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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
08
Jan
2014

Basler Berufsunfähigkeitsversicherung: Aufstocker-BU bis August 2014

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Im neuen Jahr 2014 startet die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung über ausgewählte Vermittler eine  BU-Aktion mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung. Da eine andere, bereits bestehende, BU Voraussetzung ist, nennen wir es die ‚Aufstocker-BU‘.

Basler Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese BU-Aktion ist leider abgelaufen.

Während einige Versicherer ihre BU-Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung im Dezember 2013 (leider) beendet haben, startet nun die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung eine bis 30.06.2014 30.08.2014 verlängerte, befristete Aktion.


Basler Berufsunfähigkeitsversicherung mit neuen Bedingungen

Die Basler hat ihre Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Oktober 2013 neu überarbeitet. Viele Klauseln sind nun sehr gut formuliert und viele Anforderungen werden erfüllt. Dies gilt allerdings meiner Meinung nach weniger für Schüler, Studenten, Azubis und nach einem dauerhaftem Ausscheiden aus dem Beruf. Details würden den Rahmen dieses Artikels sprengen, später eventuell mehr.

Besonders auffällig ist, dass die Basler versucht, die Absicherung von Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit in einem Vertrag zu lösen. So gibt es mit den Tarifen SBU + Pflege Aktiv und SBU + Pflege Lifetime nicht nur zwei BU-Tarife mit unterschiedlichen Pflegeleistungsoptionen: Wer während der Versicherungsdauer des Vertrages bedingungsgemäß pflegebedürftig wird, erhält die versicherte BU-Rente, so lange die Pflegebedürftigkeit anhält – auch lebenslang.


Die BU-Aktion der Basler: Die „Aufstocker-BU“

Grundvoraussetzung für die Nutzung der BU-Aktion der Basler über ausgewählte Vermittler ist das Bestehen einer anderen Berufsunfähigkeitsversicherung, egal in welcher Höhe und bei welchem Anbieter. Die bestehende Absicherung kann dann um bis zu 500 EUR garantierter BU-Rente erhöht werden. Lässt man die Überschüsse nicht mit dem Beitrag verrechnen, sondern zahlt den vollen garantierten Beitrag, kommt eine (nicht garantierte) Bonusrente hinzu, sodass man derzeit insgesamt auf 665 EUR BU-Rente (von denen 500 EUR garantiert sind) kommen kann.

Basler Berufsunfähigkeitsversicherung: So funktioniert die "Aufstocker-BU"
(c) Matthias Helberg

Das Angebot der Basler im Einzelnen:

Basler Berufsunfähigkeitsversicherung Tarif SBU + Pflege Aktiv, oder SBU + Pflege Lifetime:

  • Eine bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung für die versicherte Person ist Grundvoraussetzung;
  • Maximal 500.- EUR garantierter BU-Rente möglich;
  • im Tarif SBU + Pflege Aktiv ohne finanzielle Angemessenheitsprüfung: Sie können sich also höher, als die üblichen xx % vom Einkommen absichern;
  • Maximal 3% Beitragsdynamik – also das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung Beitrag und versicherte Leistung jährlich zu erhöhen;
  • Überschüsse werden entweder mit dem Beitrag verrechnet (man zahlt dann weniger, als den garantierten Beitrag), oder speisen eine Bonusrente, siehe Erläuterung oben;
  • Das Eintrittsalter muss zwischen 23 und 50 Jahren liegen;
  • Die Nachversicherungsoptionen (also Möglichkeiten zur Erhöhung) werden ausgeschlossen;
  • Keine Einschränkung auf bestimmte Berufe oder Berufsgruppen – sehr lobenswert und im Gegensatz zu fast allen anderen BU-Aktionen;
  • Nach besonderen Gefahren in der Freizeit wird gefragt (z.B. Tauchen, Fliegen, Motorrad fahren) und kann z.B. zu Zuschlägen führen;
  • Nur eine Gesundheitsfrage beim Tarif SBU + Pflege Aktiv, siehe unten.

Die Fragen im Antrag zur Basler „Aufstocker-BU“

Basler Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Fragen im Aktionsantrag zum Tarif SBU + Pflegeaktiv

Im Antrag zur Basler Berufsunfähigkeitsversicherung, Tarif SBU + Pflege Aktiv, werden die folgenden Fragen gestellt:

  1. „Sind Sie in der Freizeit besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Tauchen, Kampfsport, Bergsport, Sportfliegen, Drachen-, Gleitschirmfliegen, Ultraleichtflug, Fallschirmspringen, Motorsport, aktives Fahren von motorisierten Zweirädern ab 125 ccm, Quads oder Trikes (auch Saisonfahrer), Teilnahme an Wettfahrten, Extremsport)?
  2. Erhalten oder erhielten bzw. beantrag(t)en Sie in den letzten 5 Jahren eine Rente oder Abfindung wegen Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit  / Erwerbsminderung / Pflegebedürftigkeit / Dienstunfähigkeit oder körperlicher Schäden (ggf. Rentenbescheidabschrift – Begründungsteil mit Versehrtenstufe – beifügen) und/oder besitzen oder beantrag(t)en Sie einen Ausweis nach dem Behindertenrecht?
  3. Haben Sie neben der beantragten Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit / Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität (auch Zusatzversicherung) noch weitere Leistungen zu erwarten oder sind solche beantragt?
  4. Sind Sie uneingeschränkt arbeitsfähig, üben Ihre berufliche Tätigkeit in vollem Umfang aus und waren in den letzten 5 Jahren nicht länger als 2 Wochen zusammenhängend arbeitsunfähig?“

Insbesondere die letze Frage Nr 4 halte ich für recht verbraucherfreundlich formuliert. Natürlich muss man auch hier Wort für Wort lesen und ggf. bei Ärzten und Krankenkasse nachfragen, ob eine mehr als 2 wöchige Arbeitsunfähigkeit bestanden hat. Im Gegensatz zu mancher Frage anderer Versicherer lässt sie sich aber auch vernünftig beantworten.


Fazit zur Basler „Aufstocker-BU“

Wie bei den anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen kann das Angebot der Basler ein Baustein zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft werden. Viele werden dadurch eine Teil- BU-Absicherung bekommen können, die ansonsten vielleicht mit Leistungsausschlüssen, oder Risikozuschlägen leben müssten. Im Gegenzug begrenzt der Versicherer sein Risiko, womit man leben kann. Wer bereits stark gesundheitlich eingeschränkt ist, wird sich allerdings auch hier nicht absichern können.

Ich finde, es ist insgesamt ein gelungenes Angebot. Hoffentlich setzt es noch viele andere BU-Anbieter positiv unter Druck. Wir brauchen und wünschen verbraucherfreundliche BU’s!


Nachtrag vom 15.04.2018: „Spontane Anzeigepflicht“?

Dass sich in der Praxis nicht alles als gelungen herausgestellt, zeigt unser Bericht über einen BU Leistungsfall bei der Basler, bei der sich der Versicherer auf eine „spontane Anzeigepflicht“ berufen hat.


Kontaktformular, allgemein
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