Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
  • +++ So war unser Jahr 2023: Kein Antrag abgelehnt +++
  • +++ Dortmunder Grundfähigkeitsversicherung zahlt 63.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Als Online Marketing Manager in 548 Tagen zur BU-Versicherung +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
13
Feb
2012

Berufsunfähigkeitsrente bekommen? Hier klappt es.

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  30 Kommentare

Berufsunfähigkeitsrente bekommen? Es ist gar nicht so einfach, Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bekommen. Hier zeigen wir einige Beispiele aus unserer langjährigen Beratungspraxis, dass es dennoch funktioniert.

Den ersten Schritt zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit machen Sie bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das sorgfältige und gewissenhafte, ehrliche Beantworten der Fragen im Versicherungsantrag ist bereits „die halbe Miete“, wenn Sie berufsunfähig werden und Ihre Berufsunfähigkeitsrente beantragen müssen.

Professionelle Unterstützung im Leistungsfall ist für Sie später genauso wichtig wie beim Abschluss. Denn Sie als Versicherte(r) müssen belegen, dass und warum Sie berufsunfähig sind. Wissen Sie, wie man das macht?

Hier folgen ein paar reale Beispiele aus den letzten 15 Jahren, in denen wir unseren Kundinnen und Kunden geholfen haben, Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen.



Berufsunfähigkeitsrente bekommen - so sollte es aussehen.
Beispiel aus dem Jahr 2012: Der HDI erkennt die Berufsunfähigkeit eines Helberg Kunden an.

Über 40.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente vom HDI bekommen

Eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen, ist nicht einfach. In diesem Fall sah es so aus: Mit Schreiben vom 10.01.2012 erkannte der Versicherer seine Leistungsverpflichtung an. Unser Mandant würde seine Rente bekommen (siehe Bild oben).

Es vergingen weitere 3 Wochen bis (nach unserer Nachfrage) die Abrechnung folgte: Allein die Summe der Berufsunfähigkeitsrenten seit März 2010 betrug fast 41.000 Euro. Denn Dank des gewählten Tarifs erfolgt die Zahlung auch rückwirkend ab Beginn.

Hinzu kam die Rückerstattung der gezahlten Beiträge, da während der Zeit der Berufsunfähigkeit keine Beiträge gezahlt werden müssen. Unser Mandant bekam seitdem eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von knapp 1.800 Euro vom HDI (damals noch HDI Gerling). Er blieb berufsunfähig, bis der Vertrag im Jahr 2020 endete.

Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen - so sieht eine Abrechnung zum Leistungsbescheid aus.
Berufsunfähigkeitsrente bekommen – so sah das in diesem Fall aus: 40.824 Euro rückwirkend ab dem Jahr 2010 gezahlt.

Berufsunfähigkeitsrente bekommen – ein Einzelfall?

Vielleicht denken Sie, hierbei handelte es sich um einen Einzelfall? Dem ist – bei uns – nicht so.  Sie sehen weiter unten Beispiele von unterschiedlichsten Versicherern.

Alle Berufsunfähigkeitsversicherungen haben wir vermittelt.

Bei allen Leistungsfällen haben wir unsere Kundinnen und Kunden unterstützt.

Alle Leistungsanträge wurden anerkannt.

Ein Zufall? Wohl kaum. Professionelle und verbraucherorientierte Arbeit zahlt sich eben für unsere Kundinnen und Kunden aus.


Berufsunfähigkeitsrente aus psychischen Gründen – hier vom Volkswohl Bund im Jahr 2009

Gut 16.000 Euro zahlte der Volkswohl Bund rückwirkend einer Kundin und seitdem knapp 1.000.- Euro Berufsunfähigkeitsrente Monat für Monat. Bis der Vertrag im Jahr 2020 endete.

Berufsunfähigkeitsrente anerkannt vom Volkswohl Bund
Auch diese Berufsunfähigkeitsrente wurde anerkannt. Im Jahr 2009 rückwirkend ab April 2008 vom Volkswohl Bund.

Über 21.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente rückwirkend von der Alten Leipziger

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente als Unfallfolge und wegen einer Nervenerkrankung. Dieses Mal die Alte Leipziger im Jahr 2009 rückwirkend ab Dezember 2006. Auch hier wurde der Kunde nicht wieder gesund. Der Versicherer zahlte bis zum Vertragsende im Jahr 2019.

Auch diese Berufsunfähigkeitsrente wurde von der Alten Leipziger anerkannt.
Wieder hatte ein Kunde von Helberg Versicherungsmakler seine Berufsunfähigkeit anerkannt bekommen.

42.000 Euro von der damaligen AachenMünchener

In folgendem Fall eine Anerkennung von der damaligen AachenMünchener. Auch hier zahlte der Versicherer gleich zu Beginn über 42.000 Euro an Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, da rückwirkend gezahlt wurde. Der Kunde blieb bis zum Schluss im Jahr 2014 berufsunfähig.

Auch hier wurde die Berufsunfähigkeitsrente anerkannt
Und noch eine Berufsunfähigkeitsrente durchbekommen: Die damalige AachenMünchener im Jahr 2010. Die Berufsunfähigkeit unseres Kunden wurde rückwirkend seit 2006 anerkannt.

Falls Sie sich über den langen Zeitraum zwischen Eintritt und Anerkennung der Berufsunfähigkeit wundern: Das liegt keinesfalls immer am Versicherer. Manche Kunden brauchen Jahre, um sich einzugestehen, dass sie nicht mehr gesund werden. Erst dann folgt bei einigen der Entschluss, die Berufsunfähigkeitsrente zu beantragen. So war es auch in diesem Fall.


Basler / Baloise: Berufsunfähigkeit wegen Krebs anerkannt

Hier die damalige Basler, nun Baloise, mit unserem traurigsten Leistungsfall aus dem Jahr 2016. Der Versicherer zahlte 14 Monate lange – bis die Kundin verstorben war.

Berufsunfaehigkeit anerkannt. Der Versicherer zahlt
Berufsunfähigkeit anerkannt. Der Versicherer zahlt rückwirkend ab Juli 2014, trotzdem traurig.

Diese Berufsunfähigkeit hat der Versicherer im 6-Monats-Prognosezeitraum anerkannt

Aus dem Leistungsbescheid der Basler Lebensversicherung zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit im Prognosezeitraum: Der Kunde hat seine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Ein BU Leistungsfall aus dem Jahr 2020 bei der damaligen Basler, nun Baloise Lebensversicherung. Der Kunde ist nach wie vor berufsunfähig und erhält seine Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeitsrente bekommen + 2% Steigerung + keine Beiträge mehr zahlen + jedes Jahr 10% mehr für die Altersvorsorge

Auch die Standard Life hat unseren ersten BU-Leistungsfall dort anerkannt. Da es eine Rentenversicherung mit BUZ war, fließt nun sogar jedes Jahr mehr Geld in die Altersvorsorge. Der Kunde ist nach wie vor berufsunfähig.

Leistungsanerkenntnis einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch Standard Life
Eine Berufsunfähigkeitsrente bei Standard Life bekommen – ein Fall aus dem Jahr 2020.

So schnell ging es noch nie: 14.000 EUR nach 6 Tagen

Inzwischen gibt es viele Versicherer, die bereits bei langer Arbeitsunfähigkeit eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Viel schneller als hier bei der Alten Leipziger wird das kaum möglich sein. Lesen Sie dazu auch Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen. Inzwischen ist die Kundin berufsunfähig und erhält weiterhin ihre Berufsunfähigkeitsrente.

Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit anerkannt: 14.000 €nach 6 Tagen.
Die Alte Leipziger zahlte im Jahr 2020 bei einem Leistungsfall nach 6 Tagen Bearbeitungszeit.

Erst Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit, dann der Berufsunfähigkeit

Hier ein Beispiel einer Kundin, die von der Alten Leipziger zunächst Ihre Rente wegen Arbeitsunfähigkeit und anschließend seit dem Jahr 2021 wegen Berufsunfähigkeit bekommt:

Die Alte Leipziger zahlte 2.500.- Euro Rente zunächst wegen Arbeitsunfähigkeit, anschließend wegen Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsrente bekommen – innerhalb von 3 Wochen, Alte Leipziger im Jahr 2022

Hier ein Beispiel der Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines unserer Kunden durch die Alte Leipziger binnen 3 Wochen:

3 Wochen nach Eingang der Unterlagen hat hier die Alte Leipziger die Berufsunfähigkeit anerkannt.

Ein Beispiel aus dem Jahr 2023: Die Alte Leipziger erkennt die Berufsunfähigkeit rückwirkend an

Hier unser jüngstes Beispiel: Unser Kunde hatte sich erst mit Anfang 50 versichert und wurde zwei Jahre später wegen psychischer Erkrankungen berufsunfähig.

Zunächst wurde die Rente wegen Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Im Jahr 2023 änderte sich die Grundlage und es wurde die Berufsunfähigkeit eines unserer Kunden durch die Alte Leipziger anerkannt.

Wie viele Helberg Kunden bekommen ihre Berufsunfähigkeitsrente?

Seit unserer Unternehmensgründung im Jahr 2004 gerechnet, bekommen 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente.

Lesen Sie auch den Artikel Welche Krankheiten führen zu Berufsunfähigkeit? mit einer Liste von mehr als 300 Leistungsfällen anerkannter Berufsunfähigkeitsrenten eines namhaften Versicherers.


Sie bekommen bei uns folgende Unterstützung:

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Was kostet unsere Unterstützung, damit Sie Ihre Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen?

Sie fragen sich, was unsere nachweislich sehr erfolgreiche Arbeit bei der Vermittlung und im Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung kostet?

Klare Ansage: Nicht mehr als der gleiche Tarif, die gleiche Tarifstufe im gleichen Umfang direkt bei der Versicherungsgesellschaft.

Unsere Vergütung ist Bestandteil des Versicherungsbeitrages, den Sie sowieso zahlen.

Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über uns ab, unterstützen wir Sie auch, wenn Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen. Wenn Sie Ihren Vertrag woanders abgeschlossen haben, dürfen wir leider nicht helfen.


Anfrage stellen

    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).


    Zuletzt aktualisiert am 25.02.2024 Berufsunfähigkeitrente bekommen

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Daniela Schohmann  |   13. Februar 2012 um 18:24 Uhr

    Hallo Herr Helberg,

    eigentlich hofft man ja, nie berufsunfähig zu werden. Freue mich dennoch für Sie und Ihre Kunden. Toll!

    Liebe Grüße
    Daniela

    Matthias Helberg  |   13. Februar 2012 um 20:03 Uhr

    Hallo Frau Schohmann,

    vielen Dank für Ihre „Mit-Freude“ !

    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Pritti  |   17. Februar 2012 um 18:55 Uhr

    Moin, mich interessiert, ob die Versicherer die hier als Beispiel für gut ausgegangene Fälle geannt werden, grundsätzlich empfehlenswert sind? Oder ist das eine eher zufällige Ausfall? Vielen Dank im voraus.

    Pritti

    Matthias Helberg  |   20. Februar 2012 um 08:55 Uhr

    Hallo Pritti,

    das mit dem ‚grundsätzlich empfehlenswert‘ ist so eine Sache, weil es auf die individuellen Bedürfnisse, die aktuellen Tarife und die konkreten Angebote ankommt. Die bei diesen Beispielen zu Grunde liegenden Verträge sind ja schon relativ alt (meist 8-10 Jahre vor dem Leistungsfall abgeschlossen). Aktuellere Tarife und Bedingungen dieser Versicherer sehen deutlich anders aus. Man kann aber sicherlich sagen, dass es sich bei den Genannten um erfahrene Versicherer auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt und nicht um ‚Newcomer‘. Was Sie aber erkennen können: Es gibt nicht den einen Versicherer, der immer passt. Jedenfalls nicht bei mir 😉

    Christian Z.  |   2. April 2012 um 18:38 Uhr

    Hallo!

    Mich würde mal interessieren wie viel Prozent aller Leistungsfallanzeigen letztendlich anerkannt bzw. abgelehnt werden. Und wie viele Jahre vergehen bei positivem Ausgang im Schnitt zwischen der Anzeige und der Anerkennung?
    Gibt es Versicherungen, bei denen diese Zeit im Vergleich zu anderen Versicherern besonder kurz oder besonders lang ist? Oder Versicherer, die sich besonders „sträuben“ einen Leistungsfall anzuerkennen oder die im Gegenteil besonders „unkompliziert“ sind?

    Matthias Helberg  |   3. April 2012 um 09:23 Uhr

    Hallo Christian Z.,

    leider gibt es zum Verhältnis beantragte / anerkannte Leistungsfälle keine aktuellen (mir bekannten) branchenweiten Zahlen. Wenn ein Leser hier weiterhelfen kann: Bitte gern!
    Auf mein Unternehmen heruntergebrochen, sind bis dato 75% anerkannt worden, 25% nicht. Ich vermute, dass die Zahlen deutlich positiv gegenüber dem branchenweiten Schnitt liegen. Gründe: Nie Billigtarife vermittelt, ausführliche Beratung vor dem Abschluss, Unterstützung im Leistungsfall.

    Was die Bearbeitungszeit angeht, gibt es sicherlich Unterschiede. Die Frage ist nur, ob diese in erster Linie in den Leistungsabteilungen der Versicherer oder in der Beantwortung durch die Kunden begründet ist? Vermutlich beides. Positiv-Rekord in meinem Unternehmen: 6 Wochen, ‚Negativ‘-Rekord: 12 Monate. In beiden Fällen wurde der Anspruch anerkannt und rückwirkend ab Beginn geleistet.

    Ich würde mir sehr wünschen, die letzte Frage beantworten zu können – denn dann hätten auch Versicherungsmakler es vielleicht einfacher mit der Empfehlung. Auch dazu fehlen belastbare Daten. Selbst wenn es sie gäbe, würde es Ihnen vermutlich nichts nutzen, denn die Geschäftspolitik der Versicherer ändert sich im Zweifelsfall mehrfach, bis Sie ‚an der Reihe‘ wären. Auch ein Vertrauen darauf, dass sich ein Verhalten in der Vergangenheit 1:1 auf die Zukunft projezieren lässt, dürfte zu Enttäuschungen führen.

    In der Konsequenz daraus kann ich nur empfehlen, keine großen Kompromisse bei den Versicherungsbedingungen zu machen: Je kundenfreundlicher und klarer diese formuliert sind, desto einfacher und zügiger lässt sich ein Leistungsfall prüfen – und desto höher sind die Chancen auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

    Matthias Helberg  |   4. April 2012 um 11:14 Uhr

    Ah, wenn man sucht, kann man doch etwas finden:
    Laut map-report schwankt bei den 29 freiwillig an der Untersuchung teilgenommenen Versicherern die Anerkennungsquote (regulierte Schäden in % gemeldete Schäden) duchaus stark, nicht nur von Versicherer zu Versicherer, sondern auch im Laufe der Jahre 2005 – 2010.

    So betrug die Spanne der Anerkennungsquote laut dieser Quelle im Jahr 2010 zwischen 36,45% und 118,52%.
    Wie jede Statistik wird auch diese mit Vorsicht zu betrachten sein, denn Zahlen über 100% lassen vermuten, dass eben nur die in dem betreffenden Jahr anerkannten Leistungsfälle zu in dem Jahr neu gemeldeten Schäden in Bezug gesetzt werden – das sind im Zweifesfall aber andere Leistungsfälle. Es sagt in dieser Form m. M. nach nicht aus, wie viele der eingereichten Leistungsfälle wirklich positiv beschieden wurden.

    Interessanter wird dabei eine Betrachtung des jeweiligen Versicherers über die Jahre hinweg. Manche liegen dabei in einem relativ engen Korridor (z.B. zwischen 90 und 101%, ein anderer zwischen 48 und 60%), einige Versicherer scheren mit Quoten von 0 bis 100% vollkommen aus dem Rahmen.

    In diesem Zusammenhang aufschlussreich sind die ebenfalls dem map report entnehmbaren absoluten Zahlen von Leistungsfällen, aus denen sich natürlich auch soetwas wie Erfahrung in der Regulierung herauslesen lässt: Neben Versicherern mit einstelligen regulierten Leistungsfällen gibt es laut map report eine relativ große Anzahl von Versicherern, die immerhin seit Jahren dreistellige Anzahlen von Leistungsfällen pro Jahr anerkennen, während die Zahl der Versicherer, die über Jahre vierstellige Leistungsfälle pro Jahr anerkennen, an zwei Händen abzuzählen ist.

    Bei Gelegenheit werde ich einem neuen Beitrag weiter darauf eingehen.

    Matthias Helberg  |   5. April 2012 um 13:42 Uhr

    Hallo Christian Z.,

    im Grunde genommen müsste sich über die Jahre ein langsamer, aber zunächst steter Trend zu mehr Anerkennungen von Leistungsfällen zeigen: Die Versicherungsbedingungen wurden in der Regel deutlich besser, die Annahmepolitik hingegen strenger.

    Im Gegenzug kommt es zu der kuriosen Situation, dass zwar viele, die eine BU haben, im Leistungsfall auch eine Rente bekommen – aber viele sich (vor allem aus gesundheitlichen Gründen) gar nicht erst versichern können. Da sehe ich ganz klar die größere Hürde. Im besseren Fall bekommt man gar nicht erst einen Vertrag; im schlechteren Fall nimmt man es mit den Gesundheitsangaben nicht so penibelst genau, zahlt Beiträge in der Hoffnung, Versicherungsschutz zu bekommen, aber wird im Ernstfall / Leistungsfall gekündigt und der Vertrag angefochten. Die Beiträge bleiben dann beim Versicherer. BU-GAU nenne ich das.

    Magdalena R.  |   16. April 2012 um 10:59 Uhr

    Hallo Herr Helberg,

    ich habe eine Bitte um eine Einschätzung, wie ich mich verhalten kann/sollte: vor 6 Wochen habe ich Antrag auf Leistung meiner BU-Versicherung (AL) gestellt. Eine Nachfrage per Email wird der Einfachheit halber gar nicht beantwortet (obwohl ich darauf hingewiesen habe, daß ich auf Grund meiner psych. Erkrankung oft nicht sprechen kann). Z. Z. habe ich meine Sprache wieder, deshalb überlege ich, ob es in Ordnung wäre, wenn ich dort nun einmal telefonisch nach dem Stand der Dinge frage….
    Die sitzen ja nunmal am längeren Hebel und ich möchte nichts falsch machen, bräuchte aber – natürlich – das Geld.
    Vielen Dank für einen Rat und freundliche Grüße
    M.R.

    Matthias Helberg  |   16. April 2012 um 11:34 Uhr

    Hallo Magdalena R.,

    wenn Sie alles richtig machen wollen, holen Sie sich spätestens jetzt professionelle Hilfe – beispielsweise bei einem auf BU-Leistungsfälle spezialisierten Versicherungsberater, falls Ihnen Ihr Vermittler nicht helfen kann.
    Ich selbst helfe nur bei den Verträgen, die ich auch vermittelt habe.

    Anrufen und nach dem Stand der Dinge zu fragen, ist sicherlich in Ordnung – wenn man darauf achtet, was man sagt. Bei E-Mails weiß der Versicherer eventuell nicht, ob die auch wirlich von Ihnen kommt und hält sich mit Auskünften zu solch sensiblen Themen zurück.

    Wünsche viel Erfolg und dafür viel Kraft!

    Matthias Helberg

    Susanne  |   11. Juli 2012 um 11:26 Uhr

    Hallo Herr Helberg, wenn ich das so lese und nach meinen Informationen, scheint es nicht so leicht zu sein, für eine BU angenommen zu werden. Wie ist das, wenn ich auf einen Kredit angewiesen bin, ihn schon nutze, die BU noch in der Prüfungsphase ist, ich noch FB ausfüllen muss. Aus Angst vor einer Ablehnung überlege ich, eine kurzzeitige Medikamenteneinnahme und Besuche beim Psychiater wegzulassen.So zahlen sie zwar nicht, wenn die BU mal eintritt, aber ich bekomme erst mal finanziell keine Schwierigkeiten. Ist das sinnvoll in meinem Fall?

    Liebe Grüße
    Susanne

    Matthias Helberg  |   11. Juli 2012 um 12:10 Uhr

    Hallo Susanne,

    melde spontanes Einsetzen von Bauchschmerzen.
    Die Verkettung von Besuchen beim Psychater, einer finanziellen Situation, bei der man auf einen Kredit angewiesen ist und der Überlegung, für einen Vertrag zu bezahlen, der einem voraussichtlich keine Gegenleistung erbringen wird, scheint mir – aus der Entfernung betrachtet – kein vielversprechender Weg zu sein.

    Es gibt immer mal wieder Möglichkeiten, auch mit Vorerkrankungen irgendwo unterzukommen. Zumindest bis Alter 30 / 35. Um das prüfen zu können, brauchen wir jede Menge Informationen – und es wäre einfach super sinnvoll, eine solche Anfrage zu stellen, bevor man irgendwo schon Nägel mit Köpfen gemacht hat. Danach (mit abgelehntem Antrag) wird es extrem schwierig.

    Alles Gute & Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Martin  |   28. Juni 2013 um 16:44 Uhr

    Hallo,
    wenn ich diese 4 Beispiele so ansehe, dann erscheint es ja keine Ausnahme, sondern die Regel zu sein, dass die Prüfung durch die Versicherungen mehrere Jahre dauert (bei den Verträgen oben offensichtlich mal über 3 und mal knapp 4 Jahre !! ). Wenn man bedenkt, dass man das Geld eigentlich so schnell wie möglich braucht, dann ist das eigentlich eine Unverschämtheit, denn die Beiträge kassieren die ja immer besonders schnell ein, und dann frage ich mich wirklich, ob ein solcher BU Vertrag wirklich Sinn macht. Denn wenn tatsächlich mal etwas passiert, dann muss man erstmal mit der Versicherung mehrere Jahre streiten und ich gehe davon aus, dass das ohne einen guten Anwalt sicherlich nicht klappt. Und auch wenn Sie als erfahrener Makler mithelfen, so dauert es ja offenbar dennoch viele Jahre bis dann mal ausgezahlt wird – sofern überhaupt !

    Das schafft alles andere als Vertrauen. Und die Versicherungen brauchen sich über ihr miserables Image wirklich nicht wundern. Der Ruf „die zahlen eh nicht wenn es darauf ankommt“ kommt ja ganz offensichtlich nicht von ungefähr.

    Bevor ich denen also 100,- im Monat in den Rachen werfe, spare ich mir lieber das Geld und vor allem die Nerven. Und diesem Spruch „jeder vierte wird berufsunfähig“ glaube ich ohnehin nicht. Wir kennen ja die Aussage unseres Profs: „Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast“.

    Gruß,
    Martin

    Matthias Helberg  |   28. Juni 2013 um 19:40 Uhr

    Hallo Martin, vielen Dank für Ihren Beitrag. Bei den meisten hier geschilderten Leistungsfällen ist es nicht so gewesen, dass es ein Ereignis gegeben hat und danach klar war, dass die betroffene Person berufsunfähig ist. Vielmehr ist es in 3 Fällen so gewesen, dass die Betroffenen die erste Zeit davon ausgingen, nicht berufsunfähig zu werden. Wie es so ist: Man geht zum Arzt, macht die eine oder andere Therapie, nimmt an einer Reha-Maßnahme teil, macht vielleicht einen Artbeitsversuch und noch eine Rehamaßnahme. Und erst dann gesteht sich mancher Betroffener ein, dass es vielleicht doch nichts mehr wird. Oft zahlen auch die Krankentagegeldversicherer für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit, sodaß nicht bei jedem zwingend Anlass besteht, so schnell wie möglich einen BU-Antrag zu stellen. Ist dieser dann erst einmal gestellt, hängt das weitere Procedere davon ab, wie schnell der Betroffene, aber auch die angefragten Ärzte alle Unterlagen zusammen haben. Allein schon aus diesen Gründen liegt die Bearbeitungszeit für den Leistungsantrag bei den hier vorgestellten Fällen zwischen 6 Wochen und ungefähr einem Jahr. Ohne Anwalt, ohne Gericht. Und ohne eine Ablehnung. Dass in den Bescheiden manchmal steht ‚ wir zahlen ab…. ‚ und dieses Datum durchaus Jahre zurück liegen kann, liegt an den guten gewählten Versicherungsbedingungen, die entweder eine Meldefrist von 3 Jahren oder erst gar keine Frist vorsahen. Das ist also nichts Schlimmes, sondern für die Kunden etwas Positives, man sieht es an den Summen, die dann letztlich ausgezahlt wurden.

    Jörg  |   1. September 2014 um 09:42 Uhr

    Hallo,
    zahlt eine BU auch, wenn ich nicht abschließend berufsunfähig bin sondern Einbuße durch Krankheit habe? Konkret:
    BU seit ca. 2001 bei der Debeka, Beamter, Einsatzdienst, Schichtdienst usw.
    Krebserkrankung Anfang letzten Jahres mit AU seit inzwischen fast eineinhalb Jahren. In Kürze werde ich eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell versuchen.
    Ein Kollege meinte, ich hätte Anspruch auf Teilzahlungen, weil ich ja durch weggefallene Schichtzuschläge usw. finanzielle Einbußen durch die Krankheit habe und sozusagen zeitweise berufsunfähig bin.
    Sollte ich das also melden und nachfragen?
    Danke!
    J.

    Matthias Helberg  |   2. September 2014 um 09:22 Uhr

    Hallo Jörg,
    eine Berufsunfähigkeit muss nicht ein Leben lang andauern, sondern kann auch vorübergehend bestehen, zum Beispiel 18 Monate lang. Wenn Sie in der Zeit als berufsunfähig gemäß der Bedingungen Ihres Vertrages gelten, können Sie auch für die Zeit eine BU-Rente bekommen. Alle Details hängen vom Kleingedruckten ab. Ich würde es aber nicht auf eigene Faust probieren, da es sprichwörtlich auf jedes Komma ankommt. Es gibt Rechtsanwälte und Versicherungsberater, die auf BU-Leistungsfälle spezialisiert sind. Zum Beispiel Angela Baumeister -> http://www.versicherungsberaterin.net/

    Viel Erfolg & herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Jörg  |   2. September 2014 um 11:06 Uhr

    Danke für die Antwort! Ich habe der Frau Baumeister mal geschrieben. Schaun ‚mer mal …

    Jörg  |   7. September 2014 um 12:53 Uhr

    Leider sind die Preise dieser Dame so gepfeffert (und übertreffen auch so manchen Rechtsanwalt oder Sachverständigen), daß ich davon Abstand nehmen mußte. Nix gegen „gutes Geld für gute Arbeit“, aber das halte ich doch für deutlich übertrieben …

    walther  |   28. September 2014 um 20:57 Uhr

    sieh im telefon buch nach vdk verband dort kannst du dich kostenlos beraten lassen
    lg

    Hans  |   16. Juli 2016 um 07:41 Uhr

    Hallo Herr Helberg,
    wie realistisch schätzen Sie die Chanen eines Geschäftsführers/Gesellschafters mit einem Herzinfrakt und Herzleistung von EF 27% beim BU-Antrag.
    Viele Grüße
    Hans

    Matthias Helberg  |   17. Juli 2016 um 20:58 Uhr

    Hallo Hans,
    meinen Sie, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, oder um eine Berufsunfähigkeit anerkannt zu bekommen…?

    Hans  |   23. Juli 2016 um 08:44 Uhr

    Hallo Herr Helberg,
    es tut mir leid, dass ich meine Frage nicht korrekt formuliert habe. Ich meinte eine Berufsunfähigkeit anerkannt bekommen.
    Gruß
    Hans

    Matthias Helberg  |   1. August 2016 um 13:24 Uhr

    Hallo Hans,
    einen solchen Leistungs-Fall hatten wir bislang noch nicht. Das wird vermutlich sehr auf die konkrete Ausgestaltung der bisherigen Tätigkeit ankommen, auf Möglichkeiten der Umorganisation etc. Ich würde mir professionelle Hilfe (spezialisierten Versicherungsberater oder Anwalt) suchen. Wir können nur bei solchen Verträgen helfen, die wir auch selber vermittelt haben.
    Wünsche viel Erfolg!

    Michael Kristen  |   11. September 2018 um 00:58 Uhr

    Hallo, bin seit dem 7. Juli 2015 krank geschrieben, von der Reha bekam ich eine erwerbsminderung anerkannt, das führte dazu das ich im Mai 2016 voll erwerbsgemindert bin…. voraussichtlich bis Ende Januar 2019. meine bestehende Berufsunfähigkeit Versicherung zahlt keinen Cent. Mtl zahle ich von der erwerbsmiderungsrente 170€ an meine Versicherung. Der Anwalt macht mir wenig Hoffnung. Keine Arbeit für mindestens 3 std aufnehmen heißt noch lange nicht Berufsunfähigkeit. Sowas kann ich nicht verstehen

    Matthias Helberg  |   11. September 2018 um 07:43 Uhr

    Hallo Herr Kristen,
    schönen Dank für Ihren Kommentar. Was ist denn die Begründung Ihres BU-Versicherers, warum er keine Berufsunfähigkeit anerkennt?
    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Matthias Helberg  |   14. März 2021 um 09:11 Uhr

    Wir haben im Beitrag oben ein paar jüngere Leistungsfälle nachgetragen.

    Anonym  |   17. März 2021 um 11:50 Uhr

    Hallo, auf der Seite https://www.helberg.info/wie-finde-ich-meine-neue-versicherung/versicherungsvergleich-i-z/rechtsschutzversicherung-vergleich/ befindet sich ganz unten eine Fehlermeldung [contact-form-7 404 "Nicht gefunden"]

    Matthias Helberg  |   18. März 2021 um 11:19 Uhr

    Schönen Dank für den Hinweis, haben wir korrigiert.

    Einen Kommentar schreiben