Leistungsstaffel : Neben der gängigen Regelung einer Schwelle von mindestens 50 % Berufsunfähigkeit für 100% der BU-Rente, gibt es auch die Möglichkeit, einen Tarif mit einer anderen Leistungsstaffel abzuschließen. Beispielsweise die volle BU-Rente erst ab 75% Berufsunfähigkeit. Oder die halbe BU-Rente bereits ab 25% Berufsunfähigkeit, die volle BU-Rente dafür aber erst ab 75% Berufsunfähigkeit. Verträge mit solchen abweichenden Leistungsstaffeln werden weitaus seltener abgeschlossen, können im Einzelfall aber passen.