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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
15
Jun
2018

Neuer BU-Leistungsfall: Berufsunfähig wegen Augenkrankheit

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Heute können wir über eine weitere Anerkennung einer Berufsunfähigkeit berichten. Unser Kunde bekommt nun seine Berufsunfähigkeitsrente, weil er nicht mehr am Bildschirm arbeiten kann. Grund dafür ist eine Augenkrankheit.

Berufsunfähig wegen einer Augenkrankheit. Grafikquelle: colourbox.com

„Ich werde nicht berufsunfähig, ich habe einen Bürojob!“  – fatale Fehleinschätzungen wie diese hören wir immer wieder.

Dabei treffen Erkrankungen der Psyche, der Nerven oder Krebs natürlich auch Büromenschen. Allein diese Erkrankungen stellen in rund der Hälfte der Fälle die Ursachen von Berufsunfähigkeit dar.

Weniger häufig, aber nicht weniger drastisch, können andere Erkrankungen verlaufen. In unserem BU-Fall begann es bei dem Betroffenen mit einer normalen Kurzsichtigkeit (Myopie) und einer Hornhautverkrümmung (Astigmatismus). Das haben viele Menschen.


Augenkrankheit: Von Kursichtigkeit bis halb blind

Was bei unserem Kunden mit Kurzsichtigkeit und Astigmatismus begann, verschlechterte sich langsam und offenbar schubweise. Bis eines Tages der Augenarzt als Diagnose stellte: Myope CNV auf dem einen Auge, Fundus Myopicus auf dem anderen Auge. Die Fehlsichtigkeit hat sich auf etwa +18 Dioptrien ausgeweitet. Der Betroffene beschreibt seine Beschwerden so:

„Beide Augen werden nach circa 20 Minuten Bildschirmarbeit schwer und beginnen dann zu schmerzen, danach folgen auch Kopfschmerzen. (…) Einfach jede konzentrierte Sehtätigkeit ist anstrengend.“

Kann man mit einer solchen Augenkrankheit noch ganztags Bildschirmarbeit im telefonischen Kundenservice verrichten? Wohl kaum.

Berufsunfähig wegen einer Augenkrankheit. Grafikquelle: colourbox.com
Berufsunfähig wegen einer Augenkrankheit. Das kann auch im Bürojob passieren. Grafikquelle: colourbox.com

Noch rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen

Seit Jahren geht die Empfehlung dahin, eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Der Hauptgrund dafür: Jede neue (Zufalls-) Diagnose, jeder Unfall kann den Versicherungsschutz erschweren oder gar unmöglich machen. Manchmal von einem Tag  auf den anderen.

Ein leider immer wieder auftretender Fall bei jungen Menschen ist beispielsweise die Diagnose Multiple Sklerose. Daher meine eindringliche Empfehlung: Gehen Sie das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung lieber heute als morgen an. Ihren Kindern können Sie den Zugang zu einer BU inzwischen sogar ab dem siebten Lebensmonat sichern – siehe unter Helbi.

Unser Kunde hatte jedenfalls gerade noch rechtzeitig gehandelt. Aufmerksam geworden war er damals auf die „Aufstocker“-BU-Aktion der Basler. Deren quasi einzige Gesundheitsfrage lautete:

„Sind Sie uneingeschränkt arbeitsfähig, üben Ihre berufliche Tätigkeit in vollem Umfang aus und waren in den letzten 5 Jahren nicht länger als 2 Wochen zusammenhängend arbeitsunfähig?“

Diese Frage konnte er wahrheitsgemäß bejahen. Aufmerksamen Leserinnen und Lesern wird nun auffallen, dass das die gleiche BU-Aktion des gleichen Versicherers war, wie bei unserem Fall im vergangenen Herbst mit der „spontanen Anzeigepflicht“.

Damals hatte die Basler dreist eine in der Form so nicht gegebene Rechtslage behauptet und sie als Rechtfertigung für die Anfechtung des Vertrages herangezogen. Auch scheute man sich nicht, sich dafür auf ein seinerzeit nicht rechtskräftiges Urteil zu beziehen, aus dem man strafverschärfend falsch zitierte.


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Die Leistungsprüfung: Was lange währt…

Im August 2014 schloss unser Kunde mit 28 Jahren seine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Mehr als zweieinhalb Jahre später stellte er im Mai 2017 den Leistungsantrag auf Anerkennung seiner Berufsunfähigkeit rückwirkend ab November 2016.

Was dann folgte, war zunächst das übliche: Fragebögen ausfüllen, Ärzte und Krankenkassen von der Schweigepflicht entbinden, bzw. deren Auskünfte einholen usw. Das kann schon mal etwas dauern. Ein Versicherer erkennt eine Berufsunfähigkeit eben nicht „auf Zuruf“ an. Das muss er auch nicht.

Als Versicherte(r) müssen Sie dem Versicherer schließlich Ihre Berufsunfähigkeit belegen. Und der Versicherer darf auch prüfen, ob Sie beim Abschluss des Vertrages seine Fragen korrekt beantwortet haben. Im Anschreiben des Versicherers an den Arzt kann sich das dann so lesen:

„Wir bitten Sie zur Klärung der Frage einer vermeintlichen Berufsunfähigkeit und des Vorliegens einer möglichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung behilflich zu sein.“

Basler: Vermeintliche Berufsunfähigkeit
„Vermeintliche Berufsunfähigkeit“?

Täuscht mich da eigentlich mein Eindruck, dass der Versicherer hier dem Arzt suggeriert, eine Berufsunfähigkeit läge in Wirklichkeit gar nicht vor? Der Duden nennt als Bedeutung des Wortes vermeintlich: Irrtümlich, fälschlich vermutet, angenommen; scheinbar.

Wie dem auch sei: Nach einigem weiteren Schriftwechsel erkannte Ende Mai 2018 die Basler (heute Baloise) die Berufsunfähigkeit unseres Kunden wegen der Augenkrankheit an. Der Kunde erhält seine Beiträge seit 11.2016 zurück, sowie rückwirkend und weiterhin seine Berufsunfähigkeitsrente. So lange die Berufsunfähigkeit besteht und es im Vertrag geregelt ist, längstens bis zu seinem 67. Lebensjahr.

Basler erkennt Berufsunfähigkeit an

Sie bekommen bei uns folgende Unterstützung:

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

Wieviele bei Helberg Versicherte bekamen bisher Ihre Berufsunfähigkeitsrente?

9 von 10 der von uns versicherten Kundinnen und Kunden, die lange Zeit arbeits- oder gar berufsunfähig geworden sind, haben Ihre Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Der exakte Wert beträgt 91,89%, gezählt seit dem Jahr 2002. Vor Gericht dafür kämpfen musste in all den Jahren kein einziger unserer Kunden.

Unter Berufsunfähigkeitsrente bekommen stellen wir eine Auswahl „unserer“ Leistungsfälle vor. Stand: Februar 2024.


Fazit zu diesem BU-Leistungsfall wegen einer Augenkrankheit:

Was unsere fünf (Stand 02.2024) BU-Leistungsfälle aus der „Aufstocker-BU“ der Basler angeht, steht es jetzt so: Dreimal anerkannt, einmal angefochten, einmal in Bearbeitung.

Die Frage, ob BU-Anträge mit verkürzten Gesundheitsfragen nun positiv für die versicherten Verbraucher sind oder etwa Teufelszeug, bewegt viele Marktteilnehmer. Der versicherungstip (vt) aus dem kapital-markt intern Verlag hat zu solchen Aktionsanträgen passend Stellungnahmen verschiedener Rechtsanwälte veröffentlicht.

Ich sehe es so: So lange es manipulierte Abrechnungsdiagnosen bei Krankenkassen gibt und Versicherer am liebsten „alles“ über ihre zukünftige Kundschaft wissen wollen, müssen wir nach anderen Wegen zum Versicherungsschutz suchen. Eine verkürzte Gesundheitsprüfung in Kollektivverträgen (betriebliche Altersvorsorge, Belegschafts-, Vereins-, Verbandsgeschäft) und Aktionsanträge sind immerhin ein Schritt dahin.

Ohne Aktionsanträge stünden nun immerhin einige unserer Kunden wohl ganz ohne BU-Rente da – und ohne Arbeit und jegliche Chance auf anderweitigen BU-Versicherungsschutz. Ein Patentrezept sind BU-Aktionsanträge „ohne Gesundheitsfragen“  hingegen nicht – weder für Sie als Kunde, noch für die Versicherer.

Das Schlimmste, was Sie machen können: Mit dem Abschluss warten, bis Sie sicher sind, dass Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung einmal in Anspruch nehmen müssen.


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    Zuletzt (redaktionell) aktualisiert am 26.02.2024 Berufsunfähig wegen einer Augenkrankheit

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Lisa  |   20. April 2021 um 00:19 Uhr

    Vielen Dank für die genaue Erklärung!

    Grüße,
    Lisa

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