Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Inhalt
- Lehrer ist nicht gleich Lehrer
- Angestellt, verbeamtet, selbstständig?
- Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
- Ursachen für die Berufsunfähigkeit von Lehrern
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Lehrer ist nicht gleich Lehrer
„Ein Lehrer (oder eine Lehrerin) ist eine Person, die durch ihre höhere Kompetenz auf bestimmten Gebieten anderen etwas beibringt“, weiß Wikipedia zu beschreiben. Vermutlich ist das auch schon die einzige Gemeinsamkeit, wenn man sich die verschiedenen Arten von Lehrern ansieht.
Egal, an welche Art von Lehrer Sie gerade denken: Es gibt noch ganz andere Lehrer. So differenziert und ordnet Wikipedia Lehrer beispielsweise nach…
- Schulart: Grundschullehrer, Realschullehrer, Berufsschullehrer etc.
- Schulform: Waldorflehrer, Montessorilehrer, Privatschullehrer etc.
- Fächern: Mathematiklehrer, Deutschlehrer, Sportlehrer etc.
- Sportarten: Skilehrer, Tennislehrer, Tanzlehrer etc.
- Musikinstrumenten: Klavierlehrer, Geigenlehrer, Harfenlehrer etc.
- Aufgabenbereich: Fachlehrer, Klassenlehrer, Aushilfslehrer etc.
- Sachgebieten: Yogalehrer, Meditationslehrer, Fahrlehrer, Fluglehrer etc.
- Ausbildungsstand: Junglehrer, Altlehrer, Ausbildungslehrer etc.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Aber welche? Grafikquelle: colourbox.com
Angestellt, verbeamtet, selbstständig?
Je nachdem, um welche Art von Lehrer es sich handelt, kann sich auch der Berufsstatus unterscheiden: Lehrer an öffentlichen Schulen sind meistens Angestellte oder Beamte. Klavierlehrer oder Yogalehrer sind hingegen meistens selbstständig.
Der Berufsstatus wiederum entscheidet, wie Lehrer abgesichert sind, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (voll) als Lehrer tätig sein können.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Je nachdem, wie die bestehende Absicherung aussieht, sollte anschließend die Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer konzipiert werden:
- Verbeamtete Lehrer finden dazu weitere Hinweise unter „Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte„;
- Angestellte Lehrer orientieren sich am besten an den Hinweisen unter „Wie ist man staatlich abgesichert, wenn man nicht mehr arbeiten kann?„
- Selbstständige Lehrer, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit selber keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind in der Deutschen Rentenversicherung gemäß § 2 SGB VI versicherungspflichtig. Zur Frage des Sinns einer Berufsunfähigkeitsversicherung daher bitte am Hinweis oben für angestellte Lehrer orientieren. Nicht versicherungspflichtige selbstständige Lehrer finden hingegen weitere Hinweise unter „Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige„.
Ursachen für die Berufsunfähigkeit von Lehrern
Leider verfügen wir über keine speziellen statistischen Angaben für die Ursachen der Berufsunfähigkeit von Lehrern. Stattdessen hier eine allgemeine Statistik:
Dementsprechend geht fast ein Drittel aller Ursachen für Berufsunfähigkeit auf das Konto von psychischen bzw. Nervenkrankheiten.
Anscheinend fangen psychische Beschwerden bereits in Studentenzeiten an, wie eine Untersuchung der Techniker Krankenkasse vermuten lässt:

Immerhin 21,4% der Studierenden haben bereits eine Psycho-Diagnose. Bei Studentinnen über 30 Jahre steigt der Anteil auf über 40%.
Fazit: Je nachdem, um welche Art von Lehrer es sich bei Ihnen handelt und welchen Berufsstatus Sie haben, kommen ganz unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten in Frage.
Weiterführende Links
- Die Dienstunfähigkeitsklausel
- Was bedeutet eigentlich „ab 50% Berufsunfähigkeit“?
- Berufsunfähigkeit Definition
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2020 Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer