Das Wichtigste im Überblick
Trotz Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für selbstständige Handwerksmeister sinnvoll, da die staatlichen Leistungen viel zu gering sind. Das gilt auch für angestellte Handwerksmeister.
Die Kosten einer privaten BU unterscheiden sich je nach Handwerk, Anteil körperlicher Tätigkeiten und der Anzahl der Mitarbeiter, für die der Meister Personalverantwortung hat.
Selbstständige Handwerksmeister sollten insbesondere auf eine gute Umorganisationsklausel in ihrem BU-Vertrag achten.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Die gesetzliche Absicherung von Handwerksmeistern
- „Selbst wenn ich im Rollstuhl säße…“ Ursachen von Berufsunfähigkeit
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerksmeister
- Sonderangebot für Inhaber / Geschäftsführer von Handwerksbetrieben
- So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Die gesetzliche Absicherung von Handwerksmeistern
Selbstständige Handwerksmeister, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, sind regelmäßig versicherungspflichtig in der Deutschen Rentenversicherung und müssen dort 18 Jahre lang Pflichtbeiträge einzahlen.
Dazu zählen Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetze und Bildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Chirurgiemechaniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Feinwerkmechaniker, Zweiradmechaniker, Kälteanlagenbauer, Informationstechniker, Kraftfahrzeugtechniker, Landmaschinenmechaniker, Büchsenmacher, Klempner, Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler, Boots- und Schiffbauer, Seiler, Bäcker, Konditoren, Fleischer, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Friseure, Glaser, Glasbläser und Glasapparatebauer, Vulkaniseure und Reifenmechaniker.
Was Sie als entsprechend selbstständiger Handwerksmeister aus der Rentenversicherung erwarten können, falls Sie erwerbsunfähig werden, also in keinem Beruf mehr arbeiten können? Bei gleicher Beitragshöhe das Gleiche wie Angestellte und Arbeiter: Durchschnittlich 882 Euro im Monat, falls Sie nicht einmal mehr 3 Stunden am Tag irgendetwas arbeiten können.
„Selbst wenn ich im Rollstuhl säße…“ Ursachen von Berufsunfähigkeit
Angenommen, Sie sind selbstständiger Handwerksmeister. Welche gesundheitlichen Einschränkungen müssten geschehen, damit Sie nicht mehr arbeiten könnten?
Immer wieder hören wir auf diese Frage Sätze wie „Selbst wenn ich im Rollstuhl säße, würde ich in meinem Betrieb weiterarbeiten!“ Einerseits können Sie das natürlich tun. Die Frage ist nur, ob Sie immer in einer Situation sein wollen, dass Sie es auch müssen? Andererseits ist Berufsunfähigkeit nun einmal überhaupt nicht mit einem Rollstuhl-Schicksal gleichzusetzen.
In einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerksmeister gelten Sie als berufsunfähig, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er zu gesunden Zeiten ausgestaltet war – ganz oder teilweise für voraussichtlich 6 Monate nicht mehr ausüben können. So lautet (etwas verkürzt) die gesetzliche Berufsunfähigkeit Definition.
Was sind nun die Ursachen, die zu Berufsunfähigkeit führen? Sehen Sie hier dazu die Statistik des Analysehauses Morgen & Morgen.
- Laut dieser Statistik von Morgen & Morgen für das Jahr 2022 (veröffentlicht im April 2023) sind Nerven- und psychische Erkrankungen mit einem Anteil von 34,5 Prozent mit großem Abstand der Hauptauslöser von Berufsunfähigkeit. Mehr als jeder Dritte, der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, bekam sie also deswegen.
- Gut 20 Prozent, also jeder Fünfte, war am Skelett- und Bewegungsapparat erkrankt.
- Mehr als 17 Prozent der Betroffenen waren wegen Krebs zu krank zum Arbeiten.
- Nur 7 Prozent mussten wegen des Herz- und Kreislaufsystems dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden.
- Für knapp 14 Prozent galten „sonstige Gründe“ als Auslöser der Berufsunfähigkeit. Das können z.B. Erkrankungen der Augen oder ein Tinnitus sein.
- Unfälle machen nicht einmal 8 Prozent der Fälle aus.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerksmeister
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerksmeister kommt es auf viele Details an: Zum Beispiel, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Oder darauf, dass Nachversicherungsgarantien, garantierte Rentensteigerungen und das Recht auf dynamische Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfungen enthalten sind.
Aber auch der Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sowie die Arbeitsunfähigkeitsklauseln sind wichtige Themen. Ebenfalls die Verpflichtung zur Umorgansiation des eigenen Betriebes.
Letztlich kommt es vielen Handwerksmeistern auch auf den Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Hier unterscheiden die Versicherer nicht nur die unterschiedlichen Gewerke, sondern auch den Anteil von Büroarbeit und körperlicher Tätigkeit, die Anzahl der Mitarbeiter und Vieles mehr.
Mehr Details finden Sie in unserem Artikel zur „Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige„.
Sonderangebot für Inhaber / Geschäftsführer von Handwerksbetrieben
Wenn Sie innerhalb der letzten 18 Monate einen Handwerksbetrieb übernommen haben, oder zum Geschäftsführer bestellt wurden oder Existenzgründer sind (12 Monate seit Gründung), gibt es für Sie einen Versicherer, der den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sogar mit verkürzten Gesundheitsfragen anbietet.
So können Sie bis zu 1.750 Euro BU-Rente relativ einfach absichern.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerksmeister: Lassen Sie sich am besten beraten!
So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
- Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
- Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
- Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
- Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
- Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
- Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.
Kompetent, professionell, freundlich, geduldig: So beschreiben uns Kundinnen und Kunden
Weiterführende Links
- Was bedeutet eigentlich „ab 50% Berufsunfähigkeit“?
- Die Umorganisationsklausel – wichtig für Selbstständige
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerksmeister