Wer diagnostiziert Berufsunfähigkeit, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt? Wer kann sie attestieren? Ein ärztliches Attest reicht nicht. Zu einem Gutachter muss man nur selten.
Inhaltsverzeichnis

Der Weg zur Berufsunfähigkeit
Wenn Sie wegen einer andauernden Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können, soll die Berufsunfähigkeitsrente Ihr Einkommen (zumindest teilweise) ersetzen. Dazu müssen Sie vorher natürlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben.
Sie waren oder sind in ärztlicher Behandlung. Ihre berufliche Tätigkeit können Sie bereits seit 6 Monaten nicht mehr in vollem Umfang ausüben. Vielleicht stellt Ihr Arzt auch eine entsprechende Prognose, dass Sie mindestens sechs Monate lang nicht mehr arbeiten können. So, wie bei diesem Leistungsfall unseres Kunden: Im 6-Monats-Prognosezeitraum berufsunfähig – neuer Leistungsfall.
Nun müssen Sie einen Leistungsantrag stellen, damit der Versicherer Ihren Anspruch prüfen und die Berufsunfähigkeitsrente auszahlen kann. Reicht dafür ein ärztliches Attest? Nein.
Krank und nicht arbeiten können – ist das schon Berufsunfähigkeit?
Klare Antwort: Nein. Wenn ein Arzt Sie krankschreibt, sind Sie arbeitsunfähig, aber nicht berufsunfähig. Das liegt daran, dass das zwei unterschiedliche Formen des nicht-mehr-arbeiten-Könnens sind.
Arbeitsunfähig ist man nur vorübergehend. Dauert das länger als 6 Wochen, bekommen Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung das Krankengeld.
Berufsunfähig ist man erst bei einer voraussichtlich dauerhaften Einschränkung. Genauer erklären wir die Unterschiede in den Artikeln „Wann gilt man als arbeitsunfähig?“ und „Wann gilt man als berufsunfähig?“.

Wer diagnostiziert die Berufsunfähigkeit?
Eine „Diagnose Berufsunfähigkeit“ gibt es nicht. Eine Diagnose bezieht sich auf eine Erkrankung, beispielsweise einen Bandscheibenvorfall. Den kann Ihr Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt diagnostizieren. Ein solcher ärztlicher Nachweis ist Grundvoraussetzung dafür, um überhaupt als berufsunfähig anerkannt zu werden. Der Arzt kann auch entscheiden, ob Sie damit akut arbeitsunfähig sind.
Um aber als berufsunfähig zu gelten, ist zusätzlich zur Diagnose zu klären, ob eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Diese Beeinträchtigung muss Sie in Ihrer letzten ausgeübten Tätigkeit (in der Regel zu mehr als 50 Prozent) einschränken.
Zusätzlich zur Diagnose kommt es auf den zuletzt ausgeübten Beruf an
Das bedeutet: Zusätzlich zur medizinischen Diagnose muss jemand eine Einschätzung abgeben, wie sie sich auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auswirkt. Dazu muss man natürlich möglichst genau wissen, wie Sie gearbeitet haben, solange Sie die Beschwerden noch nicht hatten. Der genannte Bandscheibenvorfall kann sich ja ganz unterschiedlich stark auswirken. Zum Beispiel, ob ein Verkäufer mal steht, mal sitzt, ohne schwere Lasten zu heben. Oder ob er den ganzen Tag zwischendurch immer wieder schwere Kartons in Regale heben muss.
Deshalb wird Ihnen der BU-Versicherer zahlreiche Fragen zu Ihrer beruflichen Tätigkeit stellen. Mit Sicherheit deutlich mehr, als es ein Arzt macht, wenn er sie krankschreibt. Ihre Angaben fließen in einen Fragebogen für Ihren Arzt ein. Den sendet der Versicherer an Ihren Arzt mit der Bitte um einen Bericht. So kann Ihr Arzt eine Einschätzung abgeben, welche Tätigkeiten Sie noch in welchem Umfang ausüben können – und welche nicht.
Wie wird der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt?
Oben haben wir erwähnt, dass man in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% eingeschränkt sein muss, um als berufsunfähig zu gelten. Hier folgt ein vereinfachtes Beispiel, wie die entsprechende Berechnung aussehen kann. Man nennt das auch quantitative Betrachtung, weil es hier nur um die Anzahl der Stunden geht:
Angenommen ein Verkäufer arbeitet täglich 6 Stunden im Außendienst und 2 Stunden im Innendienst.
Infolge einer Krankheit kann er nur noch maximal 30% seiner Außendienststätigkeit ausüben. Im Innendienst ist er nicht eingeschränkt.
Diese Einschränkung wirkt sich also auf 6 von 8 Stunden am Tag zu 70% aus.
Rechenweg: 6 / 8 * 0,7 = 0,525 = 52,5 Prozent Berufsunfähigkeit. Damit sind 50 Prozent Berufsunfähigkeit erreicht. Die Berufsunfähigkeitsrente wird in voller Höhe gezahlt.
Allerdings sollte das in der Praxis anders aussehen, weil es vor allem auf die prägenden Tätigkeiten ankommt, also auf die qualitative Betrachtung. Um beim Beispiel des Verkäufers zu bleiben: Wenn er seine Kunden im Außendienst nicht besuchen kann, kann er auch nichts verkaufen. Dann gibt es für ihn auch keine Aufgaben im Innendienst. So ähnlich, wie es der Fall der Haushälterin zeigt, den wir im Beitrag zu 50 Prozent Berufsunfähigkeit beschreiben.

Wer stellt wie die Berufsunfähigkeit fest?
Es sind die Leistungsprüfer bei den Versicherern, die Sie überzeugen müssen, berufsunfähig zu sein. In den meisten Fällen können diese auf Aktenbasis (Diagnosen, Befunde, Arztberichte, Auskünfte, Fragebögen) entscheiden.
Schon aus Kostengründen werden nur in speziellen oder zweifelhaften Fällen nochmals Gutachter beauftragt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich im Januar 2016 dahingehend geäußert, dass nur in knapp 6% der damals ausgewerteten Leistungsfälle Gutachter beauftragt worden sein. Am häufigsten dürften solche Gutachter bei psychischen Erkrankungen als BU Ursache beauftragt werden.
Außer der Art der gesundheitlichen Beschwerden und ihrer Auswirkung auf den letzten Beruf prüfen die Versicherer noch einige weitere Punkte im Rahmen der Leistungsprüfung: Zum Beispiel, ob eine Verweisungsklausel (abstrakte Verweisung oder konkrete Verweisung) greift. Und vor allem, ob Ihre Angaben im Versicherungsantrag korrekt waren. Oder ob Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben.
Außerdem prüfen die Leistungsprüfer, ob eine Ausschlussklausel Anwendung findet und anderes mehr.
Wieviele bei Helberg Versicherte bekamen bisher Ihre Berufsunfähigkeitsrente?
9 von 10 der von uns versicherten Kundinnen und Kunden, die lange Zeit arbeits- oder gar berufsunfähig geworden sind, haben Ihre Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Der exakte Wert beträgt 88,57%, gezählt seit dem Jahr 2002. Vor Gericht dafür kämpfen musste in all den Jahren kein einziger unserer Kunden.
Unter Berufsunfähigkeitsrente bekommen stellen wir eine Auswahl „unserer“ Leistungsfälle vor. Stand: Februar 2023.
Fazit:
Wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden soll, setzt ein umfangreicher Prüfungs-Prozeß in Gang. Deswegen reichen allein Diagnosen Ihrer Ärzte, oder gar ein Attest, nicht aus, um als berufsunfähig anerkannt zu werden.
So klappt es am besten mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung
Vor dem Abschluss:
- Gesundheitshistorie aufarbeiten
- Versicherbarkeit checken
- Vergleichen
- Details festlegen
- Antrag stellen
Nach dem Abschluss:
- Daten aktuell halten
- Fristen beachten
- Verbesserungschancen nutzen
- Absicherungshöhe im Auge behalten
Im Leistungsfall:
- Immer Profi-Hilfe nutzen
- Frühzeitig melden (aber nicht beim Versicherer)
- Am Ball bleiben
- Pflichten beachten
Ausführlicher: So unterstützen wir Sie – nutzen Sie unseren Service.
Weiterführende Links
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Letzte Aktualisierung am 16.02.2023 Wer diagnostiziert Berufsunfähigkeit