aber sicherlich sagen, dass es sich bei den Genannten um erfahrene Versicherer auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt und nicht um ‚Newcomer‘. Was Sie aber erkennen können: Es gibt nicht den einen Versicherer, der immer passt. Jedenfalls nicht bei mir 😉
Hallo!
Mich würde mal interessieren wie viel Prozent aller Leistungsfallanzeigen letztendlich anerkannt bzw. abgelehnt werden. Und wie viele Jahre vergehen bei positivem Ausgang im Schnitt zwischen der Anzeige und der Anerkennung?
Gibt es Versicherungen, bei denen diese Zeit im Vergleich zu anderen Versicherern besonder kurz oder besonders lang ist? Oder Versicherer, die sich besonders „sträuben“ einen Leistungsfall anzuerkennen oder die im Gegenteil besonders „unkompliziert“ sind?
Hallo Christian Z.,
leider gibt es zum Verhältnis beantragte / anerkannte Leistungsfälle keine aktuellen (mir bekannten) branchenweiten Zahlen. Wenn ein Leser hier weiterhelfen kann: Bitte gern!
Auf mein Unternehmen heruntergebrochen, sind bis dato 75% anerkannt worden, 25% nicht. Ich vermute, dass die Zahlen deutlich positiv gegenüber dem branchenweiten Schnitt liegen. Gründe: Nie Billigtarife vermittelt, ausführliche Beratung vor dem Abschluss, Unterstützung im Leistungsfall.
Was die Bearbeitungszeit angeht, gibt es sicherlich Unterschiede. Die Frage ist nur, ob diese in erster Linie in den Leistungsabteilungen der Versicherer oder in der Beantwortung durch die Kunden begründet ist? Vermutlich beides. Positiv-Rekord in meinem Unternehmen: 6 Wochen, ‚Negativ‘-Rekord: 12 Monate. In beiden Fällen wurde der Anspruch anerkannt und rückwirkend ab Beginn geleistet.
Ich würde mir sehr wünschen, die letzte Frage beantworten zu können – denn dann hätten auch Versicherungsmakler es vielleicht einfacher mit der Empfehlung. Auch dazu fehlen belastbare Daten. Selbst wenn es sie gäbe, würde es Ihnen vermutlich nichts nutzen, denn die Geschäftspolitik der Versicherer ändert sich im Zweifelsfall mehrfach, bis Sie ‚an der Reihe‘ wären. Auch ein Vertrauen darauf, dass sich ein Verhalten in der Vergangenheit 1:1 auf die Zukunft projezieren lässt, dürfte zu Enttäuschungen führen.
In der Konsequenz daraus kann ich nur empfehlen, keine großen Kompromisse bei den Versicherungsbedingungen zu machen: Je kundenfreundlicher und klarer diese formuliert sind, desto einfacher und zügiger lässt sich ein Leistungsfall prüfen – und desto höher sind die Chancen auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Ah, wenn man sucht, kann man doch etwas finden:
Laut map-report schwankt bei den 29 freiwillig an der Untersuchung teilgenommenen Versicherern die Anerkennungsquote (regulierte Schäden in % gemeldete Schäden) duchaus stark, nicht nur von Versicherer zu Versicherer, sondern auch im Laufe der Jahre 2005 – 2010.
So betrug die Spanne der Anerkennungsquote laut dieser Quelle im Jahr 2010 zwischen 36,45% und 118,52%.
Wie jede Statistik wird auch diese mit Vorsicht zu betrachten sein, denn Zahlen über 100% lassen vermuten, dass eben nur die in dem betreffenden Jahr anerkannten Leistungsfälle zu in dem Jahr neu gemeldeten Schäden in Bezug gesetzt werden – das sind im Zweifesfall aber andere Leistungsfälle. Es sagt in dieser Form m. M. nach nicht aus, wie viele der eingereichten Leistungsfälle wirklich positiv beschieden wurden.
Interessanter wird dabei eine Betrachtung des jeweiligen Versicherers über die Jahre hinweg. Manche liegen dabei in einem relativ engen Korridor (z.B. zwischen 90 und 101%, ein anderer zwischen 48 und 60%), einige Versicherer scheren mit Quoten von 0 bis 100% vollkommen aus dem Rahmen.
In diesem Zusammenhang aufschlussreich sind die ebenfalls dem map report entnehmbaren absoluten Zahlen von Leistungsfällen, aus denen sich natürlich auch soetwas wie Erfahrung in der Regulierung herauslesen lässt: Neben Versicherern mit einstelligen regulierten Leistungsfällen gibt es laut map report eine relativ große Anzahl von Versicherern, die immerhin seit Jahren dreistellige Anzahlen von Leistungsfällen pro Jahr anerkennen, während die Zahl der Versicherer, die über Jahre vierstellige Leistungsfälle pro Jahr anerkennen, an zwei Händen abzuzählen ist.
Bei Gelegenheit werde ich einem neuen Beitrag weiter darauf eingehen.
Hallo Christian Z.,
im Grunde genommen müsste sich über die Jahre ein langsamer, aber zunächst steter Trend zu mehr Anerkennungen von Leistungsfällen zeigen: Die Versicherungsbedingungen wurden in der Regel deutlich besser, die Annahmepolitik hingegen strenger.
Im Gegenzug kommt es zu der kuriosen Situation, dass zwar viele, die eine BU haben, im Leistungsfall auch eine Rente bekommen – aber viele sich (vor allem aus gesundheitlichen Gründen) gar nicht erst versichern können. Da sehe ich ganz klar die größere Hürde. Im besseren Fall bekommt man gar nicht erst einen Vertrag; im schlechteren Fall nimmt man es mit den Gesundheitsangaben nicht so penibelst genau, zahlt Beiträge in der Hoffnung, Versicherungsschutz zu bekommen, aber wird im Ernstfall / Leistungsfall gekündigt und der Vertrag angefochten. Die Beiträge bleiben dann beim Versicherer. BU-GAU nenne ich das.
Hallo Herr Helberg,
ich habe eine Bitte um eine Einschätzung, wie ich mich verhalten kann/sollte: vor 6 Wochen habe ich Antrag auf Leistung meiner BU-Versicherung (AL) gestellt. Eine Nachfrage per Email wird der Einfachheit halber gar nicht beantwortet (obwohl ich darauf hingewiesen habe, daß ich auf Grund meiner psych. Erkrankung oft nicht sprechen kann). Z. Z. habe ich meine Sprache wieder, deshalb überlege ich, ob es in Ordnung wäre, wenn ich dort nun einmal telefonisch nach dem Stand der Dinge frage….
Die sitzen ja nunmal am längeren Hebel und ich möchte nichts falsch machen, bräuchte aber – natürlich – das Geld.
Vielen Dank für einen Rat und freundliche Grüße
M.R.
Hallo Magdalena R.,
wenn Sie alles richtig machen wollen, holen Sie sich spätestens jetzt professionelle Hilfe – beispielsweise bei einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Versicherungsberater, falls Ihnen Ihr Vermittler nicht helfen kann.
Ich selbst helfe nur bei den Verträgen, die ich auch vermittelt habe.
Anrufen und nach dem Stand der Dinge zu fragen, ist sicherlich in Ordnung – wenn man darauf achtet, was man sagt. Bei E-Mails weiß der Versicherer eventuell nicht, ob die auch wirlich von Ihnen kommt und hält sich mit Auskünften zu solch sensiblen Themen zurück.
Wünsche viel Erfolg und dafür viel Kraft!
Matthias Helberg
Hallo Herr Helberg, wenn ich das so lese und nach meinen Informationen, scheint es nicht so leicht zu sein, für eine BU angenommen zu werden. Wie ist das, wenn ich auf einen Kredit angewiesen bin, ihn schon nutze, die BU noch in der Prüfungsphase ist, ich noch FB ausfüllen muss. Aus Angst vor einer Ablehnung überlege ich, eine kurzzeitige Medikamenteneinnahme und Besuche beim Psychiater wegzulassen.So zahlen sie zwar nicht, wenn die BU mal eintritt, aber ich bekomme erst mal finanziell keine Schwierigkeiten. Ist das sinnvoll in meinem Fall?
Liebe Grüße
Susanne
Hallo Susanne,
melde spontanes Einsetzen von Bauchschmerzen.
Die Verkettung von Besuchen beim Psychater, einer finanziellen Situation, bei der man auf einen Kredit angewiesen ist und der Überlegung, für einen Vertrag zu bezahlen, der einem voraussichtlich keine Gegenleistung erbringen wird, scheint mir – aus der Entfernung betrachtet – kein vielversprechender Weg zu sein.
Es gibt immer mal wieder Möglichkeiten, auch mit Vorerkrankungen irgendwo unterzukommen. Zumindest bis Alter 30 / 35. Um das prüfen zu können, brauchen wir jede Menge Informationen – und es wäre einfach super sinnvoll, eine solche Anfrage zu stellen, bevor man irgendwo schon Nägel mit Köpfen gemacht hat. Danach (mit abgelehntem Antrag) wird es extrem schwierig.
Alles Gute & Herzliche Grüße
Matthias Helberg
Hallo,
wenn ich diese 4 Beispiele so ansehe, dann erscheint es ja keine Ausnahme, sondern die Regel zu sein, dass die Prüfung durch die Versicherungen mehrere Jahre dauert (bei den Verträgen oben offensichtlich mal über 3 und mal knapp 4 Jahre !! ). Wenn man bedenkt, dass man das Geld eigentlich so schnell wie möglich braucht, dann ist das eigentlich eine Unverschämtheit, denn die Beiträge kassieren die ja immer besonders schnell ein, und dann frage ich mich wirklich, ob ein solcher BU Vertrag wirklich Sinn macht. Denn wenn tatsächlich mal etwas passiert, dann muss man erstmal mit der Versicherung mehrere Jahre streiten und ich gehe davon aus, dass das ohne einen guten Anwalt sicherlich nicht klappt. Und auch wenn Sie als erfahrener Makler mithelfen, so dauert es ja offenbar dennoch viele Jahre bis dann mal ausgezahlt wird – sofern überhaupt !
Das schafft alles andere als Vertrauen. Und die Versicherungen brauchen sich über ihr miserables Image wirklich nicht wundern. Der Ruf „die zahlen eh nicht wenn es darauf ankommt“ kommt ja ganz offensichtlich nicht von ungefähr.
Bevor ich denen also 100,- im Monat in den Rachen werfe, spare ich mir lieber das Geld und vor allem die Nerven. Und diesem Spruch „jeder vierte wird berufsunfähig“ glaube ich ohnehin nicht. Wir kennen ja die Aussage unseres Profs: „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“.
Gruß,
Martin
Hallo Martin, vielen Dank für Ihren Beitrag. Bei den meisten hier geschilderten Leistungsfällen ist es nicht so gewesen, dass es ein Ereignis gegeben hat und danach klar war, dass die betroffene Person berufsunfähig ist. Vielmehr ist es in 3 Fällen so gewesen, dass die Betroffenen die erste Zeit davon ausgingen, nicht berufsunfähig zu werden. Wie es so ist: Man geht zum Arzt, macht die eine oder andere Therapie, nimmt an einer Reha-Maßnahme teil, macht vielleicht einen Artbeitsversuch und noch eine Rehamaßnahme. Und erst dann gesteht sich mancher Betroffener ein, dass es vielleicht doch nichts mehr wird. Oft zahlen auch die Krankentagegeldversicherer für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, sodaß nicht bei jedem zwingend Anlass besteht, so schnell wie möglich einen BU-Antrag zu stellen. Ist dieser dann erst einmal gestellt, hängt das weitere Procedere davon ab, wie schnell der Betroffene, aber auch die angefragten Ärzte alle Unterlagen zusammen haben. Allein schon aus diesen Gründen liegt die Bearbeitungszeit für den Leistungsantrag bei den hier vorgestellten Fällen zwischen 6 Wochen und ungefähr einem Jahr. Ohne Anwalt, ohne Gericht. Und ohne eine Ablehnung. Dass in den Bescheiden manchmal steht ‚ wir zahlen ab…. ‚ und dieses Datum durchaus Jahre zurück liegen kann, liegt an den guten gewählten Versicherungsbedingungen, die entweder eine Meldefrist von 3 Jahren oder erst gar keine Frist vorsahen. Das ist also nichts Schlimmes, sondern für die Kunden etwas Positives, man sieht es an den Summen, die dann letztlich ausgezahlt wurden.
Hallo,
zahlt eine BU auch, wenn ich nicht abschließend berufsunfähig bin sondern Einbuße durch Krankheit habe? Konkret:
BU seit ca. 2001 bei der Debeka, Beamter, Einsatzdienst, Schichtdienst usw.
Krebserkrankung Anfang letzten Jahres mit AU seit inzwischen fast eineinhalb Jahren. In Kürze werde ich eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell versuchen.
Ein Kollege meinte, ich hätte Anspruch auf Teilzahlungen, weil ich ja durch weggefallene Schichtzuschläge usw. finanzielle Einbußen durch die Krankheit habe und sozusagen zeitweise berufsunfähig bin.
Sollte ich das also melden und nachfragen?
Danke!
J.
Hallo Jörg,
eine Berufsunfähigkeit muss nicht ein Leben lang andauern, sondern kann auch vorübergehend bestehen, zum Beispiel 18 Monate lang. Wenn Sie in der Zeit als berufsunfähig gemäß der Bedingungen Ihres Vertrages gelten, können Sie auch für die Zeit eine BU-Rente bekommen. Alle Details hängen vom Kleingedruckten ab. Ich würde es aber nicht auf eigene Faust probieren, da es sprichwörtlich auf jedes Komma ankommt. Es gibt Rechtsanwälte und Versicherungsberater, die auf BU-Leistungsfälle spezialisiert sind. Zum Beispiel Angela Baumeister -> http://www.versicherungsberaterin.net/
Viel Erfolg & herzliche Grüße
Matthias Helberg
Danke für die Antwort! Ich habe der Frau Baumeister mal geschrieben. Schaun ‚mer mal …
Leider sind die Preise dieser Dame so gepfeffert (und übertreffen auch so manchen Rechtsanwalt oder Sachverständigen), daß ich davon Abstand nehmen mußte. Nix gegen „gutes Geld für gute Arbeit“, aber das halte ich doch für deutlich übertrieben …
sieh im telefon buch nach vdk verband dort kannst du dich kostenlos beraten lassen
lg
Hallo Herr Helberg,
wie realistisch schätzen Sie die Chanen eines Geschäftsführers/Gesellschafters mit einem Herzinfrakt und Herzleistung von EF 27% beim BU-Antrag.
Viele Grüße
Hans
Hallo Hans,
meinen Sie, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, oder um eine Berufsunfähigkeit anerkannt zu bekommen…?
Hallo Herr Helberg,
es tut mir leid, dass ich meine Frage nicht korrekt formuliert habe. Ich meinte eine Berufsunfähigkeit anerkannt bekommen.
Gruß
Hans
Hallo Hans,
einen solchen Leistungs-Fall hatten wir bislang noch nicht. Das wird vermutlich sehr auf die konkrete Ausgestaltung der bisherigen Tätigkeit ankommen, auf Möglichkeiten der Umorganisation etc. Ich würde mir professionelle Hilfe (spezialisierten Versicherungsberater oder Anwalt) suchen. Wir können nur bei solchen Verträgen helfen, die wir auch selber vermittelt haben.
Wünsche viel Erfolg!
Hallo, bin seit dem 7. Juli 2015 krank geschrieben, von der Reha bekam ich eine erwerbsminderung anerkannt, das führte dazu das ich im Mai 2016 voll erwerbsgemindert bin…. voraussichtlich bis Ende Januar 2019. meine bestehende Berufsunfähigkeit Versicherung zahlt keinen Cent. Mtl zahle ich von der erwerbsmiderungsrente 170€ an meine Versicherung. Der Anwalt macht mir wenig Hoffnung. Keine Arbeit für mindestens 3 std aufnehmen heißt noch lange nicht Berufsunfähigkeit. Sowas kann ich nicht verstehen
Hallo Herr Kristen,
schönen Dank für Ihren Kommentar. Was ist denn die Begründung Ihres BU-Versicherers, warum er keine Berufsunfähigkeit anerkennt?
Herzliche Grüße
Matthias Helberg
Wir haben im Beitrag oben ein paar jüngere Leistungsfälle nachgetragen.
Hallo, auf der Seite https://www.helberg.info/wie-finde-ich-meine-neue-versicherung/versicherungsvergleich-i-z/rechtsschutzversicherung-vergleich/ befindet sich ganz unten eine Fehlermeldung [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]
Schönen Dank für den Hinweis, haben wir korrigiert.