50 Prozent Berufsunfähigkeit. Dieser Ausdruck taucht in den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen im Kleingedruckten auf. Das bedeutet vereinfacht: Wenn Sie statt bisher 8 Stunden nur noch knapp 4 Stunden am Tag in Ihrem Beruf arbeiten können, ist das ein Anhaltspunkt dafür, dass Sie berufsunfähig sind.
Bei den meisten Verträgen bekommen Sie ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit Ihre Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe. In der Praxis ist die Ermittlung dieses Prozentwertes der Berufsunfähigkeit nicht ganz so einfach.

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50 Prozent Berufsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen
In den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie regelmäßig Formulierungen wie:
Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens 50 % berufsunfähig, erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:
a) Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus;
b) volle Befreiung von der Beitragspflicht.
Das bedeutet, dass der Versicherer Ihnen die volle versicherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zahlt, falls Sie zu mindestens 50% berufsunfähig werden. Zusätzlich brauchen Sie dann auch keine Beiträge mehr bezahlen. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter diesen 50 Prozent, gibt es nichts.
Verschiedene Leistungsstaffeln
Die volle BU-Rente, also 100 Prozent, ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit – das ist die am häufigsten vorkommende sogenannte Leistungsstaffel.
Einige Versicherer bieten Alternativen dazu an: Beispielsweise die halbe BU-Rente bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit und dafür die Volle erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent. Oder auch die volle BU-Rente erst ab einer Berufsunfähigkeit von 75 Prozent, was sich beitragsreduzierend auswirkt.

Der Grad der Berufsunfähigkeit in der Praxis
Mit wieviel Prozent in der Realität die Versicherten berufsunfähig werden, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird individuell ermittelt. Es gibt dafür keine Tabelle, in der man nachschauen kann.
In unserem Beitrag über die Berufsunfähigkeit Ursachen finden Sie Angaben zu hunderten realer Leistungsfälle mit dem Grad der Berufsunfähigkeit.
Nach einer Statistik der Analysten von Morgen & Morgen lehnen die Versicherer etwa ein Drittel der abgelehnten BU-Leistungsanträge deshalb ab, weil 50 Prozent Berufsunfähigkeit nicht erreicht werden. Lesen Sie für Details den Artikel Berufsunfähigkeitsrente – Wann wird nicht gezahlt.

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Woran bemessen sich 50 Prozent Berufsunfähigkeit?
Als Sie gesund waren, konnten Sie 8 Stunden am Tag arbeiten. Nun haben Sie gesundheitliche Einschränkungen, weshalb Sie nur noch knapp 4 Stunden am Tag arbeiten können. Das ist eine Einschränkung von mehr als 50 Prozent.
Also sind Sie automatisch berufsunfähig? Und wenn Sie noch mehr als die 4 Stunden arbeiten könnten, sind Sie nicht berufsunfähig? Nein, das in der Praxis nicht ganz so einfach. Der reine Blick auf eine Stundenzahl vor Eintritt und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit ist nur ein Anhaltspunkt, die sogenannte quantitative Betrachtung.
Bei der Leistungsprüfung geht es stets (auch) um die Details Ihrer letzten Tätigkeit, solange Sie noch gesund waren. Und es geht vor allem um die prägenden Tätigkeiten Ihres alten Jobs – die sogenannte qualitative Betrachtung. In diesen prägenden Tätigkeiten müssen Sie zu mindestens 50% eingeschränkt sein.
Praxis-Beispiel zu 50 Prozent Berufsunfähigkeit
Eine angestellte Haushälterin betreibt die Kantine eines Büros, putzt und besorgt die Einkäufe. Nach einem Sturz von einer Treppe kann sie keine schweren Sachen mehr heben. Sie meint, berufsunfähig zu sein. Ein Gutachter meint hingegen, dass das schwere Heben ja fast nur bei den Großeinkäufen vorkomme und die wurden nur einmal die Woche gemacht. Daher sei die Haushälterin nur zu 20% berufsunfähig.
So einfach berechnet sich der Grad einer Berufsunfähigkeit aber eben nicht. Wenn die Haushälterin nicht einkaufen kann, was soll sie dann jeden Tag in der Kantine machen? Weil sie nicht einkaufen kann, ist sie in ihrer prägenden Tätigkeit (einkaufen + kochen + Kantine putzen) ganz erheblich eingeschränkt, womöglich sogar zu mehr als 50% berufsunfähig.
Unser vereinfacht dargestelltes Beispiel ist ein realer Fall, der beim Bundesgerichtshof gelandet ist, AZ IV ZR 535/15.
So klappt es am besten mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Vor dem Abschluss:
- Gesundheitshistorie aufarbeiten
- Versicherbarkeit checken
- Vergleichen
- Details festlegen
- Antrag stellen
Nach dem Abschluss:
- Daten aktuell halten
- Fristen beachten
- Verbesserungschancen nutzen
- Absicherungshöhe im Auge behalten
Im Leistungsfall:
- Immer Profi-Hilfe nutzen
- Frühzeitig melden (aber nicht beim Versicherer)
- Am Ball bleiben
- Pflichten beachten
Ausführlicher: So unterstützen wir Sie – nutzen Sie unseren Service.
Weiterführende Links
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Zuletzt aktualisiert am 02.01.2023: Was bedeutet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, zu 50% berufsunfähig?