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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
24
Apr
2017

„Vor einigen Wochen wurde bei mir die Diagnose Multiple Sklerose gestellt“

Kategorie: BU-Versicherung, Risiko-Lebensversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Multiple Sklerose: Sie können sich nicht zu früh versichern. Aber schnell kann es zu spät sein.

Multiple Sklerose und Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung? Grafikquelle: colourbox.com

Wenn Sie sich absichern wollen, kommt es nicht nur auf Ihre Wünsche und Möglichkeiten an. Sie müssen auch einen Versicherer finden, der Sie versichert. Die Bereitschaft der Versicherer dazu kann von einen Tag auf den anderen kippen.

Ein Interessent schreibt uns heute:

„Vor einigen Wochen wurde bei mir die Diagnose Multiple Sklerose gestellt. Nun haben meine Frau und ich vor kurzem gebaut und haben unser neues Haus Ende 2016 bezogen.“

Anfragen von Interessentinnen und Interessenten mit der Diagnose Multiple Sklerose (MS) bekommen wir nahezu regelmäßig. Oftmals von jungen Frauen in den Zwanzigern. Seltener von Männern. Die zitierte Anfrage von heute ist doppelt bitter: Der Schicksalsschlag Multiple Sklerose kommt ausgerechnet in einer Situation, in der es wegen der Immobilien- bzw. Baufinanzierung vermutlich auf jeden Euro beider Ehepartner ankommt.

Kann man sich mit einer MS-Diagnose eigentlich noch versichern?

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Multiple Sklerose & Arbeitskraftabsicherung:

Die Chance, mit einer MS Diagnose noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen, liegt nach unserer Erfahrung nahe Null. Das gilt ebenso für die Erwerbsunfähigkeits- und die Krankentagegeldversicherung.

Einzige minimale Chance: Die Diagnose ist noch sehr frisch, es gibt noch keine Beeinträchtigungen und der Versicherer stellt seine Gesundheitsfragen so, dass die Multiple Sklerose -Diagnose nicht angegeben werden muss – zum Beispiel im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber.

Exkurs vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Welche Diagnosen oder Beschwerden muss man dem Versicherer mitteilen, um einen BU-GAU zu verhindern? Sie müssen die Fragen korrekt und vollständig beantworten, die der Versicherer im Antragstext oder bei der weiteren Antragsbearbeitung in Textform stellt. Jeder Versicherer ist frei in der Entscheidung, welche Frage er wie formuliert.

Die Rechtsgrundlage dafür ist das Versicherungsvertragsgesetz § 19. In der damaligen Gesetzesbegründung von 2007 heißt es dazu:

„Die wichtigste Neuerung ist darin zu sehen, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur solche ihm bekannten Umstände anzeigen muss, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das Risiko einer Fehleinschätzung, ob ein Umstand gefahrrelevant ist, liegt also nicht mehr beim Versicherungsnehmer.“

Urteil des Landgericht Heidelberg: Spontane Anzeigepflicht?

Obgleich der Gesetzestext und die Gesetzesbegründung eindeutig klingt, sei an dieser Stelle auf das Urteil 2 O 90/16 vom 08.11.2016 des Landgericht Heidelberg hingewiesen. Die Klage eines Versicherten auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit wurde abgelehnt. Im Urteil heißt es:

„Die Gefahrerheblichkeit der multiplen Sklerose im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages über eine Berufsunfähigkeitsversicherung liegt so sehr auf der Hand, dass sie einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der bereits an multipler Sklerose erkrankt ist, nicht verborgen bleibt, sondern sich ihm geradezu aufdrängt. Auch wenn der Versicherer bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich nach dem Vorliegen einer multiplen Sklerose gefragt hat, kann kein redlicher Versicherungsnehmer, der diese Krankheit hat, ernsthaft annehmen, dass das Vorliegen oder Nichtvorliegen dieser Krankheit für die Bereitschaft des Versicherers zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu den üblichen Konditionen nicht von wesentlicher Bedeutung ist.“

Als Laie kann man hier den Eindruck gewinnen, der Richter kenne das seit 2008 geltende VVG nicht. Rechtsanwälte, wie Björn Thorben M. Jöhnke von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, formulieren eher „Wertung des Landgerichts überzeugt nicht“.

Nachtrag vom 30.05.2018: Das Berufungsgericht, das OLG Karlsruhe, sieht keine spontane Anzeigepflicht. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Der Versicherer muss trotzdem nicht leisten. Lesen Sie hier, warum.

Bis jetzt (Juni 2024) gibt es unseres Wissens kein zweitinstanzliches Urteil, das die „spontane Anzeigepflicht“ bestätigt.

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Multiple Sklerose & Risikolebensversicherung:

Bei der Risikolebensversicherung sieht die Sache schon anders aus: Nicht unbedingt führt eine Multipe Sklerose zu einer kürzeren Lebenserwartung. Entsprechend findet man zumindest einige Versicherer, die sich die Sache genauer ansehen und Anträge auf eine Risiko-LV auch nicht sofort ablehnen. Vielmehr ist eine Antragsannahme mit einem Risikozuschlag, also einem deutlich höheren Beitrag, möglich.

Das bleiben gleichwohl immer Einzelentscheidungen unter Berücksichtigung aller Details, wie Alter, Beruf und anderer Vorerkrankungen. Probieren kann man es jedenfalls, am besten durch eine anonyme Risikovoranfrage zur Risikolebensversicherung. Die bieten wir auch im Bereich der Risikolebensversicherung als kostenfreien Service für Sie an, falls Sie MS haben.


Fazit zum Thema Diagnose Multiple Sklerose & Versicherungen:

Sichern Sie sich und Ihre Kinder so früh wie möglich ab. Heutzutage heißt das: Falls das nicht bereits als Schüler geklappt hat, probieren Sie es spätestens während der Ausbildung oder des Studiums.

Ihrem Kind können Sie den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung inzwischen bereits ab dem 6. Lebensmonat sichern. Siehe unter „Helbi“.

Falls dann der Tag X und die Diagnose Multiple Sklerose kommt, bedeutet das nichts anderes als eine RIESENsorge weniger.

Mehr dazu bei uns unter:


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wir analysieren sorgfältig Ihre Ausgangssituation und überprüfen auf Wunsch auch bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen im Rahmen des kostenlosen Vertrags-Checks;
  • Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie: Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheitshistorie korrekt und vollständig zu dokumentieren, inklusive der Überprüfung Ihrer Krankenkassen- und Patientenakten, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Kostenlose und anonyme Risikovoranfragen: Wir führen für Sie kostenfrei anonyme Voranfragen bei mehreren Versicherern durch. So wissen Sie bereits vor dem Abschluss, wie Ihre Gesundheits- und Berufsdaten von den Versicherern bewertet werden und ersparen sich unangenehme Überraschungen;
  • Besondere Angebote: Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Angeboten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen;
  • Langfristige Betreuung: Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter, weisen Sie auf wichtige Fristen hin und bieten regelmäßige Check-ups, damit Ihr Schutz aktuell bleibt.
  • Unterstützung im Ernstfall – zuverlässig und erfahren: Wenn Sie berufsunfähig werden, setzen wir uns aktiv für Sie ein und unterstützen Sie. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden im Leistungsfall ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Kontaktformular, allgemein

Kommentare zu diesem Beitrag

ThomasWiener  |   24. April 2017 um 16:55 Uhr

Leider decken sich die Erfahrungen von Herrn Helberg auch mit meinen Erfahrungen.
Lieber „zu früh“ als „zu spät“ versichert, sollte das Motto sein!

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