Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufe nützlich.

Unterschied arbeitsunfähig berufsunfähig erwerbsunfähig

Sie suchen nach dem Unterschied arbeitsunfähig berufsunfähig erwerbsunfähig - und niemand kann es vernünftig erklären? Wir probieren es.

Blauer Hintergrund
Wir sind bekannt aus:
Wählen Sie:
Hier klicken, um zu den Basics der Berufsunfähigkeitsversicherung zu gelangen.
BU-Basics »
Hier klicken, um zum Versorgungs-Check-up zu gelangen.
Versorgungs- Check-up »
Hier klicken, um zum Vertrags-Check zu gelangen.
BU-Vertrags-Check »
Wünschen Sie eine Beratung? Dann hier klicken.
Beratungs-anfrage »

Das Wichtigste im Überblick

Arbeitsunfähig sind Sie, wenn Sie vorübergehend krankgeschrieben sind.

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr arbeiten können.

Erwerbsunfähig sind Sie, wenn Sie voraussichtlich dauerhaft in keinem Beruf mehr arbeiten können.



Unterschied arbeitsunfähig berufsunfähig erwerbsunfähig

Alle drei Ausdrücke beschreiben eine Phase, in der man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Dabei meinen alle drei Ausdrücke eine andere Phase.

Arbeitsunfähig

Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben können. Zunächst muss demnach ein Befund vorliegen, aus dem sich ergibt, dass Sie Ihren konkreten Job nicht ausüben können: Sie werden krank geschrieben und erhalten den bekannten ‚gelben Zettel’.

Darüber hinaus lautet die Prognose in der Regel, dass Sie vermutlich wieder gesund werden. Oftmals wird während der Arbeitsunfähigkeit auch eine konkrete Behandlung oder Therapie durchgeführt. Arbeitsunfähigkeit ist kein Dauerzustand: Entweder endet sie durch Heilung und man kann wieder arbeiten, oder es verbleibt eine Invalidität oder Behinderung.

Verbindliches Muster einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2018. Quelle: kbv.de
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Muster 2018. Grafiikquelle: kvno.de

Berufsunfähig

Wann Sie als berufsunfähig gelten – dafür gibt es seit 2008 eine gesetzliche Definition:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit geht es hier also um eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Einschränkung. Hingegen geht es ähnlich wie bei der Arbeitsunfähigkeit um die ganz konkret ausgeübten Tätigkeiten und nicht um ein abstraktes Berufsbild. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich die Frage, ob man berufsunfähig ist, nicht rein nach einer festen Stunden-Grenze, wie bei der Deutschen Rentenversicherung. Auch muss man nicht seinen Beruf vollständig „an den Nagel hängen“, wie bei den Versorgungswerken von Freiberuflern.

Der BU-Versicherer schaut sich im Leistungsfall an, wie die Tätigkeiten im letzten Beruf aussahen, als man noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war. Anschließend prüft er, ob man die damaligen Tätigkeiten noch zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Wenn man das nicht mehr kann, gilt man als berufsunfähig.

Einerseits ist es ein großer Vorteil, dass so individuell geprüft wird; andererseits macht genau das es so schwer zu erklären, wann man bei privaten Versicherern als berufsunfähig gilt.

Volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit (c) www.helberg.info
So ist es bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen: Die volle Rente erhält man ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.

Erwerbsunfähig

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit gibt es für die Erwerbsunfähigkeit in privaten Versicherungsverträgen keine gesetzliche Definition. Jeder Versicherer kann daher Erwerbsunfähigkeit nach eigenen Kriterien definieren. Das erfolgt in den Versicherungsbedingungen der entsprechenden Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Diese Versicherungsbedingungen haben gemeinsam, dass die versicherte Person für einen Leistungsanspruch infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft außer stande sein muss, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben. Außerdem muss sie in der Regel außerstande sein, eine selbständige Tätigkeit für mindestens 3 Stunden täglich auszuüben.

Wie bei der Berufsunfähigkeit geht es also um eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung. Aber diese Einschränkung muss nicht nur für den zuletzt ausgeübten Beruf gelten, sondern quasi für alle Erwerbstätigkeiten. Das heißt: Der Geschäftsführer darf auch nicht mehr als Pförtner tätig sein können, um als erwerbsunfähig zu gelten.

Unterschied arbeitsunfähig berufsunfähig? Matthias Helberg erklärt es verständlich - hier bei Filmaufnahmen für "Markt" vom NDR
Matthias Helberg erklärt es verständlich – hier bei Filmaufnahmen für „Markt“ vom NDR

Alles so kompliziert?

Trotz der Erläuterungen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit finden Sie das alles kompliziert und unübersichtlich? Wir unterstützen Sie gern, sich für die verschiedenen Situationen richtig abzusichern.


So unterstützen wir Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
  • Bei der Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie helfen wir Ihnen einschließlich Sichtung Ihrer Krankenkassenauskunft und Patientenakte, insbesondere auch bei Abrechnungsdiagnosen;
  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
  • Wenn es für Sie sinnvoll ist, suchen wir nach passenden Sonderangeboten mit verkürzten Gesundheitsfragen;
  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.


Anfrage stellen

    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).


    Zuletzt aktualisiert am 01.04.2024 Unterschied arbeitsunfähig berufsunfähig erwerbsunfähig