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01
Apr
2017

Weltneuheit: Die Berufsüberflüssigkeitsversicherung

Kategorie: Satire  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Mit Blick auf die Herausforderungen der kommenden Jahre hat ein Konsortium deutscher Versicherer ein ganz neues verbraucherfreundliches Versicherungsprodukt entwickelt: Die Berufsüberflüssigkeitsversicherung.

Die Berufsüberflüssigkeitsversicherung Grafikquelle: colourbox.comJahrelang setzte die deutsche Versicherungsbranche, was die Absicherung der Arbeitskraft angeht, auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Damit lässt sich die Situation absichern, dass man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Was aber ist mit all denen, die wegen der gesellschaftlichen und technologischen Änderungen irgendwann einmal ihren Beruf aufgeben müssen, weil er schlicht überflüssig wird?

Aschenbrenner, Bremser, Einschlagmacher, Fördermann, Gasriecher, Haderlump und Kachelbrenner – die Liste historischer und aus wirtschaftlichen Gründen nahezu ausgestorbener Berufe ist lang. Wikipedia widmet ihnen eine ganze Seite. Was aus heutiger Sicht als skurriler Beruf klingen mag, wird in Zukunft wohl auch für andere Berufe gelten: Der Preis des gesellschaftlichen, des technologischen, vor allem des digitalen Wandels ist, dass eines Tages bestimmte Berufe schlichtweg überflüssig werden. Bemerkenswert war dabei ein Artikel der Welt aus dem letzten Jahr, der die am meisten gefährdeten Berufe aufzählte: Telefonverkäufer, Schreibkräfte und Rechtsanwaltsgehilfen. Andere Medien, wie die Wirtschaftswoche, sehen vor allem Bank- und Versicherungsfachleute als am einfachsten zu ersetzen und damit als überflüssig an.

Neuorientierung wird also in vielen Berufen erforderlich sein. Doch während der Zeiten von Umschulung oder eines Zweitstudiums klafft eine enorme Versorgungslücke durch den Wegfall der Löhne und Gehälter bzw. des Gewinns bei Selbständigen. Abhilfe schafft hier nun die Berufsüberflüssigkeitsversicherung (BÜV).

 

Die Berufsüberflüssigkeitsversicherung – so funktioniert sie:

Sehen wir uns zunächst die Definition der Berufsüberflüssigkeit in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVBÜV) an. Dort heißt es:

Berufsüberflüssig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er in den guten alten Zeiten ausgestaltet war, infolge gesellschaftlicher oder technologischer Veränderungen vollständig und auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

  • Wie in der BUV gibt es auch in der BÜV für bestimmte Berufsgruppen gesonderte Regelungen: So gelten Selbstständige und Freiberufler nur dann als berufsüberflüssig, wenn sie mehr Mitarbeiter als Kunden haben. Finanzbeamte hingegen sind nicht versicherbar, da sie schon von Natur aus als berufsüberflüssig gelten;
  • Abgesichert werden kann eine monatliche Übergangsleistung in Höhe von bis zu 2.500 € und einer maximalen Leistungsdauer von 5 Jahren seit Eintritt der Berufsüberflüssigkeit;
  • Laut Versicherer-Konsortium liegt der Sinn der BÜV in der Absicherung einer beruflichen Neuorientierungsphase und nicht in einem vorzeitigen Rentenbeginn. Eine optimale Absicherung der arbeitenden Bevölkerung sei jedoch eine Kombination aus BÜV und BUV. An einem Kombiprodukt (BÜVUV) werde schon gearbeitet;
  • Erfreulicherweise ist bei der BÜV nun das realisiert worden, was wir schon seit Jahren für die BUV vorschlagen: Der Versicherungsschutz ist mit einer Wartezeit von 10 Jahren zu bekommen, dafür kann bei der Berufsüberflüssigkeitsversicherung vollständig auf Gesundheitsfragen verzichtet werden;
  • Erste Reaktionen auf einer Versicherungsmakler-Veranstaltung waren durchweg positiv, da viele Kollegen den Nutzen einer solchen Absicherung für sich selber spontan erkennen konnten.

 

Fazit zur Einführung der BÜV:

Dem Versicherer-Konsortium ist es mit der BÜV zweifelslos gelungen, die eigene Kreativität, Verbraucherfreundlichkeit und gesellschaftliche Verantwortung unter Beweis zu stellen. Ganzen Hirarchie-Ebenen in den eigenen Konzernen wolle man noch dieses Jahr die BÜV im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BÜVbAV) anbieten. Einige Insider sprechen daher schon von der „Wasserkopp-Police“.

Kritik kommt hingegen erwartungsgemäß vom Verband der Verbraucherschützer: Wenn es eine solche Police schon vor 15 Jahren gegeben hätte, hätte man sich nicht die Sache mit Provisionen und Honorar sowie den Marktwächtern ausdenken müssen.

 

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Kommentare zu diesem Beitrag

Coerdt  |   2. April 2017 um 08:11 Uhr

Matthias du hast dich wieder mal übertroffen, köstliche.

Jonathan  |   7. Februar 2021 um 19:31 Uhr

Hallo Herr Helberg,

eine sehr interessante Sichtweise. Ich gebe Ihnen vollkommen recht. Die Schnelllebigkeit und Digitalisierung fordert Ihren Tribut. Jahr für Jahr verlieren Personen ihren Job in den von Ihnen beschriebenen Branchen. Die nächsten Jahre werden mit Sicherheit eine spannende Zeit. Gerade die aktuelle Lage fordert ein gutes Durchhaltevermögen vieler Arbeitnehmer.

Beste Grüße

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