Leistungsstaffel : Neben der gängigen Regelung eines Grades von mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit, gibt es auch die Möglichkeit, einen Tarif mit einer anderen Leistungsstaffel abzuschließen.
Beispielsweise die volle BU-Rente erst ab 75 Prozent Berufsunfähigkeit. Oder die halbe BU-Rente bereits ab 25 Prozent Berufsunfähigkeit, die volle BU-Rente dafür aber erst ab 75 Prozent.
Verträge mit solchen abweichenden Leistungsstaffeln werden weitaus seltener abgeschlossen, können im Einzelfall aber bedarfsgerecht sein.