Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente kann man sich wie mit einer Berufsunfähigkeitsrente gegen den Verlust der Arbeitskraft absichern. Die Erwerbsunfähigkeitsrente leistet jedoch erst dann, wenn man keinerlei Erwerbstätigkeit mehr ausüben kann. Auf einen bestimmten Beruf kommt es nicht an.
Inhalt
- Wenn nichts mehr geht: Erwerbsunfähigkeits-Rente
- Beispiel Erwerbsunfähigkeits-Rente der WWK
- Beispiel Erwerbsunfähigkeits-Rente der Generali
- Was folgt daraus für den Versicherten?
- Was ist besser: Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeits-Rente?
- Beitragsunterschiede Berufsunfähigkeitsrente vs. Erwerbsunfähigkeits-Rente
- Weiterführernde Links
- Anfrage stellen
Wenn nichts mehr geht: Erwerbsunfähigkeitsrente
Einst gab es Zeiten, in denen auch eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung Erwerbsunfähigkeitsrente genannt wurde. Das war vor dem Jahr 2001. Falls Sie Informationen dazu suchen, werden Sie unter Erwerbsunfähigkeit Definition fündig.
In diesem Artikel geht es nur um als Privatperson abschließbare Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Diesen ist gemeinsam, dass man aus gesundheitlichen Gründen so eingeschränkt sein muss, dass man keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Wer genauer hinsieht, findet dann doch Unterschiede in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter.
Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente der WWK
„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens drei Jahre) außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nachzugehen oder ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit zu erzielen, das über der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung gemäß § 8 des Sozialgesetzbuches IV (SGB IV) liegt.
Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Bei der Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Person an. Keine Rolle spielen der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bislang erzielte berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage. (…)“
(Quelle: Druckstück AB_ES08_S3_V20170101)
Beispiel Erwerbsunfähigkeitsrente der Generali
„Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate sowohl außer stande ist, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben als auch außerstande ist eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.
Dies gilt unabhängig davon, ob auf dem Arbeitsmarkt freie Stellen vorhanden sind. Ausbildung, bisheriger Beruf und persönliche Lebensstellung werden dabei nicht berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben Tätigkeiten, die von Behinderten nur in eigens dafür eingerichteten Werkstätten oder Heimen ausgeführt werden können.“
(Quelle: Druckstück GRA 0201 01.2017)
Was folgt daraus für den Versicherten?
Demzufolge müssen die gesundheitlichen Einschränkungen sehr stark sein, um eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten zu können. Im Gegensatz zu manchen Annahmen können das aber auch psychische Erkrankungen sein. Diese Erkrankungen der Psyche und der Nerven stellen sowohl in der Gesetzlichen Rentenversicherung als auch bei den privaten Berufsunfähigkeitsrenten inzwischen die häufigste Ursache für bewilligte Renten dar. Eine Statistik speziell zu den Ursachen von Erwerbsunfähigkeit in privaten Verträgen liegt uns leider nicht vor. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sieht es jedenfalls so aus:

Ursachen für Berufsunfähigkeit, auch anwendbar auf die Erwerbsunfähigkeitsrente?
Was ist besser: Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente?
Die höherwertige Absicherung ist ganz klar die Berufsunfähigkeitsrente. Denn bei ihr muss man nur belegen, dass man seinen zuletzt ausgeübten Beruf (meist) zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.
Der Nachweis für eine Erwerbsunfähigkeitsrente, dass man nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden am Tag nachzukommen, dürfte hingegen deutlich schwerer fallen.
Falls man aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bekommen, oder nicht bezahlen kann, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente eine Alternative. Vielleicht sogar die beste Alternative – das ist abhängig vom Einzelfall.
Beitragsunterschiede zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
Falls Sie meinen, sich zwischen beiden Absicherungsarten entscheiden zu müssen, interessieren Sie sicherlich auch für die Kosten. Auch der zu zahlende Beitrag für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist wie der zur Berufsunfähigkeitversicherung abhängig vom ausgeübten Beruf.
Entsprechend deutlich unterscheiden sich die Beiträge.
Wir haben im Sommer 2017 eine Vergleichsberechnung sowohl für die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeits-, wie durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente vorgenommen. Unser Musterkunde ist Arbeitnehmer, am 01.08.1987 geboren, Nichtraucher, normalgewichtig und möchte gerne 1.500 EUR Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum Alter von 65 Jahren absichern. Dementsprechend zeigt die Tabelle, was er nach der Beteiligung an den Überschüssen monatlich für die Absicherung zahlen müsste:
Nettobeitrag | Nettobeitrag | |
Berufsunfähigkeits-Versicherung | Erwerbsunfähigkeits-Versicherung | |
Beruf | billigster Anbieter | billigster Anbieter |
Gerüstbauer | 162 € | 60 € |
Dachdecker | 162 € | 60 € |
Bergleute | 162 € | 58 € |
Pflasterer | 153 € | 58 € |
Fleischwarenhersteller | 139 € | 55 € |
Estrichleger | 139 € | 58 € |
Fliesenleger | 139 € | 58 € |
Zimmerer | 139 € | 60 € |
Maurer | 139 € | 60 € |
Stukkateure | 139 € | 60 € |
Sprengmeister | 206 € | 114 € |
Isolierer | 119 € | 60 € |
Bauhilfsarbeiter | 206 € | 69 € |
Bäcker | 139 € | 60 € |
Stauer | 153 € | 60 € |
Kapitäne | 58 € | 43 € |
Manager | 47 € | 38 € |
Architekten | 33 € | 36 € |
Vermessungsingenieure | 42 € | 40 € |
Apotheker | 33 € | 31 € |
Verbandsleiter | 42 € | 36 € |
Gießerei-Ingenieur | 42 € | 40 € |
Tierärzte | 45 € | 41 € |
Rechtsvertreter | 33 € | 31 € |
Fertigungsingenieure | 42 € | 31 € |
Chemiker | 33 € | 36 € |
Maschinenbauingenieur | 39 € | 36 € |
Physiker | 33 € | 31 € |
Wie Sie der Tabellen entnehmen können, zahlen Büroarbeiter und Akademiker für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ungefähr das Gleiche, wie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Es steht für uns außer Frage, dass man dann gleich die höherwertige Absicherung, nämlich die Berufsunfähigkeitsversicherung, nehmen sollte. Bei vielen handwerklichen Berufen dürfte hingegen auch der Preis ausschlaggebend für die Art der Absicherung sein.
Weiterführende Links
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsgemindert aber nicht berufsunfähig – kann das sein?
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2020 Erwerbsunfähigkeitsrente