Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Private Berufsunfähigkeitsrente

Die private Berufsunfähigkeitsrente ist die Rente aus einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung. Die können Sie selbst freiwillig bei einem Lebensversicherer abschließen.

Blauer Hintergrund
Wir sind bekannt aus:
Wählen Sie:
Hier klicken, um zu den Basics der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelangen.
BU-Basics »
Hier klicken, um zum Versorgungs-Check-up zu gelangen.
Versorgungs- Check-up »
Hier klicken, um zum Vertrags-Check zu gelangen.
BU-Vertrags-Check »
Wünschen Sie eine Beratung? Dann hier klicken.
Beratungs-anfrage »

Das Wichtigste im Überblick

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente können Sie eine Vielzahl der Faktoren selbst bestimmen. Zum Beispiel, wie hoch sie sein soll und bis zu welchem Alter sie gezahlt werden soll.

Dadurch unterscheidet sie sich von der betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente, der Berufsunfähigkeitsrente eines Versorgungswerks und der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente.



Was ist eine private Berufsunfähigkeitsrente?

Wenn Sie als Privatperson eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Lebensversicherer abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Rente, wenn Sie berufsunfähig werden: Die Berufsunfähigkeitsrente, kurz BU-Rente.

Privat heißt es deshalb, weil man als Privatperson Vertragspartner des Versicherers wird. Das nennt sich „Versicherungsnehmer„. Man kann nicht nur sich selbst, sondern auch jemanden anderen privat versichern, z.B. sein noch nicht volljähriges Kind. Das Kind ist dann die „versicherte Person„.

Der Versicherer zahlt die Rente so lange, wie die versicherte Person berufsunfähig ist, lebt, und wie es vertraglich vereinbart ist. Bereits beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man diese sogenannte Leistungsdauer festlegen.

Eine nachträgliche Verlängerung ist meistens nicht möglich. Manche Versicherer bieten inzwischen immerhin eine Verlängerungsmöglichkeit an, falls das Renteneintrittsalter erhöht wird.

Jeder sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Berufsunfähigkeitsrente haben. Grafikquelle: colourbox.com
Egal in welchem Beruf: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss. Ihre Leistung: Die Berufsunfähigkeitsrente.

Wie hoch ist die private Berufsunfähigkeitsrente?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt davon ab, in welcher Höhe sie abgeschlossen wurde. Auch das wird bereits bei Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung individuell vereinbart.

Manche Versicherer versichern maximal 80 Prozent bis 90 Prozent des Nettoeinkommens. Andere versichern 60 Prozent des Bruttoeinkommens. Höher kann man sich dann nicht versichern.

Einige Menschen meinen, im Fall der Berufsunfähigkeit mit wenig Geld auskommen zu können. Deswegen versichern sie eher geringere BU-Renten. Das kann sich bitter rächen, wenn es wirklich zur Berufsunfähigkeit kommt: Meistens braucht man auch dann noch fast so viel Geld, wie vorher.

Wer eine zu geringe Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen hat, muss vielleicht trotzdem noch Hartz IV (seit 01.01.2023 Bürgergeld) beantragen. Dann wird die BU-Rente als Einkommen angerechnet. Deswegen sollte man nicht weniger als 1.000.- Euro BU-Rente versichern.

Durch Dynamisierung und Nachversicherungen kann sich die BU-Rente auch nach dem Abschluss noch erhöhen.


Was ist die Voraussetzung, um eine private BU-Rente zu bekommen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu bekommen:

  • Die versicherte Person muss ärztlich nachgewiesen berufsunfähig sein;
  • Sie müssen die Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie meinen, berufsunfähig zu sein, können Sie den Versicherer um eine Beitragsstundung bitten;
  • Gemäß der Versicherungsbedingungen muss die versicherte Person berufsunfähig sein. Dafür gibt es auch eine gesetzliche Definition: „Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Das „teilweise“ bedeutet in den meisten BU-Verträgen ab 50 Prozent. „Voraussichtlich auf Dauer“ wird meistens als „mindestens 6 Monate“ definiert;
  • Die Berufsunfähigkeit muss nach Versicherungsbeginn eingetreten sein;
  • Sie müssen alle Angaben im Versicherungsantrag, als Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, korrekt und vollständig gemacht haben. Stellt sich heraus, dass das nicht der Fall war, droht schlimmstensfalls ein BU-GAU;
  • Manchmal gibt es im Kleingedruckten des Vertrages Gründe, weshalb der Versicherer eine Berufsunfähigkeit nicht anerkennen muss: Zum Beispiel, weil Sie noch eine Vergleichstätigkeit ausüben könnten, oder bereits ausüben. Oder weil die Berufsunfähigkeit durch eine Erkrankung entstanden ist, die beim Abschluss bereits bestand und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde. Oder weil Sie als Selbstständiger Ihren Betrieb umorganisieren könnten;
  • Um die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie die Rente beim Versicherer beantragen und ihre Berufsunfähigkeit durch Auskünfte, Arztberichte etc. beweisen. Eine Diagnose oder ein Attest allein reicht nicht. Weil bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente schnell etwas schief gehen kann: Niemals ohne professionelle Hilfe probieren.

Gibt es Abzüge von der privaten Berufsunfähigkeitsrente?

Grundsätzlich zahlt der Lebensversicherer die private Berufsunfähigkeitsrente in der Höhe aus, wie sie versichert ist. Dennoch kann es zu Abzügen kommen, sodass wir empfehlen, die BU-Rente nicht 1:1 mit dem Nettogehalt zu vergleichen.

Steuern auf private Berufsunfähigkeitsrenten

Eine private Berufsunfähigkeitsrente kann als Basis-Rente mit BUZ in der ersten Schicht, oder als reine Berufsunfähigkeitsversicherung in der dritten Schicht abgeschlossen werden.

Die Schicht entscheidet über die Art der Besteuerung. Der Unterschied stark vereinfacht: In der ersten Schicht können die Beiträge höher steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge zur BUZ reduzieren also das zu versteuernde Einkommen.

In der dritten Schicht werden die Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet. Die Unterschiede in der Phase der Einzahlung führen auch zu Unterschieden in der Phase der Rentenzahlung.

1. Berufsunfähigkeitsrente aus der ersten Schicht

Bei einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Kombivertrag mit einer Basisrente („Rüruprente“), hängt der Anteil der Besteuerung von dem Jahr des Rentenbeginns ab. Erhalten Sie Ihre BU-Rente aus einem solchen Vertrag beispielsweise ab 2024, müssen 84 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden. Wird die Rente erst in 2025 erstmals gezahlt, müssen 85 Prozent versteuert werden.

2. Berufsunfähigkeitsrente aus der dritten Schicht

Wenn Sie die Beiträge zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung aus bereits versteuertem Einkommen zahlen, brauchen Sie keine Koppelung an einen Sparvertrag wie die Rüruprente.

Die BU-Rente ist dann nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Dieser wiederum richtet sich danach, wie lang die maximale Laufzeit der BU-Rente sein kann. Wer beispielsweise mit 40 Jahren berufsunfähig wird und eine Leistungsdauer bis 67 vereinbart hat, braucht nur auf 28 Prozent der BU-Rente Einkommenssteuer mit seinem dann gültigen individuellen Steuersatz zahlen. Der andere Teil der Berufsunfähigkeitsrente bleibt steuerfrei.

Staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit? Fehlanzeige für nach 1960 Geborene.
Wer seine Berufsunfähigkeitsrente zu gering absichert, kann im Fall der Fälle auch noch Geldsorgen haben.

Private Berufsunfähigkeitsrenten und Krankenkassenbeiträge bzw. Krankenversicherungsbeiträge

Auch Krankenkassenbeiträge von gesetzlich Krankenversicherten und Krankenversicherungsbeiträge von privat Versicherten können die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente mindern. Eine Zugehörigkeit zu einer Schicht, wie bei den Steuern, gibt es dabei nicht. Der Unterschied ist hier: Privat oder gesetzlich krankenversichert.

1. Berufsunfähigkeitsrente von privat Krankenversicherten

Sofern Sie bei Eintritt der Berufsunfähigkeit z.B. als Selbstständiger, Beamter, Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtsgrenze privat krankenversichert sind, gilt: Sie müssen die vollen PKV-Beiträge auch weiterzahlen, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen. Berücksichtigen Sie das unbedingt bei der Festlegung der Höhe der BU-Rente.

2. Berufsunfähigkeitsrente von gesetzlich Krankenversicherten

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und berufsunfähig werden, wird Ihre Krankenkasse eine Statusprüfung vornehmen: Entweder Sie bleiben oder werden pflichtversichert, dann brauchen Sie keine Beiträge auf die Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie auch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung erhalten.

Oder aber Sie sind oder werden freiwilliges Mitglied, dann wird auch die BU-Rentenhöhe zur Krankenversicherungs-Beitragsberechnung herangezogen. In diesem Fall müssen Sie mit rund 15 Prozent Abzügen rechnen, abhängig auch von der jeweiligen Krankenkasse.


Was ist der erste Schritt, wenn Sie die Berufsunfähigkeitsrente beantragen müssen?

Falls Sie meinen, berufsunfähig zu sein und die BU-Rente beantragen wollen: Holen Sie sich professionelle Hilfe. Die Versicherer prüfen sehr genau und sind in der Regel in einer Ihnen überlegenen Position. Manche nutzen das unserer Meinung nach aus.

Lesen Sie dazu auch: Wie oft wird eine Berufsunfähigkeit anerkannt, wie oft wird sie abgelehnt?

Wir helfen Ihnen auch im Leistungsfall, sofern Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung über uns abschließen oder abgeschlossen haben.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).


    Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 Berufsunfähigkeitsrente